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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1910
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- 1910-04-02
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- 02.04.1910
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3950 Börsenblatt s d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 74. 2. April 1910. III. Gegenstände des Landkartenhandels und Lehrmittel. Der Zollfreiheit sollen sich auch in dem neuen Tarife die Pläne, Land- und Seekarten und wissenschaftlichen Aufrisse erfreuen (Nr. 397/98 des Entwurfs). Die Erd- und Himmelskugeln sind in dem Tarifentwurfe nicht ge nannt; es kann wohl angenommen werden, daß sie, wie sie jetzt den wissenschaftlichen Instrumenten zugerechnet werden, auch nach dem neuen Tarif vielleicht als Meßinstrumente zum Satze von 20 Prozent des Wertes eingelassen werden sollen. Freilich darf nicht unerwähnt bleiben, daß die wissenschaft lichen Instrumente in dem Entwürfe eine weit eingehendere Zerlegung erfahren haben als im alten Tarife, und daß die unter lassene Nennung der Globen deshalb beabsichtigt sein kann. Sie müßten in diesem Falle als anderweit nicht genannte bearbeitete Gegenstände ohne Edelmetalle, plattierte Metalle, Edelsteine usw. der Tarifnummer 647,2b unterstellt werden, die einen Zoll von 40 Prozent des Wertes voisieht. In der Zollbehandlung der Lehrmittel ist eine Änderung nicht beabsichtigt, da die Ziffer 10 des Artikels VII des Zolltarisgcsetzes im Entwürfe denselben Wortlaut hat wie die jetzige Ziffer 8 dieses Artikels. Die Wirkung des neuen Tarifs auf die Höhe der Zollbelastung läßt sich nicht so leicht erkennen, da die Um wandlung der Wertzölle in Gewichtszölle den Vergleich er schwert. Legt man aber die Ziffern der deutschen Ausfuhr statistik aus dem Jahre 1908 zu gründe (die für das Jahr 1909 sind noch nicht endgültig festgestellt, bzw. noch nicht veröffentlicht), so ergibt sich für diejenigen Waren, bei denen die Gegenüberstellung nach der Einteilung des deutschen und des japanischen Tarifs überhaupt möglich ist, folgendes Bild: Es wurden im Jahre 1908 42 Postkarten mit Bilddruck im Werte von 17 000 nach Japan ausge- führt. Nimmt man an, wie das auch bei den folgenden Berechnungen geschehen ist, daß die Ansichtspostkarten mit dem in der Statistik angegebenen Werte von 17 000 in Japan zur Verzollung angemeldet worden sind, so würden sie einen Zoll von 8 500 ^ (50 Prozent vom Wert) zu tragen gehabt haben, während bei dem neuen Gewichtrzolle von 182,7 ^ für 100 Ir§. der Zollbelrag von 7673,4 entfallen wäre. An Farbendruckbildern in Buch-, Stein- oder Metalldruck sind 1908 114 är im Werte von 35 000 ausgeführt worden. Zoll nach dem jetzigen Tarif 17 500 nach dem Entwürfe (137 ^ für 1 är) nur 15 648 Bei den Kupfer- und Stahlstichen, den Holzschnitten, den Helio- und Photogravüren gestaltet sich das Ver hältnis (wegen des leichteren Materials) noch weit günstiger, da sich für den 1908 ausg« führten 1 är im Werte von 3000 ^ nach dem jetzigen Tarif der Zoll von 1500 nach dem neuen der von 137 berechnet Hingegen wird bei den Albums sicher eine Zollerhöhung eintreten. Die Statistik nennt die Ausfuhrziffer von 21 är im Werte von 2000 Der Zoll hat bet diesem (anscheinend zu niedrigen) Werte nach dem alten Tarife (40°/g v. W) nur 800 ^ betragen; nach dem Entwürfe würde er sich für die 25 är schon nach dem niedrigsten Satze von 53,34 für 1 är (mit Decken aus Papier und Pappe) auf 1120 14 nach dem Satze für die Album? mit Überzügen von nicht seidenen Geweben von 69,65 ^ sogar auf 1462,65 belaufen. Für die Periragsverhandlungen würde deshalb in erster Linie der Wunsch geltend zu machen sein, daß der Zoll für Albums ermäßigt werde, ferner, daß die Zollsreiheit der Bücher, Noten, Kalender, Land- und Seekarten und die Zölle für die Druckbiider und Ansichtspostkarten gebunden bzw. für die Bilder und Karten auf stärkerem Papier und auf Karton erniedrigt