Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090212
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190902128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090212
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-12
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1854 Börsenblatt s. d, Dtschn, Buchhandel. Nichtamtlicher Teil, 35. 12. Februar 1909. Die Ursache von Farbveränderung der auf Strohpapier geklebten Papiere und Mittel zur Beseitigung des Fehlers konnten angegeben werden. Die übliche Vortragsreihe im Technikum für Buchdrucker über Papieruntersuchung wurde im Herbst vor reichlich 60 Herren vom Anstaltsleiter abgehalten. Mehreren Papiertechnikern wurde Gelegenheit geboten, einige Monate die Papierprüfung in der Anstalt praktisch zu üben. Kleine Mitteilungen. Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Feil haltens unzüchtiger Schriften ist am 7. Oktober v. I. vom Land gerichte Paderborn der Bücherhändler Karl Gockel zu 100 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Er hat in seinem Geschäfte in Lippstadt 1908 eine Anzahl Druckschriften feilgehalten, die vom Gericht als unzüchtig erachtet worden sind. Es handelt sich um »Intime Geschichten«, »Die rote Jenny«, »Gertrud, das Opfer des Mädchenhändlers«, den »König der Schmuggler« usw. Der artige Schriften würden, so sagt das Urteil, erfahrungsgemäß von jungen Leuten gelesen, die unfähig seien, das Literarische vom rein Stofflichen zu unterscheiden, und das Dargestellte meist nur mit den Sinnen erfassen. Die Unzüchtigkeit wird im einzelnen nach gewiesen. Auch das Buch »Der Graf von Sade« (Sadismus!) und »Der Mikrokosmos« kamen in Frage. Der Angeklagte wollte den Inhalt der Bücher nicht gekannt haben, da er im Hauptberuf Agent sei und seine Frau den Buchhandel besorge. Das Gericht hat aber angenommen, daß er bei dem geringen Umfange seines Buchhandels wissen konnte, was für Schriften er vertrieb. — In seiner Revision suchte der Angeklagte geltend zu machen, Dolus ohne Kenntnis des Inhalts sei nicht denkbar. Das Reichs gericht verwarf jedoch am 9. d. M. die Revision. — Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften ist vom Land gerichte Köln am 15. Juli v. I. der Buchhändler Hermann Cönen zu 200 41 Geldstrafe verurteilt worden. Er hat mehrere Hefte der in Berlin erscheinenden Zeitschrift »Deutsch-Hellas«, die für »Nacktkultur und Schönheitspflege« eintritt, verkauft. Das Gericht hat die in dem Blatte enthaltenen Bilder, die hier in Frage kommen, für unzüchtig erachtet. Die Zeitschrift stellt sich — so heißt es in dem Urteil — durch Vertretung gewisser An- schauungen in bewußten Gegensatz zur geltenden Moral. — Die Revision des Angeklagten wurde am 9. d. M. vom Reichs gericht verworfen. Lentze. » Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 15—34 d. Bl.) — Weiter gemeldete Postscheckkonten: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Basler Buch- und Antiquariatshand lung vormals Adolf Geering (Basel) (Postadresse für Deutschland: St. Ludwig (Elsaß)) Karlsruhe 1002 H. Bechhold Verlag Frankfurt (Main) 22 H. Bechhold Verlag: Umschau Frankfurt (Main) 35 Carl Brandes Hannover 750 Moritz Enax Berlin 554 Wilhelm Engelmann Helbing L Lichtenhahn (Basel) (Post adresse für Deutschland: St. Ludwig Leipzig 2846 (Elsaß)) Karlsruhe 824 Herdersche Buchhandlung Berlin 1705 Fr. Junge (Erlangen, Nürnberg 778 Wilbelm Knapp (Halle a. S.) E. Meitzers Buchhandlung G. Knorrn Leipzig 214 (Waldenburg in Schlesien) Verlagsanstalt Benziger L Co., A.-G. Breslau 691 (Waldshut u. Einsiedeln (Schweiz)) Karlsruhe 702 * F. Bruckmann A.-G., Zweigniederlassung Berlin, vor mals Franz Lipperheide. — Die Verlagshandlung Franz Lipperheide, Berlin, ist mit Wirkung vom 1 Januar 1909 mit allen Verlagsrechten, sowie den Aktiven und Passiven an die Firma F. Bruckmann A.-G. in München übergegangen, die sie, völlig getrennt von ihrem Münchener und Augsburger Hause (Verlag der »Augsburger Abendzeitung«), unter der Firma »F. Bruckmann A.