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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1892
- Sprache
- Deutsch
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6876 Nichtamtlicher Teil. 262. 10. November 1892 Die Wahlen hatten das nachstehende Ergebnis. Es wurden gewühlt die Herren: 1. in den Gremial-Vorstand: a) zum Vorsteher abermals Franz Kytka. b) zum Vorsteher-Stellvertreter Anton Rein wart. o) zu Ausschußmitgliedern: Gustav Francl (Cyrill-Meth. Buchhg.), Th. Gruß (H. Dvminicus), G. Neugebauer, Anton RivnLö, A. Storch Sohn. ä) zu Ersatzmännern: F. Topiö und Em. Wetzl er. 2. in das Schiedsgericht: G. Francl, Th. Gruß, F. Kytka, I. Otto, A. Rivnäü, B. St-blo, W. Teller; zu Ersatzmännern: Jar. Klouöek, Mik. Knapp, H. Weiner. 3. Zu Vorstands-Mitgliedern der Grem.-K ranken kassa: Jar. Klouöek, I. Koch und B. Simaöek; zum Ersatzmann: Rudolf Storch. 4) In den Ueberwachu ngs-Ausschuß: I. Burslk, Bernh. Knauer (Fr. Ehrlich), I. Taussig, T. Topiö, F. A. Urbänek, I. R. Villmek. Zu Ersatzmännern: A. Horulek, A. Hynek, R. von Weinzierl (Fr. Haerpfer). Von der Generalversammlung des Hilfspersonals wurden in den Ausschuß der Gremial-Kranken-Kassa ge wählt die Herren: Rob. Foit (A. Reinwart), Joh. KauckF (F. Kytka), Friedr. Koöi (I. R. Vilimek), Fr. Kuöera (Burslk L Kohout), Jos. Neubauer (Fr. Haerpfer), Jos. V.Slambor (Fr. RivnLL. Als Ersatzmänner: Johann Fleischmann (H. Do- minicus), Ottokar Julis (F. Rivnäö). Der Vorstand der Krankenkassa hat sich bereits konstituiert und wählte zum Obmann: Franz Kuöera, zum Obmann-Stell vertreter: Jar. Klouöek, zum Schriftführer: B. Foit, zum Kassierer: B. SimLLek. An monatlichen Beiträgen hat zu entrichten der Gehilfe 60 kr., der Geschäftsdiener 30 kr.; wogegen die Krankenkasse außer freier ärzlicher Behandlung und kostenloser Beistellung der Arzneimittel eine tägliche Unterstützung von 1 fl. 50 kr. an den Gehilfen und 90 kr. an den Geschäftsdiener gewährt. An Beiträgen in die Krankenkasse zahlen nach den gesetz lichen Bestimmungen die Firmen stets die Hälfte der ihrem Per sonal vorgeschriebenen Gebühren, somit für jeden Gehilfen 30 kr. und für jeden Geschäftsdiener 15 kr. monatlich. Zu den Beerdigungskosten wird beim Ableben eines Ge hilfen ein Betrag von 50 fl., beim Ableben eines Geschäfts-Dieners ein Betrag von 30 fl. ausgezahlt. Die bei der ersten Haupt-Versammlung der Krankenkasse, der die Statuten zur Beratung vorgelegt wurden, wie auch bei der letzten Gremial - Hauptversammlung veranlaßten Kund gebungen mögen dem dermaligen Gremial-Vorsteher, der den Jnitiar-Antrag auf Begründung der Kranken-Kasse gestellt und um deren Jnstandekommen sich mit aller Energie einsetzte, den sprechendsten Beweis liefern, daß seine Bemühungen auch aner kannt wurden. Möge das einträchtige Zusammenwirken aller Be rufskreise, welches in so erfreulicher Weise bei der heurigen Hauptversammlung sich bethätigte, im allgemeinen Interesse von anhaltender Dauer sein! — Vermischtes. Brandenburg-Pommerscher Buchhändler-Verein. — Der Brandenburg-Pommersche Buchhändlerverein wird seine diesjährige General versammlung am Sonntag den 13. November in Berlin im Hotel Leipziger Hof, Königgrätzer Str. 127, abhalten. Die Verhandlung be ginnt vormittags 11 Uhr. Nachmittags um 2 Uhr wird sich im gleichen Hotel ein gemeinsames Mittagessen der Teilnehmer anschließen. (Vergl. die Anzeige im amtlichen Teile der Nr. 260 d. Bl.) »Kreis Norden.» — Der Vorstand des Buchhändlerverbandes -Kreis Norden- zeigt in einer Bekanntmachung im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl. an, daß die satzungsgemäß auf den 18. Sep tember d. I. einzuberufcn gewesene, wegen der Choleragefahr aber zunächst vertagte diesjährige Hauptversammlung infolge schriftlicher Abstimmung der Mitglieder ganz ausfällt. Der im Amte befindliche Vorstand wird die Geschäfte bis zur nächstjährigen Hauptversammlung fortführen. Der Jahresbeitrag wird nach Maßgabe des vorjährigen Hauptversammlungs beschlusses auch für das laufende Vereinsjahr mit 7 erhoben werden. Zur deutschen Rechtschreibung in der Schweiz.