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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1929
- Strukturtyp
 - Ausgabe
 - Band
 - 1929-08-06
 - Erscheinungsdatum
 - 06.08.1929
 - Sprache
 - Deutsch
 - Sammlungen
 - Zeitungen
 - Saxonica
 - LDP: Zeitungen
 - Digitalisat
 - SLUB Dresden
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 - http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290806
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 - urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192908060
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 - oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290806
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel 
- Jahr1929 
- Monat1929-08 
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                              >5 l8v, 6. August 1929. Redaktioneller Teil. B-Srscnbl-itt s. d. Dtschn. »»chh-md-l. berg, ein Jahr darauf die zu Berlin und beschloß seine Univer sitätsstudien am 16. August 1850 in Leipzig mit der Erlangung der philosophischen Doktorwürde. »Am 2. September 1850», so berichtet er wieder selbst »trat vr. Eduard Brockhaus in das väterliche Geschäft ein, eigentlich als Lehrling, wurde aber von seinem Vater nur angewiesen, sich selbst nach und nach die not wendigen buchhändlerischen Kenntnisse zu erwerben, durch Fra gen und Mitarbeiten in den verschiedenen Geschäftszweigen. In dieser ungewöhnlichen Weise wußte er sich, durch seine wissen schaftliche Vorbildung unterstützt, rasch über die Verhältnisse des Buchhandels zu orientieren, sodaß sein Vater ihm schon ein Jahr darauf, im Herbst 1851, während einer Reise nach London und Paris, die Leitung des Geschäfts anvertraute. Am 1. März 1852 wurde er zum Prokuristen und am 1. Juli 1854 zum Teil haber der Firma ernannt, als welcher er seinem Vater 20 Jahre lang bis zu dessen Tode (1874) zur Seite stand, seit 1863 zu sammen mit seinem Bruder Rudolf.» Mit ihnen wirkten dann wiederum lange Jahre ihre ältesten Söhne, seit 1881 Eduards Sohn Albert und seit 1889 Rudolfs Sohn Rudolf, als Teilhaber der Firma, bis beide Väter sich am 30. Juni 1895 ins Privat leben zurückzogen und die Söhne nun das Geschäft allein weiter führten, nur daß an Rudolfs Stelle, der am 30. Juni 1905 aus schied, dann Alberts jüngster Bruder, vr. jur. Fritz Brockhaus, trat. Was aber hat vr. Eduard Brockhaus in den langen Jahren seiner buchhändlerischcn Tätigkeit, von 1850 bis 1895, alles für die Firma F. A. Brockhaus und den Gesamtbuchhandel geleistet! Von seinem Wirken in der Firma soll hier sein Schassen als Verleger nicht ausführlicher erörtert werden, dagegen sei etwas mehr seiner Haupttätigkeit als Herausgeber und Redakteur der wichtigsten, im Verlag der Firma erscheinenden Blätter gedacht, bei der er zugleich als Politiker eine bedeutsame Rolle gespielt hat. Vom 1. Oktober 1857 an zeichnete er nämlich als Verant wortlicher Redakteur des journalistischen Hauptunternehmens der Firma, der »Deutschen Allgemeinen Zeitung«, deren Wahl spruch lautete »Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz», und führte die Oberleitung bis zum 1. Oktober 1863, dann aber noch weiter, bis zu deren Eingehen am 31. Dezember 1879, als Herausgeber. Diese Tätigkeit war jedoch keine leichte und hem mungslose; denn schon fast von Anfang ihres Bestehens an hatte die Zeitung zahlreiche und harte Konflikte mit Behörden zu be stehen, wobei es zu mehrfachen Presseprozesscn und Verurteilun gen des leitenden Redakteurs kam. So z. B. im Jahre 1860, in dem die Zeitung wegen zweier darin enthaltenen Artikel, eines Leitartikels mit der Überschrift »Preußen und der Bund« und des Briefes eines Pariser Korrespondenten, mit Beschlag belegt und wegen des angeblichen Versuchs von Hoch- und Staatsver rat eine Untersuchung gegen den Verantwortlichen Redakteur vr. Eduard Brockhaus eingeleitet wurde. Und ungeachtet der Widerlegung der Anklage aus juristischen und politischen Grün den verurteilte das Gerichtsamt im Bezirksgericht Leipzig den Redakteur wegen Verbreitung der ihrem Inhalte nach für straf bar erkannten Artikel zu einer Geldstrafe von 25 Thalern. Schlimmer noch war es vr. Eduard Brockhaus ergangen, als er im Jahre 1851 einmal seinen Vater, den damaligen Verant wortlichen Redakteur der »Blätter für literarische Unterhaltung» vertreten hatte, als dieser sich auf Reisen befand und während dieser Zeit ein Aufsatz »über Theismus und Atheismus vom theoretischenund praktischen Standpunkte» darin erschien, verwegen Verächtlichmachung -göttlicher Dinge vom Gericht für strafbar erklärt wurde. Obgleich nun der in Berlin lebende Verfasser vr. Frauenstädt vom dortigen Gericht unbehelligt blieb, ver urteilt« das Leipziger Gericht den Redakteur vr. Brockhaus zu drei Monaten Gefängnis! und das Oberappellationsgericht