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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1909
- Sprache
- Deutsch
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137, 17. Juni 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Ttschn, Buchhandel. 7253 einstimmig den Beitritt der Korporation zum »Zentralver- band kaufmännischer Gremien und Genossenschaften Öster reichs« und bestellt als Delegierte die Herren: Carl August Artaria, Franz Deuticke, Wilhelm Müller und Heinrich Dachauer. Herr Deuticke referiert sodann zu Punkt 6 der Tages ordnung und sagt: Die Gewerbebehörde erster Instanz hat uns im kurzen Wege mitgeteilt, daß einige Punkte unserer am 27. März 1908 beschlossenen Statuten mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen die gewerbebehördliche Genehmigung nicht finden können. Da diese Punkte aber sehr geringfügiger Art sind, hat die Vorstehung in ihrer letzten Sitzung be schlossen, die von der Behörde gewünschten Abänderungen mit Rücksicht auf Ihre uns in jener Korporationsversamm lung erteilten Vollmacht selbst zu genehmigen. Die Gewerbe behörde hat aber auch gegen den Absatz 4 des Z 4 unserer Statuten Einwendungen erhoben. Ihrem Beschlüsse zufolge hatte dieser Punkt folgenden Wortlaut: Jede in die Korporation neu eintretende Person, sowohl physische als juristische, hat eine Aufnahmsgebühr von 60 Kronen zu entrichten, deren Erlag schon bei der Bewer bung um die Konzession auszuweisen ist. Bei jeder Ände rung in der Zusammensetzung einer offenen Handelsgesell schaft ist die Aufnahmsgebühr neu zu entrichten. Bei Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Aufnahms gebühr bei jedem Wechsel in der Person des verantwortlichen Geschäftsführers zu erneuern. Der Zusatz »Bei Aktiengesellschaften« bis »zu erneuern« wurde von der Gewerbebehörde nicht zugelassen. Da nun die Korporation zu Schaden käme, wenn die juristische Person, deren Lebensdauer theoretisch ja die der physischen weit überdauern kann, auch nur ein für allemal 60 Kronen Jnkorporationsgebühr zahlen würde, schlägt Ihnen die Vor stehung folgende Abänderung vor: »Jede in die Korporation neu eintretende Person hat eine Aufnahmsgebühr zu entrichten, deren Erlag schon bei der Bewerbung um die Konzession auszuweisen ist. Diese Jnkorporationsgebühr beträgt für physische Personen 60 Kronen, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 100 Kronen, für Aktiengesellschaften und Kommandit gesellschaften auf Aktien 200 Kronen. Bei jeder Ände rung in der Zusammensetzung einer offenen Handelsgesell schaft ist die Aufnahmsgebühr neu zu entrichten.« Der Antrag der Vorstehung wird einstimmig ange nommen. Im Sinne des Punktes 7 der Tagesordnung stellt der Vorsitzende die Anfrage, ob jemand das Wort ergreifen wolle. Zu diesem Punkt der Tagesordnung spricht Herr Grad- mann, der Vertreter der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen, sein Bedauern aus, daß der allerwich tigste Teil der Forderungen der Gehilfenschaft, die Frage des Mindestgehaltes keine entsprechende Behandlung gefunden habe. Er betont die Berechtigung der Gehilfenschaft, heute ihre Mindestgehalte mit denen der gewerblichen Arbeiter zu ver- gleichen, da diese nach der Lehre nicht nur ein Mindest auskommen gewährleistet erhalten, sondern auch zum Teil, wie zum Beispiel die Buchdrucker, tatsächlich bei ihren Min destlöhnen bessergestellt sind als die Gehilfenschaft des Buch handels. Ec weist darauf hin, daß eine ganze Anzahl von deutschen Chefsverbänden sich sympathisch und fördernd den Mindestgehaltsforderungen der Allgemeinen Vereinigung gegenüber verhalten habe und daß auch mehrere Herren aus dem Vorstand der Korporation das von der Allgemeinen Vereinigung festgesetzte Mindestgehalt von 