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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920617
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Abbildungen im Text 19. 39. Ablauf der Schutzfrist SO. Abrechnung, Verpflichtung des Ver legers dazu 21. Abschluß des Vertrags 4. Anzcigepflicht des Verlegers s. Be il »achrichtigung. Auflage, Begriff derselben 26. — Höhe derselben 28. — neue, in andern, Verlage 29. — „ Bearbeitung derselben 32. — „ Honorierung derselben 32. — „ Honorar für Bearbeiter derselben 10. — „ Honorar f. Korrekturen 40. — „ Mitarbeiter an ders. 37. — „ Veränderungen 'derselben 33. — „ Verpflichtung zur Veran staltung derselben 30. - Untergang durch Zufall 48. — Bergriffensein 30. — Verlagsrecht des Verlegers 27. — bei Verlagsrecht auf Zeit 31. Anflagcreste 29. Ausgabe, Begriff derselben 26. Aushängebogen für den Verfasser 23. - dürfen nicht verbreitet werden 23. Ausstattung, Verpflichtung des Ver legers 12. Bearbeitung durch Dritte 10.32.37. Bekanntmachung eines Werkes 15. Benachrichtigung des Verfassers durch den Verleger 16. 22. 26. 28. 33. 39. 48. Berichtigungen bei neuer Auflage 32. Besprechungs-Exemplare, Herstellung derselben 22. Vestclluugsvcrtrag ü. 27. 37. Einzelausgaben 34. Eiuzclbeiträge 3b. Entschädigung bei Rücktritt vom Ver trage 42. Sachregister. <D>c Ziffer» bedeuten die Paragraphennummern.) Erlöschen des Verlagsvertrags 39. 50. Exemplare, Recht des Verfassers auf solche 25. — unverkaufte 29. Feststellung des Rechtsverhältnisses 4 Freiexemplare, honorarfrei 22. — für den Verfasser 24. Gegenleistung des Verlegers 17. Gesamtausgaben 34. Gewinnanteil des Verfassers 21. Haftbarkeit des Verfassers 6. — bei Veräußerung des Verlags rechts 9. Honorar für Abbildungen im Text 19. — Arten desselben 17. — für neue Auflagen 18. 40. — bei Bearbeitung neuer Auslagen durch Dritte 32. — bei Bvgenzahlüberschreitnug 19. — für Einzelbeiträgc zu Sammel werken 36. — bei Erlöschen des Vertrags 44. — nach abgesehen Exemplaren 21. — für Freiexemplare 22. — sür den Raum von Abbildungen 19. — an Rechtsnachfolger desVersasserS 40. — Rückerstattung bei Rücktritt des Verfassers 42. — bei Rücktritt des Verlegers 42. — bei Sammelwerken 36. — Termin der Fälligkeit 20. 21. — bei Unmöglichkeit der Vertrags erfüllung 43. j — bei Untergang des Manuskripts 45. 46. 47. — bei Untergang der Auflage durch Zufall 48. — bei Unvollständigkcit des Manu skripts 9. 43. — nach Zahl der Druckbogen 19. Klischees 39. Kommissionsverlag 3. Korrektur, Berechtigung und Verpflich tung des Verfassers dazu 11. — Kosten derselben 11. 40. Ladenpreis bestimmt der Verleger 16. ! Lieferfrist des Manuskripts 8. 9. Manuskript ist druckfertig zu liefern 7. — Aeuderungen an demselben 11. 13. 14. — Untergang desselben 47. 48. 49. — Wiederherstellung desselben 47. 48. — Ergänzung desselben durch Dritte 9. 45. — Schadenersatz dafür 45. 46. 47. Mitarbeiter, Verlagsrecht derselben 37. Neudruck 26. Pflichtexemplare, Herstellung derselben 22. Preisstellung 16. — fiir Exemplare bei Lieferung an den Verfasser 25. Rechtsnachfolger 40. Rezensionsexemplare 22. Rücktritt des Verfassers vom Ver trage 42. — des Verlegers von, Vertrage 42. Sammelwerke 35. — Einzelbeiträge in denselben 36. Schadenersatzanspruch 9. 