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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1869
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- Erscheinungsdatum
- 02.01.1869
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- Deutsch
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einschlagenden Rechtsverhältnissen hinlänglich, selbst in erhöhtem Maße vertraute Behörde zu finden. In dem Vorschläge des Leipziger Entwurfs (8. 68.) ist das Curato- rium der Eintragsrolle — die in Leipzig geführt wird — dem Vorsitze eines königlich sächsischen Commissars untergeordnet worden. In dem vorliegenden Entwürfe (§. 84.) ist es dagegen als den Verhältnissen des Norddeutschen Bundes besser entsprechend erachtet worden, die Ernennung des Vorsitzenden dem Bnndespräsidium zuzuweisen. Es wird dazu be merkt, daß die Wahl hier meist auf einen sächsischen Beamten fallen wird, da der Aufenthalt des Vorsitzenden in Leipzig unerläßlich sein dürfte. Dies der Hauptinhalt des interessanten Entwurfs. Heber die Aufnahme einzelner Compositionen in Lieder sammlungen zum Schulgebrauch. Der von der Fues'schen Verlagshandlung in Leipzig gegen einige Verleger, welche in Liedersammlungen zum Schulgebrauch Compositionen von Fr. Silcher ausgenommen haben, geführte Nachdrucksprozeß kann, soweit dabei das preußische Gesetz von 1837 entscheidet, kaum zweifelhaft in seinem Resultate werden. Es handelt sich dabei allein um die Frage: ob die nach §. 4. sä 2. des letztern Gesetzes für literarische Erzeugnisse ge stattete Aufnahme einzelner Aufsätze, Gedichte rc. in Samm lungen zum Schulgebrauch auch auf musikalische Compositio nen Anwendung findet. Die Frage ist ganz entschieden zu bejahen. Sie würde auch nie zu einem, selbst advocatorischen Zweifel Veranlassung gegeben haben, wäre nicht— 1860 — ein denselben scheinbar unterstützendes Erkenntniß des preußischen Ober-Tribunals ergangen. Dieses folgert aus dem Umstande, daß es in dem §. 18. des preußischen Gesetzes, welcher von dem Schutze der geographischen, topographischen rc. Zeichnungen handelt, heißt: „Die in Len vorhergehenden 1. 2. 5—17. für die literarischen Erzeugnisse getroffenen Verordnungen finden auch auf geographische rc. Zeichnungen Anwendung", — und daß der darauf folgende §. 19. über die musikalischen Compositionen nun lautet: „Dieselben Vorschriften igelten hinsichtlich der musikalischen Compositionen", — aus dieser Reihenfolge folgert das Ober-Tribunal, daß unter „dieselben Vorschriflen" 'die des §. 18. zu verstehen seien, bei musikalischen Compositionen also die ausgeschlossenen §§. 3. und 4. nicht Platz greifen und demnach auch nicht die in §. 4. sä 2. gestattete Aufnahme einzelner musikalischer Compositionen in Sammlungen zum Schulgebrauch. Dies Erkenntniß erregte seiner Zeit schon allgemeines Erstau nen; hauptsächlich deshalb, weil, wenn 8-3. des Gesetzes v. 1837 bei musikalischen Compositionen nicht Platz greift, die Vervielfältigung musikalischer Manuscripte dann gestattet ist. Die Sache wurde aber bald durch einen lesenswerthen Aufsatz inGoltdammer's Archiv, Bd. 12. Seite 248, „Beiträge zerr Erläuterung des Nach drucksgesetzes" dahin aufgeklärt, daß es in dem §. 18. sich nur um einen (Druck-) Redactionsfehler handelt: nicht die §§. 3. und 4. sollten bei den geographischen Zeichnungen nicht Platz greifen, son dern §.4. sä 3., die Bestimmung wegen Herausgabe von Ueber- fetzungen, die selbstredend so wenig bei geographischen Zeich nungen wie bei musikalischen Compositionen in Betracht kommen kann. Nicht nur in den meisten deutschen Particulargesetzen früheren Ursprungs, auch im neuen, dem sog. Bundestags-Gesetzentwurf nach gebildeten bayrischen Gesetz, nicht minder im Gesetzentwurf des Bör senvereins und endlich in demjetztebenzurVorlage an den Bundesrath gelangenden neuesten Entwurf eines Gesetzes für den Norddeutschen Bund, — überall stehen bezüglich der gestatteten Aufnahme einzel ner Aufsätze rc. in Sammlungen