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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1903
- Sprache
- Deutsch
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3082 Nichtamtlicher Teil. 88, 18. Slpril 1903. Verfasser der Artikel voraus; letztere wird aber nicht ohne weiteres vermutet. Drittverleger, die sich auf einen solchen Vermerk stützen, begehen daher trotzdem einen Eingriff in das Urheberrecht gegenüber den Verfassern der einzelnen geschützten Artikel, falls die Genehmigung dieser als »Urheber« nicht eingeholt wird und lediglich auf Grund des von dem Erst verleger gewählten Vermerks auf dessen Zeitschrift oder Zei tung erfolgt ist. (Weitere Fälle folgen.) Kleine Mitteilungen. Fl S. Photographieschutz, Kunstschutz, Musterschutz. — In der Nummer 77 dieses Blatts vom 3. April d. I. findet sich die Nachricht, daß Herr Johann Weber, in Firma I. I. Weber in Leipzig, eine Eingabe an den Reichskanzler vorbereite, dahin- ehend, daß der photographische Urheberrechtsgesetz-Entwurf mit em Kunstschutz- und Musterschutzgesetz-Entwurf zusammen zur Beratung gelange. Diesen Wunsch hat schon nachdrücklichst der außerordentliche Ausschuß des Börsenvereins für Urheber- und Verlagsrecht ver treten und insbesondre auch durch seinen zur Mai-Konferenz im Reichsamt des Innern entsandten Delegierten mündlich geltend machen lassen. Wie wir nun aus zuverlässiger Quelle hören, ist bei der Reichsverwaltung neuerdings die Ansicht durchgedrungen, daß das photographische Schutzgesetz nicht ohne das Kunstschutz gesetz dem Bundesrat, bezw. dem Reichstag vorzulegen sei. Die Interessenten an diesem letzten Gesetz werden also gut tun, sich über ihre Wünsche schlüssig zu machen, um sie auf eine wohl in nicht zu ferner Zeit bevorstehende Aufforderung der Regierung hin einzureichen. Unter diesen Umständen ist natürlich an eine Verhandlung über das photographische Gesetz während des gegenwärtigen Reichstags gar nicht zu denken, und auch der ja bis längstens 16. September d. I. einzuberufende neue Reichstag wird wenig geneigt sein, sich sofort mit den Urheberrechtsgesetzen, selbst wenn bis dahin beide Entwürfe fertig wären, zu beschäftigen. — An eine Revision des Musterschutzgesetzes denkt man zunächst noch nicht; sie bleibt einer spätern Zeit Vorbehalten. Im übrigen würde ja der Hauptwunsch der Musterschutz-Interessenten schon dadurch erfüllt werden, daß im neuen Kunstschutzgesetz der H 14 des alten Gesetzes fällt, wenn also, mit andern Worten, auch die an Werken der Industrie nachgebildeten Kunstwerke den Schutz des Kunstgesetzes behalten. Das ist so gut wie sicher. Wir tonnen dem obigen noch hinzufügen, daß am 16. März d. I. im Reichsamt des Innern zu Berlin eine Konferenz in Sachen des neuen photographischen Schutzgesetzes stattgefunden hat. Es kamen, so berichtet die »Photographische Chronik-, deren Redakteur Professor Miethe als Sachverständiger beigezogen war, verschiedene Punkte des Entwurfs zur Sprache, besonders wurde in Z 7 ein zweiter Absatz eingeschoben, durch den eine Abgrenzung der Interessen des Urhebers eines photographischen Werkes gegen über den Schaustellungen desselben näher festgelegt wurde. Es würde gemäß diesen Vereinbarungen durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes die gewerbsmäßige Vorführung photographischer Werke durch mechanisch-optische Einrichtungen ohne Erlaubnis des Urhebers nicht mehr gestattet sein. Danach ist also der Ausschuß des Vörsenvereins mit der von ihm zuerst aufgestellten Forderung des Schutzes gegen Projektionsvorführung (s. Bericht im Börsenblatt 1902 No. 212) durchgedrungen. Über seine übrigen Forderungen zu K 6 (Übergang des Urheberrechts bei Bestellung) und zu Z 14 (Persönlichkeitsrecht) verlautet in obigem Bericht leider nichts. — Preisausschreiben. — Die Vereinigung »Die Kunst im Leben des Kindes« erläßt in Verbindung mit der Amelangschen Buch- und Kunsthandlung (Eggers L Benecke) G. m. b. H., Char lottenburg, Kantstraße 164, ein Preisausschreiben zur Erlangung künstlerischer Wandbilder, die stofflich bedeutend und durch Form und Farbe geeignet sind, das Zimmer als festlicher und heitrer Schmuck zu beherrschen. Fast alle Maler, die bisher solche Bilder geschaffen, haben sich an Wirklichkeiten gehalten. Ihre Ausschnitte aus der Natur und dem Leben haben den unleugbaren Wert, das Auge des Kindes für viele Erscheinungen und Stimmungen zu öffnen, seine Seele für solche Eindrücke empfänglicher zu machen. Aber die Phantasie geht dabei leer aus. Dieser Wettbewerb soll nun die deutschen Maler anregen, neben realistischen auch phan tastische Blätter zu schaffen, und zwar solche, die die Phantasie des Kindes anregen und ihr Raum zur Selbstbetätigung lassen. Viele Gestalten und Ereignisse werden dem Kind aus der Bibel und der Dichtung, der Sage und dem Volkslied vertraut. Damit ist dem Künstler ein reicher Schatz von Stoffen gegeben, für die er auf unmittelbares Verständnis bei dem Kind rechnen kann. Für die besten Entwürfe dieses Wettbewerbs, der für alle Künstler deutscher Zunge frei ist, sind folgende Preise ausgesetzt: Ein erster Preis von 1000 .>6, ein zweiter Preis von 500 zwei dritte Preise von je 300 Außerdem behält sich die Amelangsche Buch- und Kunsthandlung vor, weitre Entwürfe zu entsprechenden Preisen anzukaufen. Die preisgekrönten Originale gehen mit allen Reproduktionsrechten in den Besitz derselben Firma über; sie hat das Recht, sie zur Herstellung von Wandbildern und zu Zwecken der Propaganda zu verwerten. Verlangt werden Entwürfe in der Bild größe 100:70 ow, die zur Reproduktion in farbiger Steinzeichnung in höchstens 6 Platten geeignet sind. Sie sind bis zum 15. August 1903 an die Amelangsche Buch- und Kunsthandlung, Charlotten burg, Kantstraße 164, einzusenden. Die Sendungen sind mit einem Kennwort zu versehen. Der Name des Einsenders darf nur in einem mit demselben Kennwort versehenen Kuvert ent halten sein. Die Auszahlung der Preise erfolgt am 15. Sep tember 1903. An die Verfasser der zur Ausführung bestimmten Entwürfe erfolgt sie jedoch nur unter der Bedingung, daß sie bis zu diesem Termin die Zeichenplatte auf lithographischem Stein hergestellt haben. Jedem Künstler stehen 3 Freiexemplare seines ausgeführten Blatts zu. Als Preisrichter fungieren: Professor Franz Skarbina, Berlin, Maler Walter Leistikow, Berlin, vr. Alfred Lichtwark, Direktor der Kunsthalle, Hamburg, Or. Peter Jessen, Bibliothekar des Kunstgewerbemuseums, Berlin, Maler Otto Feld, Maler Otto H. Engel, Kunstschriftsteller Fritz Stahl, Kunstschriftsteller vr. Max Osborn, Lehrer Pretzel, alle vom Vor stand der Vereinigung »Die Kunst im Leben des Kindes«, ferner Verlagsbuchhändler Georg Eggers, Maler Carl Kappstein, als Vertreter der Amelangschen Buch- und Kunsthandlung. Vom Reichsgericht. Musterschutz an Ansichtspost karten. — Die Firma H. L A. Brüning in Hanau hatte Muster schutz auf Postkarten erlangt, die in Farbe und Gold die Wappen deutscher Staaten sowie Standarten zeigen. Den Alleinverkauf übertrug die Firma den Kaufleuten Simoni Stern und Löbe in Frankfurt a. M. auf drei Jahre. Später ließen diese sich anders wo ähnliche Karten anfertigen, die jedoch statt der Kavallerie fahnen Jnfanteriefahnen zeigten. Von der Anklage des Vergehens gegen das Musterfchutzgesetz hat das Landgericht Frankfurt a. M. am 24. September v. I. die Herren Stern und Löbe freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatte die Firma Brüning als Nebenkläger Revision eingelegt. Das Reichsgericht verhandelte am 16. d. Ai. -darüber. Es wurde geltend gemacht, daß das Urteil zu unrecht nur die ästhetische Wirkung, nicht den Gcsamteindruck der beiden Karten prüfe und vergleiche. Der Reichsanwalt betonte, es handle sich hier um die unbefugte Nachbildung eines neuen Gedankens, der durch die Eintragung geschützt sei; auf die Erkenn barkeit der Nachbildung komme es gar nicht an. Jede Nachbildung sei verboten. — Das Reichgericht erkannte auf Aufhebung des Urteils und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Die Nobel-Preise im Jahre 1903.— Aus Stockholm wird der Vossischen Zeitung geschrieben: Die fünf Nobel-Preise, die in diesem Jahr durch die Nobel-Stiftung zur Verteilung kommen, sind auf je 141 357 Kronen (500 Kronen weniger als bei der letzten Verteilung) festgesetzt worden. Das ganze Vermögen der Stiftung beträgt jetzt rund 32 300 000 Kronen, wovon kleinere Fonds für Organisationszwecke rc. abgezweigt sind, so daß der Hauptfonds etwa 27 845 000 Kronen betrügt. Von den Zinsen dieser Summe, 1 350 598 Kronen, fließt ein Zehntel in den Haupt fonds, und aus dem übrigen setzen sich die fünf Nobelpreise zu sammen, von denen jedoch je der vierte Teil den preisverteilenden Körperschaften zur Bestreitung der Verwaltungskosten zufällt, so daß die einzelnen Preise die oben angegebne Höhe erhalten. Personal,lachrichten. Jubiläum. — Den Gedenktag seines fünfundzwanzigjährigen selbständigen Wirkens als Sortiments- und Verlagsbuchhändler in dem von ihm im Jahr 1878 begründeten Geschäft beging am 15. d. M. Herr Franz Borg meyer in Hildesheim. Unter seiner umsichtigen und unermüdlichen Leitung nahm das junge Geschäft einen schnellen Aufschwung und hat sich im Lauf der Jahre auch durch Pflege des Verlags Bedeutung erworben. Unter den zahlreichen Buchhandlungen Hildesheims nimmt es eine geachtete Stellung ein und auch im weiten deutschen Buch handel erfreut es sich wohlverdienten Ansehens. Zu seinem Ehrentag sprechen wir dem geehrten Herrn Jubilar nachträglich unsre aufrichtigen Glückwünsche aus.
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