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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1929
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- 1929-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1929
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X- 200, 29. August 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. genau wußte, daß sie ihm Verluste bringen würden, die er aber nahm, entweder dem befreundeten Autor zu Liebe oder aber in dem stolzen Bewußtsein, damit der Wissenschaft, der Kunst zu dienen als verordneter Sachwalter und Diener. Soll das alles aus einmal nicht gelten? Wie kläglich nimmt sich daneben die Redewendung Cohns über die »schönen Augen-- des Autors aus (s. oben)! — Natürlich muß der Verleger Gewinne machen, und wenn er an vielen Büchern viel zusetzt, dann muß er auch an anderen Werken viel verdienen. Gerade darin aber besteht ja eine der wichtigsten Funktionen des Verlegers, daß er aus gleichend wirkt, daß er damit Werken zum Leben verhilft, die von sich aus ohne diesen helfenden Ausgleich nicht lebensfähig werden könnten. Ohne dieses ausgleichende Disponieren des Verlegers würde der ganze heutige Buchhandel gar nicht be stehen. Wenn Cohn und andere beklagen, daß den Verfassern der gutgehenden Bücher Honorar entzogen würde, dann ist dem entgegenzuhalten, daß der Autor ja nicht nur des Geld verdienstes wegen schreibt. Sein Lohn besteht nicht allein im Gelbe, sondern in dem Ansehen und -der Anerkennung, das ihm tüchtige Leistungen einbringen! Wer wollte Goethes Leistungen für die Kultur des Erdballes mit den so und so viel Tausend Thalern erhaltenen Honorares für abgegolten halten? Nein, Geistiges kann man nicht in Mark und Pfennig abrechnen und abgelten: Ruhm, Ehre, Anerkennung, Karriere, das alles kommt noch dazu, und dann das nicht mit Worten zu Benennende. 2. Damit in engem Zusammenhang steht eine andere Streit frage: Wem ist es zu verdanken, wenn ein Werk gut geht? Das ist sehr wichtig, denn wenn wir zu dem Ergebnis kommen sollten, daß es alleiniges Verdienst des Autors ist, dann müßte man Cohn (der das tatsächlich behauptet) folgen, wenn er für den Autor eines erfolgreichen Buches einen größeren Gewinnanteil fordert, weit größer jedenfalls, als es ein Verleger zahlen kann, der nicht nur »Brotartikel-- nimmt, sondern Sachwalter geistigen Gutes ist und demnach von Überschüssen, die ein Buch abwirft, ein Work herausbringt, bei dem er zusetzen muß. Wenn Cohn aber behauptet, daß es alleiniges Verdienst des Autors sei, wenn ein -Buch weiten Absatz findet (nur der Reklame usw. des Ver legers mißt er einigen Anteil zu), dann müßte er folgerichtig auch behaupten, -daß jedes Buch, das schlechten Absatz hat, nichts taugt. Soweit hat er diesen Gedanken jedoch nicht durchgedacht. — Wie ist es nun: Wem, welchen Umständen ist es zuzuschreiben, wenn ein Buch eine weite Verbreitung findet? Es ist selbstverständlich, daß die Qualität eines Werkes dafür von großer Bedeutung ist. Konkurrieren z. B. auf dem Bücher markt zwei Lehrbücher der -Augenheilkunde miteinander, von denen das eine gut, das andere schlecht ist, dann wird eoteris puri-bu« das erstere einen guten, das andere einen schlechten Ab satz haben, und ganz mit Recht. Hier ist es wirklich so, daß die Qualität der Arbeit des Autors für den Absatz bestimmend ist. Das dürfte aber schon in dem Fall anders werden, wenn das schlechte Buch merklich billiger ist. Dann wird es so manchen Studenten geben, der sich damit begnügt in der Überzeugung, daß es für feine Zwecke schon ausreiche, — und schon ist die Lage verändert! Ja, ist es nicht oft genug der Fall, daß aus gesprochen schlechte Bücher einen ebenso ausgesprochen guten Ab satz haben, sei es, -daß sie aus niedrige Instinkte erfolgreich spekulieren, sei es, -daß sie dem schlechten Geschmack einer breiten Masse entgegenkommen, sei es, daß eine schlechte Darstellung als populäre Darstellung gilt und von bildungshungrigen Laien gekauft wird. Oder ein anderes Beispiel: In der Wissenschaft wie auch in der schöngeistigen Literatur gibt es Strömungen. Wenn ein bekanntes Kriegsbuch vor i> Jahren erschienen wäre: wer hätte es dann gekauft? Kaum ein Mensch, und heute sind fast Millionen Exemplare abgesetzt! Und wo ist die Zeit hin, da Bücher wie Haeckels »Welträtsel-- massenweise verkauft wur den? Was hat das aber mit Qualität zu tun? Das Kriegsbuch ist weder besser noch schlechter als es vor 8 Jahren gewesen wäre, und dasselbe -gilt für alle solche Fälle. Oder wie oft kommt es auch vor, daß durch neuere Entdeckungen das Inter esse auf eine alte Schrift gelenkt wird, die nun auf einmal wieder von allen Seiten verlangt wird; ist das aber das Verdienst des Verfassers dieser Schrift? Und weiter: Haben nicht bestimmte Bücher von vornherein größere Absatzmöglichkeiten als andere? Geht nicht normalerweise ein Roman besser als eine Sammlung lyrischer Gedichte und ein Studentcnlehrbuch besser als eine schwere wissenschaftliche Monographie? Was hat das aber mit der Qualität zu tun? Ja, ist es gerade hier nicht oft so, daß es das schlechter gehende Buch ist, dem man den größeren inneren Wert zusprechen muß?! — Nein, Cohn irrt sich: Neben der Leistung des Autors sind es hundert Bedingtheiten der sozialen, wissenschaftlichen, kulturellen, nationalen und wirtschaftlichen Umwelt, die den Absatz eines Buches bestimmen. Die wenigen Fälle, die wir soeben beispielsweise herausgrisfen, beweisen das^ genugsam; jeder denkende Mensch ist in der Lage, die Beispiele beliebig zu vermehren. 3. Ist es zutreffend, daß es im Interesse der Autoren liegt, daß der Ein-Auflage-Vertrag obligatorisch wird? Cohn beant wortet auch diese Frage mit einem unbedingten »Ja». Sehen wir zu, ob wir nicht zu einer anderen Einsicht kommen! Das geltende Verlagsrecht stellt es bekanntlich in das Belieben der Vertragschließenden, ob sie ein Abkommen nur über eine Auf lage oder gleich über mehrere oder alle etwaigen Auflagen treffen wollen. Cohn fordert den obligatorischen Ein-Auflage- Vertrag aus dem Grunde, weil er meint, es läge km Interesse des Autors, daß er nach jeder Auflage freie Hand habe, das Werk in einen anderen Verlag zu geben, wo ihm womöglich bessere Bedingungen geboten werden. Wie ist aber diese Frage zu beurteilen? Zunächst nehmen wir den Fall an, daß es sich um ein Werk Handel«, das vom Verleger angeregt worden ist. Bekanntlich sind es gerade heute immer mehr und oft gerade die gangbarsten Bücher, die ihre Entstehung -der Anregung eines Verlegers ver danken. Ist es unbillig, wenn der Verleger versucht, Kn solches Werk für alle Auflagen seinem Verlag zu sichern? Er hat den Gedanken gehabt, er übernimmt das Risiko, er will schließlich nicht Gefahr laufen, daß andere ernten, wo er gesät hat. Auch der Autor, den er für diesen Plan gewonnen hat, wird diesen Wunsch des Verlegers nicht als ungerecht betrachten, zumal rein materiell der Autor in diesen Fällen meist sehr gut gestellt ist, denn der Verleger ist es ja, der ihn gewinnen muß, er ist der Werbende, der noch dazu oft bemüht sein muß, einen bestimmten Gelehrten zu gewinnen. Hier sprechen Gerechtigkeitsgründe dafür, daß wenigstens nicht die Möglichkeit ausgeschaltet wird, sich das Werk für alle (etwaigen) Auflagen zu sichern. Die meisten Verlagsverträge kommen nun allerdings auf Antrag eines Autors zustande. Wie liegt der strittige Punkt hier? Zunächst ist zu beachten, daß es ja immer nur wenige Werke sind, die mehr als eine Auflage erleben, aber auch dieser wenigen wegen müssen wir zu einer Entscheidung kom men. Bei dieser Entscheidung ist zu berücksichtigen, daß der Ver trieb der ersten Auslage stets sehr viel mehr Kosten und Schwierigkeiten macht als der Vertrieb etwaiger weiterer. Schon die Tatsache einer »zweiten, vermehrten und verbesserten Auflage» als solche ist eine sehr wirkungsvolle Empfehlung, wirkungsvoller als die meisten Reklamemaßregeln des Verlegers. So wäre es einem konkurrierenden Buchhändler leicht, seinem Kollegen den Autor durch höheres Anerbieten abspenstig zu machen und ein Werk zu vertreiben, das der andere ein-gcsührt hat. Oft genug kalkuliert der Verleger den Preis der ersten Auflage so niedrig, daß er auch mit ihrem Ausverkauf noch keinen Gewinn verbuchen kann, sondern diesen erst von den er hofften weiteren Auflagen erwartet. Auch dem Autor muß es angenehm sein, wenn er bald Gelegenheit erhält, in einer zweiten Auflage von der Kritik gerügte Mängel abzustellen und Ver besserungen anzubr-ingen. Das dient nur der Verbreitung des Buches. Aus alle diese Vorteile müßten Verleger und Autor verzichten, wenn ein Vertragsabschluß über mehrere oder alle Auflagen verboten wird. Würde das geschehen, dann müßte der Verleger normalerweise so kalkulieren, daß die eine Auflage die Unkosten deckt und einen Gewinn abwirft; der Autor verlöre zudem die Vorteile baldiger Neuauflagen und in gar nicht so wenigen Fällen würde der Verleger von der Berlagsübernahme überhaupt absehen. All diese Gründe sprechen doch dafür, daß die Frage der Auflagenzahl wie bisher so auch weiterhin der 927
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