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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1886
- Sprache
- Deutsch
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1S4, 23. August 1886. Nichtamtlicher Teil. 4o0? Herr Prager (Berlin) hält zur Zeit auch die Einsetzung einer Kommission für überflüssig. Herr Krön er (Stuttgart) erkennt an, daß der Antrag Voigtländer sich in sehr bescheidenen Grenzen halte, so gefähr lich er anch aussehe; möchte aber dringend bitten, die Aus führung desselben nicht dem Vorstand des Börsenvereins zu überweisen, da er nicht absehe, was der Vorstand Positives in dieser Richtung thun könnte. Herr Heitmann (Leipzig) bittet den Antrag abzulehnen. Wenn auch alle Fäden unterbunden würden, so würden sich doch noch irgend welche Auswege finden, daß die Schleuderer in Leipzig vertreten würden. Soweit die Kommissionäre auch Ver leger seien, hätten sich dieselben als solche gegen die Schleuderei erklärt. Der Verband vertritt 1670 Mitglieder, während die Leipziger Kommissionäre 6000 Kommittenten haben; deshalb könnten sich auch die Leipziger Kommissionäre nicht von den Verbandsmitgliedern diktireren lassen, den anderen ihre Kom missionen zu entziehen. Herr Meißner (Elbing) bittet den Voigtländerschen An trag nicht ohne weitere Prüfung abzulehnen und empfiehlt wieder holt die Überweisung an eine Kommission. Herr Maycr(Köln) tritt als Vorstandsmitglied des Rheinisch- Westfälischen Kreisvereins für den Antrag Voigtländer ein und empfiehlt gleichfalls Einsetzung einer Kommission. Herr Kröner (Stuttgart): Meine Herren, setzen wir den günstigen Fall, daß sämtliche bestehende Kommissionäre sich diesem Wunsche willfährig erweisen würden, so wäre immerhin noch die Möglichkeit gegeben, daß sich sofort eine Reihe von anderen Kommissionären aufthun würde, welche die ganze Maßregel illusorisch machten. Meine Ansicht ist die: In dieser Frage kann nur dann mit Erfolg etwas geschehen, wenn wir dahin kommen, daß wir diejenigen Kommissionäre, deren wir zum Nutzen des Buchhandels bedürfen, von seiten des Börsenvereins mit gewissen Rechten ausstatten, wenn statutarische Bestimmungen getroffen werden, welche diesen Kommissionären einen Vorteil gewähren vor anderen Kommissionären. Von diesen Kommis sionären könnten wir dann auch gewisse Garantien: verlangen, mit denen könnten wir ein gewisses Vertragsverhältnis eingehen, wir könnten sagen: »Euch Kommissionären, die ihr autorisiert seid, stehen diese Vergünstigungen zu geböte. Die anderen schließen wir aus.« Das wäre die einzige Möglichkeit, etwas Ersprießliches zu erreichen. Aber, meine Herren, es ist ganz klar: das ist ja nur ausführbar durch eine vollständige Reorganisation des Vereins auf dem Wege der Statutenänderung. Eine solche wird später oder früher kommen müssen, und ich kann Ihnen heute, ohne irgend welche Verbindlichkeit für meine Person, noch weniger aber für den Vorstand zu übernehmen, mitteilen, daß wir diese Statutenänderung in Aussicht genommen haben. Ich glaube, daß dann der Augenblick da sein wird, um anch diese Frage in Erwägung zu ziehen, und das ist auch, wie ich wiederhole, die einzige Möglichkeit, hier etwas Ersprießliches zu erreichen. Herr Albert Brockhaus (Leipzig) glaubt, der Antrag Voigt- ländcr werde abgelehnt werden, möchte aber trotzdem noch darauf Hinweisen, daß von den Herren Koebner, Voigtlünder und Meißner immer nur mit dem Verein der Kommissionäre in Leipzig ge rechnet würde, nicht aber mit anderen Kommissionären, die da sind. Wir haben, sührt Redner aus, einen aus den wenigsten Mitgliedern bestehenden Verein und darüber hinaus eine ganze Reihe von anderen Kommissionären, die wir als uns gleichstehend betrachten müssen, und eine ganze Reihe von anderen, die wir als uns