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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1880
- Sprache
- Deutsch
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daß eine so unmotivirt abgebrochene, bis dahin freundschaftlich ge führte Geschäftsverbindung so bald wohl nicht zu repariren sein wird; es gibt, Gottlob, noch eine ansehnliche Zahl von Sortimen tern, welche sich den Luxus gestatten können, ihre Beziehungen zu dem Verlagsbuchhandel nach ihrer Neigung zu gestalten, die sich nicht nur durch das Geschäft allein ihr Verhalten vorzeichnen lassen. Es wäre wohl möglich, daß solche Firmen — und meistens sind dies solche, welche einen bedeutenden Absatz erzielen können, wenn sie wollen — den ganzen Verlag rücksichtsloser Verleger mit einem Schwamme aus ihrem geschäftlichen Verehr auswischen, und daß sie vorkommenden Falls lieber auf einen Geldgewinn ver zichten, als daß sie ihrem Prinzip untreu werden, gerade so, wie der Herr Verleger ihnen das vorgemacht hat. 11t salutus, ita re- salatabsris! Es ist in der That erstaunlich, wie der Buchhandel sich seit etwa 8 Jahren scheut, unserm onkant tsrriblo das Handwerk zu legen, klar das auszusprechen, was uns Allen noth thut. Zwingt doch die wenigen, in dem Enqustebericht genannten Handlungen, ihre Schleuderei einzustellen, liefert diesen Handlungen nötigen falls nichts, aber dann auch mit vereinten Kräften, und Ihr habt den Stein der Weisen gefunden. Wäre das schon früher geschehen, wir hätten die Aenderung der Statuten des Börsenvereins nicht auf die Tagesordnung zu setzen brauchen, wir hätten uns in Weimar nicht zu echausfiren, in Leipzig jüngst nicht unnöthig zu plagen brauchen, der Börsenverein hätte die Tausende, welche ihn die Be rathungen und Drucksachen gekostet haben, besser anwenden können, und die ganze, so großartig angelegte Reformbewegung, die un zweifelhaft im Saude verlaufen wird, wäre unnöthig gewesen. Weshalb den ganzen Stand brusquiren, während man nur Einzelne meint? Im strengsten Recht liegt oft das größte Unrecht; diese Er fahrung läßt sich auch in dem vorliegenden Falle an der Erklärung der Leipziger Verleger machen, deren gute Absicht weit über das Ziel hinausschießt, und sich deshalb in Unrecht verkehrt. Hätten sie das Uebel wirklich an der Wurzel angegriffen, wir Alle würden Ihnen für die Initiative dankbar sein; so aber kann mau ihnen nur zurufen: verscherzt nicht die Gunst der Gutgesinnten! vor allen Dingen aber: fort mit Denen, welche seit Jahren Uneinigkeit unter uns zu stiften sich nicht scheuen! Uestina lsnts. Eine Berliner Antwort auf die Erklärung der Leipziger Verleger. Die Hrn. Mayer L Müller versandten im December v. I. nachfolgendes Circular an Private: Seit einer Reihe von Jahren treten im Buchhandel Bestrebungen hervor, den Kundenrabatt abzuschaffen. Diese Bestrebungen waren bisher nur in einzelnen Städten von Erfolg, ui welchen sich die Buchhändler vereinigt hatten, um nur zu dem von dem Verleger bei Erscheinen des einzelnen Buches festgesetzten, dem sogenannten Ladenpreise zu verkaufen. Jetzt aber ist von 522 Verlagsbuchhandlungen, darunter sämmt- liche bedeutende Firmen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, solgende Erklärung abgegeben worden: (Folgt der Wortlaut der Leipziger Erklärung.) Diese Maßregel soll uns zwingen, die fernere Ausgabe von Kata logen, welche mit unseren Nettopreisen versehen sind, zu unterlassen. Der hierin liegenden empfindlichen Schädigung unseres Geschäftsbetriebes werden wir zu begegnen wissen, erklären aber schon jetzt, daß wir, wie bisher, so auch in Zukunft Jedem unserer geehrten Kunden den gewohnten, bis zur äußersten Mög lichkeit gesteigerten Rabatt gewähren werden. Wir bitten Sie, uns ferner durch Ihr Wohlwollen zu unterstützen und empfehlen uns rc. Wenn hiernach, wie es scheint, die Hrn. Mayer L Müller die Absicht haben, dem Verlangen der Verleger zu entsprechen und sich daraus zu beschränken, ihren Kunden einen bis zur äußersten Möglichkeit gesteigerten Rabatt zu gewähren, so wäre dies immerhin als ein freilich bescheidener Erfolg der „Erklärung" zu begrüßen. 1,... Gorthr's Gesammtwerke in Preußen verboten! Coblenz, 7. Jan. Die nachfolgende Verfügung der Königl. Staats-Anwaltschaft hier ist zu überraschend und von zu allge meinem Interesse, als daß wir es uns versagen dürften, dieselbe hier zur Veröffentlichung zu bringen. Denkert L Gross. Königliche Staats-Anwaltschaft von Coblenz. An die Herren Denkert L Gross, Hofbuchhändler hier. Auf die Eingabe vom 31. v. M., betreffend die durch das Königl; Amtsgericht Hierselbst angeordnete Beschlagnahme der Schrift „Das Tagebuch Goethe's 1810", diene Ihnen zum Bescheide, daß der 8. 28. des Preßgesetzes die Verbreitung einer beschlagnahmten Schrift während der Dauer der Beschlagnahme bei Geld- oder Gefängnißstrafe verbietet. Sie dürfen daher die in der Eingabe erwähnten zwei Exem plare der Gesammtwerke zur Zeit nicht verkausen, da dieselben durch die hier fragliche Beschlagnahme betroffen sind. — Die Einsendung wird diesseits nicht verlangt, Sie wollen aber die beiden Exemplare der Gesammtwerke bis zur rechtskräftigen Entscheidung der schwebenden Sache ausbewahren. Coblenz, den 3. Januar 1880. Sommer. Miscellrn. Der englische Büchermarkt im Jahre 1879. — Das „Publishers' Circular" veröffentlicht eine Uebersicht der im Jahre 1879 in Großbritannien erschienenen neuen Bücher, wobei ein Ver gleich mit dem Jahre 1878 angestellt wird. Im Jahre 1879 wurden an neuen Büchern 4294, an neuen Auflagen 1540 ver öffentlicht; im Jahre 1878: 3730 neue Bücher und 1584 neue Auflagen. Die Zahl der neuen Auflagen betrug daher 1879 um 44 weniger als im Vorjahre, die Zahl der neuen Schriften aber 564 mehr. Die Bücherausfuhr aus dem Deutschen Reiche nach Nordamerika hat im Jahre 1879 einen Werth von zusammen 712,899 Doll. Leipzig trägt dazu für 270,051 Doll. bei. Die nächstgrößte Exportziffer ist 167,781 Doll., welche München auf zuweisen hat. Dann kommt erst Berlin mit 89,923 Doll. Frank furt a/M. lieferte für 43,280 Doll., Barmen für 42,961, Mann heim für 20,131, Stuttgart für 15,054, Aachen für 14,950, Dresden für 12,748, Bremen für 11,027, Braunschweig für 7759, Cöln für 6381, Hamburg für 5016, Mainz für 3580, Geestenmnde für 2251 Doll. — Inbegriffen in der Rubrik sind übrigens auch Kunstwerke, Gemälde, Buntdrucke, Kupferstiche, Bild hauerarbeiten. Das statistische Gesammtbild stellte Edgar Stanton, Consul der Verein. Staaten in Barmen, zusammen. (Lpz. Tgbl.) Die unterm 17. Febr. 1876 verfügte Postdebitentziehung der Keil'schen „Gartenlaube" für Ungarn ist nun wieder aufgehoben. Verbote. Auf Grund des Socialistengesetzes ist ferner verboten: Frohme, K., Freikugeln, selbstauferlegte Bußarbeit für be gangene politische Sünden rc. Bockenheim, Schilde. Perfonalnachrichten. Herr Hofbuchhändler George Gilbers in Dresden hat vom König von Italien in Anerkennung der bei ihm erschienenen Werke von Professor Paravicini in Mailand: „Die Renaissance-Architektur der Lombardei" und „Der Palast Marino zu Mailand" ein pracht volles mit dem königlichen Namenszuge und der Krone in Bril lanten verziertes Medaillon erhalten.
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