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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1904
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- Deutsch
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^ 256, 3 November 1904. Nichtamtlicher Teil. 9635 und sie bitten, den bekannten Buchbinder-Kommissionären in Leipzig in Zukunft ihren Berlag nur dann zu liefern, wenn sie ihre Kommittenten durch Verträge zur Einhaltung der Verkaufspreise im Schulbücher-Geschäft und zur Abschaffung aller Zugaben verpflichten. Das gleiche Ersuchen würde natürlich auch an die großen Barsortimente zu richten sein. Beide Vorschläge werden lebhaft diskutiert, und der Vorsitzende stellt znm Schluß als Resultat der Diskussion fest, daß die Versammlung den Vorstand damit beauftrage, auf beide Arten gegen die Schleuderei im Schulbücher- Geschäft vorzugehen. — Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Vereins Kölner Buchhändler: Einführung fester Verkaufs preise im Restbuchhandel und Kunsthandel — nimmt Herr Stuermer das Wort und konstatiert zunächst, daß es sich nicht sowohl um einen Antrag der Kölner Buchhändler handle, die Maßnahmen der Kölner auf den ganzen Kreis- Verein auszudehnen, sondern daß man weiter nichts be zwecke, als die Kollegen vom Sortiment in Rhein land und Westfalen, die Restbuchhandels-Artikel führen, daraus hinzuweisen, wie man in Köln geglaubt habe, sich einer unlautern Konkurrenz erwehren zu können, und daß man den Kollegen entweder den Zusammenschluß an ein zelnen Orten zur Ausübung eines gleichen Drucks auf die Groß-Resthändler empfehle oder den einzelnen Firmen an heimgebe, sich dem Vorgehen der Kölner anzuschließen. Er erörtert dann die Gründe, die die Kölner zu ihrem Vorgehen veranlaßt haben, und zeigt an einigen Beispielen, welche Un sicherheit sich im Handel geltend macht. Er weist besonders darauf hin, wie schädlich für den guten Ruf des Buchhandels es sei, wenn, wie dies in den letzten Jahren immer häufiger geschieht, Bücher von vornherein zum Verramschen gedruckt werden. Es entspinnt sich auch hierüber eine lebhafte Debatte, an der sich besonders Herr Hartmann-Elberfeld und die Herren Lader und Stuermer-Köln, Baedeker-Düsseldorf und Meinardus-Koblenz beteiligen. Im Verlauf der Diskussion werden die Anschauungen über das, was die Kölner beabsichtigt haben, dahin geklärt, daß der Vorsitzende in seinem Schlußwort als Wunsch der großen Mehrzahl der Versammlung feststellen kann, daß die einmal angeregte Frage der festen Laden preise im Restbuchhandel weiter bearbeitet wird, und daß der Kreisvereins - Vorstand es als seine Aufgabe be trachten soll, mit den Lokalvereinen, und wo solche nicht be stehen, mit den maßgebenden Firmen der einzelnen Orte über die Frage in Verbindung zu treten. — Zn Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag des Vereins Düsseldorfer Buchhändler: »Der Verein der Buchhändler zu Düsseldorf stellt den Antrag: Der Kreisverein wolle beim Börsenverein dahin wirken, daß Warenhäuser jeglicher Art dem regulären Buchhandel nur dann angegliedert werden, wenn nach vorheriger Anfrage bei dem jeweiligen Ortsverein Einwendungen von diesem gegen die Angliederung nicht gemacht werden. Ferner sollen im offiziellen Buchhändler- Adreßbuch die Warenhäuser als solche gekennzeichnet werden, indem bei der im Alphabet in kleiner Schrift aufgeführten Ortsfirma auf »Warenhaus« unter dem Buchstaben »^V« verwiesen wird, unter welchem dann sämtliche Warenhäuser aufgeführt werden, damit der Buchhandel sie auch auf den ersten Blick als solche erkennen kann« nimmt Herr Baedeker-Düsseldorf das Wort. Er schildert die Schädigung, die dem Sortimentshandel durch die Waren häuser erwachse, und glaubt, daß besonders durch den zweiten Teil seines 'Antrages eine Gewähr dafür geboten würde, daß in Zukunft nicht Verleger versehentlich an Warenhäuser mit regulärem Rabatt lieferten, die wohl die Lieferung ver weigert haben würden, wenn sie den Charakter der Besteller gekannt hätten. Der Vorsitzende erwidert zunächst, daß der Antrag der Düsseldorfer dem Vorstand als aus zwei selbständigen Teilen bestehend erscheine. Was den ersten Teil angehe, so müsse immer wieder darauf hingewiesen werden, daß von einer Angliederung der Warenhäuser an die buchhändleri- chen Vereinigungen bisher nirgends die Rede gewesen sei. Es habe sich bis jetzt nur darum gehandelt, die offenbare Schädigung, die das Sortiment durch die Schleuderei der Warenhäuser erfahren hat, nach Möglichkeit auszuräumen. Eine vor längerer Zeit zu diesem Zweck in Leipzig zu- ammenberufene Kommission habe mit dem Börsenvereins- Vorstand eingehende Beratungen gepflogen und sei zu dem Resultat gekommen, daß es für den Gesamt-Buchhandel besser sei, wenn die Warenhäuser, da sie nun einmal Bücher führten, und dies nach der Gewerbe-Ordnung nicht verhindert werden könne, nicht anders als zu den von den einzelnen Kreisvereinen festgesetzten Verkaufs-Bestim mungen ans Publikum abgeben dürften. Es sei dann später gelungen, einzelne Warenhäuser zur schriftlichen An erkennung der Verkaufs-Bestimmungen und Hinterlegung einer Kaution zu bewegen, und hieraus habe sich mit der Zeit für den Börsenvereins-Vorstand die Richtschnur er geben, jedem Warenhaus, das sich den oben gekennzeichneten Bedingungen anschließen wolle, die Möglichkeit hierzu zu geben. Von dieser Richtschnur könne im Interesse der All gemeinheit auch dann nicht abgegangen werden, wenn auch etwa einzelne Firmen oder lokale Vereinigungen wider sprechen sollten. Es schiene dem Vorstand also geradezu ein Schlag ins Wasser zu sein, wenn die heutige Versammlung den ersten Teil des Antrags der Düsseldorfer annehmen würde. Nicht viel besser stehe es mit dem zweiten Teil. Hier handele es sich, da einmal die Aufnahme der Warenhäuser ius Buchhändler-Adreßbuch beschlossene Sache sei, einzig darum, daß jede Firma das Recht habe, so ausgenommen zu werden, wie sie handelsgerichtlich eingetragen sei; gegen jede andre Art der Aufnahme würde, wie der Vorstand glaube, leicht auf dem Prozeßweg eingeschritten werden können. Im übrigen glaube der Vorstand, daß die Bedeutung des An trags für die Praxis von den Düsseldorfer Kollegen über schätzt worden wäre, besonders weil die Verleger ihre Aus lieferung weniger nach dem Adreßbuch, als nach der Sortimenterliste der Verlegervereine auszuführen pflegen. Außerdem käme der Antrag für den Druck der nächstjährigen Ausgabe zu spät. Nachdem aus der Mitte der Versammlung sich einige Stimmen dafür erhoben hatten, daß man die Warenhäuser zwar nicht an besonderer Stelle, sondern im Alphabet, wo sie hingehören, mit einem Zeichen versehen solle, das sie deut lich von den andern Buchhandlungen unterscheide, brachte der Vorsitzende die beiden Anträge zur Abstimmung, und es ergaben sich für die erste Hälfte 4 Stimmen, 27 dagegen, und für die zweite Hälfte 8 Stimmen und 23 dagegen. — Zu Punkt 8 der Tagesordnung:. »Erläuterungen des Geschäftsganges bei Beschwerden über Satzungs verletzungen« erstattet der Vorsitzende Bericht über ein zelne Beschwerdesachen, die im vorigen Jahre infolge falschen Instanzenweges bedeutende Verzögerung erlitten haben. Er bittet darum, bei allen Beschwerden und Eingaben, ob sie nun von Lokalvereinen oder einzelnen Mitgliedern ausgehen, sich immer zunächst an den Kr eis verein zu wenden. Der 1264*
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