werden. Schließlich würden noch die bestehenden Unklarheiten noch Möglichkeit zu beseitigen sein, z. B. die Zweifel, in wieweit beigebundenes leeres Papier bei Büchern und Kalendern ohne Einfluß bleiben soll, ob die Einbanddecken, Mappen und Etuis, von denen 1908 immerhin 28 är im Werte von 7000 nach Japan ausgeführt wurden, nach Nr. 401 tarifieren, ob die eingerahmten Druckbilder nach ihrem ganzen Gewichte zum Satze der Bilder verzollt werden. Das alles sind mäßige Forderungen, deren Erfüllung ober doch dazu beitragen würde, daß der nicht ungünstige Verkehr nach Japan sich ungestört weiterentwickeln kann. Lö. Die Buchdruckerei des Iesuitenkolleginms in Wien (1559-1565). In der Reihe der Monographien zur Geschichte der Kloster druckereien, welche der Bibliothekar des österreichiichen Patent amts Grolig veröffentlicht*), ist eine weitere Studie erschienen, die eine heute fast vergessene Offizin behandelt: Die Buchdruckerei des Jesuitenkollegiums in Wien. 8°. (18 S.) Wien, A. Holder. Die um dieselbe Zeit wie die Offizin im Jesuitenkolleg zu Rom eingerichtete Buchdruckerei in asäibus colle^n oa>-sarsi soois- tatie ckesu, Viennao ^asliias, eröffnet die beinahe ein halbes Hundert zählende Reihe der seit der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts in allen Teilen der Welt, in Deutschland und Italien, Polen und Ungarn, China und Japan, Afrika und Amerika entstandenen Druckereien des Jesuitenordens. Während wir über die Cnt- stehung und Entwicklung der meisten anderen Klosteroffizinen zeitgenössische Nachrichten zumeist gar nicht oder doch nur in unerheblicher Zahl besitzen, sind über die Verhältnisse und Vor gänge bei der Gründung der Wiener Jesuitendruckerei hand schriftliche Quellen vorhanden, deren kritischer Wert nicht anzu fechten ist, da sie nie für die Öffentlichkeit bestimmt waren: der gleichzeitige Briefwechsel der Angehörigen des Wiener Jesuiten kollegiums mit den Oberen des Ordens in Rom. Die Anregung zu dieser Gründung war von Kaiser Ferdinand I. selbst ausgegangen, der im Jahre 155l die Jesuiten nach Wien berufen hatte. Acht Jahre später ging der damalige Rektor des Kollegs, P. Johann Victoria, ein geborener Spanier mit großem Eifer daran, in dem Kolleg »Am Hof« eine eigene Buchdruckerei einzurichten, während der Ordensgeneral Laynez dem Unter nehmen ablehnend gegenüberstand. Im November 1559 war ein dem Wiener Kolleg bis dahin nicht Angehörender als Korrektor und Präsekt mit der Aussicht der Ofsizin betraut worden: der Magister Guilelmus Sulenius Columna, ein geborener Vlamländer aus Geldern. Ihm zur Seite standen der Scholastiker des ersten Jahres Antonius Ghuse, als »Korrektor«, ferner Petrus Flander, t^poxropbus, und Nicolaus Flander, eomposrtor t^po^rapbus, die in dem Personalkatalog von 1561 unter den proks^soras ß-rainrn tieae genannt werden. Bei dem Mangel eingehender biographischer Nachrichten über das Personal der Offizin ist die Annahme, daß sie bei Plantin in Amsterdam die Buchdruckerkunst erlernt hätten, nur eine Hypothese. Ebensowenig ist bisher die auffällige Er scheinung zureichend erklärt, warum der weltliche, proiestantische Wiener Buchdrucker Raphael Hofhalter 1560 und 1561 auch in der Jesuitendruckerei arbeitete, wie aus den entsprechenden Vermerken auf den Drucken ersichtlich ist. In den ersten Jahren ihres Bestandes gedieh das Unter nehmen sichtlich, zumal da es von seinem Protektor, dem Kaiser, durch eine jährliche Subvention von 300Thalern und ein Privileg gegen Nachdruck gefördert wurde. Infolge von Konflikten mit anderen Wiener Druckern lag die Osfizin schon 1563 brach, und ihre materielle Existenz wurde durch den im folgenden Jahre er folgten Tod ihres Gönners, des Kaisers Ferdinand, in Frage gestellt. Dazu kam noch, daß 1565 aus Verlangen der nieder österreichischen Stände das Konvikthaus der Jesuiten gesperrt *) Vgl. Börsenblatt vom 11. Juni 1908, Nr. 133, S. 6454—56.
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