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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1892
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1892
- Sprache
- Deutsch
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3490 Amtlicher Teil. ^ 133, 11. Juni 1892. wifsermaßen als einen Schein, der eingelöst werden soll, präsentiert: meine Herren, diesen Schein kann sich der Autor auch jetzt schon aus der Lilleratur holen. Er braucht nur die verschiedenen Veröffentlichungen, die über Verlagsrecht erschienen sind, durchzugehen, braucht sich an Schürmann, an besten vortreffliches Buch und andere Dinge zu wenden, und er wird dort, allerdings nicht in dieser klaren, kurzen und zusammengedränglen Weise, sondern in ausführlicher Erörterung finden, was er nötig hat. Also diese Konsequenz, die uns Herr Breilenstein als einen Schaden für unseren Beruf vorgeführt hat, brauchen wir nicht zu fürchten. Wenn er aber gar befürchtet, daß sich die Gesetzgebung dieser Verlagsordnung bemächtigen werde: nun, meine Herren, das wollen wir, und ich glaube, daß wir auf Ihre Zustimmung rechnen dürfen. Betrachten Sie sich die einschlagenden Gesetzesstellen im allgemeinen preußischen Landrecht oder gar diejenigen in den anderen deutsche» Ländern, dann werden Sie finden, daß keine Materie unserer bürgerlichen Gesetzgebung oder Handelsgesetzgebung so dürftig behandelt ist, wie gerade diese. Ich möchte auf die einzelnen angeregten Dinge nicht eingehen und darin der Weisung unseres Herrn Vorsitzenden folgen; ich möchte nur bemerken, daß ich es als ganz selbstverständlich ansehe, daß genau wie bei der Verkehrsordnung nach einiger Zeit, nach einem Jahr oder zwei Jahren, die Verlagsordnung einer Revision unterzogen werden muß, und es wird gut sein, wenn diejenigen, die Anstände haben an der Verlagsordnung, uns dieselben Mitteilen. — Daß es solche giebt, ist doch sehr begreiflich, da ja nur wenige den ganzen Werdegang der Verlagsordnung mitgemacht haben, und es ist ja doch bei vielen Punkten notwendig gewesen, um zu einer Fassung zu kommen, einen Kompromiß zu schließen, wo bald die eine bald die andere Seite ihre Ansichten preisgeben mußte. Nur noch einen Punkt will ich herausgreifen, das ist der von Herrn Spemann erwähnte, daß die künstlerischen Zeichnungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Das ist ausdrücklich um deswillen geschehen, weil die Unterlage, auf der wir dies hätten machen können, eine vollständig unsichere ist. Die Gesetzgebung über das Urheberrecht an Schriftwerken und solchen der bildenden Künste ist nach den heutigen Begriffen eine durchaus mangelhafte, und ehe diese eine andere ge worden ist, können wir unmöglich auch diese Dinge hier berücksichtigen. Ich empfehle Ihnen den Antrag des Herrn vr. Ehlermann und des Herrn Spemann. Nehmen Sie die Verlags ordnung an. Im Lause der Jahre wird es sich zeigen, daß wir eine Materie geordnet haben nicht zu Ungunsten der Schriftsteller, sondern zum gegenseitigen Sich-Vertragen, wie das unter Männern üblich ist, die mit Vertrauen zu einander kommen. (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, es hat — (Mehrfache Rufe: Schluß!) Meine Herren, Schluß rufen nützt nichts, wenn kein Antrag auf Schluß der Debatte gestellt wird. (Mehrfache Rufe: Ich beantrage Schluß.) Es ist der Antrag auf Schluß jetzt gestellt worden, ich habe zu fragen, ob er unterstützt wird? — Er ist genügend unterstützt; dann muß ich ihn zur Abstimmung bringen. Ich habe diejenigen zu bitten, sich zu erheben, die den Schluß der Debatte beschließen wollen. (Geschieht.) Wir machen die Gegenprobe. Ich bitte diejenigen sich zu erheben, die den Schluß der Debatte nicht herbeiführen wollen. (Geschieht.) Das Ergebnis ist zweifelhaft; dann müßten die Stimmzähler eine Auszählung vornehmen. Aber diese Auszählung würde sehr aufhältlich sein. Würden