Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830502
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188305024
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18830502
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1883
- Monat1883-05
- Tag1883-05-02
- Monat1883-05
- Jahr1883
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
durch ihn. In welcher Weise er zu mahnen und zu belehren wußte, erhellt schon aus den Worten seines Briefes vom 30. October 1814 an Bertuch, welche das, was damals am meisten Noth that, ganz im Perthes'schen Sinne und bestimmt verlautbaren: „Alles hängt jetzt vom Schicksal Sachsens, also Leipzigs, ab! Bleibt diese Stadt frei und das Getriebe in ihr ohne Störung, so wird sich bei einigem Gemeinsinne unter uns selbst alles be wirken und durchsetzen lassen. Um alles in der Welt willen müssen wir aber bei und in unserm Verein in Leipzig nichts von dem Gouvernement zu Hilfe nehmen, wenn es auch noch so vortheilhaft erschiene. Wir sind es dem vortrefflichen Erbtheil, welches wir mit der Organisation unseres Buchhandels erhielten, wir sind es unfern Vorvätern und unserer Nation schuldig, dies Institut, welches in seinem Umfange fast noch das einzige ist, was das Dasein der Ge- sammtuation ausspricht, frei und rein zu erhalten. Darum muß es still und keusch verborgen werden, denn eine solche Columne ist leicht gebrochen, wenn Gewalt, wollte sie anch das Gute, sich darein mischt." Angesichts dieser Worte überkommt einen unwillkürlich der Wunsch: Wollte Gott, daß nur ein wenig von der selbstlosen Be geisterung für das Gemeinwohl, von dem starken Standesbewußt sein und der unerschütterlichen Thatkraft, welche auch aus diesen Zeilen spricht, auf die vielen des Gemeinsinnes und Berufsstolzes baren Egoisten und der kleinmüthigen Nörgler unserer Tage über ginge zum Heile des „gemeinen Besten", dem jeder Einzelne durch sein Wirken zu dienen verpflichtet ist. Leipzig. Peter Hobbing. Die Ashburnham-Handschriften. Der Fachmann 0. U., dessen Bemerkungen über die Ashburn ham-Handschriften in Nr. 74 d. Bl. abgedruckt sind, bezeugt mir in einer „Nachschrift" die Ehre, einen bezüglichen Bericht von mir mit Ausrufungszeichen und Fragezeichen zu schmücken; diese Zeichen bedeuten Zweifel an meinen Angaben, aber merkwürdiger Weise kann er keine Berichtigungen liefern. Dieser gelehrte Fachmann hat nur den alten Katalog des Lords vor sich und deducirt sich hieraus alle Schlüsse, ohne von der jetzigen Sachlage Kenntniß zu haben; unter solchen Umständen ist man gewöhnlich höflich und gegen Berichte dankbar und an erkennend; er aber zieht es vor, meine Facta in Frage zu stellen; ich sehe mich also genöthigt — ganz gegen meinen Willen — darauf zu antworten. Die Redaction des Börsenblattes hat leider keinen Raum mehr zu ferneren Mittheilungen über diese werthvollen Hand schriften, sonst wäre ich dieser Antwort überhoben worden. Die ganze Sammlung der Ashburnham'schen Manuscripte besteht aus folgenden 4 Sammlungen: 1 Libri-Manuscripte 1923 Nummern 2. Barrois- „ 702 3. Stowe- „ 9S6 4. Miscellaneen . . 250 Summa 3871 Nummern Die Sammlung enthält also, wie angegeben, nahe an vier tausend „Pretiosen"; das Wort scheint ihm nicht zu gefallen, es ist ein Fremdwort,. — warum braucht er aber mit Vorliebe das Wort „Provenienz" ? — Ja wohl, die Stowe-Collection und die Mis- cellaneen enthalten über tausend Bände, wie angegeben, so daß er jetzt meine Angaben controliren kann. — Zuletzt bekräftige ich trotz des Fragezeichens, daß Lord Ashburnham dem geistlichen Stande angehörte; auch liegt darin gar nichts Ungewöhnliches, denn eine Anzahl englischer Lords widmen sich der Kirche. In einem 2. Artikel, der nicht abgedruckt wurde, gab ich die Geschichte der Manuscripte und in einem 3. die ganze Entwicklung der Acquisition mit allen Einzelheiten. (Wir verweisen in dieser Hinsicht auf die Artikel von vr. Dannehl in Nr. 66 und von 0. ö in Nr. 74 d. Bl. D. Red.) Lord Ashburnham erwarb die Manuscripte von Libri 1847. Die Facta der Libri'schen Rechte und Erwerbungen enthielt mein 3. Artikel sowie die Petition der Madame Libri von 1860 an den französischen Senat, und die Notiz, daß Libri der Libliotböguo Lokals seine ganze Collection zum Geschenk angeboten habe, was Guizot vor dem 3»KS ä'instruotion bestätigt hat. Schließlich will ich nur noch bemerken, daß der Verkauf der Manuscripten - Sammlung noch nicht stattgefunden hat und erst nach einer gewiß interessanten Debatte im Uouss ok Oowmons es sich entscheiden wird, ob die Nation auf den Ankauf eingeht.*) London, 23. April 1883. Franz Thimm. Misrellen. Zum Capitel der internationalen Literarconven- tionen. — Aus Anlaß einer dänischen Uebersetzung der im Verlag von Walther L Apolant in Berlin erschienenen „Berliner Märchen, von W. Gottheil" ist wieder auf die Nothwendigkeit einer Literar- convention mit Skandinavien hinzuweisen Im vorliegenden Falle haben sowohl Autor wie Verleger nicht einmal Kenntniß davon gehabt, daß die „Berliner Märchen" in Dänemark bereits seit Jahresfrist sich eines außergewöhnlichen Erfolges erfreuen. Erst durch Mittheilung des dänischen Literaturhistorikers vr. Georg Brandes erfuhr der Verfasser, daß seine mit Spreewasser getauften Märchenkinder in Dänemark das glücklichste Leben führen und es nicht einmal für nöthig gehalten haben, ihrem Berliner Erzeuger ihre dänische Geburt anzuzeigen. — Die Literarconvention mit Frankreich wird, wie man der Allg. Ztg. aus Berlin schreibt, mit Unrecht als eine internationale Anerkennung des deutschen Gesetzes über den Schutz des geistigen Eigenthums bezeichnet. Gerade diese Con vention dürfte den dringenden Anlaß geben, jenes Gesetz aus dem Jahre 1870 einer Revision zu unterziehen. Die wichtigste Bestimmung, diejenige über das Uebersetzungsrecht, geht über die im Gesetze von 1870 stipulirte Schutzfrist von fünf Jahren hinaus und nähert sich vielmehr der französischen zehnjährigen Frist. Da für die internationalen Beziehungen gerade diese Bestimmung die wichtigste ist — Nachdruck deutscher Bücher in Frankreich ist wohl nicht zu besorgen — so trifft die Ver längerung der Schutzfrist die Uebersetzer französischer Literatur werke in Deutschland, die nun gezwungen sind, das Uebersetzungs recht um so theurer zu erkaufen Sendungen nach der Schweiz betreffend. — Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß Büchersendungeu nach der Schweiz nicht als „Bücher" sondern als „gedruckte Bücher" zu declariren sind Unter ersterer Bezeichnung declarirte Sen dungen kosten 16 Fr. per 100 Ko. Eingang (Taxe für Schreib bücher rc), währenddem der Zoll auf gedruckte Bücher nur 1 Fr. für 100 Ko. beträgt Der XVI. Deutsche Journalistentag wird am 13. und 14 Mai d. I. zu Eisenach stattfinden. ') Wir geben dem Herrn Einsender auch bei dieser Gelegenheit die Zusicherung, daß gefällige weitere Berichte in der vorliegenden An gelegenheit, sofern dieselben thatsächlicher Natur sind und Anspruch auf das Interesse des deutschen Buchhandels haben, willkommene Ausnahme im Börsenblatt finden werden. Dir Red !i?6*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder