Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1886
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- 1886-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1886
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Schutz deutscher Reichsangehöriger im Auslande. Eine Berliner Firma hatte vor längerer Zeit eine Bücherbestellung an einen Beamten der k. holländischen Staatseisenbahnen in Buitenzorg auf der Insel Java ausgeführt, die dieser scheinbar in dienstlicher Eigenschaft ge macht hatte. Als aber der Besteller trotz mehr facher Mahnungen innerhalb Jahresfrist nichts weiter von sich hören ließ, wandte sich die be treffende Firma an das Kaiserlich deutsche Konsulat in Batavia, mit der Bitte, ihr zu ihrem Recht zu verhelfen. Fast umgehend erfolgte der amtliche Be scheid, die Sache sei untersucht, richtig befunden, und da der Privatschuldner der seitens des Konsulats ihm gewordenen Aufforderung zur Zahlung nicht entsprochen, dessen Vorgesetzte Behörde in Kenntnis gesetzt und ersucht worden, von dem Beamten die gesetzlich zulässigen monatlichen Gehaltsabzüge zurückzuhalten; dies sei auch dortseitig zugesagt und werde das Konsulat s. Z. das weitere veranlassen. Etwa nach drei Monaten erfolgte, ohne daß weitere Schritte seitens der betreffenden Firma geschehen, die Nachricht vom Konsulat in Batavia, der Beamte sei nach Soerabaha versetzt und deshalb der dortige deutsche Konsul benachrichtigt und ersucht worden, die Angelegen heit weiter zu verfolgen. Nicht lange, so schrieb das deutsche Konsulat von Soerabaha, dem obigen entsprechend, der betreffende Beamte werde, sobald ein ihm wegen seines Umzugs bewilligter dreimonatlicher Gehaltsvorschuß ab getragen sei, zur Zahlung der Monatsraten seitens der k. holländischen Behörde angehalten werden, und solle das weitere dann vom deut schen Konsulat veranlaßt werden. Wir glauben zum Nutzen aller in ähnliche Lage Kommenden dies umsomehr zur allgemeinen Kenntnis bringen zu sollen, als der Fall geeignet ist, die Zuversicht zur Vertretung deutscher Rcichsaugghüriger zu befestigen, und er dm Beweis liefert, wie sorgfältig unsere deutschen Behörden die Rechte deutscher Reichsangehöriger im fernen Auslande wahrnehmen, wo man ohne solche Hilfe so gut wie rechtlos wäre. 6. 8. Die »Schlcudercr«, das »solide Sorti ment und die Litteratur. V. sVergl. Börsenbl. Nr. 54 60. 66. 71.) Ein »Rückzugsgefecht«, wie Herr V. meint, sollte unsere Auslassung wahrlich nicht sein, son dern ein frischer Angriff auf eine einseitig be festigte Stellung des Sortiments, zu dem Herr V. die Waffen lieferte, indem er die Blöße der Stellung zeigte. Den Absatzverlust hat Herr V. selber uachgewiesen. Wenn er ihn nun nicht als wahr bestehen lassen will, resp. ihn »Kriegskosten« nennt, so ist das seine Sache. Fraglich ist nur, ob man Lust hat, Kriegskosten zu zahlen. Da Herr V. die Beispiele liebt, so möge ihm hier ein ganz kleines mit runden Zahlen vor- gcführt werden, welches nicht annähernd der großen Wirklichkeit entspricht, ihm und dem Buchhandel aber zeigen mag, daß ein Absatz verlust faktisch vorhanden ist. Wir übergehen dabei die gestatteten 10>H. die verpönten 15gy und andere Nüancen und nehmen 20 ip als so genannten Schleuder-Rabatt: Sprechsaal. Es hatten bisher ein Jahresbudget sür Bücher von ca. 106 ^ 1060 Privatgelehrte, 1060 Bibliotheken, tOOO Städte re. rc. Das ergiebt einen Absatz von 300 000 .L. Aus diese 300 000 ^ wurden 20g^ bewilligt, welche von den Betreffenden zum weiteren An kauf verwendet wurden. Statt sür 300 000 ^ wurden also sür 360 000 ^ Bücher absorbiert. Es ist also ein Absatzverlust von 60 000 zu verzeichnen, der den producierenden Teil des Buchhandels trifft, nachdem der Rabatt in Weg fall kommt. Man kann nun ganz ruhig statt der 300 Mille einige Millionen Umsatz rechnen und dabei dann natürlich einen Absatzverlust, der wenigstens Nachdenken verdient, wenn man nicht schon im Stillen Stellung gegen diesen Ver lust genommen hat. Die Kaufsähigkeit des Publikums zieht man bei einseitigen Gesetzen eben nicht in Be tracht. Die Abnehmer guter, besonders wissen schaftlicher Litteratur haben bekanntlich nur eine beschränkte Kaufkraft. Ist das Budget für Bücher anschaffung erschöpft, so ist weiterer Kauf nicht möglich. Das ist nicht nur bei Privaten, son dern auch bei Instituten, Behörden, Bibliotheken rc. der Fall. Der Rabatt erhöhte das Budget und damit den Bücher-Absatz. Es ist die Rabattbewilligung also nicht nur »das mechanische Mittel der Preisunterbietung, um einen größeren Umschlag zu erzielen«, son dern er zeigt in seiner Anwendung auch die Intelligenz des Geschäftsmannes, welcher die Kaufkraft des Publikums erhöhen will. Daß dazu dann auch noch geschäftliche Intelligenz beim Einkauf, beim Vertrieb rc. gehört, ist selbstver ständlich. Ob ein intelligenter Sortimenter, der es versteht, die Kauskraft des Publikums zu ver größern, für ssich selber aber einen guten Ge winn zu erzielen, nicht zu den »soliden« ge rechnet werden muß, geben wir der Erwägung des gesunden kaufmännischen Verstandes anheim. VI. Als vor einigen Monaten von der Siebener kommission des Börsenvereins eine bekannte Berliner Firma in Verruf gethan wurde, die eine meiner besten Kunden in Berlin war, war ich verpflichtet, den Verkehr mit derselben ab zubrechen. Aber auch ich kann nicht finden, daß das Berliner »solide« Sortiment, in deren Interesse doch in erster Linie diese Maßregel lag, sich für mich mehr verwendet und mehr bezieht als bisher, und muß daher, da es an dern Verlegern wohl auch nicht besser gegangen, konstatieren, daß das »solide« Berliner Sorti ment keinen Nutzen davon hatte, da, wie es scheint, die Kundschaft der gemaßregclten Firma nicht zu ihm überging; ich aber nur Schaden, da ich einen sehr guten Kunden eingebüßt habe. Jede Geschichte hat ihre Moral, und so kann man sich aus dieser folgende ziehen: So lange sich die Herren Sortimenter nicht ebenfalls zusammenthun und sich verpflichten, sür diejenigen Verleger sich besonders zu ver wenden, die ihnen einen unbequemen Konkur renten unschädlich machen, solange ist jedes Eintreten für dieselben zwar sehr human, aber ein Rechenfehler und io teuer, daß die wenig sten Verleger sich den Luxus, den Sortimentern ohne Gegenleistung den Büttel zu machen, auf die Dauer werden gestatten können. — u —. VII. Es ist ein Irrtum einzelner Verleger, wenn sie glauben dadurch mehr abzusctzen, baß eine Anzahl Firmen schleudert. Die Schleudere: thun fast gar nichts für die Vergrößerung des Absatzes; sic nehmen nur durch Unterbietung den anderen Handlungen den Absatz der guten gangbaren und wissenschaftlichen Litteratur fort, sie nehmen denselben außerdem die gute kaufende und zahlungsfähige Kundschaft, bei der eine besondere Verwendung der Sortimenter durch Ansichtssendung, Vorlegung, Mitteilung u. s. w. von Nutzen ist. Dadurch daß sie nichts zur Ansicht senden, schädigen sie den Vertrieb neuen Verlages, und thun nichts sür die Ein führung unbekannter Bücher bei dem Publikum Das ist ein Grund, daß weniger gekauft wird. Abbestellungen von Zeitschriften kommen in allen Handlungen vor ohne Rücksicht aus die Schleuderei, und erfahrungsmäßig wird wegen einer Rabattdifferenz von 5—10 Hz kein Kauf unterlassen; nur sucht das Publikum da zu kaufen, wo es die Bücher billiger haben kann, wenn es die Wahl hat. Ein zweiter Grund sür verminderten Absatz ist darin zu suchen, daß zuviel erscheint und das Publikum nicht im stände ist, alles aus zunehmen. Das können die Sortimenter auch nicht ändern. Die Konkurrenz ist groß genug, um sie in angestrengtester Thätigkeit zu erhal- ein, wenn sie bestehen wollen. Möchten endlich alle Herren Verleger dies einsehcn, und die Schleuderei zu verhindern suchen; dann werden sie das thätige Sortiment am Leben erhalten, andernfalls werden sie zu spät die Ersahrung machen, daß ihr Absatz sich noch mehr verringert, weil sie nicht zugeben wollten, daß ein freiwillig übernommener Zwang die Rettung des Buchhandels ist. — s — Grober Unfug. II. (Vergl. Börsenblatt Nr. 60.) Erwiderung. Der Verfasser des genannten Artikels glaubt ernstlich Einsprache erheben zu müssen gegen das Verfahren einiger »angesehener Zei tungsverleger«, vor Erscheinen der Recension eines Buches dessen Verleger hiervon Mitteilung zu machen mit der Aufforderung zur Einsendung eines Inserats. Da dem Einsender dieses aus persönlicher Erfahrung gerade in neuester Zeit ein Fall bekannt wurde, welcher geeignet ist das Einseitige der in genanntem Artikel ausge sprochenen Ansichten klarzustellen, so glaubt er den sogenannten groben Unfug auch von anderer Seite beleuchten zU sollen, zumal ihm die Sache für die Praxis doch immerhin wichtig genug erscheint. Vom Verleger und vom Autor eines kürz lich erschienenen kleinen populär-wissenschaftlichen Merkchens, das rasch nacheinander drei Auflagen erlebte, wurde zusammen mit der ersten Aus gabe au den Sortimentsbuchhandel auch eine größere Anzahl Recensionsexemplare an politische und Fachzeitschriften versandt. Das Schriftchen fand alsbald sehr eingehend und in anerkennend ster Weise Besprechung. Deren unmittelbarer Erfolg jedoch war nicht etwa der Verkauf von so und so viel Exemplaren; nein, zunächst waren es unzählige Anfragen aus dem Publikum bc
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