160 Kronen für Wien im persönlichen Gespräch als einem Lebensminimum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. entsprechend anerkannt haben. Er stellt fest, daß laut neuester Statistik der Allgemeinen Vereinigung heute schon über 50 Prozent der Lehrlinge im Buchhandel Volksschüler sind, daß diese nach dreijähriger Lehre erst recht einen Mindest gehalt brauchen, da deren Eltern in der Regel nicht in der Lage sind, sie zu unterstützen. Redner glaubt, daß die Sozialpolitiker recht behalten werden, die ein kulturelles Versinken der geistigen Mitarbeiter des Handels unter das Niveau der Handarbeiter Voraussagen, wenn es den An gestellten des Handels nicht gelingt, sich durch Organisation Mindestgehalte zu erkämpfen. Die Gehilfenschaft muß daher auch im Buchhandel dieses Ziel unentwegt verfolgen, wobei sie durchaus im Interesse des Ansehens unseres Standes handelt. Wenn die Mindestgehalte im Buchhandel sich nicht heben und keine Festlegung erfahren, so wird sich bald auch die Intelligenz aus der Volksschule nicht mehr einem Beruf zuwenden, der schlechteres Auskommen verspricht als manches Handwerk, und so wirken wir auch im wohlverstandenen Interesse unserer Herren Chefs, wenn wir an der Hebung des Standes Mitarbeiten. Während der junge Buchhändler in Wien bisweilen 80 ll bis 100 L als erstes Gehalt nach der Lehre, das heißt mit durchschnittlich 19 Jahren bezieht, sind die Sätze für den jungen Buchdruckergehilfen laut Tarif ab 1905 nach der Lehre, das heißt mit zirka 18 Jahren, 104 L und mit 19 Jahren 134 L 34 b. Diese Sätze sollen sich ab 1910 auf zirka IlOL 50 b, beziehungsweise 140ki85b, und ab 1912 auf zirka 117 X, beziehungsweise 147 ki 35 b erhöhen, wobei doch an den Buchdruckergehilfen sowohl was Kleidung als auch Fortbildung außerhalb seiner Berufstätig keit betrifft, nicht entfernt dieselben Anforderungen gestellt werden wie an den jungen Buchhandlungsgehilfen. Schließ lich bittet Herr Gradmann, die Gehilfenschaft bei Ausarbeitung des von der Korporation geplanten Normalengagementsbrieses zu Rate ziehen zu wollen. Herr Rehm bittet neuerlich die Vorstehung, die Korpo rationsmitglieder aufzufordern, den Hilfsarbeitern einen Urlaub zu gewähren. Er bittet ferner, daß die Korporationsvor- stehung sich hinsichtlich des Normalarbeitsvertrages auch mit den Hilfsarbeitern ins Einvernehmen setzen möge und sie zu den Beratungen beiziehe. Herr Deuticke erwidert, er müsse es der Vorstehung überlassen, ob und inwieweit sie betreffs des geplanten For mulars eines Engagementsbriefes mit den Gehilfen und Hilfsarbeitern in Verhandlungen treten wolle. Er erklärt, daß er nach wie vor ein Gegner der Festsetzung eines Min destlohnes sei. Er legt den Gehilfenvertretern nahe, sie mögen, statt in den Gehilfenversammlungen zu predigen, man möge die Arbeitszeit verringern, dahin wirken, daß das Pflichtgefühl der Gehilfenschaft gehoben werde. Die viel fachen Klagen über Gehilfen, die jetzt laut werden, seien ge wiß darauf zurückzuführen, daß die Gehilfenschaft in den Versammlungen eher zu einer Verringerung ihrer Arbeits leistung' als zu einer Erhöhung bewogen werde. Im öko nomischen Leben reguliere sich alles von selbst und man möge nicht den Bogen zu straff spannen. Er halte die Ver hältnisse bei den Buchdruckern auf die Länge auch für un haltbar, weil die Forderungen der Gehilfen bereits auf einem Punkt angelangt seien, wodurch dem Chef die Arbeit geradezu unmöglich gemacht werde. Herrn Rehm gegenüber verspricht Redner, auch fernerhin die Interessen der Hilfsarbeiter stets wahren zu wollen. Der Vorsitzende verliest hierauf das Wahlprotokoll und schließt die Versammlung. Schluß 9'/, Uhr. Protokollführer Carl Junker. 942
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