zum Schulgebrauch Schriften den musikalischen Compositionen gleich, und es dürfte sich schwerlich ein Anwalt finden, der mit Ernst den entgegengesetzten Grundsatz durchzuführen wagen wird. 8§. Miscellen. In der Versteigerung der berühmten Dorer-Egloff'schen Bibliothek, die bekanntlich in diesen Wochen in dem Auctions- institut von T. O. Weigel von Statten ging, sind wieder für eine Reihe von Artikeln, namentlich aus der Goethe- und Schiller-Lite ratur, so außerordentlich hohe Preise erzielt worden, daß sie auf allgemeines Interesse Anspruch haben. Als solche sind insbesondere folgende Artikel zu nennen: Reinecke Fuchs. Lybeck 1555. 13 Thlr. 10Ngr.; dasselbe, Frankfurt 1562. 63. lO THlr. 15Ngr.; Hans Sachs'Gedichte. 5 Thle. Nürnberg 1570—79. 70Thlr.; Jacob, Böhme, theosophische Schriften. 9 Bdc. Amsterdam 1682. 5 Thlr. 8 Ngr.; ^rsr, Oxus tbsstrioum. MrnbsrA 1610—18. 86 Thlr.; Lbsüssxesro's rvoiRs, b)- Lollivvoll. 16 Vols. Donäon 1853—65. 234 Thlr. 1 Ngr.; Kbskssposrs's rvorlrs. ll?bs llrst tolio säition ob 1623. 11 Thlr. 10 Ngr.; TRs Nsbsbbürsts, SN oxio posw. Osloul-ts 1834 — 39. 31 Thlr. 1 Ngr.; Vstlmtki, Räwst^sn». Drsä. itslisns. 10 Vol. ksrißi 1843—58. 33 Thlr. 15 Ngr.;. bsträousi, Is livrs äos rois. ksris 1838—55. 51 Thlr. 16 Ngr. — Aus der Goethe-Literatur: Frankfurter gelehrte Anzeigen, 1772-82. 19Bde. 36Thlr.; Rheinischer Most. 1775. 183 Seiten. Höchst selten. 52 Thlr.; Journal der Moden, von Bertuch und Kraus. 1786—1826. 22 Thlr.; Chaos. 1. Jahrgang. Nr. 1—52. 2. Jahrgang. Nr. 1—18. Nur in 25 Exemplaren gedruckte, in Goethe's Freundeskreise circulirende Zeitschrift, von größter Selten heit. 55 Thlr. 1 Ngr.; Neue Lieder mit Melodien. 20 Lieder Goethe's. Leipzig 1770, Breitkopf <L Sohn. 21 Thlr.; Von deutscher Baukunst. Nur 16 Seiten stark. Frankfurt 1773. 71Thlr.; Brief des Pastors zu ***. 26 Seiten. 1773. 35 Thlr.; derselbe, zweiter Abdruck. 19 Thlr. 5 Ngr.; Zwo wichtige biblische Fragen. 16 Seiten. 1773. 26 Thlr. 15 Ngr.; Götz von Berlichingen. 1773. Erste höchst seltene Ausgabe. 8 Thlr. 2 Ngr.; Wcrthers Leiden. Erste Ausgabe. 1774. 5 Thlr.; Prolog zu den neuesten Offen barungen Gottes. Nur 7 Seiten. Gießen 1774. 7 Thlr. 10 Ngr.;. Der römische Carneval. 69 Seiten und 20 illum. Kupfertafeln. 4 Thlr. 8 Ngr.; Zum feyerl. Andenken der Fürstin und Frau Anna Amalia verw. Herzogin zu Sachsen-Weimar. Nur 4 Seiten. 4 Thlr.; Jhro Majestät der Kaiserin Maria Ludovica. 16 Seiten. Karls bad 1810. 3 Thlr. 5 Ngr.; Maskenzug zum 30. Januar 1809. 8 Seiten. 4 Thlr.; Maskenzug, bei allerh. Anwesenheit der Kai serin Maria Feodorowna. Stuttgart 1818. 3 Thlr. 17 Ngr.; Die Inschrift von Heilsberg, von Hammer und Goethe. 8 Seiten. 1818. 3 Thlr.; Dem glücklich Wiederkehrenden (Herzog Carl Bernhard von Weimar). Maurerisches Gedicht. 4 Seiten. 6 Thlr.; Zelter's 70r Geburtstag, Glückwünsche von Goethe. 6 Seiten. 1828. 11 Thlr.; Gesänge mit Begleitung des Claviers (5 Gedichte Goe the's enthaltend). Winterthur 1777. 3 Thlr. 20 Ngr.; Volks und andere Lieder, in Musik gesetzt von Freiherrn v. Seckendorfs (König von Thule enthaltend). Dessau 1782. 3 Thlr. 15 Ngr.; Fünf undzwanzig Lieder, in Musik gesetzt von Corona Schröter (3 Ge dichte Goethe's enthaltend). 32 Seiten. 1786. 11 Thlr. 25 Ngr.; Zwischen Weimar und Jena, 20 Briefe Goethe's an Hufeland, herausgegeben von Hirzel. 16 Seiten. 2 Thlr. 11 Ngr.; Vier Briefe Goethe's an die Marquise Branconi. 10 Seiten. 1860. Nur in 30 Exemplaren gedruckt. 4 Thlr. 12 Ngr.; und endlich aus der Schiller-Literatur: Die Räuber. Frankfurt 1781. Erste höchst seltene Ausgabe. 15 Thlr. 5 Ngr.; Rhein. Thalia. 1785. Erstes Heft. 3 Thlr. 1 Ngr.; Schiller's Antrittsrede bei Eröffnung seiner Vorlesungen 1789. 32 Seiten. 3 Thlr. 1 Ngr.; Versuch über den Zusammenhang der thierischen Natur des Menschen mit seiner geistigen, medic. Dissertation in der Herzog!. Militair-Aka- demie zu Stuttgart gehalten. 44 Seiten. 11 Thlr.
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