nicht gleichstehend betrachten müssen. Jede Abmachung mit dem Verein der Kommissionäre wird ein Schlag ins Wasser sein, weil Sie diejenigen Kommissionäre nicht hineinziehen können, die uns ein Dorn in: Auge sind. Ich möchte noch ans eins Hinweisen: Nach dem Antrag Voigtländer sollen Sie über Geschäftsverhältnisse von Leuten be stimmen, über deren Verhältnisse Sie nicht bestimmen können; denn der Kommissionär ist nicht wie der Verleger und der Sortimenter ein selbständiger Geschäftsmann, sondern der Kom missionär ist im Gegensatz zu dem Kommissionär im kaufmän nischen Geschäft lediglich ein Spediteur des Auftraggebers an den Adressaten, und also sind Sie nicht berechtigt, von uns zu verlangen, daß wir die Pakete nicht an die Adresse einer gesperrten Firma oder deren Kommissionär senden sollen. Und das bringt mich auf etwas, was ich zurückweisen muß. Es ist das Wort gefallen: man erwarte von der Ehrenhaftigkeit der Kommissionäre ic. —. Nun, meine Herren, wir haben bei ver schiedenen Gelegenheiten bewiesen, daß wir ein Herz haben für die Bestrebungen des Sortimenters und des eigenen Standes. Auf der andern Seite muß ich meinerseits zurückweisen, daß der Kommissionär eines von Ihnen in Verruf gethanen Sorti menters als unehrenhaft resp. seine Handlungsweise als un ehrenhaft bezeichnet wird. Daß er den Auftrag seines Auftrag gebers erfüllt, selbst gegen die Kommissionsbeschlüsse, damit thut er nicht nur vollständig seine Pflicht, sondern er würde, wenn er es nicht thäte, sich einer Klage anssetzen. Ich weise im Namen eines nicht anwesenden Herrn den Vorwurf zurück, daß seine Handlungsweise in dem speziellen Falle nicht ehrenhaft ge wesen sei. Herr Koebner (Breslau) weist darauf hin, daß er die vor liegende Frage nur als Prinzipiensrage besprochen habe, nicht aber die Absicht gehabt, einen bestimmten Kommissionär anzugreisen. Ich habe, bemerkt Redner weiter, daran nicht die Folge geknüpft, daß ich von der Ehrenhaftigkeit eines bestimmten Kommissionärs etwas erwähnte, sondern ich habe im allgemeinen die Frage an die Herren Kommissionäre gerichtet und wiederhole dieselbe: Wenn der Verein Leipziger Buchhändler, dem die Herren Kommissionäre als Mitglieder angehören, beschließt und durch die Deputation zur Ausführung bringt, daß die Papiere gesperrter Firmen nicht durch die Bestcllaustalt befördert werden dürfen, welche Mittel und Wege können Sie dann finden, daß diese Papiere nicht dennoch unter Kouvert an den Kommissionär der betref fenden Firma durch die Bestellanstalt befördert werden? Ich gestehe zu, daß es gegenwärtig eine Pflicht für den Kommissionär ist, die betreffenden Papiere auf anderem Wege an die Adressaten zu befördern, ich glaube aber allerdings, daß ein Kommissionär die Pflicht hat, zu sagen: ich gebe zu einem Mißbrauch der Bestellanstalt meine Hand nicht! Das war der Sinn meiner Ausführung. Irgend einen bestimmten Kommissionär hier in Leipzig anzugreifen, war absolut nicht meine Absicht. Herr Voerster (Leipzig): Ich erfülle den Wunsch des Herrn Koebner, Ihnen mitzuteilen, welcher Grund uns veranlaßt hat, seiner Zeit seinen Vorschlag abzulehncn. Herr Koebner hatte unter anderem vvrgeschlagcn, daß es künftig nur vom Börsen- vereinsvorstandc anerkannte und vereidigte Kommissionäre geben sollte. Der Leipziger Kommissionsbuchhandel und speziell die Mitglieder des Vereins, dem ich angehöre, haben seit Generationen eine Stellung eingenommen, daß sic nicht nötig haben, sich ver eidigen zu lassen, wenn sie etwas auf ihr Wort versichern. Herr Koebner (Breslau): Hätten Sie doch meine» Vor schlag amcndiert! Herr Voigtländer (Kreuznach) ist der Meinung, daß, wenn die hauptsächlichsten Kominissionärfirmen sich darüber einigten,
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