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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1885
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1885
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- Deutsch
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.4? 4g, 28. Februar. Sprechsaal. 987 Sprechsaal. ^ Uber Krcditmißwirtschaft. In den Spalten dieses Blattes ist schon auf mancheÜbelständehingewiesen. und wenn auch bei manchem gerügten eine Beseitigung nicht sichtlich hervortrat, so muß man doch an nehmen können, daß die Hinweise manchen orts Beachtung finden. — Heute möchten wir einige Worte zur Erleichterung des Sorti menters, betreffend das Kreditverhältnis zwischen ihm nnd Publikum, Vorbringen. Halbjährliche Kundenrechnung ist eine be deutende Erleichterung für den Sortimenter und hat schon manchenorts Eingang gewonnen; auch ließe sich bei Einigung der Handlungen am Platze bald durchführen, die Journale nur gegen bar abzugeben, wie das bereits von einer uns bekannten Handlung, welche aller dings in einer glücklichen konkurrenzlosen Lage ist, praktiziert wird. Es ließe sich gegen letzteres der Einwand erheben, daß einige Abonnenten verloren gehen würden, welche bei ununterbrochener Weiter- liefernng die Kündigungstermine verpassen. Steht nun wohl dieser Ausfall in maßgebendem Verhältnis zu den Verlusten? Wir glauben das Gegenteil. Nehmen wir die größeren Kunden aus, so werden bei den Rechnungen der übrigen und zwar des größeren Teiles der Kundschaft die Journale die Hauptfaktoren bilden. Wie oft kommt es nun vor, daß der Ausläufer wegen einer Modenwelt z. B. einen Umweg von 15—20 Minuten machen muß, und wie gering ist der Verdienst bei den Journalen nach Abzug der sie begleitenden hohen Spesen. Bei alledem noch einen Kredit von mindestens einem Jahre zu geben würde einem Kaufmann nicht im Traume einfallen. Wir bezweifeln, ob es einen Spezereiwarenhändler giebt, welcher den Privatkunden auch nur einen halbjährigen Kredit einränmt. Die Buchhändler-Rechnungen gelten bei der Mehrzahl des Publikums als am wenigsten eilig; es werden meist alle Schulden eher be zahlt als diese, und doch können gerade die Preise der Bücher und Journale am wenigsten Zinsenverlust ertragen.DiePost ziehtalleAbonne- mentsbeträge pränumerando ein und ebenso jede politische Zeitung; warum sollte es nun schwer werden eine allgemein verbreitete Ge schäftsführung in den hier am meisten betrof fenen Buchhandel einzuführen? Es wird im Buchhandel im .'allgemeinen zu wenig kaufmännisch gerechnet,' namentlich werden die Zinsen nicht beachtet. Dem größeren Verleger vor der Messe gegen Zinsenvergütung ü Conto-Zahlungen zu machen, ist auch erst eine neuere Einrichtung. Kleinigkeitskrämerei, wie z. B. Pindfadenenden zusammenknüpfen rc. spielen bei uns eine zu große Rolle und dabei kommen wichtigere Faktoren in den Hintergrund. Von den mittleren und kleineren Sorti mentern sind nur wenige, welche ein größeres oder auch nur wirklich genügendes Betriebs kapital zur Verfügung haben; dabei aber nehmen die Barkvnten in Leipzig eine immer mehr steigende Höhe an, so daß nicht selten ein fleißiger und solider Mann in Verlegenheit kommt. Ein Zeichen hierfür sind die winzigen Saläre der jüngeren Berufsgenossen, welche diesen kaum ihren täglichen Unterhalt gewähren, und die Überflut der Lehrlinge. Die verhältnismäßig wenigen »gut situier ten« Sortimenter erschweren dem weniger be neidenswerten Kollegen das Leben durch eine verwerfliche Kreditmißwirtschaft. Die ernste Wahrheit der immer mehr steigenden Herrschaft des Großkapitals macht sich auch bei uns in fühlbarster Weise geltend. Es ist uns eine Handlung bekannt (es giebt vielleicht noch viele), welche den Zöglingen an Lehrerseminarien un beschränkten Kredit gewährt, auf Jahre hinaus; denn vor Beendigung der Studien ist keine a, Conto-Zahlung zu erwarten. Manche Summe wird dabei zu Grunde gehen, aber „es lebe die Losung: Jeder Konkurrenz die Spitze! auf alle Gefahr hin". Wir sind einverstanden mit den Bestrebun- wäre es nicht anch am Platze, wenn diese sich mit wichtigen praktischen Fragen, wie z. B. Halbjahrsrechuung. Lieferung der Journale gegen bar rc., befassen würden? 2. Ein Wort über die Krankenkasse des Gehilscn-Berbandes. Nachdem erst im vorigen Sommer durch Beschluß der letzten Generalversammlung des Allgemeinen Dentschen Buchhandlungs-Gehilfen- Berbandes in Leipzig die weitere Erhebung eines Eintrittsgeldes für die Kranken- und Sterbekaffe beseitigt worden, ist jetzt plötzlich von dem Verbands - Vorstände eine außerge wöhnliche General-Versammlung einberusen be hufs Abstimmung über den Antrag des Vor standes anf schleunige Wiedereinführung eines Eintrittsgeldes. Nach Kenntnisnahme der Motive zu jenem Anträge können wir nicht leugnen, daß wenn wirklich ein stetiges Steigen der Mitgliederzahl der Krankenkasse erwiesen und dieses eine stetige Verminderung des Ver mögens der Kasse zur Folge hat, das