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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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45, 25. Februar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 2457 Einzelheiten bringt der Ur-»Meister« manche wertvolle Be reicherung unseres Wissens. So erhalten wir hier z. B. Proben aus Goethes vernichteten Schäferdramen. Und aus dem bi blischen Drama »Belsazar«, von dem wir bisher gerade nur den Titel kannten, ist ein langer Monolog eingelegt. »Einen eingehenden Bericht über alle diese Dinge und größere Probeabschnitte wird eine in den nächsten Tagen erscheinende Broschüre Billeters bringen; die vollständige Ausgabe wird von Professor Mahne bereits vorbereitet und soll noch in diesem Jahre in einem Züricher Verlage ans Licht treten.« * Zum amerikanischen Zolltarif. — Dem Berliner Tage- blatt (Nr. 85 vom 16. Februar 1910) entnehmen wir folgende Mitteilung: Eine für den deutschen Buchhandel wichtige Entscheidung be treffend den Zollsatz aus Bücher im neuen amerikanischen Zolltarif hat das Schatzamt der Union vor einigen Tagen gefällt. Die Entscheidung gibt eine Erklärung des vielumstrittenen Artikels 416 des neuen Zolltarifes und erklärt, daß der Zollsatz für Bücher gegenüber den früheren Tarifen unverändert bleiben solle. Die Änderung des Wortlautes sei nicht als Abänderung der alten Sätze, sondern nur alsErläuterun g zu betrachten. Nach Artikel 416 seien mit 25 Prozent zu verzollen alle Bücher, die auf Papier gedruckt und entsprechend gebunden seien. Ausgenommen seien nur die, die »einen Einband tragen, der mit dem Werte des In haltes in einem augenfälligen Widerspruch stehe«. Nur wenn an genommen werden müsse, daß die Bücher nicht wegen ihres Wertes als Bücher oder als literarische Werke, sondern wegen ihres Einbandes importiert würden, sei eine Klassifizierung nach anderen Positionen zulässig. * Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. — Im Saal der alten Drucke im Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig ist seit voriger Woche der zweite Teil der Ausstellung französischer Lithographien aus der Zeit der Ro mantik zu sehen, der ausschließlich Werke des bedeutendsten fran zösischen Karikaturisten Horrors Daumier umfaßt. Die Blätter stammen aus dem Besitz des bekannten Kulturhistorikers Eduard Fuchs und gewähren einen Überblick über das gesamte Werk des interessanten Künstlers in vorzüglichen, zum Teil kolorierten Probedrucken, wie sie in ähnlicher Schönheit keine andere Samm lung in Deutschland aufzuweisen vermag. Die Ausstellung ist an den Wochentagen von 9—5, an den Sonn- und Feiertagen von 11—2 bei freiem Eintritt geöffnet. * Hansabund. — Die erste Tagung des Gesamtausschusses des Hansa-Bundes in Berlin beginnt am 28. d. M. mit einem Begrüßungsabend im Hotel Monopol, der mit einer An sprache des Präsidenten des Hansabundes, Landrats a. D. Roetger, eingeleitet wird. Die sachlichen Verhandlungen finden am 1. März im Langenbeckhause statt. Es werden berichten: der Vorsitzende im Präsidium des Hansabundes Geheime Justizrat Professor vr. Riesser, Berlin, über »Entwicklung und Ziele des Hansa bundes«, der Direktor des Hansabundes Oberbürgermeister a. D. Knobloch, über »Die Vertretung von Handel, Gewerbe und In dustrie in Parlamenten und Selbstverwaltungskörpern Deutsch lands«, derselbe über »Mittelstandsfragen und Hansabund«. Die Schlußworte hat der Präsident des Bundes Ehrenobermeister Nicht, Berlin. Schweden. Bezeichnung von Einfuhrwaren. — Anläßlich der in Schweden in letzter Zeit häufiger vorgekommenen Beschlag nahmen bei der Einfuhr von Waren mit unrichtiger Ursprungs bezeichnung hat die schwedische Generalzolldirektion eine Erklärung zu der Verordnung vom 9. November 1888 erlassen, die die in ß 1 enthaltenen Worte »eine Bezeichnung, welche der Ware den Anschein gibt, als sei sie in Schweden hergestellt« folgender maßen auslegt: »Eine solche Bezeichnung liegt nach unserer Übung vor, wenn sich auf der Ware ein schwedischer Text befindet, z. B. den Gebrauch der Ware — wenn auch nur mit einem einzigen Worte — anzeigend, ohne daß irgendwelche Andeutung über die ausländische Herkunst darauf angebracht ist.