Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041205
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190412055
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19041205
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-12
- Tag1904-12-05
- Monat1904-12
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
282, 5. Dezember 1904. Nichtamtlicher Teil. 10971 Kalinowski, Hauptm. Walter Crdmann von, Der Krieg zwischen Rußland und Japan. Auf Grund zuverlässiger Quellen be arbeitet. 3. Heft. gr. 8". S. 141—236. Berlin 1904, Liebel. 1 ^ 50 -Z. Zu schwärzen: a. d. S. 164, Zeile 3—19 von oben. Köhlers deutscher Kaiscrkalender f. d. I. 1905. 25. Jahrgang, gr. 8". 166 S. Minden, W. Köhler. 50 -ß. Mit Ausschnitt der Seiten 85—88. Liederschatz, Deutschlands, Ueber 3333 berühmte Lieder. Neueste Ausgabe in 10 Bändchen. Berlin, A. Michow. ä 10 <H. Zu schwärzen: auf der 84. Seite des I. Bändchens das Lied des Verbannten. Reutter, Otto, Original-Couplets und Vorträge. Mit einem Vor wort des Verfassers. 8". 135 S. Mühlhausen i. Th. 1904, G. Danner. 1 Mit Ausschnitt der Seiten 33—34 und 67 — 68. Verne, Jules, Ein Drama in Livland (Collection Verne. 85. Bd. Kl. 8". 279 S. Wien 1904, A. Hartleben. 75 -ß. Zu schwärzen a. d. Seite 43 Zeile 3—19 von oben. Wernicke, Prof. Or. C., Die Geschichte der Welt. 4. Teil. Die Geschichte der Neuzeit. 2. Abtheilung. 7. Ausl. gr. 8". VII, 562 S. Berlin 1898, Gebrüder Paetel. 5 Zu schwärzen a. d. 274. Seite Zeile 3—6 von unten. Kleine Mitteilungen Vom Deutschen Reichstag. (Vgl. Nr. 280, 281 d. Bl.) — In den Sitzungen des Deutschen Reichstags vom 30. November und 1. Dezember wurde über die Anträge der Abgeordneten Groeber (Zentrum) und Genossen, Rettich (d.-kons.) und Ge nossen und Patzig >nl.) und Genossen, deren Inhalt in Nr. 280 und 281 d. Bl. wiederholt mitgeteilt worden ist und deren Be ratung in Verbindung miteinander erfolgte, verhandelt. Abgeordneter Roeren zur Begründung des Antrags Groeber: Das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs habe zwar anfänglich der betrügerischen Reklame, die mit angeblichen Aus verkäufen getrieben wurde, etwas gesteuert. Das habe aber nicht lange gedauert. Seitdem ein Reichsgerichtserkenntnis das Nach schieben von Waren bei Ausverkäufen in vollen: Widerspruch mit der Tendenz des Gesetzes unter gewissen Voraussetzungen für statt haft erklärt habe, sei der alte Übelstand in seinem ganzen Umfang wieder fühlbar geworden. Das Gesetz solle doch die redliche Konkurrenz schützen; dem entspreche aber nicht die Zulässigkeit der Nachschübe in den vom Reichsgericht gezogenen Grenzen, wonach Waren in geringen Quantitäten und sogenannte gang bare Artikel nachgeschoben werden könnten. Tatsächlich hätten sich jetzt diese Nachschübe und die solchergestalt betriebenen Schein ausverkäufe in geradezu gemeingefährlicher Weise vermehrt. Cs werde nötig sein, jeglichen Nachschub unbedingt zu verbieten. Die Härten der bestehenden Gesetzgebung über die Abzahlungs geschäfte für die Käufer beständen in dem Ratenverfall und dem Verlust des gekauften Gegenstandes für den Fall des Verzugs mit der Ratenzahlung; hier müßten mildere Bestimmungen ge troffen werden. Der letzte Teil des Antrags richte sich nicht gegen die Offizier- und Beamtenwarenhäuser an sich, sondern nur da gegen, daß sich Beamte und Offiziere an der Gründung, Leitung und dem Betrieb solcher Unternehmungen mittätig beteiligten. Überhaupt sollte jede Unterstützung solcher Vereinigungen durch die Vorgesetzten Dienstbehörden — etwa unentgeltliche Hergabe von Grundstücken usw. — unterbleiben. Das Haus möge zur Auf rechterhaltung des alten guten Grundsatzes von Treu und Glauben den Antrag Groeber einstimmig annehmen. Abgeordneter Rettich (d.