zu Dresden bestätigte -dieses Urteil, das allerdings später auf 60 Thaler Geldstrafe ermäßigt wurde. Mehr Glück in solcher Beziehung hatte vr. Brockhaus, als die »Deutsche Allgemeine Zeitung« am 1. Dezember 1864 in Preußen verboten wurde, ob gleich sie immer für dessen deutsche Politik eingetreten war, allerdings an seiner inneren Politik entsprechende Kritik geübt hatte, vr. Brockhaus reiste deshalb im März 1865 selbst nach Berlin und erfuhr dort, daß das Verbot besonders auf Wunsch 848 des Ministerpräsidenten Bismarck wegen einiger Berliner Kor respondenzen erfolgt sei, von denen man glaubte, daß sie aus Hofkreisen stammten und mit Intrigen gegen Bismarck zusam menhingen, was vr. Brockhaus jedoch vollständig in Abrede stellen und als Irrtum Nachweisen konnte. Am Schluß der Audienz, die er deswegen am 23. März bei Bismarck hatte, ant wortete dieser auf die Frage, ob die Zeitung nach den gegebenen Aufklärungen nicht wieder in Preußen zugelassen werden würde, ungefähr (wie vr. Brockhaus schreibt): »Gewiß, und zwar ohne Bedingungen, die mit der ganzen Haltung Ihres Blattes sich nicht vereinigen ließen; ich bin sehr einverstanden damit, daß wir Frieden schließen, denn wir haben viele gemeinsame Be rührungspunkte, was ich gern anerkenne.» In den folgenden Jahrzehnten konnte sich dann vr. Brock haus mehr den rein buchhändlerischen Interessen widmen und hat dies auch in hervorragendem Maße getan. So war er schon 1872 zum Vorsitzenden des Deutschen Buchdrucker-Vereins ge wählt worden (welches Amt er dann bis 1886 verwaltete) und hat als solcher großen Einfluß auf die Beilegung des im gleichen Jahre ausbrechenden Streiks der Buchdruckergehilfen und die Einführung eines allgemeinen deutschen Buchdruckertarifs aus geübt. Eine sehr bedeutungsvolle Tätigkeit entfaltete er sodann schon im folgenden Jahre, als die Frage der Abschaffung der Pflichtexemplare -des Buchhandels im Reichstag verhandelt wurde, dem er von 1871 bis 1878 als Mitglied angehörte. Denn hier führte er aus, daß »alle Klagen verstummen würden, wenn unter Aufhebung aller Verpflichtungen der Landesgesetzgebun gen die neue Verpflichtung eingeführt würde, an irgendeiner Zentralstelle, des Deutschen Reiches die Exemplare abzuliefern zur dauernden Aufbewahrung«. Mit diesem Gedanken gehört also vr. Brockhaus unzweifelhaft zu den geistigen Vätern der »Deut schen Bücherei«, deren Eröffnung rund 40 Jahre später er noch erleben konnte und in der dieser Gedanke Wirklichkeit wurde. Und ferner hat er auch beim Börsenvere-in der Deutschen Buch händler die Anregung zur Schaffung einer Geschichte des deut schen Buchhandels gegeben und im April 1875 bei dessen Vor stand den Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Beratung dieser Angelegenheit gestellt; ein Antrag, dem die Hauptver sammlung zu Kantate 1876 zustimmte, worauf dann der Plan zur Ausführung im folgenden Jahre genehmigt wurde. Des weiteren war vr. Brockhaus auch die treibende Kraft und lange Jahre Vorsitzender der Historischen Kommission, d. i. der Heraus geberin dieser »Geschichte des deutschen Buchhandels«, zu deren Schlußban-d er noch im Oktober 1913 die Vorrede unterzeichnen konnte. In die Zeit seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Ver eins der Buchhändler zu Leipzig (1880—1894) fällt dann auch der scharfe Kampf gegen die Schleuderei im Buchhandel, gegen die vr. Brockhaus nach anfänglichem Widerspruch nun samt seinen Mitstreitern, namentlich Wolf Kröncr und seinem Sohne Albert Brockhaus, um so entschiedener eintrat. Noch während dieser Kämpfe erfolgte auch seine Wahl zum Ersten Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, welches hohe Ehrenamt er von 1892—1895 bekleidet hat, nachdem er von 1889 an schon zweiter -Vorsteher gewesen war. Aber auch schon im Jahre 1857 war der erst Achtundzwanzigjährige als Schriftführer in den Vorstand -gewählt worden. Weitere Ehrenämter, die ihm in diesem und den folgenden Jahren übertragen wurden, wozu sein reiches Wissen und Können, sein starkes Wirken und Wollen Veranlassung gaben, waren: 1895 die Ernennung zu einem der Ehrenpräsidenten der Lssodation littörsire st srüstig-us, die vom 21. bis 28. September ihren 17. Kongreß in Dresden ab hielt, im Oktober desselben Jahres die Ernennung zum Mit glied der literarischen Abteilung des Sachverständigenvereins beim Amtsgericht Leipzig und am 20. Dezember 1901 zum Mitglied der infolge des Urhebergesetzes vom 19. Juni 1901 an deren Stelle errichteten Sachverständigenkammer für Werke der Literatur. Fallen alle diese Ehrenämter in die höheren Lebensjahre von vr. Brockhaus, so wurden ihm zwei der bedeutungsvollsten und für ihn interessantesten schon in weit jüngeren Jahren zu teil, nämlich 1861 seine Wahl in das Leipziger Stadtverord-
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