8548 U 209,9. September 1929. Fertige Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandcl. Vottdampfunierpalmen.^rr^»^" s°, 250 Seiten mit 24 Bildern. Broschiert 4.- Bm., Ganzleinen mit farbigem Schuhumschlag 6.50 Bm. Ein hochinteressante« und amüsante«, wie auch belehrende« Buch. Schilderungen eine« deutschen Kulturpioniers in Abessinien zur Zeit de« großen Kaiser« Negu« Menelik im Stile von Max Eyth. — Eia Buch für Alt und Jung! Sorben ist «rsckienen: Oie bayerische Gemeinde-, Bezirks- und Kreisordnung mit der Wahlordnung für die Gemeinde-, Bezirks- und Kreiswahlen nebst ergänzenden Gesehen Ttptausgab-e mit ausführlichem Sachverzeichnis von Or. Otto Woerner Ministerialrat Zweite, erweiterte Auslage V, 338 Seiten kl. 8*. Leinenband M. 3.80 Die erste Auflage der vorliegenden Textausgabe hat einen raschen Absatz gefunden. Die setzt erscheinende zweite Auflage ist in allen Teilen ergänzt und auf den neuesten Stand der Gesetzgebung gebracht. Außerdem wurde die Ausgabe durch Aufnahme der Vorschriften über das gemeindliche Zinanzrecht (Finanzausgleichsgesetz und Vollzugsgesetz hierzu) und die Wahlordnung für die Gemeinde-, Bezirks« und Kreiswahlen wesentlich erweitert. In dieser Vollständigkeit wird sie vor allem bei der Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahlen im November und Oezeinber ein unentbehrliches Handwerkszeug sein. Gleichzeitig ist als Sonderausgabe erschienen: Das bayerische Gemeindewahtrecht Trxtausgabr drr Grmeindervablordnung nebst Wahlrechtsbestimmungen der Gemeindeordnung mit ausführlichem Sachverzeichnis von Or. Otto Woerner V, Seiten kl. z Lartoniert M. I.ra diese Ausgabe ist vor allen, für bie Besitzer der ersten Auflage der lvoernerfchen Textausgabe der Gemeindeordnung unentbehr lich und bildet sodann auch die notwendige Ergänzung jeder anderen Einzelausgabe der Gemeindeordnung. Bei ben staatlichen Derwaltzttigsbehötden, Siabtrölen und Gemeinde» sowie innerhalb der psllftschen Parteien in Bayer» wird sich mii ben beiden Bünden ein guter Absatz erzielen lasten. Wir erinnern daran, daß nach gesetzlicher Vorschrift in iedem Wahllokal ein« Tektau«- gade der Semeindeordnimg und der Wahlordnung ausllegen muß. Früher ist erschienen: Das bayerische Gemeinbewahlrecht Lommentar zu den wahlvorschriften der Gemeiudeordnung und zur Gemkindewahlordnung von Or. Otto Woerner Ministerialrat X, 3/r Seiten 8°. Lemenband M. 8.80 Auch diese erschöpfende Darstellung des Gemeindewahlrechts wird bei den Gemeindewahlen im November und Dezember her- ^ vorragende Dienste leisten. ^ L. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München /Vedor Duchhündler sende das erst« Exemplar jedes, auch des kleinsten Druckwerkes ^ (Luch-, Kunstdruck, Zeitschrift usw.) sofort an die Deutsche Bücherei des Dörsen- vereins, Leipzig, Deutscher Platz, zur Aufnahme in die Bibliographie. tMss»so«s«-»s<-»v