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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1907
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Die österreichische« urheberrechtliche» Beziehungen zum Ausland. (Vgl. Nr. 18, 21 d. Bl.). — Die Erwartung, der in der Vorbemerkung zu dem unter vorstehender Überschrift in Nr. 21 d. Bl. veröffentlichten Aufsatz von Carl Junker, Wien, Ausdruck gegeben wurde, daß das österreichische Herrenhaus dem Vorgang des Abgeordnetenhauses folgen und den dort angenom menen Zusatz zu Z 2 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes gleichfalls noch in der laufenden Session genehmigen werde, hat sich verwirklicht. Das Herrenhaus hat die Gesetzesänderung in der Sitzung vom 28. Januar endgiltig angenommen. Die Wiener Zeitung berichtet darüber: (Red.) Wien, 28. Jänner 1907, Herrenhaus. Sitzungsbericht: . . . Auf Antrag des Obmanns der juristischen Kommission vr. Unger wird der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes der heutigen Tagesordnung angefügt. Hofrat vr. Grünhut referiert über den Gesetzentwurf, womit das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie geändert wird, und führt aus, daß durch diesen Gesetzentwurf einem Zustande der Rechtlosigkeit ein Ende gemacht werden soll, dessen Bitterkeit die österreichischen Schrift steller, Künstler, Komponisten und Verleger seit langen Jahren in vollem Maße auszukosten verurteilt find. Durch den Gesetzentwurf soll einem Freibeutertum, das sich in vielen Staaten herausgebildet hat, ein Ende gemacht werden, indem in diesen Staaten skrupellos die Früchte der österreichischen Arbeit auf dem Gebiete der Kunst und Literatur geschmälert, ja entrissen wurden. Durch die zu be schließende Novelle soll dem Justizminister die Macht gegeben werden, von Fall zu Fall nach seinem Ermessen sich auf den Grundsatz der materiellen Reziprozität zu stellen und demgemäß eine Verordnung zu erlassen, durch die er den ausländischen Pro duzenten auf künstlerischem und literarischem Gebiet jenen Rechts schutz gewährt, den das betreffende Ausland den österreichischen Produzenten bietet. Der Justizminister werde dadurch in die Lage versetzt, den unmoralischen Auswüchsen aus literarischem und artistischem Gebiet, die sich im Ausland herausgebildet haben, energisch entgegenzutreten. — Der Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung an- g enommen. Postpakete nach Argentinien. — Laut Verfügung des Finanzministers der Argentinischen Republik vom 30. November 1906 sind Postpakete von jedwedem Werte gemäß der Bestimmung im Artikel 18 deS Zollgesetzes zollpflichtig, (öolstin oüeiui.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie-.) Post. — In Atakpame (Togo) ist eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich be züglich des Postbetriebes auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Zeitungs-, Postanweisungs- und Nachnahmedienst sowie auf den Paketdienst im Verkehr innerhalb des Schutzgebiets erstreckt. Die Worttaxe für Telegramme nach Atakpame ist dieselbe wie für die übrigen Anstalten des Schutzgebiets. (Deutscher Reichsanzeiger.) Fuggers Gebetbuch. — Das deutsche Gebetbuch eines Mit gliedes der Augsburger Patrizierfamilie Fugger aus dem fünfzehnten Jahrhundert befindet sich gegenwärtig im Handel. Es ist eine Pergamenthandschrift von 257 Blatt in Duodez- Format,' geschmückt mit 20 Bildern in Miniaturmalerei, zum Teil auf Goldgrund, und vier großen farbigen Initialen. Die schöne gotische Schrift ist sechzehnzeilig, unterbrochen von blauen und roten Buchstaben und auf jeder Seite mit Rand verzierungen versehen. Der Einband dürfte um 1700 spä testens erneuert worden sein, er besteht aus einem mit schwarzem Leder überzogenen Holzdeckel mit Metallschließen und etwas Gold pressung und ist an den Rändern beschädigt, das Manuskript selbst dagegen, abgesehen von einigen Gebrauchsspuren, vorzüglich erhalten. Das Buch enthält ein Wappenblatt der Familie Fugger mit einer Heiligen (ägypt. Maria?) in härenem Gewände, dann einen Kalender