Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090212
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190902128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090212
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-02
- Tag1909-02-12
- Monat1909-02
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1852 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 35, 12. Februar 1909. daß man in der verweigerten Annahme der Leipziger Zettelpakete eine Feindseligkeit des Sortiments gegen den Verlag erblickt. Wir bitten Sie nun nachstehender Darlegung, die aus rein sachlichen Erwägungen erfolgt, Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Das Recht des Verlegers, seine Artikel in der ihm richtig erscheinenden Weise dem Sortiment anzukündigen, steht u. E. außer Frage. Es bieten sich ihm dafür drei Wege: Anzeige im Börsenblatt — Rundschreiben durch die Post, sowie Rundschreiben über Leipzig. Jeder Verleger weiß, und auch wir wissen es, daß eine Ankündigung, falls sie nur im Börsenblatte erfolgt, nicht vom gesamten Sortiments buchhandel gelesen werden kann, weil die Auflage des Börsen blattes in gar keinem Verhältnis steht zu der Zahl der vor handenen Sortimentsgeschäfte. Das mag den Verleger rein wissenschaftlicher Literatur weniger berühren, als den Verleger von populärwissenschaftlichen und sonstigen Büchern, der hier einen garnicht zu beziffernden Interessentenkreis ins Auge fassen muß und daher auch genötigt ist, besondere Rundschreiben zu benutzen. Die Entscheidung darüber, ob nun die letzteren direkt per Post oder über Leipzig zu versenden sind, steht u. E. lediglich dem Verleger zu, weil die Kostenfrage hier end gültig maßgebend ist. Namentlich die mittleren und kleinen Verleger müssen den Weg durch die Leipziger Zettelpakete wählen, weil der anzukündigende Gegenstand, sehr häufig wenigstens, garnicht die hohe Belastung durch direkte Postver sendung verträgt. Außerdem gibt es auch für größere Verleger genügend Fälle, wo sie im eignen Interesse keine all gemeine direkte Versendung von Rundschreiben vornehmen können. Wenn wir dagegen die Lage des Sortimenters uns vergegenwärtigen, so ist es ja gewiß richtig, daß niemand gezwungen werden kann, die Leipziger Zettelpakete auf ihren Inhalt gewissenhaft zu prüfen; aber das gleiche trifft auch beim Börsenblatt zu. Zweifellos besteht in der Maffen- haftigkeit, womit die verlegerischen Ankündigungen sich bemerk bar machen, ein dem Sortiment zugemuteter Zeitaufwand, sowie eine gewiß nicht erfreuliche Arbeitslast. Die Massenhaftig- keit der Rundschreiben ist die Selbstfolge der Überproduktion, mit der sich der ganze Buchhandel wohl oder übel abfinden muß. Wir vertreten die Überzeugung, daß unsere Kollegen im Sortiment sich ohne eigene Schädigung von den Leipziger Zettelpaketen gar nicht befreien können, und erachten den Zeitaufwand für deren Erledigung nicht als ausschlaggebend. Die Kostenfrage der Zettelpakete scheiden wir anderseits aus, weil sie entweder eine nur minimale Bedeutung besitzt, oder aber für alle Sortimenter, die regelmäßig Eilballen er halten, überhaupt nicht in Betracht kommt. Fassen wir aber eine nur im Börsenblatt erfolgende Ankündigung des Verlegers ins Auge, so bitten wir doch, sich klar zu machen, was alsdann dem Sortiment erblühen müßte! Nicht nur wesentlich erhöhte Spesen beim Postbezug des Börsenblattes, sondern auch eine ganz enorme Steigerung des Zeitaufwandes bei dessen Lektüre. Außerdem würde noch etwas verloren gehen, was wir als wertvoll erachten und uns deshalb im eigenen Interesse erhalten müssen — wir meinen: die charakteristische Eigenart der oerlegerischen Ankündigungen, wie sie in den besonderen Rundschreiben fast aller Verleger zutage tritt. Unser Auge ist seit Jahren an diese Eigenart gewöhnt, wir erhalten sofort die richtige Stimmung, der wir doch benötigen, um auch