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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1907
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Zu der Fabrikation billiger Albums, namentlich für Warenhäuser, tragen vermutlich manche guten Verleger nn- beabsichligt mit bei durch Verkauf oder Abgabe von Lizenzen ohne genaue Festsetzung der Verwendung oder Beschränkung. Das Angebot von Gehilfen, die mit guten Sortiments kenntnissen ausgestattet sind, scheint der Nachfrage nicht recht zu entsprechen. Neu ist die Veranstaltung von Konzerten auf Kosten von Verlegern, zur Bekanntmachung der Neuig keiten. Auch auf die noch nie dagewesenen hohen Honorare an einzelne in Gunst stehende Komponisten sei hingewiesen. In den Einigungsoerhandlungen mit der Autoren genossenschaft ist im Jahre 1907 eine grundsätzliche Einigung mit einer bedeutenden Gruppe von Verlegern erfolgt, die der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht bisher noch fern gestanden haben. Der förmliche Beitritt dieser und andrer Firmen ist in kurzer Zeit bestimmt zu erwarten. Damit wird der jahrelange Kampf zur beiderseitigen Zu friedenheit sein Ende finden. Der Akademische Schutzverein sucht nun durch Herausgabe eines jährlich viermal erscheinenden »Korrespondenzblattes« weiter den Glauben zu nähren, als ob in der Tat die Welt des Schutzes gegen Übergriffe des Buchhandels bedürfe. Der Buchhandel wird gut tun, sich auf solche neuen Reibe reien wenn möglich nicht einzulassen. — Zum 8 26 des Verlagsrechts erinnern wir wiederholt (vgl. Nr. 1 der Mitteilungen) daran, daß die reichsgerichtliche Auslegung des ß 26 nicht zwingendes Recht ist. Es ist daher, wie auch der Deutsche Verlegerverein schon getan hat, für alle Verlagsoerträge eine entsprechende Bestimmung zu em pfehlen. Über die Anfänge der Bemühungen um einheitliche Regelung des Bibliotheken - Rabatts haben wir im vorigen Geschäftsbericht eine Übersicht gegeben. Dem sehr ent schiedenen Auftreten der Vereinigung der Berliner Mit glieder des Börsenvereins ist es zu danken, daß die preußi schen Behörden nachgegeben, also in den Einheitsrabatt von 7V/o für Bibliotheken mit einem Vermehrungsetat von 10 000 ^ und mehr, von 5<>/o für andre Bibliotheken ge willigt haben. Seither haben alle andern Kreis- und Orts vereine ihre Verkaufsbestimmungen entsprechend geändert. Leipzig hat dies erst in der Außerordentlichen Hauptver sammlung vom 10. Januar 1907 getan, verzögert durch besonder Umstände, die in der Versammlung ausführlich be richtet und besprochen worden sind. Wir wiederholen auch an dieser Stelle die in der Hauptsammlung abgegebene und von ihr gebilligte Erklärung des Vorstandes, daß die An nahme dieser Verkaufsbestimmungen für Leipzig den Abschluß der gesamten Rabattbewegung be deutet und daß nunmehr der Beharrungszustand erreicht ist. Obgleich nunmehr der Kundenrabatt fast ganz beseitigt ist, nehmen die Klagen des Sortimentsbuchhandels über seine ungünstige Geschäftslage kaum ab. Man weist darauf hin, daß alle Geschäftsunkosten gestiegen sind, aber nicht der Rohgewinn. Das mag oft genug so sein, aber ob die neuerdings begonnene öffentliche Bemängelung der üblichen und in verwickelten Umständen begründeten Verlegerrabattsätze wohlgetan ist und geeignet sein wird, diese Steigerung des Sortimentergewinns herbeizuführen, ist sehr zweifelhaft. Wir Buchhändler haben in den letzten Jahren nur allzu viel unsre innern Verhältnisse vor aller Welt erörtert und erörtern lassen.. Nun sei es genug damit! Sodann ist im vergangenen Jahre der uralte Vorschlag wieder aufgetaucht, Stammrollen solcher Sortimenter anzu legen, die als richtige Buchhändler zu betrachten seien. An andere, namentlich an Buchbinder und Warenhäuser sollten, so wünscht man, die Verleger nur mit verkürztem Rabatt liefern. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts vereine hatte infolgedessen zum 22. Oktober 1906 nach Kassel eine Außerordentliche Abgeordneten - Ver sammlung berufen, die sich mit dieser Frage beschäftigte. Es stellte sich während der Verhandlungen abermals klar heraus, daß jeder Schritt nach diesem. Ziel, besonders die befürwortete Einrichtung von »Sortimenter-Stamm rollen«, den Versuch eines Eingriffs in die gesetzliche Gewerbefreiheit bedeuten würde. Vor dem Gesetz gibt es keine Buchhändler bessern oder mindern Rechts. Einmütig erklärten daher die Vertreter des Börsenvereins, des Deutschen Verlegervereins, des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und des Vereins Leipziger Kommissionäre, daß sie an solchen Versuchen nicht Mitwirken würden. — Damit die Versammlung nicht ganz ergebnislos endigen möge, wurde auf Antrag des Vorstehers des Vereins der Buch händler zu Leipzig beschlossen, daß ein Ausschuß des Ver bandes der Kreis- und Ortsvereine mit dem Verein Leip ziger Grosso-Buchhandlungen zusammen nach Mitteln und Wegen suchen solle, etwaigen Nachteilen des Geschäfts betriebes dieser Großhändler zu begegnen. — Diese Ver handlungen stehen noch bevor. Über Verhandlungen mit Vertretern von Buch handlungs-Gehilfen ist in Nr. 4 der Mitteilungen durch Abdruck des Briefwechsels berichtet worden. Der Vorstand mußte daran festhalten, daß ihm kein Recht einer Ein wirkung auf die Vertragsverhältnisse des einzelnen Ver einsmitglieds mit dessen Gehilfen zustehe, auf die ge wünschte Vereinbarung einer Art von Tarif für die Ge hilfen also nicht eingegangen werden könne. Damit aber ein jedes Mitglied genau über die Wünsche der Gehilfen schaft unterrichtet sei, haben wir diese wiederholt in den Mitteilungen Nr. 4 und vorher in den Rundschreiben vom 17. Januar 1906 und vom 8. Dezember 1905 allen Mitgliedern mitgeteilt. Wir bitten auch an dieser Stelle, allen berechtigten Wünschen unserer Mit arbeiter willig Gehör zu schenken. Die Erhaltung gegenseitigen Vertrauens ist für das Gedeihen des Leipziger Buchhandels überaus wichtig, und es wäre sehr zu bedauern, wenn man mit Recht Klagen über Behandlung oder Ent lohnung der Gehilfen sollte erheben können. Im Verhältnis zu den Markthelfern sind nach Be seitigung der im vorigen Geschäftsbericht erwähnten, noch in den Januar 1906 hingezogenen Störungen keine Ver änderungen eingetreten. Es ist aber im Laufe des Jahres von Mitgliedern unsers Vereins ein »Buchhändler-Hilfs verband« gegründet worden, dessen Satzungen am 10. Mai 1906 durch das Kgl. Ministerium des Innern genehmigt worden sind. Der Verein bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Berücksichtigung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen. Nachdem so eine eigens hierzu eingerichtete Organisation geschaffen ist, wird der Verein der Buchhändler zu Leipzig nicht mehr, wie im Herbst 1905, nötig haben in den Riß zu treten, wird viel mehr die Erneuerung des Sonnabend den 26. Oktober 1907 ablaufenden Marklhelfer-Tarifs dem Buchhändler-Hilfsverband überlassen. Den Eintritt in diesen raten wir unfern Mit gliedern dringend an!
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