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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 89, 20 April 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4697 Der Verleger verwahre sich energisch gegen die Schleu derei mit den Einbänden, die ihn auch selbst im Absatz seiner Originalbände schädigen. Liegt ihm aber auch ein leistungs fähiges Sortiment am Herzen, so liefere er derartigen Gesellschaften überhaupt nicht, besonders aber keine Ramsch posten; er treibt sonst nur Raubbau, und er kann vielleicht noch die Zeit erleben, in der er von dem Willen und den Preisen einiger solcher Gesellschaften abhängig ist. Die Kreisvereine sollten das Belegmaterial sammeln, um dem Börsenverein zu zeigen, daß es sich hier um eine großartige und planmäßige Schleuderei handelt. Der Börsenverein sollte den Verlegern nach 8 3 der Berkaufsordnung von 1910 verbieten, der Gesellschaft zu Nettopreisen zu liefern. Die Gesellschaft verschenkt Bücher, darf also zu Nettopreisen nicht beziehen. Der Sortimenter, der einem Vereine Bücher, die verschenkt werden sollen, mit hohem Rabatt liefern würde, hätte sicher eine Strafe zu erwarten. Schützen hier Verleger und Börsenverein nicht die Sortimenter, nötigenfalls mit neuen Bestimmungen, so ist der verderblichen Flut das flache Land preisgegeben, und ein fleißiger, bescheidener Stand verliert ein weiteres Stück Lebensunterhalt; wie wenige ihm noch zum Existenzminimum bleiben, wissen Eingeweihte! Schützen sie ihn nicht, so führen sie ihn selbst in Versuchung, der Schleuderei solcher Vereine mit Schleuderei seinerseits zu begegnen. Alle Freunde unseres Bnchhändlcrstandes und alle Literaturfreunde aber mögen sich die Frage vorlegen, ob die Verbreitung und Förderung der guten Literatur auf allen Wissensgebieten mehr durch die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung, die Dichtergedächtnisstiftung und eine kleine Anzahl mit ihr verbündeter Verleger oder durch einen leistungsfähigen Sortimenter- und Verlegerstand möglich ist. M. Holland. Kleine Mitteilungen. Pom Gerichtsstand der Presse. — Eine den Gerichtsstand der Presse betreffende Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung hat nach einer Meldung der »Kölnischen Zeitung« die Bochumer Strafkammer gefällt, und zwar aus Anlaß einer Privatklage, die der Verleger der »Wattenscheider Zeitung«, Busch, gegen den Verleger und verantwortlichen Redakteur der »Watten scheider Volkszeitung«, Ritter, angestrengt hatte. Die »Wattenscheider Volkszeitung« ist das offizielle Zentrumsorgan für Wattenscheid. Sie wird zwar als Kopfblatt bei der Märkischen Vereinsdruckerei in Bochum gedruckt, aber völlig selbständig durch den Ritterschen Verlag in Wattenscheid verbreitet. Als in der »Wattenscheider Volkszeitung« ein Artikel erschien, der die parteilose »Wattenscheider Zeitung« als ein zur nationalliberalen Partei hinneigendes Organ und als einen ver kappten gefährlichen Gegner des Zentrums kennzeichnete, erhob Busch beim Schöffengericht in Bochum Privatklage. Das Schöffengericht erklärte sich für zuständig, billigte Ritter zwar den Schutz des § 193 zu, verurteilte ihn aber wegen formeller Beleidigung zu 50 Geldstrafe. In der Berufungsverhandlung vor der Strafkammer griff der Verteidiger des verurteilten Redakteurs, Rechtsanwalt vr. Bell ^Essen), insbesondere den Teil des Schöffengerichtsurteils an, in dem die Zuständig keit des Schöffengerichts Bochum begründet wird. Das Schöffengericht hatte sich nämlich auf den Standpunkt gestellt, daß die Verbreitung der »Wattenscheider Volkszeitung« bereits in Bochum, ihrem Druckort, beginne und dies um so mehr, als schon vor dem Versand nach Wattenscheid einige Exemplare in die Hände von Lesern gelangten, vr. Bell trat dieser Auffassung nicht bei. Nach seiner Ansicht könne der Umstand, daß das Blatt in Bochum gedruckt werde, für die Wahl des Gerichtsstandes nicht maßgebend sein. Die Verbreitung im Sinne des Gesetzes erfolge ganz ausschließlich von Wattenscheid aus. Dementsprechend sei das Schöffengericht Bochum nicht zuständig gewesen; die Sache Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. hätte vielmehr durch das Amtsgericht in Wattenscheid entschieden werden müssen. Nach längerer Beratung