-G-, Zweigniederlassung Berlin, vor mals Franz Lipperheide« weiterführen wird. Dem bis herigen Geschäftsführer Herrn Heinrich Worms wurde Einzel prokura für die Berliner Zweigniederlassung erteilt. (Vgl. die Anzeige auf Seite 1857 d. Bl.) » Rcmittcndenfaktur-Vordrucke O.-M. 19VS. (Vgl. 1S08 Nr. 299—303; 1909 Nr. 1—34 d. Bl.) — Weitere Eingänge: Hugo Bermühler Verlag, Berlin. Oskar Bonde's Verlag, Altenburg. Mayer L Müller, Berlin. Schiller-Buchhandlung Max Teschner G.m.b.H., Charlottenburg. Theodor Steinkopff, Dresden. Vereinsbuchhandlung und Buchdruckerei, Innsbruck. * Der (Gesetzentwurf gegen unlauteren Wettbewerb. (Vgl. Nr. 12, 23 d. Bl.) — Die mit der Vorberatung des Gesetz entwurfs gegen unlauteren Wettbewerb betraute Kommission des Reichstags hat sich bei § 1 des Entwurfs mit großer Mehrheit für die Ausnahme einer Generalklausel entschieden, wie solche in der ersten Lesung im Plenum von vielen Rednern befürwortet worden war. Danach soll wegen jeder Handlung, die gegen Treu und Glauben in Handel und Gewerbe verstößt, nicht allein der Anspruch auf Unterlassung, sondern im Falle des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit auch der Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden können. Buchhändler-(Antiquar-)Kataloge. — Uber die Her stellung von Buchhändler-(Antiquar-)Katalogen hat unlängst in »Lublisbsre' Lireulsr« James B. Thompson aus Aberdeen einige Betrachtungen veröffentlicht, die für englische Antiquare manchen Wink für zweckmäßige Anlage dieser Hilfsmittel des Bücherverkaufs enthalten und (unbeschadet deutscher andrer Ge pflogenheit) vielleicht auch hier einen kurzen Hinweis verdienen. Zeigt doch die Erfahrung, daß ein gut angelegter Katalog stets mehr und rascher Bestellungen zur Folge hat als einer, in dem sich der Suchende nur mit Mühe zurechtfinden kann. Nun gibt es zwar eine Menge von Regeln und Vorschriften über die Anlage von Bücherkatalogen; aber diese haben doch zumeist mehr den Bibliothekar oder den Sammler im Auge als den Buch händler mit seinen andersgearteten Zwecken und Bedürfnissen. Einer der Grundfehler vieler Buchhändler-Kataloge sei der, das; sie ihren Stoff in viel zu große Gruppen einteilten, inner halb deren dann der Suchende natürlich nur schwer das Ge wünschte finde. So allgemeine Gruppen wie Theologie, Ge schichte, Pbilologie, Literatur usf. sollte ein Buchhändler- Katalog entweder ganz vermeiden oder doch durch speziellere Gruppenbegriffe gliedern. Wie solle sich der Käufer in dem — vom Verfasser als Beispiel erwähnten — Katalog über die von ihm gewünschte Spezialliteratur orientieren, in dem die Gruppe »Allgemeine Literatur« 71 Seiten um fasse! Engere Gruppen, deren Anlage eben die Aufgabe tüchtig geschulter Hilfskräfte bilden müsse, seien daher das erste Erfordernis eines guten Katalogs. Ein Mangel, an dem die meisten Kataloge litten, sei auch das Fehlen von Verweisen. Ein Buch, das unter dem Verfasser oder dem Gegenstand in einer bestimmten Gruppe eingetragen sei, solle stets in der entsprechenden oder einer verwandten Gruppe durch einen kurzen Verweis bezeichnet werden; eine einfache, aber viel Zeit und Suchen sparende Maßregel. Ferner litten zahlreiche Kataloge daran, daß die Bücher entweder zu wenig, oder zu viel beschrieben würden. Ein Buchhändlerkatalog sei keine Bibliographie; er solle kurz, klar und bestimmt das herausheben, was zur Kennzeichnung des Buches unerläßlich sei. Allenfalls möge eine genauere Be schreibung oder ein Hinweis auf ein vorhandenes Exlibris in einer in kleinerer Schrift beigesügten Anmerkung folgen. Da über die Art und Weise, in der die Ausnahme der wichtigsten Merkmale eines Buches am zweckmäßigsten zu erfolgen habe, keinerlei Einhelligkeit unter den Buchhändlern bestehe, möchte der Verfasser für die Ordnung der Charakteristika, die nach der Reihenzahl des Buches und dem Gegenstände oder Verfasser verzeichnet werden müßten, folgende Regel Vorschlägen: 1. der volle oder verkürzte Titel des Buches; 2. die Zahl der Bände, falls deren mehr als einer vorhanden sind; 3. Angabe der Tafeln, Karten oder sonstiger Einfügungen; 4. Art des Einbands; 5. Zu-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder