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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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vrcll, Füs,Ii » Eo., Verlag in Zürich. p AlittlisIIunT«» cksr ünticiiiürisolien Osssllsobük sä er Osssllsoliük k. valerILnä. klivribüinvrs in 7-ürieU. 20. 8ä. 2. Z.i>tk. 2. 8K. 4. * 3. — Inliali' O»» glüoliüakto Soüikk r. Ullrivk. Von .!. Uiioütolä. — tsoknisellü, ä. «eiivei/eriseiien Ingenieur- n. kreküseten-Vereins. 17. M. 8. * 5. 40 ^ In Kalt: Dsr vuroii»6iil»s ä. 8t. Ovttkarä-I'umisl«, n. 8sins VollonäunA. Von VL. Xvii^vsi-Iülii. 's 8v!lUlareIiiv, solrrveineriseiiv». 1. .Iniu-A. 1880. (12 Xrn.) Xr. 1. 8. pro oplt. 1. 50 Statistik, sollvsi^srisobs. XI-IU. n. XI.IV. 4. * 7. — Inlialt: 43. LI»n6eI äsr Lsli^eir rn. 1'rankryiok in clsn 6^. 1875—77. * 4. —. — 44. Dis Oe»stL8«buus itd. äa« Vsrsicksrunss^ssou in äor gsü^ei?!. * ». —. PerleS in Wien. -j- Lima mator. Or^an k. Xodisellulsn. Usä.: N. Lrsitsnstsin. 5. äatir^. 1880. (52 Xrn.) Xr. 1. 4. In Ooinm. pro oplt. * 10. — -s ksutral-viatt, msäioiiiisoli- cbirur^isebos. 15. labrK. 1880. (52 Xrn.) Xr. 1. 4. Viertels 8.In'Iicch * 3. — ff Handels-Aournal, oesterreichisches. Red.: G. Pappenheim. Jahrg. 1880. (52 Nrn.) Nr. 1. Fol. pro cplt. * 18. — ff Müller-Zeitung, oesterreichisch-ungarische. Red.: G. Pappenheim. 14. Jahrg. 1880. Nr. 1. Fol. pro cplt. * 18. — ff Vfoltpost. Illnstrirtes pliilat. Or^an t. kost- n. Verheiirsrvesen. Ursx.: 8. krieäi. 5. .lalirx. 1880. Xr. 1. 4. pro oplt. * 3. — Pusch in Potsdam. ff Wohnungs-Anzeiger, allgemeiner, f. die königl. Residenzstadt Pots dam u. Umgebung auf d. I. 1880. Hrsg. v. F. W. Schulz. 8. Geb. * 4. — Rommel in Frankfurt a/M. -s Börsen-Kalender, deutscher, u. Efsekten-Handbuch 1880. 17. Jahrg. 4. * 2. — Lchmid'Iche VerlsgSbiichh. in Augsburg. Ganghofer, A., das Forstgesetz f. das Königr. Bayern in neuer Texti- rnng vom I. 1879. Größere Ausg. 8. Geb. * 3. — Schwetschke St Sohn in Draunfchwelg. Frangenheim, I. M., methodischer Leitfaden der Linear-Perspective f. höhere Lehranstalten. 8. * 1. 60 Soennecken'S Verlag in Bonn. Hyeitiwi'kpN) äie R.unä8e1irit't 2um LöldZt-IIu^errielit u. k. I^elirer. 1. Rtt. 100. ^.uü. 4. Nit 1 8ortini6nt I^eäsrn. * 1. 75 Stahl'sche VerlagSH. in München. Rebcr, O., Vollzugsvorschriften zu den Justiz-Gesetzen von 1877/79. 2 Thle. 16. Cart. * 4. — Rittler» A., Triumphe e. modernen Staatsmannes. Rede. 8. —. 30 Volgcr L Klein in Landsberg a/W. Markwardt, G., die Zwangsvollstreckung. 8. * —. 50 Volgcr, F., Beim Täßchen Kaffee. Schwank. 8. * 1. —- — Im Warte-Salon. Dramatischer Scherz. 8. * 1. — Wittwer in Stuttgart. Xoitsoilrikt k. VsrraossuuAsvoson. OrAS-n cl. cloutselion OsvMstor- Voroias. Ilrs^. v.^V.Iorclan. 9..Ialirx. 1880.1. IIK. 8. pro oplt.* 9.— Williams L Rorgate in London. Nipuvamsa, tbe: ^.u anoisut duäcklrist liistorioal rseorä. Uä. anä translateck dz- X. OlckoudorA. 8. * 20. — Nichtamtlicher Theil Zur „Erklärung" der Verleger. I. Der Verfasser des mit 8. Unterzeichneten kleinen Artikels in Nr. 22 d. Bl. hat sehr Recht, wenn er meint, daß die „Erklärung" von den verschiedenen Standpunkten — ich füge hinzu: zur Genüge — besprochen worden sei. Es wäre daher gewiß wünschenswerth, daß die Discussion darüber im Börsenblatt nun geschlossen und zu nächst der Erfolg der „Erklärung" abgewartet würde, wenn nicht neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden können. Auch der Ver fasser des erwähnten Artikels bringt leider nichts Neues vor. Die juristische Frage hat bereits in Nr. 274 d. Bl. von 1879 eine Be antwortung erfahren. Dort heißt es, S. 4948, wörtlich: „So richtig es ist, wenn behauptet wird, daß der Verleger eigentlich kein Recht habe, für fest oder baar verkaufte und dadurch in das Eigenthum der Käufer übergegangene Artikel Preisvorschriften zu machen, so wenig wird ihm auf der andern Seite das Recht abgesprochen werden können, seinen Verlag zu liefern an wen er will, resp. ihn Denjenigen zu verweigern, welche sich seinen Wünschen nicht fügen wollen." Die Verleger machen also auf kein anderes Recht Anspruch, als über ihr Eigenthum, d. h. ihren Verlag frei verfügen zu können. Oder kennt der Verfasser ein Mittel, durch welches die Verleger gezwungen werden könnten, ihren Verlag auch an diejenigen Sortimenter zu liefern, welche die von ihnen gestellten Bedingungen nicht erfüllen wollen? Auch die Geschichte von dem bei einem Partiebezug „'reinge fallenen" Sortimenter ist schon dagewesen, wenn auch der Verfasser des humoristischen Artikels in Nr. 301 d. Bl. (1879) sich nicht des elastischen Ausdrucks „'reinfallen" bedient. Daß es sich aber bei der ganzen Angelegenheit nicht um vereinzelte Fälle, sondern darum handelt, die gewerbsmäßige öffentliche Schleuderei zu verhindern, daran zu zweifeln, geben sich nur gewisse Leute den Anschein, welche um jeden Preis die „Erklärung" discreditiren wollen. Das ge flissentliche Aufsuchen einzelner Fälle, in welchen es vielleicht eine Unbilligkeit wäre, die Geschäftsverbindung aufzuheben, ist übrigens der beste Beweis dafür, daß die „Erklärung" nur allge mein gehalten werden und sich auf Specialisirung einzelner Aus nahmefälle nicht einlassen konnte. Jeder Verleger wird zu be- urtheilen wissen, wann und mit wem er die Geschäftsverbindung aufzuheben hat. Schade, daß auch das am Schluß citirte Sprichwort „Allzu scharf macht schartig" in diesem Streit schon verbraucht ist (Börsen blatt 1879, Nr. 291), — der Verfasser hätte sonst doch etwas Neues gesagt. Doch — fast hätte ich es übersehen, daß Hr. 8. dieses Sprichwort speciell auf die Firma Teubner anwenden will und derselben einen verminderten Absatz ihres Verlags in Aussicht stellt, das ist wirklich neu, aber — nehmen Sie es nicht übel Hr. 8. — es ist nicht bloß neu, sondern nach meinem Dafürhalten auch — lächerlich! N. ^ L. II. Von den zahlreichen anerkennenden Zuschriften, welche mir in Betreff der „Erklärung der Verleger" aus den Kreisen des Sortiments buchhandels zugegangen sind, glaube ich das nachstehende Schreiben aus Wien veröffentlichen zu müssen, weil der darin ausgesprochene Dank an sämmtliche Unterzeichner der Erklärung gerichtet ist. Leipzig, den 30. Januar 1880. B. G. Teubner. Herrn B. G. Teubner in Leipzig. Die Unterzeichneten Firmen, als diejenigen, welche von der auf hiesigem Platze betriebenen Schleuderet bisher am empfind lichsten betroffen sind, erachten es als eine collegiale Pflicht, den Unterzeichnern der bekannten „Erklärung" und vornehmlich Ihnen für den energischen Vortritt in der Action gegen die Schleuder firmen aufrichtig Dank zu sagen. Nach Aufbietung aller eigenen Kräfte haben sie dem Anti quariat wohl einen Theil des von diesem, durch Schleuderofferten aller Art an sich gerissenen Terrains wieder streitig gemacht; sie
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