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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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14024 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel Amtlicher Teil. ^ 267, 16. November 1999. Georg Neuner in Riga. 14072 *8tspbsvz-: Woe ssiu llsbsn verliert um meinetwillen . . . 6ek 4 dl 50 Schiller-Buchhandlung Max Teschner in Charlotten- bnrg. 14053 Andersen: Märchen. Mit über 100 Silhouetten von Beck mann. 4 F. H. Schimpfs Verlag in Triest. 11 4 *0soroms: Dens viert! 4 -F; ^sd. 5 ^ 50 Ouxussus^- 7.X. Gustav Schmidt (vorm. Robert Oppenheim) 14070 in Berlin. *OsntseIrer Osmsrs-^Imsuscb. ll<l. 6, 1010. 4 *Uismsuu: 1'lrotoArsxlris aut DorsobullAsrsissii. 2 50 *KlsoIc: ?l>otoke>nmik. 1 20 H. *?sr2«r-Nübldsvber: kkotoArspbisobss UuterbsItuuAsbueb. 3 ^ 60 xsb. 4 50 Tchworella ä- Heick in Wien. 14072 'Matosch: Gedichte in oberösterreichischer Mundart. Geb. 3 dc 60 H. H. Le Sondier in Paris. 14047, 14054 1-rllsnt: Uistoirs du L^stsnrs inötric;us. llsrt 2 tr. 50 o. Nsmorisl <ls ls. llibrsiris Drsu^sis?. 3 Nannte 3 kr. 60 o.; 12 Nannte (mit LelrinAwortveresielrnie) 14 kr. LolrlnAwort- vsrrsietrnis spart 15 kr. JuliuS Springer in Berlin. 14036, 14080 *6oldsobmidt: Lerlin in Ossebiobts und üsZenwart. Os. 6 dt; Asb. es. 7 50 Olrsrnilrsr-lkslencler 1910. I. 1'ei! in Owd., II. 'keil Agb. 4 ; I. Heil in kecker, II. 'keil Zelr. 4 -41 50 Union Deutsche Verlagtzgesellschaft in Stuttgart. 14038 Kamerad-Bibliothek: Bd. 15. Berthold: AuZ Tertia und Sekunda. Geb. 3 Bd. 16. Kern: In der Wildnis des Gran Chaco. Geb. 3 dt. Kränzchen-Bibliothek: Bd. 14. Schulze-Smidt: Das Hansefeldt. Geb. 3 Verlag A. Mehlhorn in Berlin-Charlottenburg. 14077 * Walter: Kscli dein lkanrlsrsturr. 40 c). Verlag „Harmonie'^ in Berlin. 14034 Onrt: Irn ksncke der duzend. 2 60 o); xed. 4 — Ouretr sebillsrodss kedon. 3 dt 50 <^; xeb. 5 dk. Verlagsbuchhandlung „Styria" in Graz. 14052 Leitmaier: Die Krankenkost. 70 -H. Wcidmannsche Buchhandlung in Berlin. 14072 *6olddsrA und krisdmsuu: Vis 8ulkossursu dos ^ntirrsobinons und seiner Derivate. Os. 3 ^E. Westdeutsche Verlagtzgesellschaft m. b. H. in Wiesbaden. 14047 Lsstr: Das eigene Heim und sein Osrten. 4. Null. Kart. 6 a-H; ^sd. 6 75 >H. Nki^t: Ili^enbeim des Nittslstsndss. 3. Null. Kart. 3 ->t; Aob. 4 ^l. Otto Wigand in Leipzig. 14051 Kottbsus: Das rnonseblielio Ossiebt. 1 Nichtamtlicher Teil. Das Neichsgesetz gegen den unlauteren Wett bewerb und der Verlagsbuchhandel. Von Rechtsanwalt vr. Franz Loeniger, Berlin. (Nachdruck verboten!) Der Erlaß des neuen Reichsgesetzes vom 7. Juni 1909, das am 1. Oktober 1909 in Kraft getreten ist, hat bisher nur zu einer eingehenden Bearbeitung durch Justizrat vr. Ludwig Fuld in Mainz geführt") Es handelt sich um einen Kommentar von 625 Oktavseiten, der im Helwingschen Verlage in Hannover erschienen ist und nach einer umfassenden Einleitung (Seite 1—39) die 80 Paragraphen des Gesetzes einer eindringlichen Erläuterung unterzieht, die sich äußerlich den Gesetzesparagraphen