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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1890
- Sprache
- Deutsch
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1324 Nichtamtlicher Teil. 58, 12. März 1890. Das Leipziger Landgericht und mit ihm das Oberlandes gericht in Dresden gehen hierbei von der Annahme aus, daß es sich bei derartigen Geschäften zwischen Verlegern und Sortimen tern um Lieferungsverträge im allgemein handelsrechtlichen Sinne handle, und wenn diese Annahme stichhaltig ist, so steht außer Frage, daß Spemann kein Recht hatte, die Lieferung der Fortsetzungen zu verweigern. Ebenso war dann Fock verpflichtet, die ganze Zahl der Fortsetzungen zu nehmen. »Nach der Natur des Lieferungsgeschäftes als eines perfekten Kaufvertrags« — sagt Endemann — »ist vom einseitigen Rücktritt des Bestellers oder Lieferanten nicht die Rede.« Wenn die Anwendung dieses Rechtssatzes auf die »Liefe rungsgeschäfte« des Buchhandels ohne Anfechtung bleibt und im Verlagshandel mehr und mehr Aufnahme findet, so werden sich den vorhandenen Nöten des deutschen Sortimentsbuchhandels neue Nöte hinzugesellen. Alle durch Tod, Zahlungs unfähigkeit, unbefriedigte Erwartungen re. herbeigeführten Abgänge an der Kontinuation würden dann zuletzt ihm zur Last fallen. Der Sortimentshandel wird freilich fragen, wie er dazu komme, z. B. Pierers Konversationslexikon fortbeziehen zu sollen, wenn inmitten des Erscheinens der 230 Lieferungen Kontinuanten ver loren gehen. Er habe es nicht in der Hand, die Abnehmer so weit angelegter Lieferungs-Unternehmungen zusammenzuhalten. Dies sei Verlegerrisiko, mit dem der Sortimenter nach seiner Stellung zum Geschäfte nichts zu schaffen habe. Gleichviel, beruht das buchhändlerische Lieferungsgeschäft seiner Natur nach auf einem perfekten Kaufvertrag, so kommen diese und andere Gründe zu gunsten des Sortimentshandels nicht in betracht. Das buchhändlerische Lieferungsgeschäft beruht aber auf keinem perfekten Kaufvertrag. Die Seele des deutschen Buchhandelsbe triebs ist der bedingte Kauf, das Konditionsgeschäft — ohne dasselbe läßt sich überhaupt kein Buchhandel nach deutscher Art betreiben; auf ihm beruht die ganze Organisation und das eigen artige Institut unseres über In- und Ausland verbreiteten Sortimentsbuchhandels. Der Sortimentshandel setzt seine Spesen und seine Thätigkeit ein für den Vertrieb litterarischer Unter nehmungen, dafür gewährt ihm der Verlagsunternehmer entsprechende Bezugsvorteile und schützt ihn gegen die Gefahr des Ansammelns unverwendbarer Ladenhüter durch das Recht der Remission. Für alle vertriebsbedürftigen Bezüge wird der Kauf erst perfekt, wenn der Sortimenter zur Ostermesse weder remittiert noch disponiert. Unter dieser Auffassung steht auch das Lieferungsgeschäft, welches nur scheinbar fixer Kauf ist. Wenn der Sortimenter bei einem Unternehmen, welches in 200 Lieferungen erscheinen soll, mit 100 Abnehmern beginnt, so hat er beim Erscheinen der letzten Lieferung unter Umständen kaum noch 80 davon. Das Lieferungs geschäft würde in den meisten Fällen recht kümmerlich ausfallen, wenn der Verleger das Wagnis für solche Abgänge auf den Sortimenter abwälzen wollte. Dies ist seine Sache und im deut schen Buchhandel auch nicht anders bekannt. Der Sortimenter berichtigt seinen Bedarf von Heft zu Heft, von Band zu Band nach Abgang und Zuwachs von Abnehmern, und wo ihm Bände und Hefte liegen bleiben, sendet er dieselben dem Verleger zu Ostern zurück. Vielleicht wendet man hier ein: es sei nicht unbedingt not wendig, die Bedeutung des in Rede stehenden richterlichen Spruchs auf das gesamte Lieferungsgeschäft des Buchhandels zu beziehen; denn so wie sich neben dem Konditionsgeschäft der feste Kauf finde, so könne auch das buchhändlerische Lieferungsgeschäft unter Um ständen die vom Handelsrecht gemachten Voraussetzungen erfüllen. Gewiß, dies kann sein. Was aber in der aktenmäßigen Dar stellung des vorliegenden Streitfalles mitgeteilt wird, unter scheidet sich in nichts von der Art, wie Lieferungsgeschäfte im allgemeinen im Buchhandel eingegangen werden. Die streitige Frage würde sich somit darauf zurückführen, ob der Verleger trotz der grundverschiedenen Art des buchhändlerischen Lieferungsgeschäfts das Recht habe, bei Aufhebung von Geschäftsverbindungen die Lieferung der Fortsetzungen zu verweigern. Wenn man ihm dies Recht absprechen will, so kann man ihm auch ungefähr das Recht streitig machen, Geschäftsverbindungen, so lange kein Zahlungs mangel eintritt, aufzuhebcn. In keinem Lande der Welt ist es mehr oder auch nur in gleichem Maße üblich wie in Deutschland, Bücher band-, teil- und lieferungsweise erscheinen zu lassen. Die Massenunternehmungen gelangen durchweg in dieser Form zur Ausgabe; aber auch in der wissenschaftlichen Litteratur erscheint ein Werk von einigem Umfang selten anders als in Bänden, Halbbänden oder in noch bescheideneren Partikeln. Die Fort setzungen solcher Unternehmungen schleppen sich nicht selten zehn Jahre und länger hin, so daß sich im Sortimentshandel die Kontinuationslisten in erstaunlicher Menge ansammeln. In den Kontinuationen steckt deshalb vielfach der Kern des Umsatzes; können sie nicht versagt werden, so kommt die Aushebung der Geschäftsverbindung als letztes Mittel der Geschäftsraison um den besten Teil ihrer Wirkung. Das Recht des Publikums auf vollständige Lieferung eines Werkes bleibt dabei ungefährdet. Das Publikum wird im ein zelnen Falle nicht einmal darauf aufmerksam, daß Differenzen zwischen Sortimenter und Verleger bestehen. Dies deshalb nicht, weil der Verkehr zwischen beiden nicht immer ein direkter ist und zu sein braucht. Ein guter Teil des Umsatzes wird heutzutage, sogar begünstigt durch den Sortimentshandel, indirekt herbeigeführt. Auch für versagte Kontinuationen giebt es Vermittler, nur daß dadurch die Bezugsvorteile geschmälert werden. Halle a. S., 8. März 1890. Aug. Schürmann. Vermischtes. Bayerischer Buchhändler-Berein. —-Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Bayerischen Buchhändler-Vereins wird amDienstag den 25. März, vormittags lO'/g Uhr in München im Sitzungssaals der Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern, Pfisterstr. 1, fl. Stock) stattfinden. Aus der Tagesordnung ist hcrvorzuheben: 4 b) Antrag des Vorstandes auf Regulierung des Restbuchhandels, 4ä) Besprechung der buchhändlerischcn Verkehrsordnung. Die Begrüßung der von auswärts eintreffsnden Teilnehmer findet am Vorabend, Montag den 24. d. M. von 8'/z Uhr ab im Ratskeller statt. Für den 25. ist ein gemeinsames Mittagessen in Aussicht ge nommen, zu welchem, wie auch zuin Begrüßungsabende auch die von auswärts etwa mit eintreffenden Damen willkommen sein werden. Mitteldeutsches Vereinssortiment. — Für die Mitglieder des Mitteldeutschen Vereinssortiments wurde wegen Beschlußunfähigkeit der außerordentlichen Generalversammlung von, 9. d. M. eine neue außer ordentliche Generalversammlung mit unveränderter Tagesordnung auf Sonntag den 23. d. M. nach Frankfurt a/M., Weinrestaurant -Zum Falstaff-, Theaterplatz 7, einberufen. Autographen-Versteigerung. — Uebcr einige hauptsächliche Versteigerungsergebnisse der sehr bedeutenden Autographen - Sammlung der verstorbenen Herren Wendelin von Maltzahn, Hans Reimer und anderer, welche am 27. und 28. vor. Mts. in Berlin durch Herrn Albert Cohn unter den Hammer kam, find wir in der Lage die nach folgenden Angaben zu machen: Kat..Nr. 46. Lessing (Gotthold Ephraim), l>. a. 8. -L.» an Fritz Jacobi. Wolfenbüttel, den 18 Mai (17)79. Seite. 4». 350 47. — ll. a. 8. Lessing an Fritz Jacobi. Wolsenbüttel, den 13 Jun. 1780. 2 i>. 8« Papier mit Goldschnitt. 501 48. — ll. a. s. Lessing an Fritz Jacobi. Wolfenbüttel, den 11 Juli (17)80. 1 Seite 4». Mit eigenhänd. Adr. »An den Herrn Ge- hcimde-Rath Jacobi aus Düffeldorf itzt in Braunschweig. Fr. ab zugeben im blauen Engel-, u. Siegel. 380 49. — ll. a. 8. »L.» an Fritz Jacobi. Wolfenbüttel, den 4t. Xber (17)80. 4 volle Seiten 4<>. 776 76. Wieland (Chr. Mart.), an Reich, später Weidmannsche Buch handlung. Erfurt, Oßmanstätt, Weimar, 1770—1805. 4". u. 8". (1 Stück 8 x. 4«. — 5 St. L 4 x 4°. — 6 St. ü 4 x. 8«. — 17 St. ä 3 x. 4". — 1 St. 3 x. M., der Rest meist ä 2 u. 2'/, p. 4°., viele Stücke m. Adr. aut. u. Sieg.) 700 Bemerkung des Katalogs: Wichtige Sammlung, für die lit- tcrarischen und bibliopolischen Zustände des Zeitalters und be sonders für die Geschichte der Schriften Wielands vom höchsten Interesse.
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