verkündete der Gerichtsvorsitzende: Das Schöffengericht Bochum war für die Klage nicht zuständig. Es war festzustellen, wo der Erscheinungsort der »Wattenscheider Volkszeitung« ist. Dieser Erscheinungsort ist nicht ohne weiteres da, wo die Zeitung die Druckpresse verläßt, sondern da, wo ihre Verteilung an die Leser beginnt. Dieser wesentliche Akt des Erscheinens vollzog sich in Wattenscheid, und es war somit nur das Amtsgericht Wattenscheid für die Entscheidung der Sache zuständig. (Der Zeitungs-Verlag.) Die Geschichte der Firma Dodd, Mead L Co. in New Bork. — Eins der ältesten und größten Verlagshäuser der Vereinigten Staaten, die Firma Dodd, Mead L Co. in New Work, begeht in diesem Jahre den Gedenktag seines sechzig- jährigen Bestehens. Aus diesem Anlaß widmet »kubliubers' IVesIrF« der Geschichte des Hauses eine Darstellung, deren wesentlichste Mitteilungen wohl auch in deutschen Verlegerkreisen auf Interesse rechnen dürfen. Der Ursprung des Hauses geht in gewissem Sinne bereits auf das Jahr 1839 zurück, wo der Begründer Moses W. Dodd, sich an dem Geschäft John S. Taylors, eines Verlegers religiöser Bücher, mit eigenen Mitteln beteiligte. Doch wurde das Haus Dodd als solches erst im folgenden Jahre eröffnet, wo Dodd sich von Taylor trennte und am Rathausplatz (City Hall Square) ein eigenes Verlagsgeschäft gründete, das später (1865) zeitweilig nach Obambsr Street 59, im folgenden Jahre aber schon nach Broad way 606 verlegt wurde. Im Jahre 1859, kurz vor Beginn des Sezessionskrieges, trat der Sohn des Begründers, Herr Frank H. Dodd, in das Geschäft ein, dessen Leiter und Seele er bis zum heutigen Tage geblieben ist. Im Jahre 1861 erzielte die Firma einen ersten großen Erfolg mit »Obrouioles ok tbs 8obön- bsrg-Ootta LuwiF«, die mit einigen anderen Büchern des gleichen Verfassers außerordentliche Beliebtheit gewannen. Ebenso hatte eine um die gleiche Zeit herausgegebene Kindergeschichte »Llsie vinsmore« so großen Erfolg, daß noch 28 weitere »Llräe«-Bücher folgten. Im Jahre 1870 zog sich Moses W. Dodd vom Geschäft zurück, worauf ihm Frank H. Dodd folgte, der alsbald in Gemeinschaft mit S. Mead das Haus zu der Firma Dodd L Mead erweiterte und deren Sitz nach Broadway 762 verlegte. Gleichzeitig wurde dem Verlag unter Leitung von Robert H. Dodd ein Sortiment angegliedert. Damals betrat eines Tages ein junger Geistlicher das Haus und bot eine durch den Brand von Chicago angeregte Erzählung »Larrisrs Laineck ^vazc« zum Verlag an. Sie wurde angenommen und erwies sich bald als ein außerordentlicher Erfolg, was auch für die übrigen Erzählungen des Verfassers galt, die sich von da ab bis zu seinem Tode (1888) Jahr für Jahr folgten; ihre Ge samtverbreitung betrug vier bis fünf Millionen Stück. Nicht minder dauerhaft und erfolgreich war die Verbindung der Firma mit einer beliebten Verfasserin, Mrs. Amelia E. Barr, deren erstem Roman »lan Vsckäsr's xvike« (1885) eine große Anzahl ähnlicher Bücher folgten. Infolge seiner stetigen Ausdehnung wurde das Geschäft im Jahre 1875 nach Broadway 751 verlegt, gleichzeitig das Sorti ment vergrößert und der Grund zu einem Antiquariat, nament lich in seltenen Büchern, gelegt, worin die Firma bis heute einen führenden Platz behauptet hat. Im Jahre 1876 trat Herr Bleecker Ban Wagenen in das Geschäft ein, das darauf die Firma»Dodd,Mead and Company« annahm. Im Jahre 1880 bezog die Firma wiederum ein neues Gebäude, und zwar im Eckhaus der »Achten Straße«, in welcher Gegend damals ein Hauptsitz des New Parker Buch geschäfts war. So hatten z. B. Scribers Sons in der Mitte des selben Blocks große Räume inne, und der unmittelbar benachbarte Astor Place war einer der Mittelpunkte der New Parker Verleger und Buchhändler. In jenen Jahren gab das Haus einige der beliebtesten Werke der englischen Literatur heraus, so Brownings Gedichte, von denen damals noch keine gute Ausgabe vorhanden war, Sheridans Lust- spiele und das »Liar/ ok Sarausl Lepz'Z« in zehn Bänden, ferner eine Reihe kunstgeschichtlicher Werke, wie Mitchells »llistor^ ok Sculpkare« und Fergussons »Listoi^ ok Lu-ebitsoturs«, desgleichen einige Übersetzungen aus dem Deutschen, nämlich Lübkes Kunst- 606
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