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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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89. 20. April 1910. Nichtamtlicher Teil. Börienbla« j. d. Dljchn. Buchhandel. 4693 um die Neuwahl für den 1. Vorsteher und die Wiederwahl des Herrn vr. Ehler mann in Dresden zum 2. Vorsteher. Zum lebhaften Bedauern des gesamten deutschen Buch handels hat unser hochverehrtes Mitglied Herr vr. Vollert erklärt, daß er aus privaten Gründen sein Amt niederlegen müsse, es ist uns auch nicht gelungen, ihn zu einer Wieder annahme des Amts auf weitere drei Jahre trotz eindring lichsten Zuspruchs zu bewegen. Der Wahlausschuß hat vorgeschlagen, an seiner Stelle Herrn Kommerzienrat Karl Siegismund, den Vorsitzenden der Vereinigung, als 1. Vorsteher neu zu wählen und Herrn Arthur Seemann als 1. Schriftführer für das Amt, das bisher Herr Karl Siegismund innegehabt hat, und Herrn vr. Erich Ehlermann als 2. Vorsteher wiederzuwählen. Das lebhafte Bedauern über den Rücktritt des Herrn I)r. Vollert mildert die Freude und der Stolz, daß wiederum ein Mitglied des Berliner Buchhandels für die höchste Ehren stellung, die der deutsche Buchhandel zu vergeben hat, berufen wird. Hoffen und wünschen wir, daß unser verehrter Vorsitzender, der nach der schweren Krankheit zu Anfang des vorigen Jahres seine volle Schaffenskraft wiedererlangt hat, zum Segen des deutschen Buchhandels sein verantwortungs- volles Amt führen möge, und unterstützen wir ihn, jeder an seinem Teile, durch rege Mitarbeit und Teilnahme an den Aufgaben und Geschäften des Börsenvereins. Der Ver einigung aber wünschen wir, daß sie für ihren bisherigen Vorsitzenden, der seit nunmehr 13 Jahren in unermüdlicher Arbeits- und Schaffenskraft die Geschäfte der Vereinigung geleitet hat, einen gleich tatkräftigen Ersatz finden möge. Die Führung der Verbandsgeschäfte für die vereinigten Kreis- und Ortsoereine ist zur Oftermesse 1909 auf die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins über gegangen. Nur mit schwerem Herzen hat sich die Ver einigung zu dieser Geschäftsführung entschlossen, nachdem festgestellt war, daß ein anderer Kreis- und Ortsoerein sich nicht hatte finden lassen. Die Vorstandsämter für den Verband haben die Herren Prager, Nitschmann und Schuchardt übernommen. Es sei ihnen auch an dieser Stelle für die Übernahme dieser arbeitsreichen Posten der Dank des Vorstandes und der Vereinigung ausgesprochen. Für den aus dem Vereinsausschuß ausscheidenden Herrn Prager ist dem Verband der Orts- und Kreisvereine von der Vereinigung unser Mitglied Herr Gustav Küsten macher in Vorschlag gebracht worden. Als Wahlmann für die Wahl der neu zu wählenden Mitglieder des Vereins ausschusses wird Herr Kreyenberg fungieren, mit dem Auf träge, die 406 Stimmen der Vereinigung für Herrn Küsten macher, Berlin und Herrn Ganz, Köln, abzugeben. Die Glückwünsche der Vereinigung haben wir dem Verein österreichisch-ungarischer Buchhändler in Wien zu seinem 50jährigen Stiftungsfeste schriftlich ausgesprochen, an der Jubelfeier des Hamburg-Altonaer Vereins konnte unser Vor sitzender persönlich teilnehmen. Unser früheres langjähriges Vorstandsmitglied, Herr Gustav Küstenmacher, beging am 1. April den Tag seiner 25jährigen Selbständigkeit; wir haben ihm aus diesem Anlaß eine Ehrengabe überreicht, um auch äußerlich den Dank der Vereinigung für die mühe- und aufopferungsvolle Arbeit in Gemeinschaft mit den übrigen Vorstandsmitgliedern zum Ausdruck zu bringen. Ein ausgiebiger Briefwechsel ist, wie in dem Vorjahre, auch in dem abgelaufenen Vereinsjahr mit dem Börsenverein und anderen Kreis- und Ortsoereinen geführt worden. Wir haben uns bemüht, alle an uns einlaufenden Anfragen und Klagen nach bestem Wissen und Können sachgemäß und schnell zu erledigen. Durch die Mitwirkung der Barsortimenter konnten wir Börjeublatt M Len Deutschen Buchhandel. 77. Jahraana. die Lieferung an solche Firmen, die in dem Verdacht stehen, Lieferanten von Warenhäusern zu sein, unterbinden und Warnungen im Börsenblatt erlassen, an namhaft gemachte Hintermänner nicht zu liefern. Auch bei Anfragen von Leipziger Kommissionären war es uns möglich, vor Firmen, die wir nicht als Buchhändler ansehen konnten, zu warnen und auf diese Weise zu ver hindern, daß diese Dunkelmänner Vertretungen in Leipzig fanden. Die eingelaufenen Klagen, welche Übertretungen der Verkaufsordnung oder der Verkaufsbestimmungen zum Gegenstand hatten, haben sämtlich von uns erledigt werden können, teilweise allerdings nur nach langwierigen und zeit raubenden Verhandlungen, so daß es uns erspart blieb, un erledigte Klagen vor das Forum des Börsenvereins zu bringen. Zu einem großen Teil betrafen die Beschwerden Nicht mitglieder unserer Vereinigung und hauptsächlich Fälle, in denen Schulbücher mit einem unzulässigen Rabatt oder mit Zugaben verkauft oder angeboten waren. Gelegentlich eines Ausverkaufs waren in dem betreffen den Geschäfte Plakate ausgehängt, daß auch neue Bücher mit höchstem Rabatt Gegenstand des Ausverkaufs seien. Auf unsere Einsprache wurden die Plakate aus den Schaufenstern entfernt. Gegen hiesige Warenhäuser lagen mehrere Beschwerden vor. Eine Klage richtete sich gegen das Anzeigen von Büchern unter dem Stichwort: »Antiquariatswoche«. Der Vorstand war der Meinung, daß die Anzeige auf Grund der HZ 17 und 18 der Verkaufsordnung nicht verfolgt werden könne. Wir haben ferner die Warenhäuser darauf Hinweisen müssen, daß sie bei Anzeigen der Reclamschen Universal- Bibliothek in eigenen Lederbänden künftig die Vorschriften von § 6 Abs. 3 der Verkaufsordnung berücksichtigen. Es sei unbedingt erforderlich, daß bei derartigen Anzeigen die Preise für Buch und Einband gesondert angeführt werden. Eine weitere Beschwerde gegen ein hiesiges Kaufhaus betraf das Angebot von »Leihbibliothek-Bänden« in neuen Leinenbänden zu herabgesetzten Preisen. Wir können solche scheinbaren Verstöße erst dann verfolgen, wenn uns einwand frei nachgewiesen wird, daß die als Leihbibliotheksbände an gebotenen Werke neue Exemplare find. Von dem Berliner Sortimenterverein wurde eine Klage erhoben, daß ein hiesiges Warenhaus Lederbände mit Gold schnitt zu den gleichen Preisen anbiete wie der Verleger bessere Leinenbände oder einfache Halbfranzbände. Da dem Vorstand eine Übertretung des Z 6 Abs. 2 der Verkaufs ordnung vorzuliegen schien, haben wir das Gutachten eines Sachverständigen über den Wert der Lederbände eingeholt und dabei festgestellt, daß das für die Lederbände verwandte Material ein sehr billiges englisches Leder war und auch die Güte des Einbandes nicht einmal den besseren Lein wandbänden des Verlegers, viel weniger den Halbfranz bänden entsprach. Trotzdem hat uns der Verleger, der daS Rohmaterial an das betreffende Warenhaus verkauft hatte, zugesagt, daß er in Zukunft bei Abschluß eines Verkaufs mit dem betreffenden Warenhaus die Ladenpreise verab reden wolle. Gegen eine hiesige Sortimentsbuchhandlung und zwei Warenhäuser war Klage geführt worden, daß sie unter antiquarischen Büchern auch neue Werke zu Ladenpreisen anzeigten. Der Vorstand hat geglaubt, eine grundsätzliche Stellungnahme des Vorstandes des Börsenvereins zu diesen Anzeigen veranlassen zu sollen, nämlich ob die ZZ 9, Abs. 8 und 17 der Verkaufsordnungen verletzt seien. Inzwischen hatte die beschwerdeführende Buchhandlung sich an die Staatsanwaltschaft in Berlin gewandt und eine Anzeige gegen ein Warenhaus wegen Vergehens gegen das Gesetz «05
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