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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1875
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- Deutsch
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UrbLnck in Prag ferner: 13485. 4A«ucka xg.6äs>A0Aieka. 8v. 22. Ar. 8. * 80 L, 13486. — ckussslbs. 8v. 23. Ar. 8. * 3 13487. llrsLv, ,1. K., povLäkx imZedo liäu. Hove vxä. Oil 1—5. 16. I» 6omm. * 3 ^ 13488. Luiboms, nova, pro mls-äsL. 8v. 29.1 30. 16. ä, * 60 H 13489. Lunr, 4», plsäpruviu- listüz-. I. 8. In 6oiuiii. * 40 ^ 13490. Vuüak, L., uuvoäsvi üu rxövu. I. gu. 8. * 80 A Vandenhvcck L Nuprecht's Beklag in Göttingen. 13491. Xorruek, IV., ckis LeäsutunA ä. Oieronz-inus k. äis ulttsstu- rusntliobs 'l'extkritill. Ar. 8. * 1 20 Ä Velhagen 8 jklasing in Bielefeld. 13492. Döring, M., Hauspoesie. Festspiele u. Gelegenheitsgedichte, Frem des u. Eigenes. 16. * 3 geb. * 4 13493. Gerat, K., Jugenderinnerungen. 8. * 5 -^l; geb. * 6 VerlagS-Comptoir in Langensalza. 13494. Beiche, W. E., der kleine Botaniker. 2. Ausl. 8. * 2 ^ 50 ^ 13495. Comenius, I. A., pädagogische Schriften. Uebers. v. Th. Lion. 16. * 3 ^ 13496. Steinhäuser, C., Merk- u. Uebungssätze aus dem deutschen Sprich wörterschatze. gr. 8. * 1 <^l 25 Ä Dcrza'« Buchy. in Landsbrrg a. L. 13497. ff Lbvrtli, k., 2n8a,mm6vsts1lnuA äer OedrvortrüAS üb. 6eo- metris. 4. 6eb. * 2 ^ Bolksbnchhandlung in Zürich. 13498. ff Westerburg, E., praktisches u. geplantes Strafrecht in Deutsch land. 8. * 40 L, Nordweftdeutscher Volksschriften-Verlag in Bremen. 13499. Clodd, E-, die Kindheit der Welt. Ein einfacher Bericht üb. die Menschen in Vorgeschichte Zeit. 16. * 1 ^ 13500. WcihnachtSgabe. 16. * 25 A WalliShausser'sche Buchh. in Wien. 13501. Forstenheim, A., Caterina Cornaro. Historisches Drama, gr. 8. * 2 40 Ä W. Weber, Vcrlags-Cto. in Berlin. 13502. Uoiitseli, U., ärsi L.ets»stüoks gur Ossobiobts 6. Oouutiswus. Ar. 4. Io 6omm. * 1 ^ 20 ^ 13503. VoA«I, ü., LstruebtuvAso üb. äis mutsrialistiscbs tVoltuo- sobuuuvA. 4. * 1 ^ T. O. Wcigcl in Leipzig. 13504. Rviosvli, k. ! Oootributiooes all ulAvIoAiam et IunAo1oAiuw. Voi. 1. Ar. 4. (leb. * 60 13505. IIiiAervitter, 6., Osbrbuob clor Aotbisebeo Oonstruotionsu. 2. Luü. 4. IÜA. gr. 8. Hebst Utlus Ar. Ool. * 9 oxlt. w. L.tlus Asb. * 38 ^ Wcrucburg in Fraiikeiihaiisen. 13506. Lahnek, M., Soolbad Frankenhausen in Thüringen. 8. * 25 H Wicgandt, Hempcl 8 Parey in Berlin. 18507. Itvlxner, kl., äio Itttsouirtioos-Oebre io rvisseosobuttiiobeo LsreobouoAso u. Tuböllso t. üso xraotisobso Oebruoob. Ar. 8. * 10 ^ Winckelmann At Söhne in Berlin. 13508. Stein, A„ Lebensbuch f. Mädchen von 12 bis 15 Jahren. 6. Ausl, gr. 8. Geb. 6 ^ 75 ^ Zech-I in Leipzig. 13509. Leitil, L. 4., clsr Orsimuursrbuoä. 2. L.UÜ. Ar. 8. 60 Ä 13510. Tubalkain, der Thurm zu Babel. Schauspiel. 8. I ^ 50 Nichtamtlicher Theil. Vom Deutschen Reichstage. In der Sitzung des Reichstages vom 9. Nov. fand die erste Berathung der Gesetzentwürfe betreffend das Urheberrecht an Werken der bildendenKünste, das Urheberrecht anMustern und Modellen und den Schutz der Photographien gegen un befugte Nachbildung statt. Die Dtsch. Mg. Ztg. berichtet darüber wie folgt: Regierungscommissar Geh. Oberpostrath Dambach: Mehrere Jahre bedurften wir für diese Arbeit und legen Ihnen nun drei Entwürfe vor, welche die Zustimmung der weitüberwiegenden Mehr zahl aller deutschen Künstler und Industriellen haben. Was dies hohe Haus anlangt, so hat dasselbe seine Zustimmung zu den Hauptgrundsätzen schon zu erkennen gegeben. Die Industriellen von ganz Deutschland hoffen, daß mit dem zweiten Gesetze eine neue Aera auf dem Gebiete der deutschen Industrie anbrechen werde. Die erste Hauptfrage war die, ob wir überhaupt Musterschutz installiren wollten oder nicht. Früher waren die Meinungen darüber diametral auseinandergehend; jetzt ist ein Umschlag erfolgt, und gegenwärtig ist der Wunsch nach einem Musterschutzgesetz ganz allgemein. Wenn nun und zwar in Gemäßheit mit Ihrer Resolution von 1870 darüber kein Zweifel sein konnte, daß überhaupt ein Schutz der Kunst und Industrie geschaffen werden mußte, so blieb doch die Frage offen, wo soll der Anfang und die Grenze sein? Die Begriffe Muster und Kunstindustrie gehen offenbar ineinander über und so führten wir denn mit Einverständniß der Sachverständigen einen allgemeinen Schutz ein. Zum Schluß über diese Vorlage noch die Bemerkung, daß dies Ge setz kein Glomerat sein soll, sondern ein systematisch gegliedertes Gesetz, was im Einklänge steht mit den übrigen Gesetzen über das Urheberrecht an schriftlichen Arbeiten. Was nun den dritten Entwurf betrifft, so ist er identisch mit dem von 1870, welcher vom Reichstage nur abgelehnt wurde, weil derselbe den Photographienschutz gleichmäßig regeln wollte. Nur eine neue Bestimmung ist darin enthalten, nämlich die, daß der, welcher sich photogräphiren läßt, das Eigenthum an der Photographie be hält, und nur die eine alte ist weggefallen, nach welcher dem Photographen das Recht der Vervielfältigung zuerkannt wird, denn der Photograph hat kein Urheberrecht, da das Bild nicht aus seiner geistigen Thätigkeit hervorgeht. Man hat nun gesagt, daß der Schutz der Photographie ein Privilegium für den Photographen sei, aber dagegen mvchie ich erwähnen, daß die Photographie nur unter dem Schutze eines Photographiegesetzes gedeihen kann. Denn nur aus dem Mangel eines solchen erklärt sich z. B. der Umstand, daß wir keine Originalphotographien von Landschaften auswärtiger Gegenden und Kriegsscenen aus den letzten Jahren selbst besitzen, weil eben der Photopraph ohne gesetzlichen Schutz gegen Nach bildung für solche theuere Arbeiten sich nicht entschließen kann. Aber auch der Photograph hat doch das Recht zu beanspruchen, gegen unbefugte Benutzung seiner aufgewendeten Mühen und Arbeiten geschützt zu werden. Abg. v. Websky fürchtet infolge des Musterschutzes einmal die Concurrenz mit dem Auslande, das andere Mal die Verschlechterung der Qualität. Im Prinzip mit dem Entwürfe einverstanden, hält er ihn doch im Einzelnen oft für viel zu weitgehend und bittet, für die Regulirung dieser Details ihn einer Commission zu überweisen. Abg. Duncker: Im Prinzip bin ich mit allen drei Vorlagen einverstanden und voll ständig namentlich mit der ersten. Abg. Sonnemann, welcher dieEntwürfefreudig begrüßt, wünscht gleichfalls die Verweisung an eine Commission. Abg. Ackermann: Ich bezweifle, daß dasGesetz den Anforderungen, welche die Industriellen an dasselbe zu stellen berechtigt sind, entsprechen werde. Zunächst leidet es an einer gewissen Unfertiakeit; es hat sich noch nicht dazu empor schwingen können, den Begriff des Musters selbst bestimmt zu defiuiren. Ein wichtigerer Punkt ist mir aber der, daß in der Fassung, welche das Gesetz augenblicklich hat, die Ausländer ganz bedeutend den Inländern gegenüber im Vortheile sind. Es liegt allerdings die traurige Thatsache vor, daß sich unsere Kunstindustrie augenblicklich auf einem sehr niedrigen Standpunkte befindet, während sie doch im Zeitalter der Renaissance gerade in Deutschland in der höchsten Blüthe gestanden hat; dies haben wir dem dreißigjährigen Kriege zu danken. Dieser Zustand kann nun nach meiner Meinung nicht so plötzlich durch das Musterschutzgesetz beseitigt werden; es kann dies nur geschehen durch Vermehrung der Gewerbcmusccn, die wir bisher nur in Berlin und Stuttgart haben, durch Ausbildung von guten Zeichnern und Modelleurs, durch Gründung von Zeichenschulen und die Vergrößerung der Hilfsmittel, welche zur Erwerbung der nöthigen Kenntnisse erforderlich sind. In allen andern europäischen Ländern ist der Musterschutz eingeführt und hat sich bewährt, und wir werden keinen Fehler begehen, wenn auch wir ihn annehmen, aber eine neue Aera kann ich mir durch ihn allein nicht versprechen. Im Einzelne» vermisse ich die Hervorhebung der Priorität in der Ausstellung der Muster sowie genügend scharfe Strafbestimmungen für einen offenbaren Vertrguensbruch, begangen 564*
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