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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041130
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278. 30. November 1904. 10778 Nichtamtlicher Teil. Die Zahl der Börsenvereinsmitglieder betrug am 30. Ok tober 1904: 3240. Von Nichtmitgliedern haben 1476 die bnchhändlerische Verkehrsordnung des Börsenvereins anerkannt, die Restbuchhandelsordnung 605. Von neuen Firmen ver zeichnet der Jahrgang 1905: 735. Erloschen oder aus dem Verkehr ausgeschieden sind 114, verändert 507. In Konkurs geraten sind im Jahre 1904 (bis Oktober) 34 Firmen. Gestorben sind seit Ausgabe des vorigen Jahrgangs 152 Handlungsinhaber, Teilhaber, Prokuristen; 50 von ihnen haben dem Börsenverein als Mitglied angehört. Der gesamte hier verzeichnete deutsche Buch- rc.-Handel verteilt sich auf 2174 Städte. Davon liegen 1523 im Deutschen Reich. Diese beherbergen 8502 Firmen. 285 Städte liegen in Österreich-Ungarn (984 Firmen), 73 in der Schweiz (305 Firmen), 210 im übrigen Europa (947 Firmen), 52 in Amerika (182 Firmen), 9 in Afrika (19 Firmen), 15 in Asien (32 Firmen), 7 in Australien (9 Firmen). Kleine Mitteilungen. Gerichtliche Gutachten der Berliner Handelskammer. — Im Anzeigengeschäft verliert der Anzeigenakquisiteur, der sich zu einem bestimmten Jahresumsatz verpflichtet hat. seinen An spruch auf vereinbarte Provisionsvorschüsse nicht schon dadurch, daß es ihm etwa im ersten Halbjahr nicht gelungen ist, einen ent sprechenden Teil dieses Umsatzes zu erzielen, denn bei Akquisitions geschäften kann leicht nach langen vergeblichen Bemühungen in kurzer Zeit durch eine Reihe günstiger Abschlüsse eine völlige Ver änderung der Umsatzsumme zu seinen Gunsten eintreten. Daher wird der Prinzipal von der Pflicht zur Vorschußzahlung nur befreit, wenn er Nachweisen kann, daß es dem Agenten unmöglich sein würde, die vertragsmäßige Umsatzziffer bis zum Ende des Jahres zu erreichen. Im Anzeigcngeschäst darf handelsüblich die Schuldsumme ohne Bestellgeld eingesandt werden. (Papierztg.) Büchersendungen aus Italien. — (Vgl. Nr. 177, 253, 257, 261, 268 d. Bl.) — Die Redaktion des Börsenblatts empfing folgende Zuschrift: Auf den in Nr. 268 des B.-Bl. veröffentlichten Brief des Herrn C. v. Schmidtz fühle ich mich veranlaßt, die von mir zuerst beregte Frage etwas eingehender zu beleuchten, da die Darstellung des Herrn C. v.' Schmidtz nicht ganz zutreffend ist und manchen Kol legen veranlassen könnte, seine Offerte zu akzeptieren, um alsdann schlimme Erfahrungen damit zu machen. Ich schicke voraus, daß ich über Büchersendungen aus Italien sprach und heute spreche. Das Gesetz — äura Isx ssä lsx — schreibt vor, daß alle vor dem Jahre 1800 gedruckten oder geschriebenen Bücher einer Galerie zur Erlangung der Ausfuhrerlaubnis und der Begleitdokumente vorgelegt werden. Die Frage der Wcrt- bcstimmung kommt nur bei Werken vor 1500 in Betracht, weil für solche eine Steuer von 6 Prozent zu entrichten ist, während Werke von 1501—1800, seien sie auch noch so viel wert, nur die Ausfuhrerlaubnis-Dokumente benötigen. Wenn Herr C. v. Schmidtz sich erbietet, Bücher auch ohne solche über die Grenze zu vermitteln, so kommt er mit dem Gesetze in Konflikt, das solche Sendungen sogar mit dem schönen Titel «Ooutraddauäo« bezeichnet. Für italienische Kollegen liegt absolut keine Veranlassung vor, sich Herrn C. v. Schmidtz' liebenswürdiger Vermittlung zu bedienen, wenn sie die gesetzlichen Verfügungen berücksichtigen. Angenehm sind sie durchaus nicht: ich habe sie sogar antizivil genannt und von vielen Seiten Zustimmungskundgebungen er halten. Über die Frage der Wertbestimmung von Büchern oder Kunst objekten habe ich mich bereits in meinem auch in diesem Blatte übersetzten Artikel geäußert. Man gab mir in diesem Punkt recht und verfügte, daß in Florenz anstatt der Galeriebeamten die Herren der Libliotüsoa Nsäioso-Uaursuxiava meine Bücher zu prüfen hätten, während meine Klage darüber, daß jedes selbst noch so unbedeutende Buch vom Pontius zu Pilatus gehen und sich für gutes Wort und Geld die Erlaubnis zur Auswanderung erbetteln müsse, vox olawautis iu äs8srtc> blieb. Zur Erheiterung meiner Kollegen möchte ich folgenden Spaß, den ich mir neulich erlaubte, zum besten geben: Aus einem meiner Monatsanzeiger wurde vor kurzem ein dickleibiger Band des siebzehnten Jahrhunderts von einem ameri kanischen Kunden für 5 Lire bestellt. Ich schickte ihn in die genannte hiesige Bibliothek mit der untertänigsten Bitte (die 60 Centesimi kostete), mir seine Ausfuhr zu gestatten; dies geschah an einem Dienstag Nachmittag — die Angabe der Zeit wird Börsenblatt für den deutfcben Buchhandel. 71. Iahraane manchem sonderbar Vorkommen, ist aber hier sehr von Belang. Der mit der Ausfuhrerlaubnis-Operation betraute Bibliothekar meinte, er habe den Abend vorher die gesetzlichen Vorschriften genau geprüft und herausgefunden, daß er gar nicht die Er laubnis, sondern nur sein Gutachten abzugeben hätte, mithin den Schein für 1 Lire 20 Centesimi ausfertigen wolle, daß der Ausfuhr nichts im Wege stände und das Packet mit Plomben — wofür 15 Centesimi pro Stück zu zahlen wären — schließen lassen würde, damit wir es alsdann dem Ausfuhramt (ukLoio ä'ssportaLions) zur weiteren Operation vorlegenl! Dieses Amt ist aber nur zweimal in der Woche (am Dienstag und Freitag bis 12 Uhr vormittags) geöffnet; ich hätte mithin mit der Versendung des Buches bis Freitag warten müssen. Mir riß die Geduld, und da das Buch in meinen Augen wertlos war und schwerlich einen andern Käufer jemals wieder gefunden hätte, so löste ich den Pergamentdeckel, der das Beste am Bande war, los und schickte den Inhalt zu einem Tabaksverschleiß. Dort erhielt ich 50 Centesimi, für die ich mir zwei Conchas-Zigarren kaufte, die ich jedem nach Italien kommenden Kollegen bestens empfehlen kann. Ich tue mein bestes, um die Regierung zur Aufhebung der unleidlichen Bestimmungen zu veranlassen, und ich hoffe, daß es mir bald gelingen wird; andernfalls werde ich gezwungen sein, meine Bücher, die die Ausfuhrplackereien nicht wert sind, zu — verrauchen. Leo S. Olschki. Geschäfts-Neubau. — Die Buch- und Kunsthandlung von E. Biermann in Barmen hat, nachdem im Frühjahr die Buchbinderei mit elektrischem Betrieb in das neue Gebäude, Kohl gartenstraße, verlegt worden ist, in dieser Woche ihren im Laufe des Sommers entstandenen Neubau Wertherstraße 83 bezogen. Dieser wurde durch den Architekten R. Schnell (Barmen) erbaut und ist in seinem einfach und ruhig gegliederten Aufbau von bester Wirkung. Die von einem bekannten Münchener Künstler ausgesührten Ornamente, die durch farbige Behandlung und Gold noch gehoben werden, haben Bezug auf Kunst, Buchhandel und Buchbinderei und berühren durch ihre prächtige Ausführung im Gegensatz zu der an modernen Neubauten oft gebotenen Or namentik doppelt wohltuend. Auch die Ladeneinrichtung wurde nach Zeichnungen des Architekten Schnell ausgeführt. Es wurde besonders auf übersichtliche Anordnung aller Verkaufsgegenstände Rücksicht genommen; dabei ist der Gesamteindruck ein überaus vornehmer. (Allgemeine Zeitung sElberfeld-Barmenj.) Nobel-Institut für physikalische Chemie in Stock holm. — Die Akademie der Wissenschaften in Stockholm hat beschlossen, ein Nobel-Institut für physikalische Chemie in Stock holm einzurichten und den berühmten Gelehrten Professor Arrhenius als Direktor einzusetzen. Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Königlichen Amts gerichts I zu Berlin, Abteilung 126, vom 18. d. M. ist gemäß Z 184' des Strafgesetzbuchs die Beschlagnahme der Zeitschrift: »Das neue Magazin, Jahrgang 73, Heft 19 (Magazin- Verlag Jacques Hegner in Berlin) wegen des als unzüchtig zu beanstandenden Aufsatzes «Zwei Welten; eine erotisch-moralische Szene- (auf Seite VlI—L) an geordnet worden. Telegramme der Zeitungen. — Für den Verkehr zwischen Österreich einerseits und China, Japan (mit Einschluß der Insel Formosa) sowie den Stationen auf Korea: Ssoul, Chemulpo und Fusan anderseits werden vom 1. Dezember 1904 ab Preßtelegramme zu ermäßigten Worttaxen unter bestimmten Bedingungen, die in der Wiener Zeitung bekannt gegeben sind, zugelassen. Nächste Weltausstellung in Paris. — In der Handels und Industrie-Kommission der französischen Kammer erklärte Handelsminister Trouillot auf Befragen, daß die Regierung gegen wärtig keinerlei Beschlüsse über das Datum einer in Paris zu veranstaltenden Weltausstellung fassen könne. Man könne höchstens den Gedanken ins Auge fassen, anläßlich des fünfzigjährigen Be standes der Republik im Jahre 1920 eine solche Ausstellung in Paris zu veranstalten. Pariser Universitätsbibliothek. — Als Nachfolger des verstorbenen M. de Chantepie ist M. Emile Chatelaine zum Konservator der Pariser Universitätsbibliothek ernannt worden. M. Chatelaine steht seit 30 Jahren im Dienste dieser Bibliothek. Er gibt die »ksvus ckes Lidliotbsguss- heraus und ist ein be sonderer Kenner der lateinischen Paläographie, sowie Verfasser einer Geschichte der Universität Paris. Vor ungefähr zwei Jahren ist er zum Mitglied der ^.eaäsmis ckss lusoriptious st LsUss Usttrss gewählt worden. (Allg. Ztg. (Münchens). 1410
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