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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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3149 ^ 90, 21 April 1903. Nichtamtlicher Teil. mit Holzschnitten nach Originalzeichnungen von Julius Schnorr von Carolsfeld, A. Diethe u. a., nämlich fast denselben Künstlern wie bei den »Gleichnissen--. Mit allen seinen künstlerischen Mitarbeitern verband Dürr ein wirkliches Freundschastsband. Alle die mehr oder weniger bekannt ge wordenen und gebliebenen Werke des Dürrschen Verlags hier aufzählen, hieße den Verlagskatalog abdrucken, wir müssen uns damit begnügen, die Namen der Künstler Revue passieren zu lassen. Da finden wir, zum Teil schon oben genannt, vertreten Carstens, Thorwaldsen und Cornelius, Bonaventura Genelli, Friedrich Preller, Moritz von Schwind, Ludwig Richter und Joseph Ritter von Führich, und neben Reproduktionen aus solchen Werken und desgl. von Briefen dieser Meister zeigt die Festschrift uns die letzteren fast alle in wohlgelungnen Bildnissen. — Ein besondres Kapitel der Festschrift ist dem Kinderbücher- und Jugendschriftenverlag gewidmet. Es wird eröffnet mit dem Bildnis vr. Julius Lohmeyers, des Begründers der von 1872 —1885 bei Dürr erschienenen Zeitschrift »Deutsche Jugend« und zeigt uns, wie Dürr schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts bemüht war, das zu erreichen, was heutzutage Schlagwort geworden ist: künstlerische Erziehung des Kindes. Die von A. Dürr verlegten Kinderbücher gehören künstlerisch zu den besten ihresgleichen. Dahin gehören Georg Scherers aus des Verfassers Selbstverläge übernommenes »Illustriertes Deutsches Kinderbuch« und sein Räthselbüchlein für Kinder«, es hatten an der damals vorliegenden Ausgabe E. Neureuther, Franz Graf von Pocci, Moritz von Schwind, A. Strähuber, Ludwig Richter, Oscar Pletsch und Paul Thumann mitgearbeitet: bei Dürr erschienen dann wesentlich vermehrte und bereicherte Auflagen. Zur Ostermesse 1868 wurden 5 Werke von Pletsch aus dem Verlage von Weidmann in Berlin übernommen; es sind daraus 21 ge worden. Teils aus andern Verlagen, teils neu wurden übernommen Werke von Robert Reinick, denen die gefeiertsten Künstler der ältern Dresdner Schule, Bendemann, Hübner, Richter, Peschel, Oehine, Ehrhardt und Bildhauer Rietschel zur Seite standen. Nennen wir noch besonders Julius Sturm, Hermann Kletke, Julius Lohmeyer, Karl Dorenwell, L. Fröhlich, Fedor von Köppen und Victor Blüthgen als Ver fasser von Jugendschriftcn des Dürrschen Verlags und Julius Ritter v. Führich, Paul Thumann, O. Pletsch, W. Friedrich, Fedor Flinzer, Anton v. Werner, Wilhelm Camphausen, Alwin Gottschaldt, August v. Heyden und Eugen Klimsch als Illustratoren, so wird man zugeben müssen, daß Dürr einen wahrlich großen Generalstab um sich gesammelt hatte. Der nächste Abschnitt der Festschrift ist der am 1. Oktober 1872 gegründeten »Deutschen Jugend« gewidmet, die unter Julius Lohmeyers redaktioneller und Oscar Pletsch' künstlerischer Leitung bald einen großen Kreis der angesehensten Mitarbeiter gewann; der letzte Abschnitt aber beschäftigt sich mit dem in den achtziger Jahren eingeführten Verlag einer ganz andern Richtung, aus dem Karl Lanrprechts Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter, Georg Erlers Deutsche Geschichte und die Publi kationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde hervor gehoben seien. Der den letzten Abschnitt der Festschrift bildende Ver lags-Katalog zählt 147 Titel auf, Kollektivtitel wie Dürrs Kollektion als 1 gezählt; sie enthält aber 54 Nebentitel, und die Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichts kunde 6, zusammen also 207 überhaupt. Von jenen 147 Artikeln wurden 58 aus anderm Verlag übernommen, davon 31 aus dem Verlag von I. H. Richter in Dresden, und gingen 18 in andern Verlag über. 37 sind ganz ver griffen, Dürrs Kollektion ist es fast ganz. Zahlreiche Verweisungen erleichtern die Benutzung des bibliographisch ausführlich angelegten Katalogs, dem als Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Schluß des Ganzen ein 5 Seiten starkes Namen- und Sach register der Festschrift mit Ausschluß des Verlags-Katalogs folgt. Die 70 eingedruckten Illustrationen veranschaulichen die Richtung des Kunstverlags so reichlich, daß der äußerst vornehm ausgestattete Katalog selbst ein Kunstwerk ge worden ist. Kleine