6124 Börsenblatt s. d Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. ZF 137, 15. Juni ISO?. ! Sultsn Lis ststs unk I-UFsr: lNücIt'8 prak1i8cbe Is8clienbüclier -» Lüsvronstlss I u. II, Odstds.11 I u. II, Lodwsttorlivgsstlss, Lsksr- 11 nä Inse^tovstlss, LvlturpüsvLSn, Lssdsrs uiiä giktigs Liles, Or. Ledrsdors ^rtlicds ^iluinsrxsz'wvsstiir (Ongsüürets V.-^..), ^lpsvpüsnrso, 8ingrögsl, LsuAetisrs, 8tsv0Krspüio, Osts Ion, 2sudsrdüiist1sr, Oisr-Lidsl, Lsrtsvsoblsxsriv, ^ostomisstlss, dlövstsdslls, Vkisvsr tVsIädsrt«. s 50—80 H orä. ltotsr 2stts1 sudsi. Srelinslci L Oomp., Vsrlax in tVikm I, 8obottonxssss ktr. 9. Soeben erschien in unserem Berlage: Handbuch M Zlanderbramte. Enthaltend Vorschriften Uber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. 4. Aufl. Von H. Bender, Kgl. Kreissekretär. Auf Grund des gesammelten amtlichen Materials vollständig neu bearbeitet von Carl Dillmann, Kgl. Regierungs-Sekretär. 4. Aufl. Geb. 5 ^ 50 H ord., 4 15 H no., 3 ^ 75 H bar. Viele neue Bestimmungen und Ministerialerlasse haben die Arbeit des Standesbeamten seit kurzer Zeit derart umgestaltet, daß die angezeigte wesentlich umgearbeitete und erweiterte vierte Auflage des beliebten Bcnderschen Handbuches von den einschlägigen Kreisen freudig begrüßt werden wird. Das Werk umfaßt die gesamten standesamtlichen Arbeiten übersichtlich angeordnet und reich kommentiert. War die alte Auslage schon dem Standesbeamten ein unentbehrlicher Ratgeber geworden, so dürfte bei der 4-, durch aus allgemein gehaltenen Ausgabe das Gleiche für das ganze Reich zutreffen. Käufer find ausnahmslos alle Standesbeamten, Bürgermeistereien und Kreisausschüsse. Sie werden daher durch eingehende Versendung die besten Erfolge erzielen. Wird. WechLold L Komp., Wiesbaden. Preutz. Gesetz. Nene Auslage. Nack den eingegangcnen Bestellungen wurde am 5. d. M. versandt: Das Gesetz über KieillbahlMl Md pnoMWußlichm! vom 28. Juli 1692, erläutert von W Klein», Wirklichem Geheimen Ober-Regierungsrat, Vortragendem Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten z. D. Werte, neu bearöeitete und vermehrte Auflage. 1907. VIII und 451 Seiten. 8°. Geheftet 9 gebunden 10 Aus Ltsprechungen der vorhergkheudkn Anüage. „. . . . Der Glcimsche Kommentar zu obigem Gesetz hat sich seit dem Erscheinen der ersten Auflage einen hervorragenden Platz erobert und gilt un bestritten als maßgebende Auslegung dieser, durch ihren kurzen Bestand sehr schwierigen gesetzlichen Materie . . . Unseren Lesern ist die Anschaffung dieser neuen Auflage dringend anzuraten, auch wenn sie die vorhergehenden bereits besitzen sollten . . ." (Zeitschrift für Transportwesen und Straßenbau.) „. . . . Hiernach muß dem Herrn Verfasser ein ganz besonderer Beruf zu gesprochen werden, das Recht der Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen an der Hand des Gesetzes, der Materialien und der Aussührungsbestimmungen darzulegen. In welcher umfassenden und gediegenen Weise er diesen Beruf erfüllt hat, beweist die ausgedehnte Verbreitung und Benutzung seines Kommentars in den Kreisen der init der Anwendung des Gesetzes be faßten Beamten und aller Interessenten." (Zeitschrift für Kleinbahnen.) Handlungen, die noch nicht verlangt haben, wollen den bei liegenden Zettel benutzen Berlin 'iV. 8, 13. Juni 1907. Aranz Wahlen.