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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1929
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- Deutsch
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findet, wird die lübrar^ ^Zsoeiation ihre Vertreter im 4oint ^ckvwory Committee ernennen und es ist dann nur nSch zu bestimmen, wann das Bibliothekcn-Abkommen in Kraft treten soll. Zwei Daten empfehlen sich von selbst als passend. Zunächst der 1. Januar als Beginn des neuen Jahres, dann der 1. April als Beginn des Rech nungsjahres fast aller Behörden. Sollte cs zur Entscheidung für den 1. Januar kommen, so würde das .loint ^ävwor^ Ovmmittee eine Menge Arbeit zu erledigen bekommen und das gerade in einer der geschäftsstärkstcn Jahreszeiten: würde man den 1. April wählen, so wäre der Ausschuß in der Prüfung der Lizenz-Anträge nicht so sehr gedrängt, nnd cs würde soviel Zeit bleiben, daß etwaige zwischen Buchhändlern und Bibliotheken jetzt noch geltende Verträge ablaufen könnten.« Schülcrbibliothcken in England. — Im Manchester Guardian vom 14. September wird eine der Schattenseiten des englischen Schul wesens aufgezeigt. Bei einer kürzlich in Brighton abgehaltcnen Tagung der »lübrai-y ^88oeiatiou« wurde darauf hingewiesen, daß die englischen Volksschulen einen geradezu beklagenswerten Mangel an Büchern in ihren Bibliotheken zeigten. Der Sprecher, der Schul inspektor des West Sussex-Bezirkcs, führte aus, daß schätzungsweise noch nicht 1 Prozent der auf ein Kind entfallenden Schulunkosten für Bücher ausgegebcn werde. Nur aus einem einzigen Schul bezirk konnte eine Verbesserung des Bibliotheksmaterials gemeldet werden. Die auf der Tagung erneut beklagte Tatsache, daß die Erwachsenen in den öffentlichen Bibliotheken die weniger wertvolle, nicht etwa die erstklassige Nomanlitcratur bevorzugten, wird dem Umstande zur Last gelegt, daß man in ihrer Kindheit das Buch zu sehr als Mittel zur Lescübung, statt dazu benutzt habe, die Schön heit der Sprache und die Größe der Gedankenwelt zu erschließen. Da die älteren Volksschüler jetzt infolge der Heraufsetzung des Schul alters auch außer der Bibliothek ihrer eigenen Anstalt die öffent liche Bibliothek auszusuchen beginnen, wird die Forderung laut, daß künftig je ein Lehrer des Kollegiums einen Bibliothekarkursus durch mache, und dementsprechend in jeder Bibliothek auch eiu Beamter zu finden sei, der die Lehrerprüfung bestanden und praktische Er fahrung im Kinder-Unterrichten habe. Aus diese Weise soll eine wechselseitige Beratung der lesefreudigcn Schüler und ihre Erziehung zum wertvollen Buche ermöglicht werden. Unzüchtige Schriften. — Der Strafrechts-Ausschuß des Reichs tages behandelte am 18. Oktober den Paragraphen 300 (Unzüchtige Schriften und Abbildungen) des Entwurfs eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuchs. Der Paragraph hat folgenden Wortlaut: »Wer eine unzüchtige Schrift, Abbildung oder andere Darstellung verkauft, verteilt oder sonst verbreitet oder sie zur Verbreitung herstellt, sich verschafft, vorrätig hält, ankündigt oder anpreist, oder wer sie an einem allgemein zugänglichen Orte ausstcllt, anschlägt oder vorführt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. — Ebenso wird be straft, wer eine Schrift, Abbildung oder andere Darstellung, die un züchtig oder geeignet ist, das Geschlechtsgcfühl der Jugend zu über reizen oder irrezuleiten, einer Person unter 16 Jahren gegen Ent gelt anbietet, überläßt oder vorführt. — Dieselbe Strafe trifft eine Person über 21 Jahre, die eine solche Schrift, Abbildung oder andere Darstellung einer Person unter 16 Jahren in der Absicht anbietet, überläßt oder vorführt, ihr Geschlechtsgcfühl zu überreizen oder irre zuleiten.« Berichterstatter Abgeordneter I)r. Strathmann weist daraus hin, daß der Absatz 1 gegenüber dem geltenden Recht eine Erweiterung des Tatbestandes enthalte, weil er bereits den mit Strafe bedroht, der eine unzüchtige Schrift, Abbildung oder andere Darstellung zum Zwecke der Verbreitung sich verschaffe. Hierdurch soll die in der Praxis besonders wichtige Einfuhr aus dem Auslande getroffen werden. Man verwirkliche dadurch einen Gedanken der Internationalen Überein kunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes unzüch tiger Veröffentlichungen vom 12. September 1923, die Deutschland auch ratifiziert hat. Das Zentrum brachte durch seinen Abgeordneten Schetter einen Antrag ein, der den Bereich der inkriminiertcn Schriften erheblich ausdehnt. Gegen diesen Antrag wandte sich der Abgeordnete Lands berg, der ihn als eine Rückkehr zur Lex Heinze bezeichnet. Ter kom munistische Abgeordnete Maslowski forderte die Streichung des Para graphen, er würde ja doch nur die proletarische Presse, Kunst und Aufklärung treffen. Ministerialrat Schäfer vom Neichsjustizministe- rium wies auf die Bedeutung der Verwaltnngspraxis hin. Von der Justizverwaltung seien jetzt in den Oberlandesgerichtsbezirken Kunst ausschüsse eingesetzt, die Sachverständigenbcratung ausüben. Dadurch sei erfahrungsgemäß der echten Kunst Schutz gewährt. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die erste Faksimile-Ausgabe. — Als erste Faksimile.Ausgabe im Sinne unserer heutigen bibliophilen Drucke kann man eine Ausgabe des Lobes der Narrheit von Erasmns von Rotterdam ansprechen, die 1676 der Basler Drucker Johann Rudolf Gcnath veranstaltete. Es handelte sich um ein Exemplar der Frobenschen Ausgabe 1514, das Hans Holbein d. I. mit 82 köstlichen Nand- zeichnungen versehen hat. Nur die Seltenheit dieser Ausgabe und die Unzulänglichkeit späterer Versuche sind daran schuld, daß man sich mit diesen Zeichnungen bisher nicht in dem Maße beschäftigen konnte wie mit den leicht zugänglichen Zeichnungen Dürers zu dem Gebetbuch des Kaisers Maximilian. Eine in vier bis acht Farben von dem Art. Institut Orell Füßli in Zürich hergestellte Ausgabe wird demnächst bei Henning Oppermann in Basel erscheinen. Sprecksaal Ein Wettbewerb der schönsten deutschen Buchhändler Diese Anzeige im Bbl. Nr. 236, S. 7833 hat in der Magde- burgischen Zeitung vom 12. und 13. Oktober zu folgender Auseinandersetzung geführt. Sogar die ernste Zunft der deutschen Buchhändler zollt nun dem Zeitgeist ihren Tribut. Wie man im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« (Nr. 236 vom 10. Oktober 1929) lesen kann, wird demnächst ein »Wettbewerb der schönsten deutschen Buchhändler« veranstaltet werden. Recht so! Kein »Tag des Buches« wird die Durchschlagskraft einer solcher Veranstaltung je erreichen können. Und wenn das Schicksal unserer Nation gnädig ist, dann wird sogar der bei diesem Wettbewerb preisgekrönte »schönste deutsche Buch händler« auch gleichzeitig ein gutes Buch vorzulegen haben. Nur ein Bedenken steigt uns auf: Wenn diese Konkurrenz in der Art der amerikanischen Konkurrenzen ausgezogen wird, so nämlich, daß die einzelnen Herren im Badeanzug oder Schwimmhose sich dem be geisterten Publikum zu zeigen haben, dann denke man auch an einen heizbaren Raum und durchwärme ihn ausreichend, damit die Ge sundheit der schönen Männer keinen Schaden nimmt, denn schließ lich sind schöne Männer heute im Buchhandel und anderswo rar, und mit Seltenheiten soll man schonend umgehen. Unter »Bemerkungen« in der Nr. 559 sind Sic dem Neklamc- trick eines Buchhändlers zum Opfer gefallen: denn die Seite des Börsenblattes will weiter nichts als ein Nachdenken, also die Auf merksamkeit für die nächste Seite erreichen, was Ihnen beim flüch tigen Lesen des Börsenblattes wohl leichter entgehen durfte als dem an sich aufmerksamen Buchhändler. Trotzdem ist dieser ungewollte Scherz eine Reklame für den Buchhandel, und dafür danken wir Ihnen. Wir bitten aber künftig zu bedenken, daß der Buchhändler von heute sich nicht mehr in seinen Schätzen vergräbt, sondern ebenfalls sportliebeud ist. Vor Kälte sowohl auf den Bergen beträchtlicher Höhe, in Schnee und Eis, wie in und auf dem Wasser, mit und ohne schützende Kleidung, hat er wirklich keine Angst mehr. Er wird sich also nicht so leicht einen Schnupfen holen, wie Sie anzunehmen scheinen . . . Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband. Für Verleger, die nach Amerika liefern. Von dem Leiter der Ausländischen Abteilung eines großen Sorti ments wird uns geschrieben: Ich glaube, daß es für alle Verleger von Interesse wäre, wenn Sie die nachstehenden Zeilen im Börsenblatt veröffentlichen würden. Die Verzögerung in der Bezahlung der laufenden Rechnungen seitens der amerikanischen Buchhändler rührt daher, daß die Buch haltung in unserer, wie auch in allen anderen amerikanischen Buch handlungen nach einer eigenen Methode arbeitet. Die cinlaufenden Rechnungen kommen in ein Fach und bleiben dort, bis der monatliche Rechnungsauszug eintrifft. Dieser wird gewöhnlich am Ersten des nachfolgenden Monats geschickt und die Bezahlung erfolgt dann prompt innerhalb der nächsten zwanzig Tage. Ausnahmen bilden natürlich besondere Abkommen usw. Selbst aber auch in diesen be sonderen Fällen ist es angebracht, den Rechnungsauszug nach dem Monatsersten zu senden. Wenn auf diese Weise verfahren wird, entfallen sämtliche Verzögerungen und der ungerechte Vorwurf, daß die amerikanischen Buchhändler langsam zahlen. Druck: E. H e ^r'i ch N ü ch Sämtl. M Leipzig. — Allschrist d. Schristleitung u. Expedition: Leipzig E I, Gerichtsweg 2« ^BuchhünÄerhaus^ Pvstschliesrsnch 274/75. 1132
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