42. Selbstverlag 2. Stereotypplatten sind zulässig 14. Titel, Veränderung desselben 13. Ucbcrsetzungcn ohne Genehmigung des andern Teils verboten 38. Ucbertragung desVerlagsrcchts2—6. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung 44. Untergang der Auflage 48. — des Manuskripts 45. 46. 47. Unvollständigkeit des Manuskripts 9. Urheberrecht, Schutzfrist desselben 50. Veräußerung des Verlagsrechts 41. Verbreitung eines Werkes muß in der üblichen Weise geschehen 12.15. Verfügnngsrecht des Verlegers 37.40. Verlagsrecht, Begriff u. Ausübung 2. — Haftung dafür 6. — vom Verfasser selbst ausgeübt 2. — an Einzelbeiträgen in Sammel werken 36. — für eine und sür alle Auslagen 27. — in, Kommissionsverlag 3. — an Mitarbeiterleistung 37. — des Rechtsnachfolgers des Ver fassers 40. — Uebertragung 5. 37. — — durch den Verleger 41. — auf Zeit 31. Vcrlagsvertrag zwischen Verfasser und Verleger 4. — Erlöschen desselben 39. 44. 50. — Unmöglichkeit der Erfüllung des selben 43. — Entschädigung sür Nichterfüllung desselben 42. — Rücktritt des Verfassers davon 42, 43. — Rücktritt des Verlegers davon 42. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte 42. Versendung und Vertrieb 14. Vervielfältigung 12—15. — durch Stereotypplatten 14. — Vorrichtungen dazu 39. Wiedergabe, wortgetreue, des Manu skripts 13. Zeichnungen und Abbildungen, Ver wertung derselben 39. Zuschuß zur Auflage 22. Anha n g. Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel. (Von dem Ausschüsse des Vereins der Deutschen Musikalienhändler angenommen auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 28. April 1891.) 8 1- Die Bestimmungen in den ZK 1—12, 15, 17, 19—21, 41—47, 50 der Verlagsordnnng für den Deutschen Buchhandel finden auch Anwendung auf den Verlag von musikalischen Werken, während die Bestimmungen, welche eine freie Verfügung, zumal durch den Auf- lagcbcgriff, beschränken, so die KZ 13, 14, 16, 18, 22—40, 48, 49, entsprechend der Grundbedingung des künstlerischen Tonsatzes, der Eigenart der technischen Herstellung durch Notenstich und Notendruck und der Mannigfaltigkeit des Vertriebes bei Original und Be arbeitungen, für den Mnsiknlienverlag nur in den Fällen anwend bar sind, wo er, wie bei Schulbüchern, ans Grund besonderer Vereinbarungen die Formen des Bnchverlags angenommen hat. 8 2. Das Musikalienverlagsrecht gilt, soweit nicht vom Tonsetzer eine zeitliche, räumliche oder sonstige Beschränkung ausdrücklich ver einbart worden ist, als ein unbegrenztes und für den Rechtsnach folger ausschließliches Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen Ländern, zur Veranstaltung neuer Auflagen, Ausgaben und Bearbeitungen, zur Uebersetzung in fremde Sprachen und zur Gestattung öffentlicher Aufführungen. 8 3- Ueberträgt ein Tonsetzer das Verlagsrecht an einem Werke je für einen oder mehrere Staaten an mehrere Verleger, so hat er jedem der Verleger für die Ausschließlichkeit von dessen Rechten innerhalb der ihm zugewiescncn Staaten einznstehen. Dieses ge teilte Verlagsrecht gilt für den jeweiligen Umfang des betreffenden Staates und ändert sich im Falle mit dessen Grenzen. Neunundsünszigstrr Jahrgang. 491
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