einzige Mittel dagegen nur in der Vermehrung der Einnahme zu suchen ist. Auch sind wir eben falls geneigt, in diesem Falle die Einführung eines Eintrittsgeldes der Erhöhung der Mit gliederbeiträge vorzuziehen. Aus dem Wortlaut der Begründung haben wir jedoch nicht entnehmen können, weshalb ein stetiges Steigen der Mitgliederzahl auf die Dauer angenommen werden muß. Daß der Zudrang zur Kasse infolge des Reichskranken kassengesetzes seit Juli v. I. bis heute ein aus nahmsweise starker gewesen, dürfte wohl nicht als ein normaler Zustand anzusehen sein, sondern nur als eiue vorübergehende Flut. Nach der 1881-1883 hätte man sogar unter den bis herigen Verhältnissen vor Erhöhung der Beiträge eine derartige Zunahme der Frequenz erwarten können. (Zuwachs 1881: 240, 1882: 162, 1883: 218). Jedenfalls ist es auffallend, daß nicht bereits bei Berathnng der Angelegenheit im Juli v. I. die Folgen einer Zunahme der Mit gliederzahl in der bisherigen Weise ebenso wie jetzt in Erwägung gezogen sind. Der Vorstand führt allerdings an, daß dies nicht geschehen sei, weil die Meinungen, ob Erhebung eines Ein trittsgeldes nach dem Krankenversicherungsgesetz noch zulässig sei, damals sehr geteilt waren. Falls hier die Meinungen der einzelnen Verbandsmitglieder gemeint sind, so hätte die Frage sich wohl leicht durch Konsultation eines juristischen Sachverständigen entscheiden lassen. Daß die Meinungen der Juristen damals in beregter Frage geteilt gewesen, haben wir nicht erfahren können, vermögen dies aber auch nicht anzunehmen, da das Rcichsgesetz vom 15. Juni 1883 den bisherigen auf Grund landesrecht licher Vorschriften errichteten freien Hilfskaffen nichts verbietet, sondern nur in tz 75 die Mit glieder dieser Kassen von dem Versicherungs zwange gegenüber den Gemeinden entbindet, wenn die Hilfskasse ihren Mitgliedern mindestens die in § 6 qu. Gesetzes bestimmten Leistungen gewährt. Es konnten daher, wollte man durch Er höhung der Unterstützungen bis zu gedachtem Maße den Mitgliedern jene Vorteile sichern, alle sonstigen Rechte und Pflichten der Verbands- Krankenkasse durch jenes Gesetz in keiner Weise berührt werden; am wenigsten aber konnte ein Verbot der ferneren Erhebung von Eintritts geldern angenommen werden, da dies in § 26 ul. 1 und 2 I. e. sogar den Ortskrankenkaffen selbst gestattet wird. Auch die uns heute vorliegenden Motive zu dem neuen Anträge vermögen uns von der Dringlichkeit desselben nicht zu überzeugen. Zu nächst wäre es wohl erwünscht gewesen, auch das Resultat des Jahres 1884 hinsichtlich der Mitgliederzahl sowie der Einnahmen und Aus gaben kennen zu lernen, um danach feststellen zu können, wieviel jetzt die Durchsckmittsausgabe pro Kopf nach den letzten fünf Jahren beträgt. Ferner fehlt eine Auskunft darüber, in wieviel Fällen die Kaffe bisher bei Krankheit von kürzerer Dauer als einer Woche in Anspruch genommen worden ist. Sodann vermissen wir eine Altersstatistik bezüglich der Kassenmitglieder, aus welcher zu ersehen, 1) wieviel Mitglieder vor dem 24. bezw. 29., 34., 39. rc. Jahre ein getreten sind und 2) wieviel der jetzigen Mit glieder auf jede der gedachten Altersstufen fallen. Endlich wäre auf Grund dieser Stati stik eine Wahrscheinlichkeitsberechnung aufzu stellen, wie hoch sich der Gesamtbetrag der Eintrittsgelder im Verhältnis zur Zahl der Neueintretenden pro Jahr belaufen wird. Die Begründung des Antrages läßt außer dem noch manche Frage offen, bezüglich welcher die Mitglieder wohl erst orientiert sein müßten, bevor sie sich für oder gegen den Antrag ent scheiden. So soll nach dem Gesetz für jedes Mitglied ein Reservefonds erforderlich sein. Die be stimmte Angabe, nach welchem Gesetz, würde jeden Zweifel beseitigen, resp. etwaige Jrrtümer dieserhalb anfklären. Ferner soll der Ver mögensbestand von 50 000 Mk. bei einer Mit gliederzahl von ca. 1450 angenommen sein, während in dem Gutachten, welches von dem gleichen Bestände ansgeht, die damalige Mit gliederzahl bereits auf 1860 angegeben ist. Nach diesem allen erscheint es uns das Beste, den Antrag vorher nochmals gründlich im einzelnen zu beraten und denselben mit aus führlicheren Motiven auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu bringen. Eine Dringlichkeit dürfte um deswillen nicht vorliegen, weil die von jetzt bis Juli ev. verloren gehenden Eintrittsgelder doch nur einen geringen Betrag ausmachen, der vielleicht nicht einmal die Kosten einer außerordentlichen Ge neralversammlung erreicht, nnd es sich nicht um einen jährlich wieder! ehrenden Aus fall eines Einnahmepostens handelt. Da außer dem, wie uns mitgeteilt wird, über den Antrag nur mit für oder gegen abgestimmt werden soll, die Annahme des Antrages in veränderter Form demnach ausgeschlossen ist, so würde allen Verbandsmitgliedern, die unsere Ansicht in der Sache teilen, nur übrig bleiben, gegen den Antrag des Vorstandes zu stimmen. Die Objektiven
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