Sie nicht damit einverstanden sein, daß wenigstens die Redner noch gehört werden, die sich bereits zum Wort gemeldet hatten, und dann der Antrag auf Schluß der Debatte erneut wird? (Rufe; Jawohl!) Dann gebe ich Herr Simion das Wort. Herr Leonh. Simion-Berlin; Meine Herren, nur eine kurze Bemerkung. Ich bin dafür, daß wir die Vsrlags- ordnung eu Kloo annehmen. Von allen Bedenken, die Herr Spemann vorgetragen hat, scheint mir nur eines von Erheb lichkeit, und zu Gunsten dieses einen möchte ich bitten, das eine Wort „künstlerische" dem 8 39 einzusügen. Das scheint mir sehr wesentlich, weil gerade dieser Punkt häufig zu Streitigkeiten Veranlassung giebt. Mit den Künstlern, die für illu strierte Zeitungen arbeiten, werden in der Regel keine Verträge abgeschlossen, und es ist meines Erachtens von großer Wich tigkeit, daß an dieser Stelle ein Passus eingefügt wird, der Klarheit über das verbreitet, was der Buchhandel für recht hält. Herr vr. Breitenstein: Ich werde ganz kurz sein, aber es scheint mir unumgänglich notwendig, daß ich noch einige Bemerkungen vorbringe. Ich will mir erlauben, etwas zur Charakterisierung des Antrages Spemann zu bemerken. (Zuruf: Ein Antrag ist nicht gestellt!) Herr Spemann hat den Antrag gestellt, es möge in der Verlagsordnung ausge sprochen werden, daß das Eigentum an Manuskripten dem Autor gewahrt bleibt Das ist eine unmögliche Bestimmung. Ich habe einen Vertrag mit meinen Autoren, wo es heißt; Sie müssen für lleberkorrekturen haften. Wenn nun die Neber- korrekluren zur Berechnung kommen, wie kann ich diese feststellen, außer mit zu Zugrundelegung des Manuskriptes? Es müßte im Gegenteil in der Verlagsordnung heißen: in der Regel hat der Verleger Anspruch auf das Manuskript. Im allgemeinen möchte ich mir erlauben, meine Bemerkungen dahin zu präzisieren, es möchte die heutige Versamm lung beschließen; die gegenwärtige Verlagsordnung wird angenommen unter der Voraussetzung, daß der Vorstand oder die betreffende Kommission die während des Jahres 1892 einlaufenden Wünsche und Bedenken bei einer späteren Revision berücksichtigt. Ich glaube, unter dieser Revision dürften alle Bedenken schwinden, und unter dieser Form bin auch ich bereit, für die Verlagsordnung zu stimmen. Herr Wilhelm Spemann; Meine Herren! Ich möchte nicht alle die Punkte nochmals aufrühren, die ich vorhin erwähnt habe. Ich Halle es für bedauerlich, daß nach meiner Auffassung die Berlagsordnung einige sehr wesentliche Lücken hat; aber es ist ja unmöglich, in einer so großen Versammlung derartige Sachen zu diskutieren. Ich möchte deshalb den Antrag stellen und hoffe, daß er vielleicht Beifall finden wird, daß wir die Berlagsordnung annehmen mit der Modifizierung, daß innerhalb zweier Jahre eine Revision dieser Verlagsordnung stattzufinden hat. Bis dahin wird man ja sehen, ob die Lücken wirklich bedenklicher Art sind, oder ob man einfach nach dem jetzigen Gesetz leben kann. Ich hätte es lieber gesehen, wenn wir diese Lücken, die nach meiner festen lleberzeugung wirklich vorhanden sind, gleich jetzt stopfen könnten; aber das geht nicht, und ich glaube, es ist das Richtigste, wenn wir es so machen, wie ich empfohlen habe. Eine Gefahr ist keines falls im Verzüge. Es wäre freilich besser, wenn wir damit an die Reichsregierung gehen wollen, daß es ein fertiges Werk wäre, und ich möchte noch diesen Punkt unserm Herrn Vorsitzenden zur Berücksichtigung empfehlen, ob es vielleicht klüger ist - das wird sich ja nach einer genaueren Kenntnis der Verhältnisse zu richten haben — die Verlagsordnung jetzt noch nicht dem Reichskanzler zu überreichen, sondern vielleicht erst nach einer Revision, und in dem Falle könnte man die Revision vielleicht schon übers Jahr machen, nicht erst in zwei Jahren. Das wäre noch zu bedenken. Im übrigen würde ich aber
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