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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1892
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- Deutsch
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8492 Amtlicher Teil. 133, II. Juni 1892. Herr vr. Ehlermann beantragt: Die Hauptversammlung wolle beschließen, unter Verzicht aus eine Einzelberatung die Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel als Ganzes anzunehmen, den Vorstand jedoch zu ermächtigen, etwa noch nötig er scheinende unwesentliche Aenderungen nach bestem Ermessen vorzunehmen. Der Antrag Wilhelm Spemann lautet: Die Hauptversammlung beschließt, die Verlagsordnung su blov anzunehmen und in der Ostermesse 1893 eine Revision derselben vorzunehmen. Herr vr. Breitenstein beantragt: Die heutige Versammlung beschließt: Der Ausschuß wird ermächtigt, mit Zugrundelegung der heute vor gelegten und prinzipiell genehmigten Verlagsordnung und unter thunlichster Berücksichtigung der binnen Jahres frist gemachten Abänderungsvorschläge eine neue Verlagsordnung zu publizieren und dann dem Reichsjustizamt vorzulegen. Herr L. Simion endlich hat beantragt, dem ß 39 das Wort „künstlerische" noch hinzuzufügen. Der Antrag des Vorstandes lautet: Die Hauptversammlung wolle die von dem hierzu niedergesetzlen Ausschüsse ausgearbeitete Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel in dem Sinne genehmigen, 1. daß den Mitgliedern des Börsenvcreins empfohlen werde, die Berlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme in Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Er läuterung zu benutzen; 2. daß die Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Reichsjustizamte zur Berücksichtigung bei einer reichs- gesetzlichen Regelung des Verlagsrechts überwiesen werde. Ich muß als Vorsitzender meine Auffassung dahin aussprechsn, daß der Antrag von Herrn 0r. Ehlermann der weitestgehende ist. Wenn die Versammlung die Berlagsordnung nach diesem Anträge im ganzen annimml und den Vor stand nur bevollmächtigt, einige unwesentliche redaktionelle Aenderungen vorzunehmen, so sind damit die Anträge des Herrn Wilhelm Spemann und des Herrn Or. Breitenstein erledigt, welche die Verlagsordnung nicht heute genehmigen, sondern erst nach zwei Jahren eine Revision vornehmen wollen. Herr Spemann-Stuttgart: Das ist ein Mißverständnis. Ich beantrage, daß die Verlagsordnung vn Kloo ange nommen wird, daß aber die Erfahrungen des kommenden Jahres gesammelt werden, und daß im nächsten Jahre eine etwaige Revision, die uns der Vorstand vorschlägt, wenn er sie für nötig hält, noch zur Berathung gestellt wird. Bis dahin gilt aber die Verlagsordnung. Vorsitzender: Ich muß dabei bleiben, daß der Antrag des Herrn vr. Ehlermann viel weitergehend ist. Der will die Verlagsordnung so bloo ohne diese Nebenbedingung angenommen haben. Ich werde also abstimmen lasten zuerst über den von Herrn vr. Ehlermann gestellten Antrag, und wenn der abgelehnt werden sollte, über die übrigen Anträge. Ich kann auch den Antrag des Herrn Simion zuerst zur Abstimmung bringen, weil allerdings seine Annahme für alle Fälle möglich wäre. Ich würde fragen: Soll im Falle der Annahme der übrigen Anträge in ß 39 das Wort „künst lerische" hinzugefügt werden? — Ist die Abstimmung so deutlich? (Zustimmung.) — Ich laste also so abstimmen. Ich frage, ob für den Fall der Annahme irgend eines dieser Anträge in dem Z 39 das Wort „künstlerische" eingefügt werden soll? Ich bitte diejenigen aufzustehen, die so stimmen wollen. (Geschieht.) Wir müssen die Gegenprobe vornehmen, und bitte ich diejenigen aufzustehen, die dieses Wort nicht eingefügt haben wollen. (Geschieht.) Das ist die Minderheit. Der Antrag ist also angenommen. Ich habe jetzt zu fragen, ob Sie den von Herrn vr. Ehlermann gestellten Antrag annehmen. Herr vr. Ehlermann hatte vorher in seinem Anträge geschrieben: redaktionelle Aenderungen; er hat aber das Wort „redaktionelle", wie ich hier sehe, verändert in „unwesentliche". Das ist allerdings ein bedeutender Unterschied. Ich glaube Herrn I)r. Ehlermann so verstanden zu haben, daß er nur wirklich redaktionelle Aenderungen meint, und würde doch rächen, in diesem Falle das Fremdwort beizubehalten. (Zustimmung.) Der Antrag würde also so lauten: Die Hauptversammlung wolle beschließen, unter Verzicht auf eine Einzelberatung die Verlagsordnung als Ganzes anzunehmen, den Vorstand jedoch zu ermächtigen, etwa noch nötig erscheinende redaktionelle Aenderungen nach bestem Ermessen vorzunehmen. Ich richte an Sie die Frage, ob Sie diesen Antrag annehmen? Herr Spemann-Stuttgart: Ich bitte ums Wort zur Geschäftsordnung, Vorsitzender: Wir sind mitten in der Abstimmung; ich muß erst die Abstimmung schließen. (Die für den Antrag Ehlermann Stimmenden erheben sich.) Ich erlheile jetzt Herrn Spemann das Wort zur Geschäftsordnung. Herr Spemann; Ich vermisse über diesen Antrag Ehlermann zunächst eine Besprechung. Vorsitzender: Ueber den Antrag Ehlermann ist seit mehr als einer Stunde gesprochen worden. Ich habe aus drücklich den Antrag Ehlermann zur Besprechung gestellt. — Ich bitte jetzt um die Gegenprobe. Diejenigen, die gegen den von Herrn vr. Ehlermann gestellten Antrag sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es muß eine Stimmenauszählung statt finden. Ich bitte diejenigen sich nochmals zu erheben, die für den Antrag Ehlermann gestimmt haben (Geschieht.) Der Antrag des Herrn vr. Ehlermann ist abgelehnt worden. Es haben 242 dafür und 289 dagegen gestimmt. Ich bringe nunmehr den von Herrn Spemann gestellten Antrag zur Abstimmung, der dahin lautet: „Die Verlagsordnung und — wie ich wohl einschalten darf — die von dem Vorstand gestellten beiden Anträge anzunehmen und in der Ostermesse 1893 eine Revision der Berlagsordnung vorzunehmen." Ich mache aber Herrn Spemann darauf aufmerksam, daß es doch wohl heißen müßte; „und den Vorstand zu beauftragen, bis zur Oftermeste" u. s. w. Herr Spemann: „Zu beauftragen, durch den wieder neu zu konstituierenden außerordentlichen Ausschuß bis zur nächsten Oftermeste eine Revision vorbereiten zu lasten."
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