Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900227
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189002273
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900227
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
- Monat1890-02
- Tag1890-02-27
- Monat1890-02
- Jahr1890
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Akten — ist der Buchhändler Refelshöfer als Sachverständiger vernommen worden. Wegen der Aussage desselben wird auf das Abhörungsprotokoll, Bl. 19 tz. der Akten verwiesen. Der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke ist, soweit auf letztere von den Parteien Bezug genommen worden ist, zum Vortrag gelangt. (Schluß folgt.) Vermischtes. Mitteldeutsches Bereinssortiment. — Eine außerordentliche Generalversammlung der Mitglieder des »Mitteldeutschen Bereinssortiments« (Eingetrag. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht) wird am Sonn tag den 9. März, vormittags 10 Uhr, in Frankfurt a. M., Weinrestau rant »zum Falstaff», Theaterplatz 7, stattfinden. " Unterstützungsverein. — Die diesjährige General-Versammlung des «Unterstützungsvereins deutscher Buchhändler und Buchhandlungs- gehülsen» wird am Sonntag den 30. März, vormittags 11 Uhr, im kleinen Saale des Architektenhauses in Berlin, Wilhelmstr. 92, stattfinden (Betreffs der Tagesordnung vcrgl. die Anzeige in gestriger Nummer.) Vom österreichischen Buchhandel. —Die mit dem 1. Januar d.J. so unerwartet cingcführtc Stcmpelpflichtigkcit einer Reihe bisher stempel- freier ausländischer Zeitschriften bereitet dem österreichischen Buchhandel immer größere Ungelegenheiten. Wie berichtet, waren die amtlichen Vor kehrungen zur Erledigung des AbstcmpelungsgeschäftS, dessen Kosten zu tragen übrigens obcnein dem dortigen Buchhandel zugemutet wurde, äußerst mangelhaft. Sie scheinen inzwischen nicht verbessert worden zu sein, wie folgende Zuschrift an die »Oesterreichisch-ungarische Buchhändler- Correspondenz- beweist: (Stempel-Willkür.) Wollte man heute eine Präzise Beantwor tung der Frage: -Welche Journale sind stempelpflichtig, und welche nicht?» verlangen, man wäre thatsächlich in Verlegenheit bezüglich der selben. Nach dem Gcbührengesctze sind alle jene Journale des In- und Auslandes stcmpclpflichtig, welche mindestens einmal die Woche erscheinen und nicht anerkannte Fachblätter sind. Diese Anerkennung als Fachblatt erfolgt, wenn darum angesucht wird. Als Fachblatt gilt jenes, dessen Text einer bestimmten wissenschaftlichen oder gewerblichen Richtung aus schließlich gewidmet ist und welches im Inseratenteile nur solche An noncen aufnimmt, welche der betreffenden Fachrichtung entsprechen. Die Abstempelung der Wochenschriften geschieht aber durch untergeordnete Postbeamte oder Diener, welchen nicht zuzumuten ist, irgend ein Journal als Fachblatt zu erkennen. Das Nachsehen in der Liste wird meist aus Bequemlichkeit unterlassen; daher kommt es, daß zu unserer lieber-' raschung Fachblätter wie das Börsenblatt, Wahlzettcl für den deutschen Buchhandel, Literarischer Merkur re. re. plötzlich gestempelt erscheinen und der Postbote um die Gebühr ersucht. Dieser letztere ist natürlich nicht informiert; sollte man aus prinzipiellen Gründen die Zahlung der Gebühr verweigern, so nimmt der Postbote die betreffende Nummer wieder mit — und die ist sodann für uns