-kons): Die Ausverkäufe seien zu einem wahren Unwesen ausgeartet, gegen das schon ein Antrag Oertel in der vorigen Session des Reichstags Stellung genommen habe. Nicht gegen die wirklichen Ausverkäufe, sondern gegen die Schwindelausverkäufe sei seine Resolution gerichtet, gegen Aus verkäufe, wie die, die in Inseraten und Plakaten verkündeten, daß man z. B. »in voriger Nacht die Preise nochmals herabgesetzt habe u. dgl. Die Resolution entspreche auch einem von dem organisierten gewerblichen Mittelstände mit steigendem Nachdruck geäußerten Wunsche. Er bitte um ihre Annahme. Für die An träge Groeber unter 4 könnten seine Mitantragsteller und er selbst sich nicht erwärmen. Abgeordneter Patzig (nl.): Die Wirkungen des Gesetzes von 1896 seien nicht in dem erhofften Maß und Umfang eingetreten. Nach den gemachten Erfahrungen scheine man in der Bekämpfung der Schwindelausverkäufe und Schwindclauktionen mit dem Gesetz nicht vorwärts, sondern zurückgekommen zu sein, und die Verlegenheit um ein wirksames Kampfmittel dünke vielen größer als je. Nachdem einmal das kasuistische System gewählt worden und der Widerstand der Juristen dagegen erfreulicher weise im Schwinden begriffen sei, bleibe nichts übrig, als es auszubauen und ganz besonders das Ausverkaufs- und Auktionsunwesen aufs Korn zu nehmen. Das Reichsgericht habe seinen Standpunkt von 1897 in einem neuerlichen Urteil von 1902 festgehalten und bestätigt. Die Legitimation des Reichs tags, die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, sei daher zweifellos. Cr beantrage für seinen Antrag und die andern beiden Resolutionen Kommissionsbcratung. Das Reichs gerichtserkenntnis müsse korrigiert werden. Herr Roeren glaube mit einer Korrektur des Z 1 des Gesetzes, mit dem Verbot, aus- kommen zu können; aber dann würde es an jeder Kontrolle fehlen. Ohne die Anzeigepflicht und die Überwachung komme man nicht aus. Wenn man das Ausverkaufswesen beaufsichtigen, wenn man das Publikum vor Täuschungen bewahren wolle, dann müsse sich auch der solide Kaufmann zur Anzeige und zur Ein reichung des Warenverzeichnisses verstehen. Die Prüfung solle durch einen Beamten, natürlich nicht durch einen Schutzmann mit der Pickelhaube, sondern etwa durch einen Beamten der Handels oder Handwerkskammer erfolgen. Diese Verzeichnisse würden mit der Zeit sehr interessante Rückblicke und Material dafür liefern, ob später ein Schritt weiter gemacht werden könne. Der Erlaß des preußischen Handelsministers von 1902 über die Befugnisse der Versteigerer habe in Preußen für das Auktionswesen einen sehr guten Anfang mit der Reform gemacht, die hinsichtlich der Bekämpfung der Schwindelauktionen nicht dringend genug zur Nachahmung empfohlen werden könne. . . . -Unser Z 4b stellt sich daneben in seinen Anforderungen als sehr bescheiden dar. Der gesunde Geist der Mittelstandspolitik in dieser Verordnung steht in scharfem Gegensatz zu dem Reichsgerichtsurteil betreffs der Ausverkäufe; aber die Verordnung steht bisher nur auf dem Papier und hat in den andern Bundesstaaten noch keine Nach ahmung gefunden; einige sind ihr geneigt, andre nicht. Auch dies sind Gründe, die für eine Kommissionsberatung sprechen; da sollte man versuchen, einen formulierten Gesetzentwurf zustande zu bringen, um die beabsichtigte Reform zugunsten des Mittel standes in Stadt und Land zu fördern. Eine Verschleppung der Angelegenheit wird dadurch nicht bewirkt; davon werden die inter essierten Mittelstandskreise draußen überzeugt sein.« Abgeordneter Peus (Soz.): Es handle sich bei diesen Anträgen um den unlautern Wettbewerb in Wirklichkeit um Gewinnung der Gunst des Mittelstands. Der gewerbliche Mittelstand werde von dem Kapitalismus, wie er in den Großunternehmungen der Warenhäuser sich zeige, zerrieben. Dagegen gebe es kein Mittel. Daß das Reichsgerichtsurleil die Sache erst verschlimmert habe, sei ein Irrtum. Nicht die großen, sondern gerade die Mittlern und kleinen Geschäftsleute nähmen zu solchen Ausverkäufen ihre Zuflucht, um sich noch eine Weile über Wasser zu halten. Machte man die Ausverkäufe durch Reglements und Polizeiaufsicht un möglich, so finde der rührige Geschäftsmann immer neue Aus wege; er brauche z. B. nur den -Ausverkauf« in -Gelegenheits kauf« zu verwandeln. Jedes Geschäft beinahe führe, der Not ge horchend, heute einige Lockartikel, die es billiger verkaufe, als sie ihm selber zu stehen gekommen seien. Mit gesetzlichen Maßregeln sei da nichts zu machen; aber charakteristisch sei, daß die National- liberalen jetzt, gezwungen durch den Druck von außen, solche Anträge stellten, die die Gewerbefreiheit wieder aufhöben. Übrigens sei die nichtuniformierte Kontrolle, die die Konkurrenz dem Geschäftsmann ins Haus schicke, doch noch weniger erfreulich als der Schutzmann mit der Pickelhaube. Ein Faktor wäre da, der vielleicht heilsam wirken könnte, nämlich die Presse, wenn diese nicht eben die Anzeigenpreise wäre. Die Abzahlungsgeschäfte seien verwerflich; aber die Arbeiterschaft glaube, ohne sie nicht auskommen zu können. Übrigens begännen die Arbeiterkonsum vereine jetzt auch ihrerseits Kleider, Stiefel u. dergl. auf Ab zahlung zu liefern. Was die Beamtenwarenhäuser betreffe, so sei das Zentrum noch nicht dahin gekommen, diese einfach zu verbieten. Anderswo sei man ja schon so weit; er verweise nur auf Dresden und seinen Magistrat. Wie man mit einem solchen Verbot durchkommen wolle, sei ihm ein Rätsel. Von einer Seite möchte man die Beamten- und Offiziervereine beseitigen, um desto gründlicher mit den Arbeiterkonsumvereinen aufräumen zu können. Auch durch ein Verbot der Beamten- und Offizierkonsumvereine werde dem Mittelstand nicht geholfen, der durch die großen Warenhäuser doch immer mehr zerrieben werde. Keine gesetz geberische Maßregel würde die wilde Konkurrenz, den Kampf aller gegen alle, beseitigen können, am wenigsten würden Geschehen der vorgeschlagenen Art das zu tun vermögen. AbgeordneterOr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.):Seine Partei habe 1896 für das Gesetz gegen den unlautern Wettbewerb ge stimmt und sei auch bereit, das Gesetz weiter auszubauen, wenn die Notwendigkeit dazu nachgewiesen würde. Man dürfe aber kein Flickwerk schaffen, sondern man müßte zu einer genauen Begriffsbestimmung des »unlautern Wettbewerbes« kommen. Der Reichstag könne sich dem nicht länger entziehen. Dabei werde 1435*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder