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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^ 187, 13. August 1904. Nichtamtlicher Teil. 6763 Dichtungen (Aquaviva). — Gräfenberger Badelieder. — Das Gericht der Berge (Gustav Lutze). — Er kranken und Genesen (Baron Leutsch). — Die Schrothsche Naturheilmethode (vr. Kutscher«), — Wegkarte und Weg weiser durch die mährisch-schlesischen Sudeten. — Führer durch Freiwaldau-Gräfenberg und Umgebung (Adolf Kettner, Oberlehrer, Redakteur des »Altvater«). — Führer durch das Altvatergebirge (von I. Scholz, Ziegenhals). — Führer durch das mährisch-schlesische Sudelengebirge (von I Mücke). — Wegekarte durch das Quellengebiet von Freiwaldau-Gräfen berg. — Fahrplan. — Geschichte der Entstehung der St. Anna- kapelle auf dem Kreuzberge (Oberkaplan Fr. Gröger). — Katholisches Gebet- und Gesangbuch für die Breslauer Diözese ö. A. — Katholische Kirchengesänge. — Punktier kunst. — Wasserkatastrophe 1903 und andere mehr. Aus dieser kurzen Zusammenstellung, die keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit macht, ersehen wir, daß ein reger Geist für alles Gute und Edle in der alten Firma Titze gelebt und daß besonders in den letzten 18 Jahren viel Gutes geschehen ist. Fr. v. B. Kleine Mitteilungen. Einfuhrzoll nach Österreich-Ungarn. Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. — Durch Verordnung des öster reichischen Finanzministeriums ist im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzministerium für den Monat August 1904 fest gesetzt worden, daß in denjenigen Fällen, in denen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Goldgulden Silbergulden zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19,05 v. H. in Silber zu entrichten ist. (Ver ordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanzministeriums.) 8oü. — Der Ansichtskartenbrief. — Die neueste Errungen schaft im Ansichtskartenwesen ist in dieser Saison der »Ansichts kart enb rief«. Er besteht aus zwei Teilen, die zusammen gefaltet werden und zum Verschließen an drei Außenrändern perforiert und mit Klebestoff versehen sind. Klebt man, nachdem man die beiden Innenseiten beschrieben hat, die Teile zusammen, so enthält die Vorderseite in zierlicher Umrahmung die Aufschrift: Salzburger Kartenbrief, Reichenhaller Km tenbrief, Berchtesgadener Kartenbrief re., darunter drei punktierte Linien zum Auf schreiben der Adresse. Die Rückseite zeigt das Bild des Orts, der Gegend, des Gasthofs, von der aus der Karten brief gesandt ist. Im Reise- und Fremdenverkehr, wie auch im geschäftlichen Verkehr wird von dem Ansichtskartenbrief, der 10 H kostet und mit 10 zu frankieren ist, ungeachtet des höhern Portos viel Gebrauch gemacht, Brief und Bildpost karte sind hier vereinigt. Die gewöhnliche Ansichtskarte eignet sich wegen ihres knappen Raumes nicht für Fälle, wo man sich mehr als nur ein paar Worte mitzutcilen hat; auch lassen sich familiäre oder geschäftliche Angelegenheiten nicht immer auf offene Karten schreiben, die von jedermann gelesen werden können. Für diese Zwecke eignet sich hauptsächlich der Ansichtskartenbrief, der von jeder Druckerei hergestellt werden kann, aber das Format der Postkarte haben und sich als Kartenbrief bezeichnen muß. In solche Ansichtskartenbriefe können bis zum Gewicht von 20 Gramm auch kleine Reise-Andenken, Flächenmuster, Proben, andere Brief schaften, Karten rc. eingelegt werden. Auf Dörfern, im Gebirge, auf Dampfschiffen, in Wartesälen, überhaupt überall da, wo Briefpapier und Briefumschläge nicht leicht zu haben sind, leistet der Ansichtskartenbrief die entsprechende Aushilfe. Die Einführung von ausländischen Lotterielosen und Bezugsaufforderungen zu solchen nach Rußland ist verboten. — Das kaiserlich russische Zolldepartement hat im Ein vernehmen mit der Hauptverwaltung der Posten und Telegraphen über die Behandlung von ausländischen Lotterielosen und Bezugs einladungen zu solchen, die in Briefen vorgefunden werden, nähere Bestimmungen bekannt gemacht, wonach für den Fall, daß aus ländische Lotterielose ober Aufforderungen zur Beteiligung an ausländischen Lotterien unter Kreuzband oder in geschloffenen Briefen eingehen, die auf dem Briefumschlag eine Aufschrift über die Einlage von solchen Gegenständen enthalten, diese Kreuz bänder und Briefe an den Aufgabeort zurückgesandt werden sollen. Dagegen unterliegen solche ausländische Lotterielose und Auf forderungen zur Beteiligung an ausländischen Lotterien, die in geschlossenen (darunter auch in eingeschriebenen) Briefen eingehen, ohne daß auf dem Briefumschlag eine Aufschrift über die Ein lage solcher Gegenstände vorhanden wäre, der Beschlagnahme, während die Briefe selbst bestimmungsgemäß zugestellt werden. Falls der Umschlag keinerlei schriftliche Mitteilung, sondern ledig lich die erwähnten Lose oder Aufforderungen enthält, werden solche zusammen mit dem Umschlag beschlagnahmt. Auf Pakete mit solchen Losen und Anforderungen finden die Bestimmungen der Regeln vom 1b. Mai 1901 (Art. 289) Anwen dung, wonach derartige Pakete ins Ausland zurückgesandt oder beschlagnahmt werden, je nachdem in der Zolldeklaration die Ein lage des Pakets mit ihrem richtigen Namen bezeichnet ist oder nicht. Die von den Zollämtern beschlagnahmten ausländischen Lotterielose und Obligationen ausländischer Lotterieanleihen find ohne die solchen Papieren häufig beigefügten Anlagen der beson deren Kanzlei für Kreditangelegenheiten einzusenden; die Anlagen sowie die obenerwähnten Aufforderungen und Reklamen sind unmittelbar bei den Zollämtern selbst zu vernichten. (Zirkular des Zolldepartements vom 1. Juli d. I., Nr. 17650.) (Deutscher Reichsanzeiger.) Gegen ungenehmigte Übersetzung deutscher Bücher in Holland. — Der Redaktion d. Bl. ist das nachfolgende Rundschreiben zugekommen, das wir zunächst ohne erläuternde Bemerkung hier wiedergeben: »Haarlem (Holland), Juni 1904. »?. L. »Cs ist eine bekannte Tatsache, daß Nachdruck deutscher Bücher in Holland hie und da vorkommt. Jedoch in großem Maßstabe wird das unberechtigte Übersetzen aller guten deutschen Bücher in holländischer Sprache ausgeübt. »Da Holland der ,Berner Konvention' nicht angeschloffen ist, wird dies auch nicht bestraft. »Allerdings hat die .Vereinigung zur Förderung buchhändle rischer Interessen' Bestimmungen gemacht, die für den Buchhandel bindend sind. »In Anschluß daran, und ermutigt durch die Zusage einiger der bedeutendsten deutschen Verleger, habe ich mich auf Ver anlassung eines namhaften deutschen Journalisten entschlossen, die Interessen der deutschen Verleger in Holland zu wahren. »Falls Sie mir den vollständigen Titel eines vorbereiteten Verlagswerks milteilen oder mir vor Erscheinen ein Exemplar zu senden, sorge ich dafür, daß Sie durch meine Vermittlung vor unberechtigter Übersetzung für die Dauer eines Jahres geschützt sind und ohne Ihre Zustimmung keine holländische Übertragung erscheinen kann. Werden vor Ablauf des letzten Monats sechs übersetzte Bögen eingereicht, so dauert die Schutzfrist noch 2 Jahre länger. Die Einschreibegebühr beträgt 5 »Ich gestatte mir daher Sie um Ihre Mitarbeit zu ersuchen, und finden Sie endstehend meine Bestimmungen: Kommission zur Unterdrückung unerlaubter Übersetzungen ausländischer Bücher. 1. Man wird Mitglied dieser Kommission durch Zahlung eines Jahresbeitrages von 20 2. Die Eintragung des betreffenden Werkes geht von mir aus und ist für das erste Buch jährlich gratis. Für jedes weitere Werk sind 3 einzusenden. 3. Gibt mir ein holländischer Verleger die Absicht kund, das übersetzungsrecht zu erwerben, so trete ich mit ihm in Unterhandlung und bespreche mit dem deutschen Verleger, welcher Preis dafür zu fordern ist. Es empfiehlt sich jedoch, den Preis nicht zu hoch zu stellen, da ja naturgemäß der holländische Verleger mit einem kleineren Absatzgebiet rechnen muß. 4. Für meine Bemühung berechne ich nach Verkauf des Über setzungsrechts 20A Provision. »Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, auf Ihre Mitarbeit rechnen zu dürfen in einer Sache, welche für den deutschen Ver- lagsbuchhandcl von solch eminentem Nutzen und Vorteil fein kann. »Die mitfolgenden Karten erbitte ich mir gefl. baldigst aus gefüllt zurück und zeichne »Hochachtungsvoll D. I. v. d. Will, Verleger von »Ust Valcblaä», wöchentlich erscheinendes Fachblatt für den holländischen Buchhandel.» Kunstausstellung in Wien. — Der »Hagenbund. in Wien bereitet eine neue Kunstausstellung vor, die im dortigen Hagenbund-Pavillon Aufnahme finden soll. Sie wird Gemälde und Skulpturen österreichischer Künstler umfassen und Ende des laufenden Monats eröffnet werden, um den September hindurch und auch während der ersten Oktoberwochen geöffnet zu bleiben. 890'
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