Mitteilungen. Die Mangelanzeige im Buchhandel. (Nachdruck ver boten.) — Der Käufer einer Ware ist, wenn sowohl auf seiner Seite wie auf der des Verkäufers ein Handelsgeschäft vorliegt, bekanntlich verpflichtet, diese Ware unverzüglich nach der Ab lieferung zu untersuchen und von den etwa vorgefundnen Mängeln ebenso ungesäumt dem Verkäufer Anzeige zu machen. Unterläßt er diese Anzeige oder erstattet er sie erst später, als -nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang möglich ist-, so gelten die Sachen als genehmigt, mögen ihnen auch in Wirklichkeit Fehler anhaften. Zu gunsten des Käufers wird eine Ausnahme von dieser Regel nur gemacht in Ansehung solcher Mängel, die sich erst später zeigen, die also beim Eingang der Sendung ungeachtet der ordnungsmäßigen Untersuchung nicht wahrgenommen werden konnten. Es entsteht nun die Frage, woraus sich im Buchhandel diese Prüfung zu erstrecken habe. Nehmen wir an, ein Sortimenter habe auf dem üblichen Wege von einer Verlagsfirma eine gewisse Anzahl von Exem plaren eines bestimmten Buchs gekauft, der Ballen traf am 16. April 1903 ein, und der Geschäftsgang des Käufers ermög lichte es, in eine Untersuchung noch an demselben Tage einzutretcn. Wird nun dem Käufer zugemutet, jeden Band Blatt für Blatt durchzusehen, das Werk vielleicht auch auf seinen Inhalt zu prüfen, um festzustellen, ob letztrer alles das bietet, was in der Ankündigung ihm nachgerühmt worden ist, oder kann sich der Empfänger damit begnügen, die äußre Beschaffenheit der Ware, also des Einbands u. s. w. einer angemessnen Besichtigung zu unterziehen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht zu Karlsruhe in einem Erkenntnis vom 20. Dezember 1902 zu be schäftigen gehabt. Der Fall lag im wesentlichen so, wie er hier soeben angedeutet worden ist: Der Beklagte, der auf Zahlung des Kaufpreises für eine Büchersendung in Anspruch genommen wird, die er von dem Kläger empfangen hat, wendet mangelhafte Beschaffenheit der Ware ein, der Kläger führt dagegen an, daß ihm eine Rüge ent sprechenden Inhalts allerdings zugegangen sei, daß dies jedoch erst vierzehn Tage, nachdem die Ware bei dem Beklagten abgeliefert wurde, geschehen, die Mängelanzeige also verspätet er folgt sei. Ungeachtet dessen hat der Beklagte ein obsiegendes Erkenntnis erstritten. Gegenstand des Kaufvertrags waren zwölf gebundne Exemplare eines bestimmten Werks, sie sind auf ihre äußre Beschaffenheit hin auch samt und sonders unverzüglich untersucht und daraufhin in den Handel gebracht worden. Zwölf Tage später, nachdem die ersten Exemplare abgesetzt worden waren, lief beim Beklagten ein Schreiben ein, worin sich ein Abnehmer darüber beklagte, daß das Buch ganz und gar nicht dasjenige böte, was in den entsprechenden Ankündigungen versprochen worden wäre, denn es bringe nicht sämtliche Werke des Autors, sondern nur eine, übrigens keineswegs sehr geschickte Auswahl. Mit Rück sicht hierauf hat dieser Abnehmer des Beklagten das Buch wieder zur Verfügung des letztern gestellt, und an demselben Tag, an dem das entsprechende Schreiben bei ihm eingetroffen war, hat der Beklagte diese Mängelanzeige an den Kläger weitergegeben. Dieses Verhalten nun erfüllt nach der Auffassung des erwähnten Gerichts vollkommen das, was das Gesetz dem Käufer zumutet. Bei Drucksachen kann dem Käufer nicht angesonnen werden, mehr als die äußre Beschaffenheit der Ware zu untersuchen, vor allen Dingen kann von ihm nicht verlangt werden, auf die textliche Richtigkeit bei der Prüfung einzugehen. Hat er die betreffenden Drucksachen weiter veräußert, so ist eine Mängelrüge, die sofort nach Eingang von Reklamationen dritter Abnehmer erfolgt, als rechtzeitig im Sinn des Gesetzes geschehen, zu erachten. Mit Rücksicht hierauf war die Klage auf Zahlung des Kaufpreises für alle diejenigen Exemplare, die der Beklagte noch zur Verfügung des Klägers zu stellen vermag, abzuweisen. Or. L. Geschäftsjubiläum. — Das fllnfundzwanzigjährige Be stehen seines Verlagsgeschäfts feierte in diesen Tagen Herr Th. Schröter in Zürich. Der Herr Jubilar durfte an diesem Ehren tag seines Hauses mit Befriedigung auf achtungswerte Erfolge seines beruflichen Wirkens zurückblicken. Ihm bei diesem Anlaß unsre aufrichtigen Wünsche für das fernere Blühen feines Ge schäfts auszusprechen, ist uns eine angenehme Pflicht. 419
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