*) — Im -Schweizerischen Buchhändlerblatt., dem amtlichen Organ des Schweize rischen Buchhändlervereins, finden wir folgenden Aufruf: Am 24. August d. I. hat die auf Anregung der Unterzeichneten Vereine vom h. Bundesrate einberufene interkantonale Orthographie- Konferenz, an welcher 17 Kantonsregierungen vertreten waren, laut soeben erschienenem offiziellem Protokoll folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Als zukünftige Orthographie der deutschen Schweiz gilt die in Deutsch land verbreitetste, die in Dudens -Orthographischem Wörterbuche festgesetzte Orthographie.ß 2. Die interkantonale Konferenz spricht den Wunsch ans, daß in nicht gar ferner Zeit in der preußischen Orthographie die Inkonsequenz in Betreff des th verschwinden möchte. 3. Die Konferenz ersucht die hohen Bundes- und Kantonsbehörden, ihre neuen Drucksachen von jetzt, resp. 1. Januar 1893, an nur mehr nach der in Dudens -Orthographischem Wörterbuche- festgesetzten Orthographie Herstellen zu lassen und derselben so viel als möglich zur Durchführung zu verhelfen. 4. Die Konferenz ersucht die kompetenten schweizerischen Behörden, eine größere Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtschreibung in allen Ländern deutscher Zunge, sobald die Gelegenheit sich dazu bietet, nach Kräften zu unterstützen. Durch diese erfreulichen Beschlüsse ist nach jahrelangen Bemühungen die endliche Regelung der deutschschweizerischen Orthographie ihrer Ver wirklichung um ein Erhebliches näher gerückt. Jetzt muß die That folgen. Zunächst tritt an die Vereine, welche die Initiative ergriffen hatten, die Aufgabe heran, in den Kreisen ihrer eigenen Mitglieder für die Durch führung zu sorgen Wir erachten es als selbstverständlich, daß überall da, wo ihnen das Verfügungsrecht zustehl, die Angehörigen der Presse (Redaktoren, Schriftsteller, Journalisten), des Buchdruckergewerbes und des Buchhandels sich spätestens vom 1. Januar 1893 an nur noch der neuen Orthographie bedienen, resp. Auftrag geben, daß ihre Arbeiten nach der neuen Orthographie gesetzt werden. Im ferneren möchten wir aber auch an sämtliche Behörden das Er suchen richten, sich diesem Vorgehen anzuschließen und den Buchdruckereien, welche für sie arbeiten, wenn nicht aufzutragen, so doch wenigstens zu gestatten, daß sie bei den von ihnen ausgehenden Publikationen die neue Orthographie anwenden. Ganz besonders rechnen wir auf die Mitwirkung der Schule. Niemand hat ein größeres Interesse am Aufhören des jetzigen Durch einanders als sie und niemand kann besser als sie gründliche Abhilfe schaffen. Der Verband der schweizerischen Presse hat sich bereits in diesem Sinne an alle seine Mitglieder gewendet und hat reiche Zustimmung ge funden; es läßt dies auf allseitiges Entgegenkommen in allen Kreisen hoffen. Ein Hindernis besteht noch darin, daß vielfach die Ansicht herrscht, daß diese Orthographie wieder etwas ganz Neues bringen und das Bis herige Umstürzen werde. Es ist dies nicht richtig. Dieser Aufruf z. B. ist nach Dudens -Orthographischem Wörterbuch- gedruckt, was am besten beweist, wie wenig Aenderungen die gewünschte Reform bringen wird. Wenn den Buchdruckern jetzt einfach freie Hand gelassen wird, alle Druck sachen nach der nun bestimmten Orthographie zu drucken, so wird diese Orthographie fast unbemerkt nach und nach allgemein zur Anwendung gelangen. Durch solch einmütiges Vorgehen wird es gelingen, in verhältnis mäßig kurzer Zeit aus dem jetzt herrschenden Wirrwarr von mindestens drei verschiedenen Orthographien herauszukommen und der deutschen Schweiz endlich zu einer einheitlichen Orthographie zu verhelfen. Wir hoffen zuversichtlich, daß sämtliche Behörden, die Schule, kurz jedermann uns in unseren Bestrebungen thatkräftigst unterstützen werden. Hochachtungsvoll Basel, Bern und Zürich, 27. Oktober 1892. Verband der schweizerischen Presse. Verein schweizerischer Buchdruckereibesitzer. Schweizerischer Typographenbund. Schweizerischer Buchhändler-Verein. ') Vrgl. auch Börsenblatt 1892 Nr. 203. und 206.
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