schon vor Erscheinen eines Buches die sich ergebenden Absatzmöglichkeiten zu erwägen und dafür Maßnahmen vorzubereiten. Außerdem darf nicht unterschätzt werden, daß ein wichtiges Rundschreiben aufbewahrt werden kann, was um so bedeutungsvoller ist, als nicht nur dessen Wortlaut, sondern auch beigegebene Textproben oder Illustrationen unsere Aufmerkamkeit beanspruchen dürfen. Das Börsenblatt mit seinem bunten Durcheinander der ver schiedenartigsten Ankündigungen würde uns dafür niemals Ersatz bieten können. Schließlich handelt es sich aber auch bei der ganzen Angelegenheit um eine Lebensfrage für den Verlag, und es ist klar, daß deren Behandlung nicht einseitig durchs Sortiment erfolgen kann. Wir fassen daher unsere Meinung wie folgt zusammen: Der gegen das Zettelpaket kämpfende Sortimenter handelt gegen sein eigenes Interesse, verfolgt damit auch keineswegs eine großzügige Politik, ohne die es im heutigen Geschäftsleben kein Vorwärts gibt. In der letzten Sitzung des Hamburg-Altonaer Buchhändler- Vereins wurde die Angelegenheit eingehend besprochen und es hat sich gezeigt, daß unsere hiesigen Kol legen mit der vorstehend gegebenen Darlegung ein verstanden sind. Wir bitten Sie, sehr geehrte Herren Kollegen, unsere heutige Kundgebung ernstlich zu erwägen, und wenn Sie, wie wir hoffen, unsere Anschauungen teilen, so werden Sie gewiß auch bereit sein, Ihre Mit glieder entsprechend zu verständigen. Sie wissen ja, was uns Sortimenter heute von manchen unserer Kollegen im Verlag trennt. Wenn wir von ihnen erwarten wollen, daß sie ihren in der Rabattfrage den unsere Lebensbedingungen verneinenden Standpunkt aufgeben, so erachten wir es da gegen als eine berechtigte Forderung des Verlegers, daß wir Sortimenter im Kampfe sachlich bleiben und nichts unter nehmen oder fördern, was seinen Lebensintereffen ent gegentritt. Mit kollegialischer Hochachtung begrüßen wir Sie Der Vorstand des Verbandes der kreis- vnd Orts-Vereine im deutschen Suchhaudel: (gez.) Hermann Seippel. (gez.) Justus Pape. (gez.) Otto Meißner. 23. Bericht der Papierprüsungs - Anstalt Winkler in Leipzig. Das Jahr 1908 brachte der Anstalt reichliche Aufträge. Die zu Beginn d. I. 1908 noch lebhafte Nachfrage nach Papier begann in vielen Sorten bedenklich nachzulassen; es war wieder leichter geworden, bestimmte Waren nach kurzer Liefer frist zu erhalten. Die Papierkäufer wurden strenger in der Kontrolle an- kommender Ware und holten wieder fleißiger den Rat der Anstalt ein. Auch die Papierrohstoffe waren wieder leichter zu beschaffen, und darum wurden Differenzen am Wassergehalte derselben vom Empfänger sorgfältiger geprüft und Kontrollprüfungen durch die Anstalt mehr als sonst verlangt. Besonders gaben ausländische Zellstoffe und Holzschliff vielfach Veranlassung, den Gehalt an Trockenstoff zu bestimmen. Unsere Befunde stimmten meist völlig (z. T. bis in die dritte Zahlenstelle hinein) mit den Ermittlungen der Geschädigten überein. Auch für inländische Faserstoffe, sowohl Lumpenstoff, als auch für die verschiedenen Zellstoffe von Stroh, Laub- und Nadelholz, besonders aber für Holzschliff ist die Einrichtung der Abteilung »Konditionier-Anstalt« seit Jahren bewährt und fand im letzten Jahre manchen neuen Antragsteller. Die von uns in die Praxis eingeführte Entnahme größerer Mengen (jede Verwiegung genau ^ Kilogr.) hat sich allmählich mehr eingelebt und hat vielseitig Anerkennung gefunden. Wie im Jahre 1890 der Anstaltsleiter die Verkaufsbedingungen für den Papierkauf entworfen, mit Fachleuten aus dem Kreise der Erzeuger, Händler und Käufer, sowie mit Hilfe der Leipziger Handelskammer im Texte sestgestellt hatte, so war er auch im Jahre 1906 vom Verbände deutscher Dachpappenfabrikanten er sucht werden, für den Kauf von Rohdachpappe die Lieferungs bedingungen aufzustellen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder