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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1907
- Sprache
- Deutsch
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1188 Nichtamtlicher Teil. 26, 31. Januar 1907. Von den durch die letzte Ordentliche Hauptversammlung beschlossenen Vertraulichen Mitteilungen des Vorstands an die ordentlichen Mitglieder sind im Berichtsjahr die Nummern 1—5 erschienen und haben hoffentlich dazu beigetragen, die Mitglieder über wichtigere Vereinsangelegenheilen früher zu unterrichten, als es bisher durch den Jahresbericht möglich gewesen ist.j Die Registrande der Geschäftsstelle weist im abgelaufenen Jahre 1l66 Eingänge (1905: 2057, 1904 vom 1. April an 651) und 1253 Ausgänge (1905: 2184, 1904 vom 1. April an 404) auf. Bei dem mit der Geschäftsstelle verbundenen Arbeitsnachweis wurden gemeldet 36 Stellen für Markt helfer und 83 Stellen für Burschen. Als arbeitslos meldeten sich 154 Markthelfer und 64 Burschen, von denen durch den Arbeitsnachweis Stellung erhielten 19 Markthelfer und 51 Burschen. — Eine erhebliche Arbeit des Geschäftsführers bildet die dringend nötige Neuordnung und Registratur des Archivs bis etwa zum Jahre -870 zurück. Unser Stiftungsvermögen hat sich um die Otto Kieß ling - Stiftung vermehrt. Unser am 18. Juni d. I. in Naumburg a. d. Saale verstorbenes außerordentliches Mit glied Herr Karl Eduard Jacob Otto Kießling hat dem Ver ein letztwillig ein Legat von viertausend Mark vermacht mit der Bestimmung, daß das Kapital als feste Stiftung erhalten bleiben soll. Die Zinsen von 2000 ^ sollen an drei arme alte Buchhändler, die Zinsen der andern 2000 an drei arme alte Buchhandlungsgehilfen verteilt werden, und zwar jedes Jahr am 13. April, dem Geburtstage des Erblassers, unter Nennung seines Namens. Der Vorstand hat das Legat mit Dank angenommen und beschlossen, es als Otto Kießling-Stiftung den Be stimmungen des Verstorbenen gemäß zu verwalten; die Erb schaftssteuern und den den Nennwert übersteigenden Kurs wert der angeschafften Wertpapiere hat er auf die Vereins kasse übernommen. Den Hauptausschuß beschäftigte im Berichtsjahr zu nächst die Meinungsverschiedenheit zweier Kommissionsfirmen über Abgabe resp. Übernahme der Vertretung eines aus wärtigen Sortiments. Der als Schiedsgericht angerufene Hauptausschuß hat nach eingehender Beratung sein Gutachten dahin abgegeben, daß zwar die Handlungsweise des be treffenden Kommittenten zu beanstanden sei, eine Verweige rung der Kommissionsabgabe aber aus Z 19 ä der Verkehrs ordnung nicht abgeleitet werden könne. — Bei Unter suchung der gegen ein Vereinsmitglied erhobenen Beschwerde über Lieferung von Sortiment zum Nettopreis mit 5°/„ Aufschlag an eine ausländische Schule ergab sich die Schuld losigkeit des Beklagten. Dagegen empfahl der Hauptaus schuß, den beschwerdeführenden Verein auf die Manipula tionen jener Anstalt aufmerksam zu machen. — Wegen Ver stoßes gegen Z 3 Zusatz 4 und 5 der Satzungen des Börsenvereins war gegen zwei hiesige Sortimentshandlungen Klage erhoben; beide Fälle wurden im Laufe mündlicher Verhandlungen zwischen dem Vorsitzenden des Hauptausschusses und den betreffenden Firmeninhabern erledigt. In dem einen Fall konnte in dem beanstandeten Inserat kein Verstoß erblickt werden, in dem andern wurde zwar das Verschulden nicht bestritten, der Be treffende gab aber für die Zukunft genügende Garantie gegen Wiederholungen. — Die Lieferung von Verlagsartikeln mit 25 Prozent Rabatt an einen Verein bildete den Anlaß zu einer weitern Beschwerde. Das Verfahren der betr. Derlags- firma mußte der Hauptausschuß als nicht satzungsgemäß be anstanden. Der unter Berufung auf ß 26 lä der Satzungen erbetene Versuch eines Ausgleichs scheiterte, da die eine (hiesige) Firma die Vermittelung ablehnte. — Endlich sollte der Hauptausschuß auf Wunsch des Vorstands noch begut achten, ob gegen ein Mitglied die Ausschließung aus dem Verein wegen Vertriebs unzüchtiger Schriften zu beantragen sei; der Ausschuß nahm Stellung im ablehnenden Sinne. Über die Tätigkeit des Wahlausschusses ist mitzuteilen, daß am 29. Januar 1906 eine konstituierende Sitzung statt fand. Am 7. und 12. Januar 1907 fanden Sitzungen statt zur Vorbereitung der Wahlen. Der Ausschuß für die Bestellanstalt hat wie bisher in einer Sitzung (am 17. Februar) die Umlagen beraten und beschlossen; die gegen diese Einschätzung eingegangenen wenigen Beschwerden wurden vom Vorstand erledigt. Der von der Hauptversammlung vom 29. Januar be stimmte Ausschuß für Änderung der Satzungen hat in vier Lesungen (fünf Sitzungen) seine Arbeiten beendet. Da er selbst einen Bericht hierüber erstattet hat, so kann lediglich auf diesen verwiesen werden. Der Entwurf der neuen Satzungen ist der am 10. Januar 1907 abgehaltenen außer ordentlichen Hauptversammlung vorgelegt worden. Da diese nicht beschlußfähig gewesen ist, so wird die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Januar darüber zu befinden haben. Als an einen durchaus festzuhaltenden Platzgebrauch erinnern wir anläßlich eines Streitfalles an den schon im Jahresbericht für das Jahr 1900 festgelegten Grundsatz: »Wird ein Barpaket präsentiert und aus irgend einem Grunde dessen Einlösung beanstandet, so muß es dem Vorzeiger zurückgegeben werden, und zwar die Faktur samt unverändertem Inhalt. Ohne Aus zahlung des auf der Barfaktur bemerkten Betrags darf der Inhalt nicht zurückbehalten werden « Das Mitglied, das sich über Verletzung dieses Ge brauchs beim Vorstand beschwert hat, hatte leider vorher schon gerichtliche Klage erhoben. Der Vorstand hat ge antwortet, daß, wenn der Hauptausschuß als Schieds gericht (Satzungen Z 26, Ziffer 1, Abs. ä) angerufen worden wäre, dieser jedenfalls jenen Grundsatz sachverständig auf den besondern Fall angewendet haben würde. Wegen des Sonnabend-Schlusses in den Sommer monaten hat der Vorstand die seit Jahren übliche Umfrage rechtzeitig erlassen. Das Ergebnis ist in Nr. 3 und 4 der Mitteilungen bekannt gegeben. Es schließen danach um 1 Uhr 4 Firmen, um 2 Uhr 6 Firmen, um 3 Uhr 32 Fir men, um 3ff, Uhr 1 Firma, um 4 Uhr 23 Firmen, um 4 ff, Uhr 3 Firmen, um 5 Uhr 97 Firmen, um 5ff, Uhr 5 Firmen, um 6 Uhr 20 Firmen. Einige Firmen schließen das ganze Jahr über Sonnabends früher als an andern Wochentagen. Die Ehrengabe an den Rat der Stadt Leipzig, eine Silberschale, konnte ebenso wie das Gegenstück, die Gabe der Handelskammer, leider dem Rat noch nicht über reicht werden, weil Herr Professor Klinger bei Herstellung der Glasschalen auf unerwartete Schwierigkeiten gestoßen ist. Der Guß der Schalen ist aber nunmehr in Auftrag gegeben und wird hoffentlich von den beiden in Anspruch genommenen Glashütten bis zum Frühjahr 1907 erledigt werden. Den Bitten andrer Körperschaften um Abschaffung zweier sächsischer Feiertage, des Epiphanias-Festes und des
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