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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800105
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188001051
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8. 40. Geschäfte des Rechnungsausschusses. Der Rechmmgsausschuß hat: 1. die Lasse, dm Voranschlag und den Rechenschaftsbericht, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens zwei Tage vor der Hauptver sammlung zu übergeben sind, zu prüfen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorznlegen und dem Vorstande nach Erledigung aller Bedenken Decharge zu ertheilen, welche die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren Ansprüche sicherstellt; 2. alles, was auf Anlage und Verwendung des Vereinsvermögens Bezug hat und nicht vom Beschluß der Hauptversammlung abhängig ist (ß. 15. sub 4.), zu genehmigen. 8. 41. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Eröffnung und Auszählung aller Stimmzettel zu besorgen; 2. gemeinschaftlich mit dem Vorstande die Ernennung der außerordent lichen Ausschüsse zu bewirken; 3. etwaige Beschwerden über den Vorstand entgegenznnehmen, zu be gutachten und in Ermangelung gütlicher Ausgleichung der Haupt versammlung zur Entscheidung vorzutragen. 8. 42. VcrwaltungsauSschuß. Der Verwaltungsausschnß der Buchhändlerbörse wird bis zur gänz lichen Tilgung der Actiencapitalien in der durch den Actienvertrag vom 27. April 1834 bestimmten Weise gewählt und hat dem nur gedachten Vertrage gemäß zu Verfahren. Nach erfolgtem Uebergang des Börsen gebäudes in das ungetheilte Eigenthum des Börsenvereins soll ein Ver waltungsausschnß in derselben Weise, wie die übrigen Ausschüsse, gewählt und mit einer besonderen Instruction versehen werden; doch wird im voraus bestimmt, daß in diesem Ausschüsse, dem 8- 34. des Actienvertrags gemäß, sich jederzeit mindestens zwei Mitglieder der Leipziger Deputation befinden müssen. 8- 43. Vergleichsausschuß. Der Vergleichsausschnß, welcher nur im Verlaus der Jubilatemesse seine Sitzungen hält, hat die Ausgabe, die zwischen den Mitgliedern des Börsenvereins entstandenen Differenzen auf gütlichem Wege zu schlichten, und ist jedes Mitglied gehalten, den von dem Vorsitzenden des Aus schusses diesfalls ergehenden Einladungen Folge zu leisten (nach 8- 2. snb 2., zusammengehalten mit 8. 12. sub 2.). 8 44. Anmeldung. Alle Anmeldungen von Streitigkeiten müssen bei dem jedesmaligen Vorsitzenden unter kurzer und deutlicher Darstellung der Sache schriftlich erfolgen. 8- 4S. Verfahren. Der Vorsitzende hat den oder die übrigen Betheiligten sofort von der Anmeldung in Kenntniß zu setzen und zu gleicher Zeit eine Sitzung des Vergleichsousschusses anzuberaumen, zu welcher die Parteien einge laden werden. Nach erfolgtem Vortrage der Betheiligten hat jedes Mit glied des Vergleichsausschusses das Recht, zu dem Vergleiche durch Modifikation der gemachten, oder Aufstellung neuer Vorschläge mitzu wirken. §. 46. Protokoll. Das Protokoll wird von dem Schriftführer geführt, es ist jedoch, wenn die Betheiligten darauf antragen, ein Notar zur Protokollführung zuzuziehen. Siebenundvierzigster Jahrgang. 8. 36. Geschäfte des Rcchnungsausschusses. Der Rechmmgsausschuß hat: 1. die Casse, den Voranschlag und den Rechenschaftsbericht, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptver sammlung zu übergeben sind, zu prüfen, im Börsenblatt zu ver öffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzulegen und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von der Haupt versammlung ertheilten Decharge im Cassabuch zu geben, welche die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren Ansprüche sicherstellt; 2. alles, was auf Anlage und Verwendung des Vereinsvermögens Bözug hat und nicht vom Beschluß der Hauptversammlung abhängig ist (8. 14. aä 4.), zu genehmigen. 8. 37. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel, der letzteren unter Assistenz eines Notars, zu besorgen; 2. gemeinschaftlich mit dem Vorstände die Ernennung der außerordent lichen Ausschüsse zu bewirken, insofern nicht von der Hauptversamm lung ein anderer Wahlmodus beschlossen ist; 3. etwaige Beschwerden über den Vorstand entgegenzunehmen, zu be gutachten und, in Ermangelung gütlicher Ausgleichung, der Haupt versammlung zur Entscheidung vorzulegen; 4. die Vollmachten für Wahlen und Abstimmungen in der Hauptver sammlung vom Central-Bureau entgegenzunehmen und zu prüfen; 5. vor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettel an die Mit glieder zu vertheilen und den Stellvertretern Bescheinigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mitglieder zum Zwecke der Abstimmung in der Hauptversammlung auszustellen; 6. die Wahlen zum Vorstände und zu den ordentlichen Ausschüssen vorzubereiten. 8. 38. Geschäfte des Verwaltungsausschusses. Der Berwaltungsausschuß, in welchem sich zwei Mitglieder der Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig befinden müssen, hat die Deutsche Buchhändlerbörse in Leipzig zu verwalten. Er hat für Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes, sowie der inneren Räume und für deren Vermiethung zu sorgen. 8. 39. Geschäfte deS Hauptausfchusses. Der Hauptausschuß tritt nur auf Einladung des Vorstandes zu sammen, um über wichtige Angelegenheiten sein Gutachten abzngeben. Insbesondere gehören hierher: 1. die Aufstellung von Bildnissen verstorbener Geschäftsqenosscn in der Buchhändlerbörse; 2. die Prüfung zweifelhafter Aufuahmegesuche; 3. die Prüfung von Thatsachen, welche die Ausschließung aus dem Verein begründen würden. 7
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