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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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508 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. »N 10, 14. Januar 1910. Sachverständigenkonferenz im Neichspostamt zu Berlin am 7. und 8. Januar 1910. Von Karl Siegismund, Berlin. Der Herr Staatssekretär des Reichspostamts hatte Ein ladungen ergehen lassen, um mit Vertretern des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft und des Handwerks am 7. und 8. Januar 1910 im Reichspostamtsgebäude in Berlin einige Fragen aus dem Gebiete des Postwesens zu erörtern und neben den Verhandlungen eine Besichtigung verschiedener Posteinrichtungen in Berlin stattfinden zu lassen. Die Verhandlungen wurden von dem Staatssekretär- Exzellenz Kraetke geführt, dem die Ministerialdirektoren Kobelt, Granzow und Koehler sowie ein Stab höherer Postbeamten zur Seite standen. Als Vertreter des Handels waren erschienen: Generalkonsul von Mendelssohn, Vizepräsident der Handelskammer in Berlin, — Maas, Mitglied der Ältesten der Kaufmannschaft in Berlin, — Robinow, Hamburg, Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Handelstages, — Geheimer Kommerzienrat Zuckschwerdt, Vorsteher der Handelskammer in Magdeburg, — Kom merzienrat vr. Neveu du Mont, Vorsitzender der Handels kammer Köln, — Kommerzienrat Schm ahl, Vorsitzender der Handelskammer in Mainz, — Handelsrichter Mugdan, Vorsitzender der Handelskammer in Breslau, — E. Engel hard, Vorsitzender der Handelskammer in Mannheim, — Kommerzienrat Lissauer, Vorsitzender der Zentralver einigung deutscher Vereine für Handel; als Vertreter des Buchhandels: Kommerzienrat Karl Siegismund, Berlin, Schriftführer des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler; als Vertreter der Industrie: Landrat a. D. Rötger, Vorsitzender des Direktoriums des Zentralverbandes Deutscher Industrieller; als Vertreter der Landwirtschaft: Präsident der Landwirtschaftskammer von Stockhausen, — vr. Roesicke, M. d. N.. — Engelbrecht, M. d. L., — Bartmann-Lüdicke, Mitglied des Landes-Ökonomie- Kollegiums, — Landesökonomierat Steinmeyer; als Vertreter des Handwerks: Handwerkskammervorsitzende Plate- Hannover,—B ernard- Berlin, — Wur mann-Düsseldorf, — Schrö er-Dresden, — Freitag-Weimar, — Schleiffer-Straßburg. Als Beratungsgegenstände waren zusammengestellt: 1. Mitwirkung des Publikums bei der Ausfüllung von Posteinlieferungsscheinen behufs Beschleunigung der Abfertigung an den Postschaltecn; 2. Ausstellung von Einliefcrungsbescheinigungen für ge wöhnliche Pakete auf besonderen Wunsch; 3. Behandlung der Briefe ohne persönliche Adresse. Ein führung der Postlogerkartcn zwecks Sicherung der Aushändigung solcher Briefe an bestimmte Personen; 4. Erörterung der im Postnachnahmeverkehr hervor getretenen Mißstände und Prüfung der Frage, ob die Mißstände a) durch Kürzung der Einlösungsfrist, b) durch Einführung einer Gebühr für die zweite Vorzeigung beseitigt werden können; 5. Darlegung der Gründe, welche gegen die Wiederein führung des Ankunftsstempels bei gewöhnlichen Briefen sprechen. Zu Punkt I der Tagesordnung: »Ausstellung von Einlieferungsbescheinigungen durch das Publikum« führte der Referent des Reichspoftamts folgendes aus: »Ans kaufmännischen Kreisen ist wiederholt angeregt worden, zwecks Beschleunigung des Verkehrs an den Post- chaltern dem Publikum die Mitwirkung beim Ausschreiben der Posteinlieferungsscheine zu gestatten. Die Postverwaltung hat bisher dem Vorschlag keine Folge gegeben, weil an genommen wurde daß die Nachprüfung der vom Publikum vorgeschriebenen Angaben in den Scheinen sowie die künftig nicht zu vermeidende Bedruckung des vom Absender vor bereiteten Einlieferungsscheins mit dem Tagesstempel den durch das Vorschreiben erzielten Zeitgewinn auswiegen, eine beschleunigte Abfertigung des Publikums an den Poftschaltern omit nicht erreicht werden würde. Im Hinblick auf die günstigen Erfahrungen, die im Postscheck- und Überweisungsverkehr mit den vom Publikum ausgefüllten, zu den Zahlkarten gehörenden Posteinlieserungs cheinen gemacht worden sind, erscheint es angezeigt, die Wünsche des Handelsstands einer erneuten Prüfung zu unter ziehen. Zu diesem Zwecke kommt in Frage, ob es er wünscht ist, 1. die Formulare zu Postanweisungen, ähnlich den Zahlkarten im Postscheckverkehr, mit einem anhängenden, vom Publikum auszufüllenden Posteinlieferungsschein zu versehen, der durch den Postannahmebeamten zu vollziehen und mit dem Tagesstempel zu bedrucken wäre; 2. auch bei allen übrigen Postsendungen gegen Schein das Vorschreiben der Posteinlieferungsscheine geeigneten Firmen zu gestatten und ihnen zu diesem Zwecke die Scheine in Blockform, schwarz gedruckt und mit fortlaufender Nummer versehen, zu liefern. Die Formulare zu Postanweisungen mit Einlieferungs schein würden zu demselben Preise wie die Formulare zu gewöhnlichen Postanweisungen an das Publikum, die Post einlieferungsscheine in Blockform dagegen unentgeltlich an die beteiligten Firmen abgegeben werden. Danach würde in Zukunft für alle Postanweisungen, dre nicht mittels Postein lieferungsbuchs oder Einlieferungsoerzeichnisses zum Schalter gelangen, das neue Formular zu verwenden sein. Firmen, denen das Vorschreiben der PosteinlieferungssLeine gestattet wird, würden in dem Formular den Vordruck oberhalb des Postvermerks auszufüllen und den Schein mit der Sendung an den Schalterbeamten abzugeben haben, der im Post vermerk das Gewicht, soweit notwendig, den Tag der Ein lieferung, sowie seinen Namen niederzuschreiben und den Tagesstempel abzudrucken hätte.« Die Versammlung erklärte sich mit den Aus führungen des Referenten einverstanden. Zu Punkt II der Tagesordnung: »Einlieferungsbescheinigung für gewöhnliche Pakete« machte der Referent des Reichspostamtes nachstehende Aus führungen: »Von Exportfirmen in Hamburg, im rheinisch-westfälischen Industriegebiet, in Sachsen und Thüringen, in Berlin und auch in Bayern ist wiederholt geltend gemacht worden, es liege ein Bedürfnis vor, die Einlieferung gewöhnlicher Pakete durch eine Einliefcrungsbescheinigung der Aufgabe-Postanstalt Nachweisen zu können. Der Nachweis der Einlieferung sei außer zur Kontrolle der Geschäftsboten auch den Ver sicherungsgesellschaften gegenüber erforderlich, die in Verlust fällen die Schadloshaltung der Absender nicht mehr, wie früher, von einer einfachen, durch Briefe usw. belegten Er klärung des Versicherungnehmers, sondern infolge der sich häufenden Anforderungen von einer amtlichen Bestäiigung der Einlieferung abhängig machen. Um die Ausfertigung der Einlieferungsbescheinigung möglichst zu vereinfachen, ist vor-
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