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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1903
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- Deutsch
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3314 Nichtamtlicher Teil. 95, 27. April 1903. Mischer A-rankc in Berlin. 3329 lüi^LlilnnKSll snd 8obvvLllIcs in Olldsiu. 6sl>. 7 ,/L 50 Vlpcrt Goldschmidt in Berlin. 3327 6ris58n8 Usissküäi'sr. Oä. 15. 4. .4n6. 1 50 S». W. Hann s Erven in Berlin. 3328 Die Baupolizei - Verordnung für die Städte des Rea. - Bcz. Oppeln v. 1. IV. 03. Die Baupolizei-Ordnung für die Provinzialhauptstadt Posen. Die Baupolizei-Ordnung für die Städte der Provinz Pommern. I. C. Hinrichs'schc Bttchhandltttlg, Verlags-Konto in 3330 Leipzig. 8tr2/Aorvsüi, Usinasisn. 6a. 18 Bibliographisches Jnstitnt in Leipzig. 3331 Goethes Werke. Herausgcgeben von Heinemann. IX. Bd. Lev» s- Müller in Stuttgart. 3332 lmv^, Nartial und dis dsutsoüs OpiArammatiü dss 17. daür- ünndsrts. 3 Schlesingersche Buch- «. Mnsikalienhanvlnng <Rovcrt II 2 Licnan) in Wien. 6odo»vslr^, 50 8tudisn üdsr dis Otüdsn von Vr. 6üopin. Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 3328 8tssl, 1ÜS üosts ok tüs Oord. ("I. Od. vols. 3651/52.) Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart. II 1 Delitzsch, Im Lande des einstigen Paradieses. Vortrag. 2 i/6; kart. 2 50 Nichtamtlicher Teil Zur Begründung des Antrags auf eine Revision der Restbuchhandels-Ordnung. (Nr. 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung, O.-M.' 1903.) In seinen Bemühungen, darüber zu wachen, daß über all ini Bereich des Börsenvereins der Buchhandel streng satzungsgemäß betrieben wird, hat der Vorstand des Börsen vereins es als einen Mangel empfunden, daß die Restbuch- Handels-Ordnung nicht für alle Fälle ausreicht, um Auskunft suchenden zuverlässige Anleitung zu geben oder gegen offenbare Zuwiderhandlungen mit der wünschenswerten Strenge einzuschreiten. Die Restbuchhandels-Ordnung stammt aus einer Zeit, als die Materie noch nicht genügend abgeklärt war. Dieser Seitenarm unsers Berufs — der Restbuchhandel —, hat seit her eine Entwicklung genommen, die die ihm damals ge wiesenen Kanäle zu überfluten droht, wenn wir nicht recht zeitig die einschlägige Gesetzgebung dem heutigen Stand entsprechend ausgestalten. Ohne eine solche Erweiterung der Restbuchhandels-Ordnung sieht sich der Vorstand des Börsenvereins nach seinen bisherigen Erfahrungen oft nicht in der Lage, gegen gewisse offenkundige Mißbräuche vorzugehen, und er darf umsomehr darauf rechnen, daß die Hauptversammlung seinem Antrag auf eine Revision der Restbuchhandels-Ordnung zustimmt, als schon von der vorberatenden Kommission der damalige Entwurf unter der Voraussetzung zur Annahme empfohlen wurde, daß nach Ablauf von vier Jahren eine Durchsicht der Restbuchhandels-Ordnung vorgenommen werde. Wenn aus den vier Jahren sechs geworden sind, so erklärt sich das zur Genüge daraus, daß es unmöglich gewesen wäre, neben der großen, nun hoffentlich zum Abschluß gelangenden Bewegung zur Abschaffung des übermäßigen Kundenrabatts auch dieses Gebiet noch gesetzgeberisch zu behandeln. Die Verschiebung wird aber auch nur von Vorteil für die Neuordnung sein, da gerade die letzten Jahre eine Anzahl von Auswüchsen gezeitigt haben, deren Besei tigung nun unsre Aufgabe sein wird. Ein kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte der jetzigen Restbuchhandels-Ordnung zeigt, unter was für Mühen diese zustande gekommen ist. Die erste »Ordnung für den Betrieb des Restbuch handels« hat sich der Rheinisch-Westfälische Kreisverein schon bald nach Annahme unsrer jetzigen Satzungen, am 29. Juli 1888 gegeben. Mehrere andre Vereine: der Mitteldeutsche Verband, der Kreis Norden und der Verband Hannover- Braunschweig folgten diesem Vorgänge und nahmen die Ordnung auch für ihre Gebiete an. Eine weiter reichende Wirksamkeit erlangte sie aber nicht, da der an der Ostermesse 1889 nach Pareps Rücktritt gewählte Vorstand unter Kröners Führung der »Ordnung« seine Anerkennung versagte, um nicht durch Aufrührung dieser Angelegenheit die damals vorhandenen Schwierigkeiten zu vermehren. Die »Ordnung« behielt in folgedessen nur insoweit ihre Bedeutung, als die Kreisvereine sich selbst zu schützen vermochten. Diese Auffassung änderte sich im Jahre 1894. Die von Jahr zu Jahr zunehmenden Schädigungen durch den par tiellen Ramschhandel waren durch einen massenhaft ver breiteten Katalog in erschreckender Weise zu Tage ge treten. Ein scharfer Kampf in Börsenblatt-Artikeln und Bro schüren lenkte die allgemeine Aufmerksamkeit darauf hin, daß energisch eingegriffen werden müsse, und einmütig wurde der Ver bandsvorstand von der Delegiertenversammlung beauftragt, sich an die Verleger mit der Bitte um Abhilfe zu wenden. In einer außerordentlichen Delegiertenversammlung am 4. November 1894 konnte mitgeteilt werden, daß sich bereits 300 Verleger durch ihre Unterschrift gegen den partiellen Ramschverkauf ausgesprochen hätten. Es wurden Verkaufs bestimmungen durchberaten, die auch den Restbuchhandel ordneten. Diesen Entwurf überwies der Vorstand des Börsen vereins am 15. Januar 1895 dem Vereinsausschuß mit dem Er suchen, sich gutachtlich zu äußern. Auf ein Referat des Herrn Hartmann-Elberfeld beschloß der Vereinsausschuß, eine Ordnung für den Restbuchhandel auszuarbeiten und diese durch den Vor stand des Börsenvereins bei der Hauptversammlung zur Be schlußfassung einzureichen. Am 6. März 1895 wurde der aus den gemeinsamen Beratungen des Vereinsausschusses mit dem Vorstand des Börsenvereins hervorgegangene Entwurf im Börsenblatt veröffentlicht mit dem Ersuchen, bis zum 1. Ok tober Abänderungsvorschläge einzureichen. Die Ostermeß- Hauptversammlung beschloß aber ein andres Vorgehen. Auf den Antrag von elf Kreis- und Ortsvereinen wurde ein außerordentlicher, aus fünfzehn Mitgliedern bestehender Aus schuß zur Beratung der Restbuchhandels-Ordnung eingesetzt und zu dessen Vorsitzenden Herr Hermann Heyfelder, zum Schriftführer Herr Bernhard Liebisch gewählt. Am 5. Februar 1896 trat der von diesem Ausschuß geschaffene Entwurf im Börsenblatt an die Öffentlichkeit! aber auch dieser ward noch nicht angenommen. Die Haupt versammlung beschloß vielmehr, ihn einer weitern Beratung zu unterziehen und erst im nächsten Jahr endgültig darüber abzustimmen. Dadurch gelang es, auch die letzten noch vor handenen Bedenken zu beseitigen. Der am 6. Januar 1897 im Börsenblatt abgedruckte Entwurf wurde von der Haupt-
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