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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-26
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1903
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- Deutsch
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119, 26. Mai 1903. Nichtamtlicher Teil 4201 machung der Rechtsmirksamkeit der Verfallklausel von dem Verzug mit zwei Ratenzahlungen und von dem Verhältnis des Betrags, mit dem der Schuldner in Verzug geraten ist zu dem Preis der übergebnen Sache wie 1 zu 10, dem Schuldner die Möglichkeit geboten sei, den letzten Rest überhaupt nicht zu zahlen: er brauche nur die vorletzte Rate teilweise zu zahlen, so könne der Gläubiger von der vereinbarten Verfallklausel keinen Gebrauch machen. Es ist zuzugeben, daß diese Beschwerde zum guten Teil begründet ist, und es zeigt sich hierbei, daß das praktische Rechtsleben Fälle entstehen läßt, an die der Gesetzgeber bei Erlaß eines Gesetzes nicht gedacht hat. Man nehme folgenden Fall: es ist ein Lieferungswerk auf Ratenzahlung verkauft worden, die Zahl der Lieferungen beträgt 50, der Preis des Heftes 2 die Ratenzahlungen sind in der Höhe von 10 ^ per Monat vereinbart mit Verfallklausel nach H 4 Absatz 2. Der Käufer, der die fünfzig Hefte bekommen und im ganzen regelmäßig bezahlt hat, zahlt statt der neunten Rate mit 10 nur den halben Betrag mit 5 auf Mahnung zahlt er dann noch weitre 5 den Rest mit 10 zahlt er nicht. Kann der Verkäufer von der Verfallklausel Gebrauch machen? Ganz gewiß nicht. Zwar beträgt die Summe, mit der der Käufer in Verzug ist, den zehnten Teil des Preises der übergebnen Sache, nämlich 10 dagegen fehlt es an der zweiten Bedingung für die Verfallklausel, nämlich dem Verzug mit zwei auf einander folgenden Ratenzahlungen, da ja die vorletzte bezahlt ist. Der Verkäufer kann nun allerdings den letzten Rest einklagen, aber die von ihm vereinbarte Verfallklausel hat in diesem Fall keinen praktischen Wert. Ein durchgreifendes Mittel, durch welches den Konse quenzen dieses Rechtszustandes wirksam begegnet werden kann, gibt es nicht; immerhin würde für viele Fälle von folgender Maßnahme Gebrauch gemacht werden können. Bei dem Abschluß des Vertrags werden die zu zahlenden Raten so kalkuliert, daß jede einzelne dem zehnten Teil des Betrags der übergebnen Sache gleichkommt. Dies ist allerdings bei manchen auf Abzahlung abgeschlossenen Geschäften nicht mög lich, bet andern aber scheint die Durchführung des Vorschlags auf nennenswerte Hindernisse nicht zu stoßen. Dann muß der Verkäufer daraus sehen, daß jede Rate voll bezahlt wird, und Teilzahlungen der Rate ablehnen, wozu er auch ohne ausdrückliche Vereinbarung nach den Vorschriften des Bürger lichen Gesetzbuchs berechtigt ist. Weitres läßt sich, so lange 8 4 Absatz 2 in der gegenwärtigen Fassung besteht, durch die Abfassung der Verträge nicht tun, und es muß wohl oder übel mit dieser Konsequenz des bestehenden Rechts ge rechnet werden. Ob die Bestrebungen auf Abänderung der erwähnten Vorschrift als aussichtsvoll zu betrachten sind, muß allerdings dahin gestellt bleiben; es dürfte vielleicht die Ansicht, die dies verneint, als die wahrscheinlichere zu bezeichnen sein. Schließlich sei noch bemerkt, daß der Verkäufer die Sachen, an denen er sich sein Eigentum Vorbehalten hat, bei dem Käufer pfänden und versteigern lassen kann, ohne daß hierdurch das ihm vorbehaltne Eigentum als aufgegeben zu betrachten ist. Die früher vertretne gegenteilige Anschauung kann heute nicht mehr aufrecht erhalten werden, nachdem das Reichsgericht sich im verflossenen Jahr dagegen aus gesprochen hat. Die Ostermetz-Sonderausstellungen im Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig. Alljährlich zu Kantate veranstaltet der Deutsche Buch gewerbeverein sowie dessen Deutsches Buchgewerbemuseum neben der regelmäßig wiederkehrenden Ostermeßausstellung von Neuerscheinungen des deutschen Buch-, Kunst-, Land karten- und Musikalienverlags eine Reihe von Sonderaus stellungen, deren Dauer auf vier bis sechs Wochen berechnet zu sein pflegt. In erster Linie sollen diese Sonderaus stellungen den zur Messe in Leipzig anwesenden Verlegern und Sortimentern das Schaffen einiger für die Buchkunst und die graphischen Gewerbe beachtenswerten Künstler in einem Teil oder im vollen Umfang ihres Werks zeigen, dann aber sollen sie auch Gelegenheit geben, sich davon zu über zeugen, was die Technik im Verein mit Kunst oder gutem Geschmack zu leisten vermag. Für das große Publikum aber sollen diese Sonderausstellungen, gleich wie die vielen andern im Laufe des Jahrs vom Buchgewerbe verein veranstalteten Schaustellungen, gewissermaßen ein Erziehungsmittel zur Gewinnung eines gediegnen und guten Geschmacks sein, damit die künstlerischen Schöpfungen des Buchgewerbes auch bei der großen Menge immer mehr Boden und Anerkennung finden. Die umfangreichste der diesjährigen Sonderaus stellungen ist in dem I. Geschoß des Buchgewerbehauses (Eckraum) untergebracht und enthält nahezu vierhundert ein- und mehrfarbige Originale zu Gerlachs Jugendbücherei, die im Verlag von Martin Gerlach L Co. in Wien erscheint. Dieses vornehme künstlerische Verlagsunternehmen, das darauf Anspruch macht, Märchen, Gedichte, Erzählungen usw., wie sie sich für die Jugend eignen, dieser sowie den Er- wachsnen in neuer, gediegner Form und geschmackvollster Ausstattung zugänglich zu machen, verdient ungeteilte An erkennung. Die kleinen handlichen Büchlein sind von ausgezeichnetem, gediegnem Geschmack und entsprechen bei einem verhältnismäßig billigen Preis (1 50 H für den einzelnen Band) den strengsten ästhetischen Anforderungen. Jeder einzelne Band, dessen gesamte Ausstattung stets einem unsrer besten Künstler anvertraut war, erscheint in einem eignen Gewände und bildet sohin ein abgeschlossenes Ganzes, das sich als ein einheitliches Kunstwerk kennzeichnet, dessen Bilderschmuck sich dem Text, der von Hans Fraun- gruber gesichtet ist, sinngemäß und individuell behandelt anpaßt. Fast jede Seite des einzelnen etwa hundert Seiten starken Bändchens zeigt ein Bild oder mindestens einen dekorativen Schmuck, entweder in schwarz oder in einer bis mehreren Farben. Grade die Farbe spricht aber bei den in der Zeichnung fast durchgängig sehr guten Bildern der Gerlachschen Jugendbücherei ganz wesentlich mit, denn die Jugend liebt die Farben und will solche gern auch in ihren Büchern sehen. Aber die Wiedergabe der Bilder beschränkt sich auf ganz geringe Mittel, und die Zahl der verwendeten Farben ist zuweilen eine überraschend geringe. Und doch werden mit dieser weisen Beschränkung prächtige Stimmungen und treffliche Wirkungen erzielt. Bilder in nur einer Farbe wirken mit vollem starken Farbenreiz, da der Netzton der Bilder feinste und starke Tonschattierungen enthält, die effektreiche Kontraste erzielen. Die eindrucks vollen Bildchen zeigen neben urwüchsiger Kraft und Launig- keit köstliche Stimmungen, poesievolle Landschaften, lustige und derb-komische Szenen und vieles andre von großem Reiz, aber in einfach schlichter und dabei doch origineller Darstellungsweise. So bildet Gerlachs Jugendbücherei im wahren Sinn des Worts eine wirklich volkstümliche Ausgabe, der im Interesse einer ästhetischen Erziehung unsrer Jugend eine recht starke Verbreitung gewünscht werden Börsenblatt s!>r den diutsiben BnManbel. 70. Iahrciano, 558
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