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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1907
- Sprache
- Deutsch
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Tantieme an den Aufstchtsrat, bis zu 15 Prozent Tantieme an den Vorstand und Gratifikation an Angestellte gewährt werden, der hiernach schließlich noch verfügbare Gewinnbetrag aber unter alle Aktionäre gleichmäßig verteilt wird. Schließlich soll Para graph 3b dahin geändert oder richtiggestellt werden, daß, wenn das Grundkapital durch Verluste, zu deren Deckung der Reserve fonds nicht ausreicht, angegriffen ist, die Dividendenverteilung wieder stattfinden kann, sobald das Grundkapital wieder auf den ursprünglichen Betrag ergänzt ist. 8. Beschlußfassung zwecks Beschaffung von Geldmitteln und Vornahme von außerordentlichen Abschreibungen über: 1. Zwangsweise Herabsetzung deS Aktienkapitals von 832 000 bis auf äußerst 416 000 ^ durch Zusammenlegung der Aktien von 2:1 mit der Einschränkung, daß die Zusammenlegung von 2:1 gegenüber denjenigen Aktionären nicht stattfindet, die bis zum 1. April 1907 auf ihre Aktie 50 A — 500 mit 6A verzinslich ab 1. Dezember 1906, Zuzahlung in bar an die Gesellschaft leisten, wofür dem betreffenden Aktionär ein Genußschein aus gestellt wird. 2. Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 600 Stück auf Inhaber lautende Vorzugsaktien zum Nennbeträge von je 1000 Die Vorzugsaktien werden zu pari zuzüglich Stempel kosten ausgegeben und nehmen am Gewinn ab 1. Dezember 1906 teil. Bei Übernahme sind 4 Prozent Stückzinsen ab 1. Dezember 1906 zu bezahlen. Von diesen Vorzugsaktien werden je 200 Stück von der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig und der Credit- und Sparbank in Leipzig in Anrechnung auf die Forderungen dieser Banken gegen die Gesellschaft, und zwar zu pari zuzüglich Stempelkosten übernommen. Die restlichen 200 Stück werden zu pari zuzüglrch Stempelkosten einem Konsortium an geboren. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. 3. Einräumung der Rechte der Vorzugsaktien an die Aktionäre, deren Aktien von 2:1 zusammengelegt werden, wenn eine bis zum 1. April 1907 zu bewirkende Zuzahlung von 50 Prozent ihrer zusammengelegten Aktie, d. i. 500 mit 6 Prozent Zinsen ab 1. Dezember 1906 vom Aktionär geleistet wird. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle die jenigen berechtigt, die sich bei dem Eintritt in die General versammlung durch Vorzeigung ihrer Aktien der Gesellschast oder durch Depositenscheine, in denen von einer öffentlichen Be hörde oder von einem Notar oder von der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig oder von der Commerz- und Diskonto- Bank in Berlin oder von der Leipziger Buchbinderei-Actien- gesellschast vorm. Gustav Fritzsche in Leipzig die Hinterlegung von Aktien mit Angabe der Nummern bescheinigt wird, als Aktionär ausweisen. Leipzig, den 24. Januar 1907. (gez.) Leipziger Buchbinderei-Acticngesellschaft vorm. Gustav Fritzsche. Der Aufstchtsrat. Der Borstand. (gez.) LouiS Kröhl. (gez.) Fritzsche. BerUn-Neuroder Kuustanstaltttr Aktiengesellschaft. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 23 vom 26. Januar enthält folgende Anzeige: (Red.) Die durch die Generalversammlung obiger Gesellschaft vom 15. November 1906 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals von 2 128 000 Mark um 128 000 Mark auf 2 000 000 Mark durch Einziehung von sechs Stammaktien mittels Ankaufs und Zu sammenlegung der übrigen 366 Stammaktien im Verhältnis von 3 zu 2 zu Vorzugsaktien ist in das Handelsregister des König lichen Amtsgerichts Berlin-Mitte eingetragen worden. Diejenigen Stammaktionäre, welche ihre Stammaktien zum Zwecke der Zusammenlegung noch nicht eingereicht oder nicht in durch drei teilbarer Zahl behufs Verwertung für Rechnung der Beteiligten eingereicht haben, werden hierdurch aufgefordert, nunmehr längstens bis zum 30. April 1907 bei der Ge sellschaft zu Berlin, Köthenerstraße 28/29, ihre Stammaktien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1906/07 ff. und Talons in durch drei teilbarer Zahl einzureichen und ein doppeltes arith metisch geordnetes Nummernverzeichnis beizufügen, wofür For mulare bei der Gesellschaft zu beziehen sind. Die nicht längstens bis zum 30. April 1907 bei der Gesellschaft eingereichten Stamm aktien sowie die nicht in durch drei teilbarer Zahl eingereichten und der Gesellschast nicht zur Verwertung für Rechnung der Be teiligten zur Verfügung gestellten Stammaktien werden nach Ab lauf der Frist für kraftlos erklärt. Von je drei bis zum Ablauf obiger Frist eingereichten Aktien wird eine zwecks Vernichtung zurückbehalten, während zwei nebst neuen Dividendenschetnen ür zehn Jahre (beginnend für 1906/07) und Talons, versehen mit neuen fortlaufenden Nummern und dem Stempelaufdruck: -Auf Grund des Generalversammlungsbeschlusses vom 15. No vember 1906 als Vorzugsaktie gültig. Berlin-Neuroder Kunstanstalten Aktiengesellschaft. (Faksimilierte Vorstandsunterschrift) - zurückgegeben werden. An Stelle der bis zum Ablauf obiger Frist bei der Gesellschaft in zur Zusammenlegung nicht geeigneter Zahl eingereichten, der Gesellschaft aber zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellten, sowie an Stelle der für kraftlos erklärten Stammaktien werden für je 3 Stück wiederum immer je 2 Stück durch gedachte Numerierung und Abstempelung zu Vorzugsaktien umgebildet und mit Dividendenschetnen für 10 Jahre (beginnend ür 1906/07) und Talons versehen. Die so gebildeten Vorzugsaktien werden für Rechnung der daran Beteiligten zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen in öffentlicher Versteigerung ver kauft; der nach Abzug der Aufwendungen verbleibende Erlös wird verhältnismäßig den beteiligten Aktionären gegen Cinliefe- rung der betreffenden Stammaktien nebst Dividendenscheinen pro 1906/07 ff. und Talons zur Verfügung gestellt resp. gegebenen falls hinterlegt. Die zurückbehaltenen und nicht zur Bildung von Vorzugsaktien verwendeten Stammaktien werden vernichtet. Unter Hinweis auf den eingetragenen Beschluß der Herab setzung des Grundkapitals werden, um der Vorschrift des Z 289 H.-G.-B. zu genügen, die Gläubiger der Gesellschast aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. (gez.) Berlin-Neuroder Kunstanstalten Aktiengesellschaft, (gez.) Budwig. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Photographieschutzgesetz sind am 1. März v. I. vom Landgerichte Karlsruhe der Kaufmann Iwan M. und seine Schwester Hedwig M. zu je 30 Geldstrafe verurteilt worden, außerdem zur Zahlung einer Buße an die Nebenkläger Gebr. H. Diese hatten eine Anzahl Karlsruher Bühnenkünstler photographiert und von ihnen das Recht erhalten, Ab drucke der Bilder im Handelswege zu vertreiben. Die Angeklagten haben nun, ohne eine Erlaubnis einzuholen, danach Post karten durch Bromsilberverfahren Herstellen lassen und diese ver kauft. Sie wandten in der Hauptverhandlung ein, sie hätten geglaubt eine Erlaubnis nicht nötig zu haben, da es sich um An bringung eines Bildes auf einem Werk der Industrie, nämlich einer Postkarte handle. Dem gegenüber verwies das Gericht daraus, daß das Bild das Wesentliche, die Postkarte aber das Unwesentliche sei. Das Bild nehme die ganze Fläche der Post karte ein und könne ohne weiteres in einen von den Angeklagten stets vorrätig gehaltenen Rahmen gesteckt und an die Wand ge hängt werden. Die Revision der Angeklagten, die u. a. das Recht der Nebenkläger auf Stellung des Strafantrags bestritten, wurde am 28. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. (Lentze.) Amtliche Veröfftntlichungett. — Von der im Kursbureau des Reichspostamts neu bearbeiteten »Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs- ist jetzt das Blatt XIII erschienen; dieses umfaßt den größten Teil des Königreichs Sachsen, den südwest lichen Teil des Regierungsbezirks Liegnitz und den größten Teil von Böhmen. Das »Handbuch für das Deutsche Reich- auf das Jahr 1907 ist erschienen. (Deutscher Retchsanzeiger.)
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