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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1875
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- Deutsch
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Zur Reform der buchhändlerischen Zahlungsweise. Während gegenwärtig von allen Seiten auf eine raschere und pünktlichere Erhebung der Schuldforderungen des Handels- und Gewerbestandes gedrungen und davon mit Recht die Herstellung einer gesunderen Basis der volkswirthschaftlichen Zustände erwartet wird, steht der Buchhandel bewegungslos auf dem ohnehin dem kaufmännischen Brauche gegenüber zurückgebliebenen Standpunkte der Väter und Ahnen. Freilich mehren sich auch bei uns die Klagen und, so zwei oder drei Verleger versammelt sind, fehlt es selten über den Punkt an Ucbereinstimmung, daß die Fesseln der langsamen und unpünktlichen Zahlungsweise schwer hängen an dem Körper des deutschen Buchhandels. Enorme Capitalanlage, entsprechender Zinsverlust, Ungewißheit über das Zahlungsvermögen der Ab nehmer, Erschwerung einer geordneten Bilanz, vermehrtes Risico — das und anderes sind die unleugbaren Hauptschäden des langen Credits im Buchhandel. Als Beweis, daß diese Erwägungen all gemeiner sind, und zugleich als Folge derselben ist die seit 10 Jah ren fortschreitende Abnahme des Credits anzusehen, welche in der jährlich wachsenden Ziffer des Baarumsatzes ihren statistischen Aus druck findet. Bon Manchem wird diese Vermehrung des Baar umsatzes als ein Fortschritt angesehen, und sie mag es den erwähn ten Mißständen unserer Creditverhältnisse gegenüber wirklich sein, immerhin aber wird der Credit, wie im ganzen Welthandel, auch für uns ein wichtiger Factor und eine Nothwendigkeit bleiben. Ob wir nun nicht besser daran thun würden, auf Mittel zur Abhilfe der vorhandenen Mißstände zu sinnen, anstatt, das Kind mit dem Bade ausschüttend, den Credit selbst zu vermindern, da aber, wo wir nicht anders können, das alte System sammt den alten Mängeln unverändert beizubehalten? Ein Fingerzeig auf das oft geradezu abnorme Mißverhältniß zwischen Rechnungs- und Baarpreis, wie es bei den heutigen Sen dungen zur Gewohnheit zu werden anfängt, mag uns in Ziffern die Antwort auf diese Frage geben. In Rechnung 25, gegen baar 40YL ist keine gar seltene Norm; machen wir uns nun klar, was hier der Sconto gegen Baarzahlung (denn etwas Anderes ist doch die Diffe renz des Baar- und Rechnungspreises ihrer Natur nach nicht) gegen über der Ostermeßzahlung bedeutet: Das sind, und zwar sowohl bei Absatz im Januar, als bei solchem im December, also sowohl auf 16 als auf 4 Monate 20 Yb Sconto! Welch abnormen Zinsfuß aber der Verleger mit diesen 20 Yb für den früheren Empfang seines Geldes bezahlt, mag folgende Vergleichung zeigen. Der Lombardzinsfuß, zu dem jeder bemittelte Verleger (wer unbemittelt ist, lasse das Verlegen) Geld bekommen kann, beträgt höchstens 8 Yb; er aber bezahlt an den Sortimenter: Bei Lieferung im Januar „ „ „ Februar Yb) Yb 16 17 18-/2°/° 20 Yb per Jahr. ,, ,, ,, März „ „ „ April „ „ „ Mai 22 „ „ „ Juni 24 „ „ ,, Juli 28 „ „ „ August 30 „ „ „ September 34 „ „ „ October 40 „ „ „ November 48 „ „ „ December 60 Daß dieses Verhältniß vom Sortimenter, der demnach min destens vom Juli an alle Artikel mit derartigen Preisen bei festem Bedarf nur gegen baar beziehen sollte, noch nicht gehörig ausgenützt wird, mag theils an mangelnder Gewohnheit zu „rechnen", theils an mangelndem Capital vor Eingang der Rechnungen (die er schon aus diesem Grunde jährlich zweimal ausgeben sollte) liegen. Yb Yb °/o Yb Yb) Die erste Reform in der Zahlungsweise hätte also zweifelsohne diesem Punkte, der Baarbezugszahlung, zu gelten. Wenn wir ra tionell sein wollen, müssen wir in Zukunft unseren erhöhten Rabatt in einen Sconto vom Rechnungs-Nettopreis verwandeln und jenen zu diesem in ein richtiges Verhältniß setzen, wozu eine Berücksichtigung der Zeit, in welcher geliefert wird, unumgänglich ist. Wenn ich nun hier einen Vorschlag wage, so möchte ich damit nur erfahrenere Männer veranlassen, derSache näher zu treten, und ich würde meinen Stolz darin finden, sie angeregt zu haben. Angenommen, der Verleger wolle, analog dem kaufmännischen Vor gänge, bei Lieferung im December, also bei 3 bis 4 Monate vor der Messe geleisteter Zahlung, gegen baar 5 YL, aber im Ganzen nicht mehr als 20 Yb Sconto geben, so wäre, um Complicationen zu ver meiden, etwa folgendes Verfahren anzuwenden. Es hätte die Baarauslieferung im 1. Quartal mit 20 Yb Sconto vom Netto betrag der Factur, „ „ „ 2. Quartal mit 15 Yb, ,, ,, ,, 3. „ ,, 10 Yb und ,, " » 4. ,, „ 5 Yb stattzufinden, wobei die jetzt sogenannten Baarartikel, d. h. Artikel, die nur baar ausgeliefert werden, selbstverständlich auch ferner als Netto-Comptant-Artikel ohne Sconto zu behandeln wären. Die kleine Geschäftsvermehrung bei Einführung eines solchen Verfah rens würde durch den viel billigeren Baarzahlungsmodus reichlich ausgewogen und ist daher mein Vorschlag der Erwägung sicherlich werth. Sehen wir uns nun auf dem Gebiete der eigentlichen Credit verhältnisse nach den Mitteln um, wie etlichen der jetzigen Mißstände zu begegnen wäre. Ein Hauptgrund der bisherigen Usance, das ganze Conto erst an der Ostermesse abzurechnen und zu reguliren, und wohl ein Hauptmißstand derselben ist ohne Zweifel die Unmög lichkeit, vor Ablauf des Jahres und geschehener Remissionsarbeit die Summe des Absatzes der in Rechnung bezogenen Artikel über haupt übersehen zu können. Bei der durch die Natur unseres Han delsartikels, „des Buches", bedingten ü cond.-Versendung ist wohl auch in Zukunft hierin nichts zu ändern. Dagegen vermögen wir wenigstens einen Theil des Bezogenen als festbehalten, als abgesetzt anzusehen: es ist eben das Festbezogene. Einen Grund aber, warum der Verleger nicht, analog dem kauf männischen Brauche, über den Werth des Festverkauften wenigstens insofern verfügen soll, daß er sich Sicherheit über die Bezahlung am üblichen Termin verschafft, ist gar nicht einzusehen und ein Schritt in dieser Richtung lediglich ein Fortschritt. Um nun die Größe die ser Forderung für Festverlangtes übersehen zu können, ist es aller dings nothwendig, für diese Artikel auf der Buchhändlerstrazze eine besondere Columne einzurichten, aber dieses Verfahren ist einfach und ohne Geschäftsvermehrung durchführbar, und, wie aus dem Folgenden ersichtlich, so lohnend, daß sich kein Verleger gegen diese Neuerung sträuben sollte. Der Verleger ist nämlich durch die dadurch gewonnene Uebersicht des Festbezogenen in der Lage, unmittelbar nach Jahresschluß über dessen Gesammtbetrag an die Sortimenter Tratten, in Leipzig (Stuttgart) zahlbar und zur Ostermesse verfallen, zum Accept zu versenden. Ohne daß der Letztere dadurch im mindesten dem früheren Ge brauch gegenüber in Nachtheil geriethe, würden dem Verleger aus einem solchen Verfahren folgende große Vortheile erwachsen: 1) Er könnte schon nach Neujahr über die ihm aus vorjähriger Rechnung zukommenden Summen zu Nutzen seines Geschäftes verfügen; 2) er würde über den guten Willen und die Fähigkeit des Sortimenters — durch Annahme der Tratte oder Verweigerung des Accepts — Gewißheit bekommen und liefe nicht mehr Gefahr, ehe der alte Saldo nur einigermaßen gedeckt ist, schon wieder durch Lieferung auf neue
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