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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1886
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860823
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H5 194, 23. August 188«. Nichtamtlicher Teil. 4505 daß die Kommissionsplätze: Leipzig — Berlin — Stuttgart gesperrt werden für solche Firmen, welche von dem Vorstande des Börsenvereins als Schleuderer bezeichnet werden sollten. Zur Sperre diene: Entziehung der Kommission und Ausschluß der Beischlüsse und Geschäftspapiere von der Beförderung.« Herr Kröner (Stuttgart): Meine Herren, ich ergreife um so lieber die Gelegenheit hier über diesen Punkt mich als Vor stand des Börsenvereins auszusprechen, als wir ja dadurch vor aussichtlich für übermorgen sehr an Zeit gewinnen werden. Und das ist eine sehr wichtige Sache, da wir bekanntlich um 12 Uhr mit der Hauptversammlung fertig sein müssen. Zu dem Antrag des Vorstandes möchte ich folgendes be merken: Die Frage, ob die Schleuderet als gcmeinschädlich zu betrachten und deshalb vom Börsenverein zu bekämpfen sei, ist ja längst faktisch bejaht. Man hat angenommen, daß es die Auf gabe des Börsenvereins jetzt sei, die Schleuderei zu bekämpfen und hat infolge dessen an den Vorstand das Ansinnen gestellt, seine Macht möglichst dazu zu benutzen, der Schleuderei Einhalt zu thun. Meine Herren, dieses Ansinnen wurde an den Börsen- vcreinsvorstand schon zu einer Zeit gestellt, wo er noch gar keine Waffen in der Hand hatte, um wirklich mit Erfolg zu kämpfen. Es ist nun in den letzten Jahren eine Einrichtung geschaffen worden, welche es uns ermöglicht, wenigstens bis zu einem gewissen Grade dieser Anforderung zu genügen. Wir haben die Siebener-Kommission, wir haben eine Anzahl von Verlegern, welche sich bereit erklärt haben, in Fällen der Schleudern, d. h. der von der Siebener-Kommission, resp. von dem Börsenvereinsvorstand beglaubigten Schleuderei ihren Ver lag zu entziehen oder den Rabatt zu kürzen. Meine Herren, diese Waffe hat sich ja in einzelnen Fällen als wirksam erwiesen, aber dennoch konnten wir uns nicht ver hehlen, daß sie nicht ausreicht, um auf die Dauer wirksam den Kampf gegen die Schleuderer zu unterhalten, welche sogar oft mit einem gewissen Hohne sich dem Willen der Hauptversamm lung des Börsenvereins und des Vorstandes entgegenstellen und sagen: »wir werden trotz alledem fortfahren in unseren Prinzipien.« Es lag deshalb nahe, daß wir uns nach Mitteln umsahen weitere wirksame Waffen in die Hand zu bekommen. Eine solche Waffe erblicken wir in dem Anträge, den wir übermorgen vor die Hauptversammlung bringen wollen. Wir glauben, daß es in der That beitragen kann den Schleuderern ihr Werk zu er schweren, wenn sie von der Benützung des Börsenblattes aus geschlossen werden. Wir haben uns natürlich nicht verhehlt, daß das eine sehr wichtige Sache ist, und daß wir uns zu vergegenwärtigen haben, ob wir einen solchen Antrag verantworten können gegenüber dem Wortlaut des Statutes. Diese Frage wurde von uns wiederholt erörtert, und ich kann Ihnen, ohne hier auf Details eingehen zu wollen, sagen, daß wir uns bezüglich dieser Frage dahin ent schieden haben: Ja, wir können diesen Antrag verantworten. Wir glauben nicht, daß er dem Wortlaut des Statutes wider spricht. Wir werden mit gutem Gewissen diesen Antrag vor der Hauptversammlung vertreten und können nur wünschen, daß er allseitig Beifall finden möge. (Beifall.) Herr Crebner (Leipzig) kann sich mit dem Antrag nur befreunden, soweit er sich nicht ans Mitglieder des Börsenvereins bezieht. Die Mitglieder des Börsenvereines können in ihren Rechten nicht beschränkt werden, so lange sie nicht wegen Zu widerhandlung gegen das Statut aus dem Börscnvereine aus geschlossen seien. Herr Kröner (Stuttgart): Ich möchte darauf nur folgen des entgegnen: Ein absolutes Recht zur Benützung des Börsen blattes zu Inseraten giebt es auch nach dem Statut nicht. Dieses Recht ist durch die Bestimmungen für das Börsenblatt wesentlich eingeschränkt. Wenn es ein absolutes Recht des Jnserierens gäbe, wenn jedes Mitglied des Börsenvereines unter allen Umständen das Recht hätte, Inserate im Börsenblatte zu veröffentlichen, so könnten Inserate erscheinen, welche das ganze Bestehen des Börsenvereins gefährden resp. den Börsenverein kompromittieren würden. Die Bestimmungen für das Börsenblatt enthalten des halb eine ganze Reihe von Beschränkungen. Nun schließen wir so: es ist im Statut ausgesprochen, daß der Börsenverein die Pflege der gegenseitigen Beziehungen des Buchhandels als seine Aufgabe zu betrachten habe, daß er geschäftliche Bestimmungen für den Verkehr der Mitglieder unter einander treffen soll. Wir glauben deshalb auf Grund dieses Z 1 aussprechen zu dürfen, daß eine Verletzung der Zwecke des Börsenvereines da ist durch die Schleuderei, und glauben ferner, daß aus diesem Grunde schon ein Schleuderer von der Benutzung des Börsenblattes aus geschlossen werden kann. Das ist der Standpunkt, den wir ein nehmen. Im übrigen können wir nicht verhehlen, daß auch die Bedenken, die von seiten des Herrn Creduer geäußert wurden, Beachtung verdienen. Es kann ja sein, daß bezüglich der Auslegung des Statutes hier verschiedene Ansichten herrschen. Aber, meine Herren, wenn hier Zweifel bestehen, so ist nach unserer Ansicht die beste Jnterpretion dafür, wie das Statut aufzufassen sei, eben die Hauptversammlung. Und die Haupt versammlung wird mit dem »Ja« aussprechen: »Wir fassen das Statut auf, so wie es von seiten des Vorstandes geschieht.« (Bravo.) Herr Meißner (Elbing) wendet sich gegen Herrn Credner und bittet die von dem Vorstande gebotene Handhabe mit aller Kraft zu ergreifen. Herr Wagner (Braunschweig) schließt sich dem Vorredner an und glaubt, daß die ganze Sache nicht wert sei diskutiert zu werden, wenn die Maßregel sich nicht auch auf Mitglieder des Börsenvereins beziehen solle. Hierauf wird der Antrag des Vorstandes des Börsen vereines mit großer Majorität angenommen. Vorsitzender: Wir können jetzt zu dem anschließenden Antrag des Rheinisch-Westfälischen Kreisvereins übergehen. Herr Voigtländer (Kreuznach): Der Antrag des Rheinisch- Westfälischen Kreisvereins zielt darauf hin, der Kette, mit welcher die Schleuderer immer enger zu umschließen sind, ein weiteres Glied einzufügen. Die Maßregel, welche wir Vorschlägen, ist ja eine sehr einschneidende, und wir haben uns nicht verhehlt, daß nur mit größter Vorsicht an sie heran getreten werden kann. Auch sind uns von einem der geachtelten Vertreter der Leipziger Kommissionäre sehr triftige Einwendungen erhoben worden, aber ich glaube diese Einwendungen sind zu widerlegen. Ich gehe heute absichtlich auf keine Einzelheiten ein, sondern möchte Sie bitten, daß Sie die Besprechung der Einzelheiten einer Kom mission anhcimgeben. Um eins aber bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Grundgedanken unseres Antrages bei! Und dieser Grund gedanke ist der, daß diejenigen Berufsgenossen, welche sich her ausnehmen, gegen die einhellig ausgesprochenen Ansichten ihrer Kollegen zu handeln, ihre Interessen zielbewußt dem all gemeinen Interesse entgegenstellen, daß deren Interessen auch von der Allgemeinheit wieder entgegengetreten werde. Es handelt sich für heute nicht um Beschlüsse, nicht um das Aus sprechen der Art und Weise, in welcher dieser Antrag ausge-
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