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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1909
- Sprache
- Deutsch
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35, 12. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Knchhandel. 1853 Nach zweijährigre Vorarbeit wurden im Frühjahr 1908 die von der Anstalt vorgeschlagenen Normen in Berlin durchberaten und angenommen. Es ist keine Forderung darin, die nicht jeder Rohdachpappenfabrikant erfüllen könnte, und doch sträuben sich viele noch, sie anzuerkennen, zum Teil auch nur in Verhand lungen mit dem Verbände einzutreten. Die Vorschriften lauten wie folgt: Nr. 1. Freisein von Holzschliff, Strohstosf und Torf (Spuren hiervon zusammen bis 3 Prozent sind zulässig). Nr. 2. Aschengehalt darf 8 Prozent nicht übersteigen. Nr. 3. Lufttrockene Pappe darf nicht mehr als 10 Prozent Wasser gehalt führen. Nr. 4. Alle Pappen, die geringere Aufnahmefähigkeit von An- thracenöl als 121 Prozent, von Petroleum als 95 Prozent nach dem Eintauchen aufweisen, gelten für mangelhast. Nr. 5. Minimal-Saughöhe (Petroleum) ist 55 mm Steigung in 10 Minuten. Nr. 6. Dachpappen von normaler Dicke (über 200 ^ per Quadrat meter) müssen ein Reißgewicht (für 15 mm breite Streifen) von mindestens 3 Kilo (im Mittel von je 5 Proben beider Richtungen) haben. Jedem Sachverständigen wird es einleuchten, daß in diesen Vorschriften der bisherigen Gepflogenheit bei Erzeugung von Roh pappen voll Rechnung getragen wird. Das schließt nicht aus, daß wir auf eine Tatsache Hinweisen, deren schädliche Wirkung wahrscheinlich den Fachgenossen bisher nicht bekannt war. Es ist die Verarbeitung von Altpapier zu Rohdachpappe. Dieses meist stark zerkleinerte Fasernmaterial, das z. T. Harz leim und Mineralteile in Menge führt, muß der Pappe alle Fähigkeit nehmen, Teeröle aufzusaugen. Es zeigte sich denn auch, daß die dünnen Pappen, zu denen man bisher glaubte Altpapier nicht entbehren zu können, mehrfach ganz unzulängliche Auf nahmefähigkeit besitzen. Der Zweck, die Pappe griffiger und fester zu machen, wird durch anderes ebenso wohlfeiles Material besser erreicht. (Jute abfälle und Zellulose-Ausschuß sind wesentlich günstiger.) Beim Verein deutscher Papierfabriken war der Anstaltsleiter verklagt, weil er in einem Prozesse, den eine Rohpappenfirma führte, behauptet hatte, daß eine Pappe, die 90A Wollschrenz vertragsmäßig enthalten sollte, keinesfalls eine große Menge (über 50A) Jutefasern enthalten dürfte. Die mikroskopische Faserstoffbestimmung, vielfach mit Mengen angabe der vorhandenen Faserarten, wurde auch in diesem Jahre wieder mehr verlangt als andere Prüfungsarten. Zur Begutachtung kam wieder von verschiedenen Seiten ein gesandtes Pflanzenmaterial meist ausländischer Gewächse mit der Anfrage nach Ergiebigkeit und Verwendbarkeit für Papier und Pappe. Manche dieser Stoffe waren ungemein faserarm, andere nur schwer zu bleichen. Bei Beurteilung der Güte von Halbstoff (Zellulose) wurde ein vielfach verbreiteter Irrtum wiederholt von uns nach gewiesen. Ein sonst sehr erfahrener Papierfabrikant glaubte, daß harte Ware gegenüber einer ungemein weichen Zellulose vorzuziehen sei, angeblich weil sich aus letzterer kein festes Papier machen lasse. Das Gegenteil wurde von uns nachgewiesen. Die weiche Zellulose war erheblich verfilzungsfähiger und gab wesentlich festere und zähere Papiere. Den Mangel des Rötens von Nadelholzzellstoff beim An feuchten konnten wir an einer sehr großen Lieferung als durch gehend vorhanden bestätigen. Die Anstalt ist beauftragt, den Ur sachen dieses Mangels bei Erzeugung der Zellulose nachzuspüren und Mittel zur Verhütung anzugeben. Unser Verfahren, die oft zu findende unbeständige Leim festigkeit zu bessern und Fabrikationsfehler zu vermeiden, wurde wieder von mehreren Feinpapierfabriken gegen angemessenes Honorar erworben. Auch mit der neuerdings eingeführten Mineralleimung für Druckpapiere hat sich die Anstalt beschäftigt und gute Ergebnisse im kleinen erzielt. Anfragen hierüber hat sie bisher mit dem Hinweis auf den der Anstalt befreundeten Herrn Or. Paul Klemm in Gautzsch beantwortet, der längere Erfahrung darin besitzt. Vom Verein deutscher Buchdrucker wurde der Anstalt