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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 6403 ^ 174, 29. Juli 1904. gegenwärtig ist. Aber wollen wir die Vielgestaltigkeit des geistigen Lebens in Deutschland erhalten, so ist die gegen wärtige Dezentralisation des Buchhandels der Zentralisation weit vorzuziehen. Kleine Mitteilungen. Deutscher Urheberschutz in Amerika. — Unter dieser Überschrift bringt das Berliner Tageblatt Nr. 378 vom 27. Juli 1904 als Leitartikel einen bemerkenswerten Brief seines New- Dorker Mitarbeiters. Der Verfasser hat den (seinerzeit hier mit geteilten) Beschluß des Deutschen Schriftstellertages in Graz, bei der deutschen Reichsregierung wegen des in Amerika mangelnden Autorenschutzes vorstellig zu werden, zu einer Anfrage bei der Deutschen Botschaft in Washington benutzt. Aus der ihm er teilten Antwort sei hervorgehoben, daß der Chef des Urheber rechts-Bureaus in Washington, Herr Solberg, wie auch der Kongreßbibliothekar, Herr Putnam, auf dem Standpunkt ständen, daß das amerikanische Gesetz ungerecht sei und daß elfterer in seinem letzten Jahresbericht vorgeschlagen habe, das ganze ameri kanische Urheberrecht neu zu kodifizieren. Zu diesem Zweck solle eine aus Parlamentsmitgliedern und Interessenten bestehende Spezialkommission eingesetzt werden. — Es bleibt abzuwarten, ob der Kongreß diesen Vorschlag annehmen wird. Falsches Geld. — Über angehaltene falsche Hundert markscheine wird der Post aus Elberfeld geschrieben: Die falschen Scheine sind in der Länge und Breite um etwa 2 mm kleiner als die echten, von denen sie sich auch durch die Glätte des Papiers und durch das Fehlen der Fasern unterscheiden. Die blaßgraublaue Farbe der Fälschungen ist etwas ausgelaufen; die beiden roten Stempel wie die Strafandrohung und die Namensunterschriften sind im Druck verschwommen und nicht deutlich lesbar. Über dem auf der Rückseite befindlichen Frauen kopf fehlt der Adler. Auch sind die Schlußränder auf den fal schen Scheinen schlecht nachgemacht. Post. — Über die Zulässigkeit von Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben hat in erster Linie die Auf gabe-Postanstalt zu entscheiden. Sendungen, die am Auf gabeort als den Bestimmungen entsprechend erachtet worden sind, dürften nachträglich nur dann beanstandet werden, wenn ein offen bares Versehen der Aufgabe-Postanstalt vorliegt. — »Damit ist — so schreibt die postoffiziöse ,Verkehrszeitung' — ausgesprochen, daß in zweifelhaften Fällen die Ansicht der Aufgabe-Postanstalt maßgebend sein soll. Trotzdem werden z. B. vielfach von der Privat- Jndustrie hergestellte, von den amtlichen abweichende Post karten unterwegs als Briefe nachtaxiert, obwohl gerade in dieser Beziehung durch die Bestimmungen der Postordnung dem Urteil der Postanstalten ein gewisser Spielraum gelassen worden ist, ein Versehen der Aufgabe-Postanstalt daher nicht notwendiger weise vorzuliegen braucht. Es wäre erwünscht, daß sich die Post anstalten den Zweck der Vorschrift: in zweifelhaften Fällen einer verschiedenartigen Behandlung gleichartiger, bei derselben Post anstalt aufgelieferter Sendungen und gerechtfertigten Beschwerden des Publikums vorzubeugen, mehr vor Augen hielten. Falls sie über die Zulässigkeit einer Sendung andrer Ansicht sind, als die Aufgabe-Postanstalt, steht es ihnen ja frei, diese Ansicht im Wege des Schriftwechsels zur Geltung zu bringen.« Dreimarkstücke als Reichssilbermünzen. — Wie die Allgemeine Zeitung (München) erfährt, hat der Reichskanzler an die Regierungen der Einzelstaaten ein Rundschreiben gerichtet, worin bezüglich der vom Reichstage beschlossenen Ausprägung von Dreimarkstücken folgendes ausgeführt wird: Dem vom Reichstage bei den Verhandlungen über den Ent wurf eines Gesetzes, betreffend Änderung des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 angenommenen, auf die Ausprägung von Dreimark stücken als Reichssilbermünzen gerichteten Anträge des Abgeordneten vr. Enzberger ist seitens des Bundesrats keine Folge gegeben wor den, weil die Angelegenheit bei ihrer großen Tragweite für das Münzwesen zum mindesten nicht als spruchreif erachtet werden konnte. Abgesehen davon, daß das Dreimarkstück in das der deutschen Münzgesetzgebung zugrunde liegende Dezimalsystem nicht passen würde, könnte die Einführung dieser Geldsorte nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn ein allgemeineres dringendes Verkehrs bedürfnis nach ihr als vorhanden anerkannt werden müßte. Gegen die Annahme eines solchen Bedürfnisses sprechen, wie auch seitens der Reichsverwaltung bei den obigen Verhandlungen her vorgehoben wurde, die Erfahrungen mit den Talern, die, an sich Hauptmünze, tatsächlich wie Dreimarkstücke umlaufen, jedoch irotz wiederholter Versuche der beteiligten Verwaltungen, ihnen eine möglichst weite Verwendung im Geldverkehr zu geben, immer wieder in beträchtlichen Mengen zu den Kassen der Reichsbank zurückgeflossen sind. Dagegen hat sich eine .leb haftere Nachfrage nach Reichssilbermünzen geltend gemacht, insbesondere nach Fünf- und Zweimarkstücken in Jndustrie- bezirken für Lohnzahlungszwecke, wie die Bewegungen in den Beständen der Reichsbank an diesen Münzgattungen anzeigen. . . . Es kommt daher auch in Betracht, ob nicht, wenn das Dreimarkstück zur Ausprägung gelangt, das Zwei- oder das Fünfmarkstück zu beseitigen wäre, weil alsdann für eine dieser Münzgattungen das Bedürfnis nicht mehr anzuerkennen sein würde. Angesichts der erheblichen Prägemengen (Ende Mai 1904: 196,6 Millionen Mark in Fünf-, 203,1 Millionen Mark in Zweimarkstücken) wird man sich zu einer solchen Maßnahme, die mit vielen Weiterungen und Kosten verknüpft wäre, nur aus ganz zwingenden Gründen entschließen können. Ferner tritt das Be denken auf, ob nicht das Dreimarkstück, namentlich wenn es in der vom Reichstag beschlossenen Form (Wfiz Stück aus einem Pfund fein und in der Zusammensetzung von 900/1000) ausgeprägt wird, zu Verwechslungen mit dem Zweimarkstück Anlaß bieten würde, die vom Standpunkt des Münzwesens wie des allge meinen Verkehrs als ein großer Übelstand empfunden werden müßten. . . . Endlich bedarf der Erwägung, ob nicht dem Ver langen nach einem Dreimarkstück dadurch wirksam begegnet werden kann, daß dem wegen Unhandlichkeit anscheinend weniger beliebten Fünfmarkstück durch Verkleinerung des Durchmessers in Verbindung mit der Riffelung des Rands eine für den Geld verkehr brauchbarere Gestaltung gegeben wird. Nach dieser Rich tung sind seitens der Reichsfinanzverwaltung die einleitenden Schritte bereits unternommen. Photographie-Ausstellung. — Wie hier schon mehrfach erwähnt worden ist, wird in den Tagen vom 5. September bis 20. Oktober d. I. unter dem Protektorat Seiner Majestät des Königs Georg von Sachsen im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig eine vom Sächsischen und Thüringer Photographen bund veranstaltete Photographische Ausstellung eröffnet sein. Für alle Abteilungen sind die Anmeldungen außerodentlich zahlreich eingelaufen. Für den internationalen Salon liegen solche aus England, Frankreich, Rußland, Amerika, Österreich- Ungarn, Italien, Schweden, Belgien und Holland bereits vor. An Wettbewerben sind im ganzen 24 ausgeschrieben mit Preisen im Werte von über 3000 Seine Majestät der König Georg hat als Ehrenpreis eine Vase aus Meißner Porzellan mit Aller- höchstseinem Porträt gestiftet. Die Stadt Leipzig spendet zur Beschaffung eines Ehrenpreises für die Ausstellung 300 Am Tage der Eröffnung der Ausstellung, am 5. September, wird in der Gutenberghalle, dem Ehrensaale des Buchgewerbe hauses, eine Festsitzung in Verbindung mit den beiden Bundes versammlungen abgehalten werden. Es ist ein feierlicher Em pfang in Verbindung mit einem Vortrage, gehalten von einem hervorragenden Fachmanne, in der prächtigen Festhalle geplant, die mit Gemälden des bekannten Dresdener Malers Sascha Schneider, reicher Ornamentik und plastischen Bildwerken der größten Erfinder auf dem Gebiete der graphischen Künste: Gutenberg, Senefelder und König, sowie den Marmorbüsten Kaiser Wilhelms II. und König Älberts von Sachsen geschmückt ist. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im Deutschen Buchgewerbehause sind sehr umfangreich und auch in den Licht- verhältnisfen so günstig, daß eine eindrucksvolle Gesamtwirkung gesichert erscheint. Die Ausstellung wird zwei Stockwerke des Hauses in Anspruch nehmen. Eintrittsgeld für den Besuch der Ausstellung wird nicht erhoben werden. Deutsche Ansiedlerschule in Hohenheim bei Stutt gart. — Eine Vereinigung angesehener Männer in Stuttgart, Hamburg, Leipzig und andern Städten, unter dem Ehrenpräsidium Sr. Durchlaucht des Fürsten Karl von Urach, Grafen von Württemberg, erläßt einen Aufruf, um unter der Mitwirkung gleichgesinnter Deutscher im Baterlande und im Auslande eine »Deutsche Ansiedlerschule« ins Leben zu rufen, die ihre Stätte in Hohenheim bei Stuttgart im Anschluß an die dortige berühmte landwirtschaftliche Hochschule finden soll. Die Deutsche Ansicdlerschule soll jungen Deutschen aus dem Reich wie Söhnen von Ausländsdeutschen, die in üblicher Weise eine wesentlich theoretische Vorbildung genossen haben, in ein- bis zweijährigem Lehrgang Gelegenheit geben, sich diejenige vorwiegend prak tische Ausbildung zu verschaffen, die sie befähigen wird, in Neuländern sich als landwirtschaftliche Pioniere rasch einzuarbeiten und zugleich ihr Deutschtum würdig zu vertreten. Dabei soll keineswegs versucht werden, die Erfahrungen, die erst an Ort und Stelle in Übersee erworben werden können, gewissermaßen hier, schon vorwegzunehmen. Vielmehr soll nur dem Übergang in die Überseelaufbahn die Eigenschaft des Abenteuerlichen genommen werden, die ihm zurzeit im großen ganzen noch anhaftet. Im 843'
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