„...l!388 86IN komsn l!ik Vvk'rügk konl3Nk8cli6i' „mit llenen äei' 8pielli3gkn8otikn lVIu8k veneinigt. / „Nit «U686W Iiat 61' die ^relllielikeit in der korlrätiermiK der ,6s686ll86liat1^ K6IU61N, mit ,..j6v6in maelil Lim die keiii8inni86 ^iiri88Ui>8 und VViedei^ake inui^ter p8^6liv1vAi86li6i' „VolAäiitze Iiteiai'i8el> vol urmdt. „H168 Ln allem Aelit Uii86r Urteil daliiu, da88 mail au txraveiu llielit melir ivvlil vvrliei- „tzelien Laon. 8o soblissst sine länAsro Lritiü in dvm Ilölltvl' vorn 19. Nai übsr I-lüdm, k., k>n ksgllsnIisiiliiiL Nit Om8cklLA von tlan8 Ztubenrauck kreis 2 Ug-rir, gsb. 3 Narir. IVsitsro dsrartiAS Lritiüsn müssen über den vorrüZIiebsn Itoiuan tolAsn. lob liefere >»ur mit 33^/zO/g 11. 7/6, 14/12 üxplrtz. (!ir. tlilllüo (^.asliefvrrmZ unter Itslastuug der kortodiüeren/!), kinbänds stets 80 kt. netto. In I'ranNiirl, Aainbüt^, 8tutt^3.rt Nlld liViktt (siede Zettel) werden meine VerlsAssrtidel ru Originnipreisen Zelislert. tob bitte ün vsrlanZsn. 2stts1 nndei. Ileili» IV. 57, löülowstr. 51 kieti, ^el<8i6in ^laelif. <!->. Heute gelangte zur Ausgabe und wurde nach Maßgabe der eingegangenen Bestellungen versandt: AllMim KnWsch ftr die PttWeii AMm in seiner jetzigen Kassung nebst kurzgefaßtem vollständigen Kommentar und Auszügen aus den einschläglichen Gesetzen. Zweite völlig umgearbeitetr Auflage von vr. Adolf Arndt, Geheimer Bergrat und o. ö. Professor zu Königsberg i. Pr. In biegsamem Ganzleinenband ord. 3 ^ 80 H, ä cond. 2 ^ 85 fest 2 ^ 70 H, bar 2 55 c?>. Freiexemplare 13/12. Nachdem am 1. Januar 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat und im Zusammenhang damit eine durchgreifende Änderung an vielen Reichs- und Landes-Gesetzen vorgenommen wurde, und nachdem neuerdings mehrfach bergrechtliche Sonoergesetze ergingen, müssen die vorhandenen Kommentare zum Allgemeinen Preußischen Berggesetz als veraltet gelten. Der als Autorität be kannte staats- und bergrechtliche Schriftsteller Geheime und Oberbergrat Professor vr. Arndt hat sich deshalb einer vollständigem Unr und Neubearbeitung seines kurzgefaßten Kommentars zum Preußischen Allgemeinen Berggesetz unterzogen und diese zweite Auflage wesentlich vervollständigt, so daß dieselbe in den meisten Fällen einen vollständigen Kommentar ersetzen dürfte. Der Name des Autors bürgt dafür, daß die Gerichts- und Verwaltungspraxis sorgfältig berücksichtigt, sowie daß Kürze, Schärse und Vollständigkeit in der Kommentierung mit einander verbunden sind. Das Werk kommt einem dringenden und wirklichen Bedürfnis entgegen und wird nicht nur dem Juristen und Aufsichtsbeamten, sondern auch in hervorragender Weise dem Werkbesitzer und Vetriebsbeamten in vielen schwierigen Fragen ein zuverlässiger Ratgeber sein. Ich bitte deshalb, bei dem Vertrieb auch diese Kategorie von Interessenten in Betracht zu ziehen und stehen Prospekte für das Publikum in größerer Anzahl unberechnet zur Verfügung. Ich sehe noch ausstehenden Bestellungen vermittelst des beiliegenden Bestellzettels umgehend entgegen. Unverlangt versende ich nichts. Leipzig, 26. Mai 1903. E. E. M. Pfeffer.