verloren. Eine Reklamation bei der Postbehörde wird meist wegen des geringen Betrages unterlassen — so bleibt denn alles der Willkür des Abstemplers überlassen. Ausstellung. — In Amsterdam soll in den Monaten Juni. Juli und August d. I. eine internationale Ausstellung von Gegen ständen zur Hebung der Sicherheit und Gesundheit in Fabriken und Werkstätten stattfinden. Dieselbe soll am 16. Juni eröffnet werden; An meldungen haben bis 15. März zu erfolgen. Platzmiete Wird nicht erhoben. Es werden 18 Abteilungen genannt, welche in ihrer Gesamtheit das Programm einer vollkommen allgemeinen Unfallverhütungs- Ausstellung bilden; wie es scheint, ist also eine Wiederholung der Berliner Ausstellung beabsichtigt. Abteilung 18 umfaßt die hier einschlägigen Drucksachen. Schulbücher in Elsaß-Lothringen. — Der -Allgemeinen Zei tung« entnehmen wir folgende Mitteilung aus Straßburg i E.: Schulbücher, welche in Frankreich erscheinen, sind in Elsaß-Lothringen schon zu wiederholten Malen als Werkzeuge politischer Umtriebe verwen det worden. Die deutsche Schulverwaltung hat sich daher genötigt gesehen, den Schulgebrauch im Ausland erschienener Bücher möglichst einzuschränken. Doch sind immerhin eine Anzahl französischer Schulbücher zugelaffen worden, von denen anzunehmen war, daß sie zu politischen Bedenken keinen Anlaß geben würden. Namentlich werden in Frankreich erschienene Grammatiken der französischen Sprache in den reichslän- dischen Schulen vielfach gebraucht. Neuerdings begegnet man aber, wie die «Straßburger Korrespondenz« schreibt, auch in diesen Büchern deni Versuch, vor der reichsländischen Jugend die Zugehörigkeit Elsaß- Kit Elsaß-Lothringens zu dem Deutschen Reiche zu bestreiten oder in mehr oder weniger verblümter Weise Rachegedanken gegen Deutschland zu schüren. Bald werden in ein von der Behörde zugelassenes Buch bei Herstellung einer neuen Auflage politisch anstößige Sätze unvermerkt ein geschaltet, bald bringt man bei äußerer Ausstattung des Buchumschlages unter der scheinbar harmlosen Form buchhändlerischer Anzeigen chauvi nistische Embleme in nicht mißzuverstehender Absicht an. Es versteht sich von selbst, daß die deutsche Schulverwaltung diesen Vorkommnissen die ernsteste Aufmerksamkeit widmet. Sollte die Beseitigung solcher Hetzereien nicht gelingen, so würde man sich im Interesse des Friedens dazu ent schließen müssen, alle Bücher französischen Ursprungs aus unsern Schulen, und zwar öffentlichen wie privaten, zu verbannen. Verurteilung. — Die zweite Strafkammer des Landgerichts I in Berlin verurteilte nach mehrtägiger Verhandlung den Zeitungsverleger und Redakteur Wilhelm Friedenstein, gebürtig aus Budapest, zu 21/2 Jahren Gefängnis und dreijährigem Ehrverlust. Sein Mitangeklagter, Redakteur Heinrich Landsberger, erhielt eine Geldstrafe von 600 ^ auferlegt. Gegenstand der Anklage war eine Reihe von beleidigenden Artikeln in der dem Hauptangeklagten gehörigen Zeitung «Neu Berlin-, welche eine Nötigung der Betroffenen zu bezwecken schienen, sowie Vor spiegelungen zn hoher Auflage seines Blattes »Internationale Reise zeit ung«. Gegen beide Angeklagte hatte die Staatsanwaltschaft 27 Fälle der Beleidigung formuliert, ferner gegen Friedenstein 20 Fälle des Be truges, 17 Fälle der versuchten Nötigung, 11 Fälle der vollendeten und 18 Fälle der versuchten Erpressung. Etwa 90 Zeugen waren vorgeladen. Da der Hauptangeklagte verhältnismäßig vorsichtig verfahren war, so erübrigte nur eine sehr verminderte Zahl der Anklagepunkte für das Urteil, doch konnte die langwierige Verhandlung hinlänglich darüber be lehren daß durch dasselbe mit einer sehr bedenklichen und gefährlichen Gattung der Tagespreise glücklich aufgeräumt worden ist. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Verreietwis vorrü^I. bsrväbrtsr Bnksrriobtsbüobsr kür Oxmvasion, Bsalxz'mvasieii sto. ste. 8nr BivkükruvK smpkoklen von äer Vsr- laAsbuobbanäluvK Hermann Bssenius in Balls a/8. 8". 32 8. Bbilosopkio, BasäaAOKik. ^ntiq. LatalvA Ho.436 von X. B. Losblsr's Antiquarium in Bsixriß. 8". 22 8. 676 Brn. Tbeolo»io. Bsbraioa, lluclaiea. -Vokiq. LataloA Bo. 487 von X. 1. Xosbler's Antiquarium iu Boixrix. 80. 62 8. 1572 Bru. Bral-altaiselis u. ostasiat. Völker u. 8praoben. ^ntiq. XataloA Bo. 489 von X. X. Xosbler's Antiquarium iu Bsipsiß. 80. 50 8. 1116 Uro. Oesobiebte: Borärvsstl. Bsutsoblauä. Lntiq. XataloA Ho. 195 von Biekarä 8isdsrt in Berlin (vorm. Br. sVaAusr's Antiquariat in BrauosebrvsiK). 80. 58 8. 1255 Bru. BrossbsrroAtbum Bossen, Brov. Bssssn-Bassau, Xrsis IVetrlar, Xürstsntbum sValäsok, Xraukkurt a/N. rlntiq. Katalog Bo. 256 von los. Laer L 6o. in Xraukkurt a/U. 80. 110 8. 2085 Bru. Olassisobs Bbiloloxie. Vntiq. liatriloZ Bo. 169 von L. Dü. Völoksr's Verl. u. Lntiq. in Xranlrkurt a. Ll. 80. 54 8. 1410 Bru. Bssebiebts: Bsutsoblanä. Vntiq, XataloA Bo. 56 von V/ilb. Xoob in LöuiZsberA i. Br. 8". 50 8. 1524 Brn. Bssobisbts u. Bilksrvisseuseb. — Luvst u. Xunst^ssob. — Bsutsobo lütteratur (Bostbs. Xaustlittsratur. 8ebiUer). — Italien. Bitts- ratur (Baute), rkntiq. Xataloss Bo. 177 von l. -V 8tarsarät in Berlin, xr. 80. 42 8. 947 Brn. Bssebiobts. Vutiq. Xatalox 26 von ^ä. Namps in Berlin. 8°. 22 8. 695 Brn. (BeriolrtiAuvA aus Br. 41). Die Photographie in der Türkei. — Bei Gelegenheit des Kaiserbesuches in Konstantinopel wurden in diesem Blatte Photographien des Mdiz-Äiosks und der Moschee Hamidjö zur Zeit der Paradeauf stellung der Truppen angekündigt unter Hervorhshung des Umstandes, daß solche Aufnahmen dort verboten und daher nur mit großen Schwierig keiten zn bewirken seien. Eine Ergänzung und Bestätigung dieser An gaben geht soeben aus dem «Truth» durch die Tagesblätter: Ein deutscher Photograph in Konstantinopel hat sich eines Verbrechens gegen den Koran schuldig gemacht und wäre wahrscheinlich der Todes strafe nicht entgangen, wenn ihn nicht seine Nationalität geschützt hätte. Der Koran verbietet jedes menschliche Abbild, daher der Zorn eines groß herrlichen Beamten, als er den Photographen betraf, wie er eben von der Person des Sultans, der zu seinem Freitagsbesuch nach der Moschee ritt, eine Augenblicksphotographie nahm. Der Apparat wurde in Stücke geschlagen, und der Künstler kam nur durch das Eintreten seines Bot schafters mit einem Monat Gefängnis und nachfolgender Verbannung aus der Türkei davon. Verein «Berliner Presse«. — Das diesjährige Ballfest des Vereins «Berliner Presse» wird am nächsten Sonnabend, 1. März, in den Sälen der Philharmonie stattfinden. Eine wegen der Stichw chlen anfänglich geplante Hinausschiebung des Festes hat sich als unthu.stich erwiesen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder