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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1892
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- Deutsch
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Amtlicher Teil 3493 -T> 133, IT Juni 1892. Vorsitzender: „Eventuell vorbereilen zu lassen"? Herr Spemann: Gewiß, nach seinem Ermessen, Zur Begründung dieses Antrages bitte ich ein paar Worte sagen zu dürfen, Vorsitzender: Eigentlich geht das nicht, die Debatte ist geschlossen, Herr Spemann: Gewiß, ich will nicht die Debatte neu eröffnet sehen, ich möchte nur motivieren, warum ich diesen Antrag stelle, Vorsitzender: Es wäre das nur möglich im Rahmen einer Bemerkung zur Geschäftsordnung, Herr Spemann: Aber es ist doch unmöglich, über den Antrag abzustimmen, ohne daß ich ihn erläutert habe. Insofern möchte ich bitten, dann zur Geschäftsordnung noch ein paar Worte sagen zu dürfen. Auch als Antragsteller hätte ich wohl nach der bisherigen llebung das Wort zu erhallen, Vorsitzender: Der Antrag ist längst gestellt, und wir haben über den Antrag gesprochen, Herr Spemann: Ueber meinen Antrag ist kein Wort gesprochen worden. Vorsitzender: Ich bitte also zu sprechen; ich werde sehen, wie weit es möglich ist, dem Redner das Wort zu geben Herr Spemann: Ich möchte nur ausdrücklich betonen, daß mein Antrag nichts weniger als ein Mißtrauensvotum gegen den außerordentlichen Ausschuß und dessen Arbeit ist Ich glaube, man kann nicht leidenschaftlicher und energischer, als ich es gelhan habe, die Vorzüge dieser Arbeit anerkennen. Ich glaube aber, daß es notwendig war, und ich habe aus voller Ueberzeugung so gestimmt, den Antrag Ehlermann abzulebnen und einen weilergehenden Antrag, den ich mir zu stellen erlaubte, anzunshmen, deswegen, weil ich Lurch den Beschluß der Versammlung erzielen möchte, daß innerhalb einer kurz bemessenen Frist die verschiedenen Punkte, die noch vorgebracht worden sind, in einer eventuellen Revision berück sichtigt werden. Ich habe in meinem Antrag zuerst das Jahr 1894 geschrieben: dann habe ich 93 geschrieben, weil nur durch den Kops suhr, es hätte vielleicht Vorzüge, diesen Antrag noch nicht dem Reichskanzler zu überreichen, sondern zu warten, bis im nächsten Jahre wo möglich ein ganz vollständiges Werk zu stände gekommen ist. Ich habe ausdrücklich gebeten, die Entscheidung darüber, ob es opportun sei, später oder schon jetzt den Beschluß der Versammlung dem Reichs kanzler vorzulegen, die Entscheidung über die Opportunität unserm Herrn Vorsitzenden zu übertragen, weil ich die Situation nicht kennen kann, und die meistens nur Einer kennen kann. Ich glaube, wenn wir im nächsten Jahre die verschiedenen Erfahrungen, die wir in diesem Jahre gesammelt haben, einer neuen Revision einfügen, daß es sehr gut wäre, wenn der Entwurf nicht schon jetzt in seiner unvollständigen Fassung an den Reichskanzler gelangt, (Sehr richtig!) Sollte aber, was ich nicht wissen kann, Gefahr im Verzug sein, so möchte ich vollkommen dem Herrn Vorsitzenden anheimslellen, auch diese Fassung, die ja Ausgezeichnetes enthält, jetzt schon zu überreichen. Ich habe es für notwendig gefunden, diese kurze Begründung noch beizufügen. Wenn ich damit gegen die Geschäfts ordnung gefehlt hätte, so bitte ich um Entschuldigung Vorsitzender: Nachdem Herr Spemann zur Begründung seines Antrages gesprochen hat, muß ich auch dem Berichterstatter des Ausschusses das Wort geben zu einer Entgegnung Herr Robert Voigtländer: Wir sind durch die Wiedereröffnung der Debatte mitten in der Abstimmung in eine eigen tümliche Lage versetzt. Der Antrag Ehlermann ist abgelehnt. Ich bedauere, daß ich nicht vorhin auf den Antrag Spemann eingegangen bin. Was wird uns vorgeschlagen? Wir sollen die Verlagsordnung unter der Bedingung der Gültigkeitsdauer auf ein Jahr annehmen; wir sollen also im voraus erklären: diese Verlagsordnung, wie sie vorliegt, ist lückenhaft und un fertig, sie verdient keine Beachtung, (Allseitiger Widerspruch.) Verzeihen Sie, ich weiß ja, daß in diesem Kreise das niemand sagen wird; die Sachlage ist aber derart, daß von außerhalb diese Schlußfolgerung gezogen werden wird. Ich frage Sie weiter, was wäre verloren gewesen, wenn wir den Antrag Ehlermann angenommen hätten? Anträge auf Revision bleiben uns in jeder Ostsrmesse unbenommen. Wir hätten 1893, 94, in jedem weiteren Jahr über die Verlagsordnung wieder sprechen können. Ich bin durch die eigentümliche Geschäftslage nicht imstande, Sie formell zu bitten, den Antrag Spemann abzulehnen; denn wenn wir ihn ablehnen, so stehen wir vor einem Nichts. Ich muß Sie, wenn auch mit Bedauern, bitten, für den Antrag Spemann zu stimmen, (Heiterkeit.) Aber ich verwahre mich gegen die Folgen, Vorsitzender: Ich bin in der eigentümlichen Lage, gegen die letzte Schlußfolgerung des Herrn Bericht erstatters mich erklären zu müssen. Wenn der Antrag Spemann abgelehnt wird, so stehen wir durchaus nicht vor einem Nichts, sondern dann würde der Antrag des Vorstandes zur Abstimmung kommen, und der Antrag des Herrn vr, Breilen stein liegt auch noch vor. Den Antrag des Vorstandes muß ich unbedingt zur Abstimmung bringen, und der Antrag des Herrn Spemann ist nur ein Zusatz, der angenommen, aber auch abgelehnt werden könnte, Herr Spemann beantragt, die Anträge des Vorstandes anzunehmen, aber hinzuzufügen: Wir beauftragen den Vorstand, durch den bisherigen außerordent lichen Ausschuß eine Revision vornehmen zu lassen. Wird dieser letztere Zusatz abgelehnt, dann besteht immer noch die erste Hälfte des Antrages, die Anträge des Vorstandes anzunehmen. Dann hat auch noch Herr Ilr, Breitenstein einen Antrag gestellt, Herr vr, Breitenstein: Ich bitte ums Wort zur Geschäftsordnung über die Reihenfolge der Anträge, Es handelt sich jetzt darum, welcher von den beiden Anträgen, die hier vorliegen, zuerst zur Abstimmung zu bringen ist. Selbstverständlich ist zunächst der Antrag Spemann zur Abstimmung zu bringen; es liegt aber noch mein Antrag vor und der Antrag des Vor standes, und da muß ich bitten nach den Regeln des Parlamentarismus, daß mein Antrag zuerst zur Abstimmung kommt. Nach den Regeln des Parlamentarismus kommen Abänderungsvorschläge vor ,, Vorsitzender: Ich kann darauf nicht eingehen, in dem Antrag des Herrn Or, Breitenstein steht ausdrücklich: der heute vorgeleglen, prinzipiell genehmigten Verlagsordnung, Erst muß das also geschehen sein, erst dann ist es möglich, darüber abzustimmen, Herr Franz Görlich-Breslau: Ich halte mich vorhin zur Geschäftsordnung gemeldet, um noch hervorzuheben, daß, nachdem man bis jetzt sich ohne Verlagsordnung geholfen hat, der Antrag des Herrn Kollegen Spemann nicht so gefährlicher Natur ist, und ich glaube, daß man noch sin Jahr ganz gut warten könnte, um dann ein vollkommenes Werk zu überreichen. Ich würde dafür sein, daß wir den Antrag Spemann annehmen, Reunundsünszigster Jahrgang, 47S
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