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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1909
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- Deutsch
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6652 Börsenblatt s. d, Tisch», Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 125, 3, Juni 1V09 Professur für Luftschiffbau an der Stuttgarter Tech nischen Hochschule. — In der Finanzkommission der Zweiten Württembergischen Kammer wurde am 26. Mai die Errichtung einer Professur für Luftschiffbau und für den Bau von Kraft fahrzeugen an der Stuttgarter Technischen Hochschule angeregt. Kultusminister Fleischhauer teilte mit, daß die Regierung mit der Frage der Anstellung eines Dozenten für Luftschiffbau beschäftigt fei und eventuell hierfür einen Nachtragsetat einbringen werde. Auch die Regierung fei der Meinung, daß es eine Ehrenpflicht für Württemberg sei, den Luftschiffbau wissenschaftlich zu fördern. Bibliotheksankauf. — Die Bibliothek des in Stuttgart ver storbenen schwäbischen Dichters Ad. Grimminger wurde von der Antiquariatsbuchhandlung R. Levi in Stuttgart, Calwerstr. 25, käuflich erworben. Die Firma wird einen Katalog über die ganze Sammlung herausgeben. s Reue Bücher, Kataloge us». für Buchhändler: Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literatursreunde. Herausgeber: vr. Josef Ettlinger. Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin. 11. Jahr. Heft 17. 1. Juni 1909. 4". SP. 1197—1268 m. 2 Portr. Inhalt: Heinrich Driesmans, Die Prometheus-Dichtung. — Alfred Wien, Magdalene Thorefen. — O. Harnack, I. G- Sprengel, Literaturgeschichten. — Gustav Manz, Bücher der Erinnerung. — Richard Huldschiner, Hesperien. — Echo der Zeitungen / Echo der Zeitschriften / Echo des Auslandes / Echo der Bühnen / Nachrichten / Der Büchermarkt. Sprechsaal. iOhne Verantwortung der Redaltion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Unberechtigte Honorarforderungen von Schriftstellern. In neuerer Zeit mehren sich die Fälle, daß Schriftsteller un berechtigte Honoraransprüche gegen Verleger in einer höchst eigen tümlichen Weife zur Geltung bringen. In vielen Fällen scheuen die Verleger einen Prozeß und schaffen sich durch gütliche Zahlung Ruhe. Ein bezeichnendes Licht aus diese Zustände, unter denen namentlich Fachblätter leiden, wirst ein Prozeß, der sich am 21. Mai 1909 in Hannover abgespielt hat. Es war eine Verhandlung in Sachen des bekannten Schrift stellers Or. für. Schäfer gegen den Herausgeber der Deutschen Bauhütte Curt R. Vincentz in Hannover. Or. Schäfer hatte früher an diese Zeitschrift, die im Verlage von Vincentz erscheint, Artikel geliefert, die regelmäßig nach erfolgtem Abdruck honoriert Wurden. Er lieferte insbesondere im Jahre 1905 einen Aufsatz »Uber den Ursprungsvermerk am Bauwerke«. Auch hierfür erhielt er sein Honorar. Schäfer schickte dann kurze Zeit darauf aber mals un erbeten ein Manuskript, das indes nicht aus genommen wurde. Nach einigen Monaten forderte er dann für diesen nicht aufgenommenen Artikel das Honorar. Da das Manuskript nicht zurückgesandt worden sei, so habe der Verlag es anscheinend verloren. vr. Schäfer forderte mit der Motivierung, daß es sich um eine unersetzliche geistige Arbeit handle, ei» außerordentlich hohes Honorar und drohte, falls der Betrag nicht eingeschickt würde, mit Klage. Bei Durchsicht des Manuskript- Archivs fand sich nun das »unersetzliche kostbare Original-Manuskript« in Gestalt eines metallographierten Abklatsches, das nun Herrn vr. Schäfer mit einem ironischen Briefe eingeschrieben zur Ver fügung gestellt wurde. Vier Jahre nach dem erfolgten Abdrucke des ersten Artikels erhielt der Verleger Vincentz auf einmal von einem Inkasso- Bureau Kaltenbach in Straßburg die Aufforderung, 100 ^ zu zahlen, da s. Zt. in dem abgedruckten Artikel Streichungen vor genommen seien, so z. B. des Vermerks »Alle Rechte Vorbehalten«, wodurch andere Zeitschriften den Artikel nachgedruckt Hütten. Da der Verleger Vincentz auf die Aufforderung nicht einging, so erfolgte eine zweite Aufforderung durch einen Hannoverschen Rechtsanwalt zur Zahlung dieses Betrages. Diesem Rechts anwalt antwortete nun Vincentz, daß die Forderung zu Unrecht bestehe, daß ferner vor dem Or. Schäfer wiederholt öffentlich gewarnt sei, worauf der Rechtsanwalt das Mandat für vr. Schäfer niederlegte, vr. Schäfer strengte nun zwei weitere Klagen gegen Vincentz an; zunächst eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Vergehens gegen das Urheberrecht, begangen durch die obengenannten Streichungen in dem vor vier Jahren erschienenen Artikel, und stellte Forderung auf Buße. Dies wurde abgewiesen. In der Verhandlung vor dem Staatsanwalt gab der Beklagte, Verleger Vincentz, zu Protokoll, daß es sich bei Schäfer um syste matisches Beitreiben unberechtigter Forderungen handle. Einige seiner Äußerungen darüber waren Gegenstand der jetzigen Belei digungsklage. Außerdem strengte nun vr. Schäfer unter der Firma Kaltenbach einen Zivilprozeß auf Zahlung von 300 ^ Honorar an (die ursprünglichen 100 ^6 genügten ihm jetzt nicht mehr). In der jetzt erfolgten Verhandlung wegen Beleidigung war Herr vr. Schäfer eigens von Straßburg nach Hannover geeilt und erschien vor dem Richter. Er führte aus, es sei eine unerhörte Beleidigung, ihm rechtswidrige Handlungen vorzuwerfen. Der Verleger Vincentz habe geradezu die Absicht gehabt, ihn rechtlos zu machen, da ein hannoverscher Anwalt ihm seine Prozeß-Sachen zur Verfügung gestellt habe und auch andere Rechtsanwälte sich mit ihm nicht einlassen wollten. Ja er sei in einer Verhandlung in dieser Sache vor dem Richter ebenso schlimm behandelt worden wie ein Mann, der sich die schwersten Dinge habe zuschulden kommen lassen, er stehe bisher rein und makellos da und habe sich niemals einen Betrugsversuch zuschulden kommen lassen. In der Verhandlung wurde nun festgestellt, daß Or. Schäfer schon einmal eine Forderungsklage gegen Vincentz, unter der angeblich bestehenden Firma Kaltenbach, betrieben habe. In diesem Prozesse konnte der Verleger Vincentz Nachweisen, daß eine Firma Kaltenbach überhaupt nicht existiert, daß die Prozeß- Vollmacht und alle Schriftstücke in dieser Angelegenheit mit dem Namen Kaltenbach gefälscht waren. Auf Grund dieses Nach weises mußte Schäfer seine Klage zurückziehen und mußte die er heblichen Kosten übernehmen. Aus Grund der Prozeßschriften griff ferner der Staatsanwalt in diese Angelegenheit ein, welches Ver fahren z. Z. in Hannover schwebt. (4 .1./ 427/09 und 11 1./ 549,09.) Damit sei erwiesen, daß Schäfer mit Hilfe von Prozessen bestrebt gewesen sei, sich rechtswidrige Vermögensvorteile zu verschaffen. Was die angebliche Firma Kaltenbach, die sich mit dem In kasso von Schäferschen Ansprüchen beschäftigt, betrifft, so operiert vr. Schäfer mit dieser erfundenen Firma, um in diesem Prozesse als Zeuge auftreten zu können. Das Inkasso-Bureau existiert überhaupt nicht, wohl aber ist die Ehefrau Natalie Schäfer geb. May Gehilfin und Vertreterin einer Dentistin namens Josephine Kaltenbach. Es handelt sich also hier um ein Schiebungsmonöver vr. Schäfers im höchst angreifbaren Sinne. Was die Tatsache be trifft, daß vor dem Kläger gewarnt worden ist, so wurde auf folgende Nummern des »Geistigen Eigentums« verwiesen: Nr. 3 und 15 1906 und Nr. 14 1907. Zieht man nun die in diesen Nummern geschilderten Fälle mit den neuen in Betracht, so ist ein solches Verfahren geeignet, die schärfste Abwehr der Verleger herauszu fordern. Das Gericht wies infolge der Ausführungen des Be klagten den Or. Schäfer mit seiner Klage ab und verurteilte ihn in die Tragung der Kosten. Curt R. Vincentz Hannoversche Verlagsanstalt. Weiteres zum Kapitel >. Lehrerfreiexemplare». (Vergl. Börsenbl. Nr. 68, 74, 79, 96, 99 u. 112.) Abschrift. »Berlin, »Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, mir behufs Einführung Ihrer neuesten Auf lage von »Examensfragen 1) der Physik, 2) der anorganischen und 3) der organischen Chemie von vr. Hövel je ein Hand exemplar für meine Abiturienten- und Doktorexamen - Vor bereitungs-Anstalt hochgeneigtest verehren zu wollen. »Herzlichsten Dank im voraus. »Hochachtungsvollst »(gez.) Direktor X, Inhaber einer Abiturienten- und Doktorexamen-Vorbereitungsanstalt. »Eine 50 -)-Marke zur etwaigen freundlichen Benutzung für Porto anbei.« Leipzig. Helios-Verlag Franz A. Wolfson.
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