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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1875
- Sprache
- Deutsch
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beisteuerten. Die Reliquien waren in den Deckeln eingeschlossen. Das noch vorhandene Evangelienbuch von St. Wolfgang in Ober oesterreich zeigt in der Milte des mit ornamentirtem Silberblech überkleideten vordern Deckels einen ovalen Krystall, den die Evan gelisten aus Elfenbein geschnitzt umgeben. Der Hintere Deckel zeigt ein gravirtes Bild des heiligen Michael, des Schutzheiligen von Kloster Mondsee, zu welchem die Pfarre St. Wolfgang gehörte. Die Arbeit ist aus dem 13. Jahrhundert. Auch in späteren Zeiten noch ließ man die Bücher durch Stifs- angehörige binden. Klosterneuburg hatte noch in der Mitte des 17. Jahrhunderts in seinem Frater Thomas Schimpfer seinen eige nen Buchbinder. In Kremsmünster ließ Abt Erhard Voit (1571 —1588) und ebenso seine Nachfolger die jungen Conventualen in der Buchbiuderkunst unterweisen. Es gab übrigens in Oesterreich im Mittelalter Leute, welche die Buchbinderei gewerbmäßig trieben. Für den Einband eines Foliobandes von 288 Blättern in Leder wurden 1458 in Wien 4 Schilling, 15 Pfennige gezahlt. Die Stadtcasse von Enns zahlt um 1440 „ain puech mit ainem Fel ainzupinttn" 16 Pfennige. Was ist Usus im deutschen Buchhandel? In dem von Hrn. F. Lorber in Leipzig unterm 1. August c. versandten Circular, betitelt: „Geschäftsbedingungen von F. Lorber in Leipzig" heißt es u. A.: III. Für Sendungen, die dem Besteller angeblich nicht zugegangen sind, kann eine Gutschrift oder Entlastung des Betrages nicht beansprucht wenn ich durch den betreffenden Verlangzettel die richtige Ausführung dxx Bestellung Nachweisen kann. Die Bestätigung vom Commlsswnar des Bestellers, daß die fragliche Sendung von ihm "k! befördert sei, ist kein Beweis der meinerseits nicht erfolgten Expedition, ferner: ttenden, die nicht in meinen Besitz kommen, kann eine Gutschrift nicht verlangt werden. Die einfache Be stätigung des Commissionärs des Absenders, daß das fragliche Remittendenpacket bei ihm eingetroffen und an mich befördert sei, ist kern Beweis des Empfangs meinerseits. Es ist Wohl sicher den meisten Collegen in der Praxis der Fall vorgekommen, daß über eine abhandengekommcne oder fragliche Sendung der Nachweis sollte geführt werden, daß dieselbe ihren Be stimmungsort erreicht habe. Nach meinen Erfahrungen — und soviel mir bekannt, gilt diese Ansicht in unserer Genossenschaft allenthalben — wird die Bescheinigung des Leipziger Commissionärs: daß das fragliche Packet vom Absender (sei er Verleger oder Sortimenter) laut Avis nach Leipzig abgeschickt, resp. dort eingetroffen und in der üblichen Weise an den Commifsionär des Empfängers weiterbefördert sei, als Beweis angesehen, daß die fragliche Sendung dem Adres saten richtig zugegangen sei. Würden nun die Bestimmungen des Hrn. Lorber im Buchhandel weiter Platz greifen, so müßte dadurch der bisherige alte Brauch, welcher sich allerdings nur auf gutes Vertrauen stützen kann, illu sorisch werden. Da die Art und Weise unseres gegenseitigen Geschäftsverkehrs aber bestimmte Grundsätze für Fälle, wie der hier besprochene, erfordert, -so wäre es gewiß erwünscht, wenn competente Stimmen über diesen nicht unwichtigen Gegenstand im Börsenblatt laut würden, welche wachzurufen der Zweck dieser Zeilen ist. M.-Gladbach, September 1875. Rob. Hoster. MiScellen. Aus Berlin wird der Allg.Ztg. berichtet : „Wie verlautet, ist Leopold v. Ranke augenblicklich damit beschäftigt, die Memoiren Hardenberg's, namentlich aus den Jahren 1805 und 1806, heraus zugeben, die zugleich eine Charakteristik der leitenden Persönlichkeiten jener Zeit enthalten werden. Als Hardenberg starb, wurden diese Memoiren im geheimen Staatsarchiv deponirt, und König Friedrich Wilhelm HI. befahl, dieselben erst nach Verlauf von 50 Jahren zu publieiren. Sie sind damals vom Geheimrath Scheele geordnet und numerirt, und insofern von vornherein zur Publikation vorbereitet worden. Ranke unternimmt die Veröffentlichung als Historiograph des Preußischen Staates, und ist das Werk auf mehrere Bände be rechnet. Dasselbe erscheint im Verlage von Duncker L Humblot in Leipzig. — Für die Bibliothek des Reichstages sind in dem Etat dieses Jahres 26,000 Bi. bewilligt worden. Es liegt in der Absicht, mindestens die gleiche Summe für das nächste Jahr zu bean tragen. Nur an der Hand solcher Bewilligungen läßt sich das Ziel erreichen, die Bibliothek in allen Fächern, die für die Reichstagsgesetz gebung von Interesse sind, zu der reichhaltigsten Büchersammlung in Deutschland zu machen. Man ist hierzu auf dem besten Wege, da die Bibliothek bereits 40,000 Bände zählt. Die Anordnung und die Mehrbeschaffungen erfolgen nach einem systematischen Plan, den die Reichstagscommission nach dem Entwurf ihres Vorsitzenden, des Ab geordneten vr. v. Rönne, ausgestellt hat, und dessen Ausführung unter des Letztgenannten besonderer Leitung erfolgt. Es soll darüber eine besondere Denkschrift an den Reichstag gerichtet werden. Auch hofft man bis zu dessen Zusammentritt mit der Aufstellung des Kata- loges zum Abschlüsse zu gelangen." Aus Paris. — Die „Amtszeitung" vom 4. September ver öffentlicht eine am 11. August zu London von Frankreich und England gezeichnete Declaration, durch welche das Eigenthum an drama tischen Arbeiten nicht bloß, wie bisher, gegen einfache Entlehnung, sondern auch gegen das beliebte System der „Nachbildungen", „Nach ahmungen" rc. geschützt wird. Personalnachrichtcn. Aus Paris kommt die schmerzlich überraschende Nachricht von dem Tode eines in den Reihen des Buchhandels hochangesehenen Mannes: Ende August starb nach kurzer Krankheit, in den besten Mannesjahren, Herr Edwin Troß. Seit 25 Jahren in Paris etablirt, hatte er durch seine Intelligenz und Energie aus kleinen Anfängen ein Geschäft geschaffen, welches zu den Spitzen des antiquarischen Buchhandels zählt. Er war einer der erfahren sten Kenner im Fache literarischer Seltenheiten; in der langen Reihe seiner Kataloge, die für den Bibliographen und Bibliophilen von dauerndem Werthe bleiben werden, sind Tausende der kost barsten und seltensten Erzeugnisse der älteren Literatur mit vollen deter Sachkcnntniß und feinem Tact verzeichnet. Er hatte das Talent und Glück, auf seinen jährlichen Reisen, zumal in Deutsch land, die seltensten, oft bisher ganz unbekannte, Druckdenkmäler und Manuscripte aufzuspüren und dadurch auch den verwöhn testen Ansprüchen seines gewählten Pariser und auswärtigen Kun denkreises zu genügen. Seiner Verlagsthätigkeit verdankt die Litera tur eine Anzahl von mit feinstem Geichmack hergestellten Reproduc- tionen alter seltener Bücher. Troß war einer jener tüchtigen deutschen Buchhändler, die den deutschen Namen auch im Ausland zu einem geachteten zu machen ihr gutes Theil beigetragen haben. Sein An denken wird bei seinen zahlreichen Geschäftsfreunden immerdar in Ehren bleiben. ss' Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen ans dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung.
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