« Börsenblatt sllr den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Um der Beschlagnahme einer solchen Ware mit schwedischem Text vorzubeugen, genügt es, wenn sie mit dem Worte »Import« oder dem Namen und Herstellungsorte der ausländischen Firma versehen ist. Eine solche Bezeichnung des ausländischen Ursprungs muß jedoch deutlich und in die Augen fallend angebracht sein und darf sich nicht ohne Beschädigung der Ware entfernen lassen. Bei Gegenständen z. B., die in Dutzendpackung eingeführt werden, genügt nicht, daß die Verpackung mit der entsprechenden Be zeichnung versehen ist; sondern jedes Stück, das einzeln verkauft wird oder verkauft werden könnte, muß die Bezeichnung auf- weisen. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft in Stockholm. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * Verband der Fachpresse Deutschlands. — Der Verband der Fachpresse Deutschlands E. V. hielt am Dienstag, den 22. Februar unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden vr. xbil. C. Salomon seine Monatssitzung im Saale der Handels kammer zu Berlin ab.— Herr vr. Höniger, Rechtsanwalt beim Kammergericht, hielt einen hochinteressanten Vortrag über »das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in seiner Anwendung auf das Zeitschristenwesen«. In eingehender Darstellung zeigte der Redner die Benachteiligung der Presse als Trägerin der Reklame durch die Verbindung des das Geschäftswesen betreffenden Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit dem in der Zeit politischer Kämpfe entstandenen äußerst scharfen Preßgesetz. In allen Fällen mit einer Ausnahme sei die Presse für das Inserat haftbar, selbst wenn sie gar nicht in der Lage war, es auf seinen Inhalt sachlich prüfen zu können. Die von dem Redner gegebene Anregung, der Verband der Fachpresse möge einleitende Schritte tun zwecks Abänderung des Gesetzes, wurde von der zahlreich be suchten Versammlung lebhaft begrüßt. — Im weiteren Verlause der Sitzung wurden die internen Angelegenheiten des Verbandes erledigt und ferner, infolge einer Anregung aus postalischen Kreisen, die Beförderung von Zeitungen aller Art betreffend, dem Anträge der ack lwo eingesetzten Kommission stattgegeben, wonach eine Umfrage bei den Mitgliedern über etwaige die Beförderung der Fachzeitschriften verlangsamende Vorschriften und Einrichtungen der Postzeitungsämter gehalten werden soll. — Auch die Bildung einer Konvention innerhalb des Verbandes gegen unberechtigte Portoabzüge usw. wurde besprochen. * Borträge über das moderne Rellamewesen. — Von der Deutsch-nationalen Buchhandlungs-Gehilfenschaft in Leipzig wird uns geschrieben: Die moderne Reklame spielt im heutigen Geschäftsleben eine wichtige Rolle. Der Geschäftsmann, der voran kommen will, muß Reklame machen. Jeder junge Kaufmann und Buchhändler, der vorwärts strebt, sollte sich mit diesem wichtigen Zweige der Handelswissenschaft ebenso vertraut machen wie mit der Buchhaltung, dem Wechsel rechte usw. Angestellte, die dieses Fach beherrschen, sind gesucht und beziehen gute Gehälter. Die meisten kaufmännischen Unterrichtsanstalten haben aber bis heute das Reklamefach in ihre Lehrpläne nicht ausgenommen. Von den wenigen Anstalten, die das Fach berücksichtigen, ist besonders die Höhere Handels-Lehranstalt in Hamburg 36, Wohlfahrseinrichtung des Deutschnationalen Handlungsgehilfen - Verbandes, zu nennen. Der Reklameunterricht wird dort von einem Reklamefachmanne erteilt, der das gesamte Gebiet gründlich behandelt. Vom kom menden Semester ab wird die Anstalt das Reklamefach auch in die Reihe ihrer Hochschulvorlesungen aufnehmen und außerdem in verschiedenen Städten darüber Vorträge mit Lichtbildern ver anstalten. Die ersten Vorträge dieser Art finden gelegentlich der Frankfurter Allgemeinen Ausstellung für Geschäftsbedarf in der Zeit vom 20. bis 30. April d. I. in Frankfurt a. Main und Wiesbaden statt. An der Ausstellung selbst wird sich die An stalt in der Abteilung Handelsschulwesen beteiligen. Photographische Gesellschaft in Wien. — In der am 15. d. M. abgehaltenen Sitzung der Photographischen Gesellschaft in Wien erfolgte nach Erledigung der Vereinsgeschäfte die Ver teilung der für 1909 zuerkannten Medaillen und Diplome; hierauf besprach Herr Professor H. Keßler die Autochrom-Photographie 318
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