an schließt, tatsächlich aber eine systematische Darstellung des gesamten Stoffes gibt. Vergleicht man das Werk mit den Ausgaben, die das alte Gesetz vom 27. Mai 1896 be handeln. insbesondere mit der Pinnerschen und mit der Müllerschen Darstellung des alten Gesetzes, so kann ihm das allerbeste Zeugnis nicht versagt bleiben. Es handelt sich um eine scharfsinnige Darlegung aller Gedanken, die das Gesetz beherrschen, in einer höchst anregenden Form, die mit einer Anzahl lehrreicher Beispiele durchsetzt ist und sich vielfach wie ein interessantes Kapitel der Wirtschaftsgeschichte liest. Das Interesse des Verlagsbuchhandels an dem Gesetz und seiner Kommentierung ist so groß, daß es sich verlohnt, auf die Einzelheiten einzugehen. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß ich mich im Generalgedanken, der die Auslegung *) Das Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909. Kommentar von Justizrat vr. Ludwig Fuld. 8°. VI. 625 S. Hannover, Helwing'sche Verlagsbuchhandlung. Kart. 8 dt ord. beherrschen soll, durchaus von Fuld unterscheide. Fuld wünscht eine möglichst scharfe Anwendung der neuen Schutz vorschriften, und er beruft sich dabei vielfach auf die franzö sische Praxis, die dem Artikel 1382 des6ods eivil eine glänzende, das Schutzbedürfnis des ehrlichen Wettbewerbs aufs energischste fördernde Wirkung gegeben habe. Ich bin auch bezüglich der französischen Praxis nicht dieser Ansicht. Wer den Annoncen teil des »Figaro« oder des »Matin« vergleicht, findet darin zahllose Anpreisungen von Wahrsagern, Gesundbetern, Heil-, Magnetiseuren, Anpreisungen glänzender Existenzen, gold sicherer Geschäfte, die Jahr für Jahr unbeanstandet passieren, in Deutschland aber schon unter dem alten Gesetz vom 27. Mai 1896 ganz unmöglich gewesen wären. Die franzö sische Praxis ist denn auch in der Tat weit weniger streng, als es die deutsche schon vormals war. Und in dieser milderen Auffassung erblicke ich durchaus einen Vorzug, den ich für die Auslegung der neuen Gesetzesbestimmungen in Deutschland akzeptieren möchte. Die Reklame und ihre Organisation sind nichts künstlich Geschaffenes. Sie gründet ihre Notwendigkeit in dem Wesen jedes kaufmännischen Verkehrs und wird bei der heutigen Unübersichtlichkeit aller Verhältnisse für jeden Geschäftsmann, der vorwärtsstrebt, eine unerbittliche Notwendigkeit. Dabei kann ganz von dem Wettbewerb auf dem internationalen Markt abgesehen werden, der schon im Anschluß an die freieren Reklamegewohnheiten der übrigen Konkurrenzländer eine wirksame Reklame erfordert. Ich halte deshalb dafür, daß der Richter bei der Auslegung der neuen Vorschriften möglichst wohlerworbene Gepflogenheiten und die bisherige Art geschäftlicher Anpreisung schont. Die neue General klausel (ß 1 des Gesetzes) gibt dem Richter eine ungeheure Macht in die Hand. Ähnlich wie der englische Lordrichter kann er als praktischer Gesetzgeber schließlich auch das Un bedenklichste verbieten. Es ist deshalb das Gesetz auch ein
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