mit großen verzierten Kopftiteln (abwechselnd blau und rot) und das eigentliche Gebetbuch. Von den zahlreichen ganz seitigen in minutiöser Kleinmalerei ausgeführten in Beziehung zum Text stehenden Bildern betrachtet man namentlich das auf Fol. 164 mit Vergnügen. Der jugendliche Sebastian, mit rotem Barett auf dem blondlockigen Haupt und goldenem Nimbus, trägt einen bis an die Füße reichenden, pelzverbrämten, blauen Rock, in den Händen sein Attribut, das Bündel Pfeile. Er steht auf grünem, leicht gemustertem Fußboden. Hinter ihm Architektur in etwas ziegelfarbenem Rosa, niedrige Mauer mit weiter Säulenstellung, durch welch letztere hindurch man in die freie Landschaft blickt) grünes Terrain, blau und weiße Berge, ebensolcher Himmel. Auf den überschüssigen Pergamentblättern des Buches finden sich handschriftliche Ein tragungen aus verschiedenen Epochen, darunter ein Gebet aus gleicher Zeit wie das Manuskript selber. Dieses unzweifelhaft Fuggersche Autogramm, 22 Seiten, das natürlich besonders inter essiert, wäre noch mit anderweitigen Dokumenten zu vergleichen. Das Manuskript befindet sich in der Sammlung eines Leipziger Antiquars und ist zum Preise von 1680 ^ käuflich. (Red.) "Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler» XutoArapbon. L.uktioos.3ls.ts.Ioq VXXXVIl von 6. 6. Losrnsr in I-siprÜK. 4°. 91 8. 414 klrn. Nit 3 Viobtärootz- unä 6 lZuvbäruoktaksln unä Mdlrsiobon Illustrationsn im Mit. — Verstsi^orunA äsu 19. unä 20. b'sbrus.r 1907. Der sehr gut ausgestattete und illustrierte Katalog ist von großer Reichhaltigkeit. Die erste Abteilung: »Reforma toren« enthält unter vielen andern bemerkenswerten Stücken drei eigenhändige Briefe Luthers, von denen einer dem Katalog in Faksimile beigegeben ist; auch eine reformatorische Schrift Ulrich Zwinglis, eine große Seltenheit, enthält diese Abteilung. Die erste Seite ist in Faksimile wiedergegeben. — Die Abteilung -Das preußische Königshaus- wird durch einen Brief des Großen Kurfürsten eingeleitet; außerdem bringt sie viele interessante Schriftstücke von der Hand preu ßischer Regenten, von Friedrich Wilhelm I. bis zu Wilhelm II. Die Abteilung -Staatsmänner und Kriegsleute« enthält sehr schöne Stücke, während die Abteilung -Deutsche Dichter und Schriftsteller seit 1750- 23 Goethe-Briefe bringt. Erwähnt seien noch ca. 30 wertvolle Manuskripte und Briefe Richard Wagners. Auch andre Musiker, Beethoven, Mozart, Schubert, rc. sind vertreten. (Red.) Das literarische Echo. Halmonatsschrift für Literaturfreunde. Herausgeber: vr. Josef Ettlinger. Verlag von Eg on Fleischel L Co. in Berlin. 9. Jahr, Heft 8, 15. Januar 1907. 8°. Sp. 569—640. Mit 1 Porträt. Inhalt: Otto Hauser, Die Kunst des Nachdichters. — Karl Hans Strobl, Arthur Schnitzler. — Hermann Ubell, Neues aus und über Japan. — Wilhelm Lobsien, Von der Water kant. — Arthur Fitger, Schriftstellerunterstützung? — Echo der Zeitungen. Echo der Zeitschriften (Die Grenzboten, Österreichische Rundschau, Der Türmer, Zeitschrift für den deutschen Unterricht, Neue Jahrbücher für das klassische Altertum). — Echo des Auslandes (englischer und ameri kanischer Brief). — Echo der Bühnen (Berlin, Breslau, Graz, München, Wien). — Kurze Anzeigen. — Nachrichten, der Büchermarkt. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn Bernhard Tepelmann in Braunschweig, in Firma Friedr. Vieweg L Sohn, ist von Seiner Majestät dem König von Preußen der Königliche Kronenorden dritter Klaffe verliehen worden. (Red.) Auszeichnung. — Seine Majestät der Kaiser von Österreich hat den Kunstverleger Herrn Martin Gerlach in Wien, in Firma Gerlach L Wiedling, durch taxfreie Verleihung des Titels eines kaiserlichen Rates ausgezeichnet. (Nach: Wiener Ztg.) Bankprästdeut. — Der Verlagsbuchhändler Herr Kaiserlicher Rat I. Otto in Prag ist, wie uns geschrieben wird, zum Präsidenten der dortigen Gewerbebank für Böhmen und Mähren, des größten böhmischen Geldinstituts, deren langjähriger Vize präsident er war, gewählt worden. (Red.)
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