ein Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Streitsall zur Entscheidung gesandt. Es war einem Buchdrucker unter dem Namen »Espartopapier« ein ganz minderwertiges, säst nur aus Holzschliff bestehendes Papier mit Splittern und Knoten, nur einseitig geglättet, geliefert worden, so daß ihm das Schrift- und Bildmaterial stark beschädigt war. Solche Ware mit dem Namen »Espartopapier« zu belegen, ist allerdings grober Unfug. Fabriken von Sulfitstoff sandten wiederholt ihr Rohmaterial an Schwefelkies zum Nachweis des Schwefelgehaltes ein. Auch der Abbrand desselben wurde öfter aus die Menge des Rest gehaltes an Schwefel untersucht. Chemische Prüfungen von Fabrikationswasser, Harzseife (aus Gehalt von freiem und gebundenem Harz, Alkali und Wasser), Füllstoffen verschiedener Art (Kaolin, Asbestine, Magnesit rc.) wurden mit gewohnter Sorgfalt durchgeführt. Wiederholt wurde ein Wassergehalt von mehr als 24 Prozent bei Kaolin festgestellt, der keinesfalls als zulässig anzusehen ist. Leider fehlen noch immer die von uns längst beantragten Feststellungen hierfür. Rezepte für Einfärbung von farbigem Papier wurden ver langt und auch der Rat der Anstalt eingeholt, sobald eine An fertigung in Färbung oder Deckung nicht gelingen wollte. Rostschutzpapiere, meist schwarz gefärbt, wurden auf Tauglich keit für Packung seiner Stahlwaren (Nähnadeln, Scheren und Messer) geprüft. Eine Probe dieser Gattung hatte weniger Schutz gewährt als eine zweite Sorte. Hierbei war der Grund leicht zu finden. Die mangelhafte Sorte war voller Glättstiche, so daß feuchte Luft leicht eindringen konnte und das Oxydieren von Nähnadeln veranlaßt hatte. Auch bei echten Tauen papieren (aus Hanf und Leinen) wurde der gleiche Mangel ge funden. Der Vergleich zwischen Bestellmuster und Lieferung fiel oft sehr zu unguusten der Lieferung aus, manchmal aber auch nicht, o daß eine Ausstellung als nicht berechtigt zu bezeichnen war. Auswahl unter eingelieferten Mustern nach Brauchbarkeit für gewisse Zwecke, z. B. für Kontobücher, Prachtwerke, Autotypie druck, Notenschreib- und -druck, Schulschreibhefte, Normal- Kanzlei, Aktenmaterial und viele andere Bedürfnisse ist eine viel gesuchte Prüfungsart. Druckpapier auf Transparenz und Drucksähigkeit zu prüfen, wird vom Verlagsbuchhandel wie von den verschiedenen Fach leuten der Druckindustrien oft verlangt. Die von der Anstalt ein- gesührte ungemein einfache Prüfung der Deckkraft eines Papiers nach Zahl der erforderlichen Blätter, die durchscheinendes Licht völlig abschließen, gilt heute als allgemein angenommener Maß stab. Es ist dafür ein Instrument, wie es von einer Seite an- geboten wird, durchaus überflüssig. Weniger einfach ist der Nachweis guter oder mangelhafter Druckfähigkeit, zumal wenn es sich um Veränderung oder Ein dringen aufgetragener Druckfarbe, um Verstäuben der Druck formen oder Abspringen der Farbschicht bei gestrichenem Chromo papier und andere Mängel handelt, die nicht ohne weiteres er kennbar sind. Bei Herstellung von sogenanntem Eiweißpapier für Abzieh bilder waren glasige Flecke aufgetreten, die an der Aufsicht als dunkle Punkte erschienen, nachdem die Bogen geglättet worden waren. Die Ursachen des Mangels waren zu suchen. Ebenso wurden mit gutem Erfolge geeignete Maßnahmen empfohlen, um die bisher nicht erlangte Einschränkung der Dehnung ge feuchteter Papiere für lithographischen Druck zu erreichen. Abschätzung von Schaden, der durch Eindringen von Wasser auf dem Transport feiner Kartonpapiere verursacht worden war, wurde wiederholt bahnamtlich eingesordert. In verschiedenen Prozessen wurde das Gutachten des An staltsleiters eingeholt. Gegen das unbegründete Empfehlen minderwertiger Schul schreibhefte seitens einiger Lehrerkollegien wurden sehr eingehend begründete Gutachten auf Antrag geschädigter Firmen ausgefertigt. Raterteilung verlangten viele Papierfabriken und Papier verarbeiter. Im roten Löschpapier zeigten sich Helle, ungesärbte Punkte, deren Ursache in ungenügend entfettetem Baumwollstoff gefunden wurde. Mittel zur Anfertigung nicht brennender Papiere und zur Verbesserung durchschlagender Tapetenpapiere konnte die Anstalt angeben. 243
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