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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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276, 28. November 1904. Amtlicher Teil 10677 J-ricdr. Wolfrum in Düffeldorf. Jüdischer Verlag G. m. v. .H. in Berlin. 10702 Voss, I'rits: Allerlei Bs.us- u. g-väsrs llürsu, tV^vävsr- täksiuvAeu etc. sie. Nit sriäuk. llsxt n. Brsisbsrsvllv^ll. 3. Bt^. (10 karb. lls.k. w. 5 BstwiboA.) 44,5x32 ein. liebst llsxt. (8. 11—14.) Bex.-8°. bnr 10. — Verzeichnis künftig erscheinender öücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt find- Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblattes. II --- Umschlag. Frommannfche Sofbuchpandlung (Eckard Klostermann) in Jena. 10697 Jena in Wort und Bild. Geb. 3 Engen Großer in Berlin. 10700 Oeuisoüe Nsclirina,I-2situvA. 26. labrA. Viertelsäürlioll 5 Nonatssebritt kür ortbopääisobs ObirurAis uvä pb^silralisebs Bsilwetüoäev. 5. Bä. Viertelsällrlioll 6 Harbin owiitteratar. 3. Bä. 6 liotirlraleväsr kür pralltisobs ^rrts. 20. lalrrA. Vsröllsvtliebungeu cler 8g,1veoloAiseIrsv dsssllsobakt in Berlin. 26. Bä. ääürlieü 3 Berliner ^nxsixen äer amtliollen llaASsorcinun^en äer ärrtlieüsv Vereine. 18. labrK. Visrtslsällrliell 1 Berliner Lautsabniselre ^.n^eiAen. 10. labr^. Viertelsälirlioli 1 Der Standesbeamte. 31. Jahrg. Jährlich 8 B^gisnisvbe Blätter, läbrlivll 1 50 Herdcrschc Verlagshandlung in Freibnrg i/B. 10702 Btirnrnen aus Naria-Baaob, 1905. Bro Beniester 5 ^ 40 Carl He>,manns Verlag in Berlin. 10705 Fuisting, Die Preußischen direkten Steuern. 2. Bd. 2. Ausl. Etwa 12 ^7. Herrfurth, Das Preußische Etats-, Kassen- und Rechnungs wesen, einschließlich der Rechtsverhältnisse der Staats beamten. 2. Band. 4. Ausl. 12 geb. 13 Hoffmann, Jnvalidenversicherungsgcsetz vom 19. Juli 1899 nebst den Ausführungsbestimmungen. 3. Ausl. Geb. 3 Nöll, Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 nebst Ausführungsanweisung vom 10. Mai 1894. 5. Aust. 10 geb. 11 Robolski, Das Gesetz, betr. den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891. 2. Aust. Geb. 1 ^ 60 Schwarz, Strafrecht. Strafprozeß. 2. u. 3. Aust. 5 ^7 50 geb. 6 50 -Z. — Staatsrecht — Verwaltungsrecht — Kirchenrecht — Völker recht. 2. Aufl. 4 ord. Bivslri, Bisilr Leüektel, 2 ; ged. 3 äüäiseirsr ^.lmavaeb 5663. IVodlksils .4usg. 3 50 Buxus- ^usg. 7 Braoütausg. 12 Kunstverlag Klemm L Beckmann in Stuttgart. 10698/99 Vsxsr, IVeidlieds 8edöud«it. 2. Vuüage. 25 Bieksrgu. s, 1 Th. Knanr Nachf. in Berlin. 10696 Goethes sämtliche Werke. Herausgeg. von. Schultz. 45 Bde. geb. in 12 Leinenbände: 18 Goethes Werke, mit Einleitung von Schultz. 36 Bde. in 9 Bde. geb. 15 16 Bde. in 4 Bde. geb. 6 Sllbcrt Langen in München. IMO4 Schulz, Der Prutzeltopf. Kart. 3 Thoma, Der heilige Hies. Geb. 5 Orania-Verlag in Oranienburg. 10707 Gerling, Erziehung zur Ehe. 5. Tausend. 2 geb. 2 ^ 50 Johannes von Schalscha-Ehrcnfeld in Leipzig. 10701 BarusAio, Bas blvavgölivm äes Rsielltums. 5 gsb. 6 G. Schoenfeld's Verlagsbuchhandlung in Leipzig. 10703 Bäbvbarät, Xiuäerlisäer aus Laaüssv. llart. 80 Hermann Seemann Nachf. G. m. b. H. in Berlin. 10700 Btrivädsrg, Bivsam. 2 ; gvd. 3 Josef Singer in Straßbnrg i./E. 10706 8oüskkel uvä Brs^äork, Naleba uvä llllorilä. klsuäruolr. 3 Akb. 4 Bernhard Tauchnil; in Leipzig. 10703 Ora^vksrä, IVllososvsr 8ball Okksvä ... 1. Bä. 3779. 3780. Tillge's Boghandel's Verlag in Kopenhagen. 10706 lilüllsr, Nein Festem, 15 Nivutsv tägliedg L.r1>sit kür äis 6ls- suväüsit. 2 gsb. 3 Verlag des „Dichtcrfrennd" sWilhclm Jacob L Co.) in Berlin. 10697 Der Dichterfreund. Pro Quartal 1 50 Verlag der „Jugend" in München. 10703 äugsnä dio. 53. Bsrllart-Bauptmaun-klummsr. Nichtamtlicher Teil Gegenseitige Ausrechnung von Forderungen aus Rechnung»- und Varverkehr. Infolge eines ihm vorgelegenen Streitfalls über die Frage: »Inwieweit können Forderungen aus dem buchhändlerischen Rechnungsverkehr gegen solche aus dem Barverkehr aufgerechnet werden?« hat der Vorstand des Deutschen Verlegeroereins ein Gutachten von seinem Vereinsanwalt, Herrn Rechtsanwalt Hillebrand in Leipzig, erbeten, das von allgemeinem Interesse ist und daher nachstehend zum Abdruck ge bracht sei: Gutachten. Inwieweit Forderungen aus dem buchhändlerischen Rechnungsverkehr gegen solche aus dem Barverkehr aufgerechnet werden können, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Aufrechnung, da in der Verkehrsordnung eine Spezialbestimmung über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit dieser Ausgleichungsweise fehlt. tz 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lautet wörtlich: »Schulden zwei Personen einander Leistungen, die Wrlenbiatl kür den deutschen Buchhandel. 71 Jahrgang ihrem Gegenstände nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des andern Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.« Danach sind für die Aufrechnung zwei Voraussetzungen erforderlich: 1. daß die geschuldeten Leistungen ihrem Gegenstände nach gleichartig sind; 2. daß die Forderungen, die aufgerechnet werden sollen, beiderseits fällig sind —, der Aufrechnende muß die ihm gebührende Leistung zu fordern und die ihm ob liegende Leistung zu bewirken befugt sein. — Die Gleichartigkeit der geschuldeten Leistungen im vor liegenden Fall ist außer Zweifel, da beide Forderungen auf Geld gerichtet sind: der Verleger fordert den Betrag seines Guthabens aus dem Rechnungsverkehr, der Sortimenter Rückerstattung des von ihm fälschlicherweise bezahlten Bar betrags. Die Voraussetzung der Gleichartigkeit des Leistungs gegenstandes ist bei gegenseitigen Geldforderungen stets gegeben. Ebenso ist auch das zweite Erfordernis, die Fälligkeit beider Forderungen, die mit einander aufgerechnet werden , sollen, vorhanden. 1398
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